Argumentation meiner KK
-das System wäre noch nicht ausgereift
- es wäre eine Gefahr für den Patienten
Das Ding hat ein CE Zertifikat und damit seine grundsätzliche Tauglichkeit nachgewiesen. Siehe §4(1) Medizinproduktegesetz. Dass es eine Medizinprodukt ist kann jeder in den Begriffsbestimmungen des §3 nachlesen.
Ich zitiere:
Zitat§4 Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben
oder anzuwenden, wenn
1. der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden
Somit erfüllt diese Aussage eigentlich den Tatbestand der üblen Nachrede oder wie das heißt wenn "jemand" (und sei es eine juristische Person) nicht belegbare Aussagen trifft. Wenns eine nachweisliche Gefahr für den Patienten wäre, müsste die Kasse sofort Strafanzeige gegen Abbott stellen und beim Gesundheitsministerium beantragen, ein Verkaufsverbot zu verhängen. Rate was nicht passieren wird.
Somit bleibt der Verweis auf die Hilfsmittelrichtlinie §6(6), die dem Patienten ein Wahlrecht des am besten geeigneten Hilfsmittels einräumt. https://www.g-ba.de/downloads/…/HilfsM-RL_2014-07-17.pdf
ZitatZwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.
Für mich klingt das wieder mal nach einer dummen Ausrede des Typs "ist nur zu deinem Besten dass wir das nicht zahlen".