Vereinfacht: Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen (14 Tage genügen)
Gut zu wissen, allerdings z.B. in meinem Fall kam die Absage sofort per Telefon, danach auch noch schriftlich, Begründung ist zwar alles andere als stichhaltig, aber offenbar kennt man zumindest dieses Gesetz. Fazit: Da es voraussichtlich einige Kassen (inkl. gesetzliche Ersatzkassen) gibt, die das Libre genehmigen, ist es wohl das Einfachste, die Kasse zu wechseln. Alles andere kostet nur Zeit.