Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Die müssen keine Verträge unterschreiben. Ein Hilfsmittel muss nicht zwingend in einem Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein um erstattungsfähig zu sein. Ist es jedoch gelistet und die Indikation ist gegeben, dann muss dieses Hilfsmittel erstattet werden.


    Dass sogar der CGM Sensor ein Hilfsmittel ist, das steht wiederum im BSG Urteil. Leider haben die halt festgestellt, dass dieser "untrennbar" mit einer ärztlichen Behandlungsmethode verknüpft ist und damit eine durch den G-BA "genehmigungspflichtige" Behandlungsmethode darstellt.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ich war gerade bei einem Anwalt.
    Die Versicherungsseite: darum kümmert er sich.
    Die Beihilfe/Behördliche Seite: da hat er eine Kollegin, die speziell das Thema "Beihilfe" bearbeitet.


    Ich halte euch auf dem Laufenden.

    eala frya fresena

    Motorradfahren! Die schnellste Fortbewegungsart, ohne viel Körperarbeit.

    Einmal editiert, zuletzt von papajo ()

  • So hier die Ablehnung des Widerspruchs von der TK
    Und nun? Wie soll ich reagieren?


    Das ist gar keine Ablehnung deines Widerspruchs! Das ist nur ein normaler Brief, in dem sie dir "anbieten", durch Telefonanruf auf deinen Widerspruch zu verzichten.


    Du kannst der Krankenkasse mitteilen: "Ich ziehe meinen Widerspruch nicht zurück."


    Ein richtige Ablehnung eines Widerspruchs sieht anders aus, und darin steht dann geschrieben, dass du innerhalb von soundsoviel Wochen beim Sozialgericht gegen die Ablehnung klagen kannst.

  • Da hat Cindbar recht. Zur Klarstellung: Wie es in dem Schreiben auch ausdrücklich steht, musst du gar nichts machen. Du kannst natürlich Bescheid geben, dass du deinen Widerspruch aufrecht erhältst. Wenn du dich aber nicht meldest, wird er genauso weiter bearbeitet. Anders ist es nur, wenn du ihn ausdrücklich zurückziehst.

  • Ich werd zur Wildsau... :arghs:


    Das hier ist ja echt spannend:


    Zitat

    Und die offenbar erfolgreicher als andere verhandelt hat, wie mir gerade eben der DAK-Pressesprecher Rüdiger Scharf am Telefon bestätigte: „Wir haben mit dem BVA geklärt, dass diejenigen Erwachsenen, die über die DAK in das Programm eingeschrieben sind, weiterhin mit dem Freestyle Libre versorgt werden. Niemand muss also sein Gerät wieder abgeben. Nur neue Erwachsene werden derzeit nicht mehr in die Kostenerstattung aufgenommen.“


    https://suesshappyfit.wordpres…-reine-verhandlungssache/ (die von sairas entdeckte Fundstelle)


    Wo bitte bleibt da Artikel 3 des Grundgesetzes? Und warum ist das BVA nicht in der Lage, mir diese Ungleichbehandlung zu erklären? Kann ja wohl nicht wahr sein. :evil:
    Bisher hab ich nur eine kurze Antwort vom Büro des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem Inhalt, dass man sich darum kümmern wird, jedoch nicht weisungsbefugt ist gegenüber der Kasse.


    Bei der DAK ist alles 'ne Lotterie. :evil: Zwischen "Gerät nicht abgeben müssen" und "wir bezahlen weiterhin die Sensoren" liegt ja auch noch ein Unterschied. :cursing:


    Und überhaupt mal dumm gefragt, worin bestand denn der Sinn der Studie, wenn fuer die Teilnehmer nach dem Ende alles so läuft wie vorher, für andere aber kein Zugang zum Libre geschaffen wird? Sind nur die 7000 Teilnehmer geeignet, das Libre sinnvoll einzusetzen? Die, die es weiter nutzen dürfen, sind offenbar gut zurecht gekommen und selbst die DAK sieht einen Nutzen. Alle anderen sind aber zu dusselig, denen braucht man das nicht zu geben...

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von hakaru ()

  • Morgen geht's zur (vermutlich finalen) mündlichen Verhandlung vor's Sozialgericht gegen die BKK Euregio.


    Drückt die Daumen!

  • Zitat

    papajo: Ich war gerade bei einem Anwalt.

    Und was soll das bringen?? Da reicht den KK geschultes Personal um klare Antworten zu geben.

  • Viel Erfolg, panni! :)


    Neues von der DAK: Mein Arzt hatte mir ja ein rotes Rezept über zwei Sensoren gegeben. Dieses reichte ich bei Abbott ein, Weitergabe an die Krankenkasse.


    Heute bekam ich eine schriftliche Ablehnung mit dem schon bekannten Inhalt, kein Hilfsmittel, G-BA etc. Dann kommt eine fuer mich neue Passage:


    Zitat

    "Die Versorgungen mit dem Blutzuckermesssystem FreeStyle Libre will die DAK Gesundheit trotzdem als eine Satzungs-Mehrleistung in ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Der Verwaltungsrat wird voraussichtlich am 23. März 2016 darüber entscheiden.


    Bitte haben Sie dafür Verständnis wenn wir Ihren Antrag bis zur Entscheidung des Verwaltungsrats zurückstellen. Wir werden uns dann unaufgefordert Anfang April mit Ihnen in Verbindung setzen."


    Klingt für mich gar nicht sooooo aussichtslos. ;)

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • hakaru, allzu große Hoffnungen sollten wir uns in der Tat nicht machen, aber das, was dir geschrieben wurde, klingt schonmal besser als eine generelle Ablehnung. Nun, dann warten wir doch alle mal gespannt das Osterfest ab und schauen, ob es danach eine "schöne" Überraschung für die DAK-Versicherten gibt. :)
    Aber es ist mal wieder sehr witzig, dass man innerhalb von zwei Tagen von verschiedenen Sachbearbeitern so unterschiedliche Antworten bekommt. Bei mir hieß es ja gestern noch, dass es generell gar nicht übernommen werden darf ohne Hinweis auf neue Verhandlungen. Die Sache mit der linken und der rechten Hand anscheinend...

  • Ich hatte ja nun schon einige Mails mit der Anfrage zum Pilotprojekt verschickt, vielleicht war mein Name ihnen nun zu bekannt, als dass sie es bei der reinen Ablehnung belassen wollten. :D
    Mal abwarten, ob der Verwaltungsrat die Dringlichkeit einer Entscheidung sieht. Angesichts der hohen Zusatzbeiträge und einiger anderer unpopulaerer Verhaltensweisen muss die DAK ja offenbar bald um ihre Mitgliederzahlen bangen.


    Ich hab erst einen Sensor getragen, der lief sehr gut. Schön wäre das Libre im Dauereinsatz natürlich schon, aber mir persönlich wäre eine positive deutschlandweite Entscheidung im Insulinfall Tresiba wichtiger gewesen als die Kostenerstattung für das Libre. Was mich ärgert, ist die Ungerechtigkeit zwischen den Versicherten der DAK und die allgemein undurchschaubare Situation zur Erstattung der Kosten. Und da nerve ich dann gern mal mit. :D

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Meine Klage gegen die BKK Euregio wurde soeben vom Sozialgericht Düsseldorf abgewiesen.


    Details gibt's sobald ich die Begründung schriftlich habe.

  • Meine Klage gegen die BKK Euregio wurde soeben vom Sozialgericht Düsseldorf abgewiesen.


    Oh Mist!!

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    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Ich hab gestern auch die Ablehnung für das Libre bekommen (TK). Mein Antrag ging Mitte Januar raus zusammen mit einem Rezept für ein halbes Jahr und einer schriftlichen Bestätigung des Diadocs, dass das Libre eine deutliche Stoffwechselverbesserung und -stabilisierung gebracht hat und er die Fortführung für sinnvoll erachtet.
    Ich selbst habe im Antrag alles für mich Gültige aufgeführt, aktueller HbA1c (deutlich besser), Kostenvergleich von Libre und Teststreifen (kaum Unterschied), stabilere BZ-verläufe, besonders in der Nacht, weil Hypos aufgezeichnet werden usw.
    Die Ablehnung enthält das Übliche (G-BA, können nicht, dürfen nicht, BSG.....)


    Nun werde ich Widerspruch einlegen, muss ich da nochmal alle meine Begründungen usw. aufführen oder reicht ein Widerspruch einfach so aus?


    Danke euch allen für euren Langmut bei dieser unsäglichen Geschichte, die mal wieder keinem gesunden Menschenverstand und schon gar nicht einer sinnvollen therapeutischen Verbesserung standhält. Wenn ihr hier nicht so aktuell am Ball bleiben würdet, hätte ich nicht die Kraft und Ausdauer für diesen Kampf gefunden.


    Ein Hoch auf UNS! :sekt:

    Es ist wie es ist

  • Ich bin in der gleichen Situation und habe mir überlegt, dass ich auf die mitgeschickten Anlagen im ersten Schreiben verweise und ansonsten die ganzen Argumente aus dem ersten Schreiben noch mal einkopiere - kostet ja heutzutage keine Kraft mehr. Ich glaube nämlich nicht, dass die mein Schreiben wirklich gelesen haben.

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    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit einiger Zeit stiller Mitleser. Mein 4 Jähriger Sohn bekam vor zwei Wochen die Typ1 Diagnose. Für uns ist das alles noch sehr neu.
    Da das normale BZ messen ihm so gar nicht zusagt, war ich auf der Suche nach alternativen. Ich bin dann auch auf das Libre gestoßen und habe einen entsprechenden Antrag bei der TK gestellt. Auch wir bekamen heute eine negative Rückantwort.


    Alles in Allem sehr ernüchternd. Ich hätte nicht gedacht das man selbst bei Kindern, welche ja nun noch zwingend auf die Hilfe der Eltern angewiesen sind, keine Ausnahme macht. Da er noch sehr stark schwankt, ist es leider auch mit 6-7 Messungen am Tag nicht getan.


    Außer einem Widerspruch gegen das heutige Schreiben kann ich momentan nicht mehr tun, oder?


    Viele Grüße..

  • Guter Link! Kommt gleich mit in meinen Widerspruch. Meine KK hat nämlich geschrieben, sie dürfe das gar nicht. Haha!!

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