CGMS - IQWIG Bericht kommt am 21.5.2015

  • https://www.iqwig.de/de/projek…abetes-mellitus.3258.html


    "Der Abschlussbericht wurde an den Auftraggeber versandt und wird voraussichtlich am 21.05.2015 veröffentlicht."


    Mal sehen was die kaum 10 Jahre nach der Markteinführung erster praktikabler Systeme herausgefunden haben. Mit etwas Dusel können die Richter am Bundessozialgericht in Kassel das Gutachten noch lesen bevor die entscheiden, ob CGM nun ein Hilfsmittel oder eine ärztliche Methode ist...

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • der Vorbericht liest sich recht positiv, oder täusche ich mich da?


    Wie würde es weiter gehen, wenn dann am 21.5. heraus kommt das das ein gutes system ist?

    Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers.

  • Vermutlich wird dann diskutiuert, welche Indikationen für ein CGM offiziell erforderlich sind. Mit Änderung der ärztlichen Behanlungsrichtlinien könnte dann eine Indikation nebst Verschreibung möglich sein.


    Sofern nicht das Bundessozialgericht nicht bis dahin feststellt, dass CGM ein Hilfsmittel ist (Siehe Urteil des SG Stuttgart) und der G-BA nebst IQWIG inhaltlich nicht wirklich zuständig war. Die rechtssprechung war uneinheitlich - das SG Mainz meinte "Behandlungsmethode", SG Stuttgart "Hilfsmittel". Und beide waren der Ansicht, dass das kaum auseinanderzuhalten ist.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Der Bericht ist veröffentlicht, hier der Link zur Kurzfassung [PDF]: https://www.iqwig.de/download/…eal-Time-Messgeraeten.pdf


    Zitat

    Für die
    rtCGM plus BGSM im Vergleich zur BGSM ergab sich


    ein Beleg für einen Nutzen bei Erwachsenen (> 18 Jahre) hinsichtlich der gemeinsamen Betrachtung der schweren Hypoglykämien und des HbA1c-Werts (die gemeinsame Betrachtung basiert auf einem Anhaltspunkt für Überlegenheit bezüglich der schweren Hypoglykämien und einem Beleg für Überlegenheit bezüglich des HbA1c-Werts),


    "Ein Beleg für einen Nutzen" ist aus unserer Sicht positiv, nehme ich an. Aber ich kann mit dem Bericht ja nicht zur Kasse rennen und ein CGM beantragen, oder? :D Wie geht es denn nun konkret weiter?

  • Jo, "Beleg" ist gut. Im Vorabbericht stand das ja auch schon. Die schwächeren Formen sind "ein Hinweis" und "ein Anhaltspunkt". Es gäbe dann noch "kein Beleg" ...

    Bürokratendeutsch!


    Es kommt wohl darauf an, wie das gelesen und interpretiert wird.


    "ein Hinweis" und "ein Anhaltspunkt" ist "kein Beleg".
    Was es noch gäbe, wäre. "Anhaltspunkt, dass nicht", "Hinweis, dass nicht" und "Beleg, dass nicht".


    Über 18 jährige Diabetiker haben die "beste" Bewertung bekommen. Wie's weiter geht ... mal sehen.

    Oder umgekert und negativ gesehen: Es wäre zu befürchten, dass für Patienten < 18 Jahren generell kein CGMS (mehr) übernommen wird, "da die Untersuchung keinen Beleg für einen Nutzen erbracht hat".

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Wir müssen interpretieren, weil wir die Begriffe nicht einordnen können.


    Ich glaube aber, dass - wie Floh schon andeutet - diese Begriffe als abstufende Bewertung in der Zielgruppe dieses Berichts sehr genau definiert sind. Die Frage ist jetzt, wie der Prozess hier mit "Belegen" und "Hinweisen" konkret weiterläuft.

  • Hallo,


    würde mich natürlich mächtig interessieren, ob sich durch den neuen Bericht Argumentationshilfen ergeben.
    Ich bin in ein paar Tagen beim med. Gutachter in meinem CGM-Klageverfahren...


    LG "me"

  • ...würde mich natürlich mächtig interessieren, ob sich durch den neuen Bericht Argumentationshilfen ergeben.
    Ich bin in ein paar Tagen beim med. Gutachter in meinem CGM-Klageverfahren...


    Kannst Du dann bitte erzählen....?


    Danke!

  • Habt ihr euch den Abschlussbericht reingezogen? Ich kann nicht behaupten wirklich alles verstanden zu haben.
    Ich versuche mal, was bei mir hängen geblieben ist:
    Das IQWiG meint, es gäbe keine Überlegenheit von rtCGM zur BZSK bezüglich der Vermeidung von Hyperglykämien insbesondere Ketoacidose, Vorteile bei Senkung vom HbA1c zugunsten rtCGM werden bestätigt, Vermeidung schwerer Hypos auch, Ergebnisse z. Vermeidung "Hypos" < 70 ergeben in der Studien kein klares Bild und bei der Bewertung von Lebensqualität bin ich ausgestiegen.


    Mir schwirrt der Kopf!

    Easy come, easy go.

  • Ja, die Kurzfassung unter https://www.iqwig.de/download/…eal-Time-Messgeraeten.pdf hast du gelesen?


    Ich find einige Punkte unfreiwillig witzig.

    Zitat

    Verwertbare Ergebnisse zu Hautreaktionen wurden in 1 Studie berichtet. In dieser Studie ergab sich ein statistisch signifikanter Unterschied zuungunsten der Gruppe mit rtCGM. Somit ergab sich für die Hautreaktionen ein Anhaltspunkt für einen Nachteil der rtCGM plus BGSM gegenüber der BGSM .


    Ist inhaltlich auf dem Niveau wie "Die Gefahr, bei einem Elektroauto mit leerem Antriebsakku liegen zu bleiben ist höher als bei einem Diesel". Wie war noch gleich die Gefahr der CGM Träger, dass die Finger durch ein halbes bis ganzes Dutzend Stiche täglich "zertackert" werden?


    Hab mir inhaltlich mehr versprochen. Die Aussage des Berichts


    Zitat

    Für die rtCGM plus BGSM im Vergleich zur BGSM ergab sich ein Beleg für einen Nutzen bei Erwachsenen (> 18 Jahre) hinsichtlich der gemeinsamen Betrachtung der schweren Hypoglykämien und des HbA1c-Werts (die gemeinsame Betrachtung basiert auf einem Anhaltspunkt für Überlegenheit bezüglich der schweren Hypoglykämien und einem Beleg für Überlegenheit bezüglich des HbA1c
    -Werts)


    Interessanterweise wollen die nur einen "Anhaltspunkt" für einen Nutzen (also keinen "Beleg") bezüglich schwerer Hypos gefunden haben. Ich glaub die CGM Nutzer im Forum sprechen aus Erfahrung eine andere Sprache. HB1 wird besser, der mittlere BZ sinkt und wenns zu tief geht, dann gibts einen "Voralarm".


    Mal sehen was die Gesundheitspolitiker aus diesen Statements bezüglich der Verordnungsrichtlinien machen. Ich lese daraus "Belegbar besserer Hb1 bei weniger schweren Hypos". Mit dem Bericht lohnt es sich eine Kostenübernahme für ein bisher selbstfinanziertes CGM (erneut) zu beantragen. Schließlich ist ein wichtiger Nutzen nun nachgewiesen und es gibt auch nach Aktenlage starke Hinweise ("Anhaltspunkt"), dass CGM zu weniger Hypos führt. Wer also in der Vergangenheit damit Ärger hatte...


    Vielleicht bin ich auch "nur" zu Streitsüchtig bei Bürokraten. Mit der Studie im Rücken ist eine Übernahme der CGM Kosten bis zur Höhe der Ausgaben für Teststreifen das Minimum. Und mit einer Indizierung "Hypowahrnehmungsstörung" bzw. "beschissener HB1" würde ich auch mehr beantragen (Ärztliche Verordnung erforderlich!). Wird von der Kasse unter Garantie überwiegend abgelehnt, also Widerspruchsverfahren starten und ggf. im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Sozialgericht auf das Grundsatzurteil des BSG Kassel zum Thema "Neue Methode oder Hilfsmittel?" warten. Sagt das Urteil "Hilfsmittel", dann darf es der Doc verschreiben und die Kasse hat die Kosten mindestens bis zur Höhe der Ausgaben einer klassischen Messung unzweifelhaft zu übernehmen. Nix zu zahlen ist dann keine Option mehr. Jetzt bereits zu beantragen hat den Vorteil, dass Erstattungen grundsätzlich erst ab Verordnung und Beantragung möglich sind. Wer also wartet, der verschenkt die Erstattung von Monaten und sichert sich einiges an Ärger/Aktenschlacht.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    3 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Warscheinlich werden die Gesundheitspolitiker nichts positives für die Betrofenen machen und alles beim alten lassen. Die werden sich eventuel auf solche Aussagen im Berricht stützen die Belegen das zu wenige Studien vorhersehen z.B. der gesundheitsbezogenen Lebensqualität . Das ist zumindest zu befürchten.

  • Hätte erwartet, dass genau diese Eintrittswahrscheinlichkeit messbar sinkt. Vielleicht ist die Wahrscheinlichkeit multipliziert mit der Anzahl der Probanden nebst Versuchsdauer tatsächlich zu gering gewesen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Und wann wird das Urteil des BSG zu der Frage, ob CGMS ein Hilfsmittel im Sinne des §33 SGB-V ist, erwartet?


    Sollte dieses Urteil nicht im JUni oder Juli 2015 gefällt werden?


    Hat jemand Infos?

  • Natürlich kommt es unter Nutzung der CGM zu weit aus weniger Hypos. Schwere Hypos kann man damit, wenn man nur ein wenig auf die Alarme hört, vollkommen ausschließen.
    Der HbA1c Wert, kann , muss sich nicht verbessern, da sich wie ich viele Diabetiker den guten HbA1C Wert (ohne CGM) durch viele Hypos erkauft haben.
    Das dieses bei den Studien nicht so herausgekommen ist, liegt aus meiner Sicht daran, dass viele Studienteilnehmer die CGM erst für die Studie bekommen haben und/oder die CGM außerhalb einer Studie gar nicht nutzen würden.

  • Selbsterfüllende Prophezeiung kann natürlich auch sein. Ich hab mein Libre als "CGM Light" nach nem halben Jahr bekommen und in den ersten zwei Wochen mehr über meinen Blutzucker gelernt als in den drei Monaten zuvor.


    Ich drück die Daumen, dass die Kassen vor Gericht (hoffentlich) abgewatscht werden. CGM als NUB zu bezeichnen, so viel kann ich gar nicht Saufen um auf diese Idee zu kommen. Es sei denn der DOC bekäme bei UZ Alarm zuerst ne SMS geschickt ;)

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • ...Der HbA1c Wert, kann , muss sich nicht verbessern, da sich wie ich viele Diabetiker den guten HbA1C Wert (ohne CGM) durch viele Hypos erkauft haben...


    Das ist absolut richtig! Wie wichtiger ist es, dass die Standardabweichung (also Spitzen nach oben/unten) klein bleibt.


    Ich hatte vor CGM einen HbA1c zw. 6.8/7.2 und seit 8 Monaten stabil bei 6.4 :thumbsup: - keine Hypos durch das Alarming.

  • wichtiger ist es, dass die Standardabweichung (also Spitzen nach oben/unten) klein bleibt.


    Richtig! Der HBA1c bemisst sich nach dem Integral. Deshalb ist das auch nur eine grobe Richtgröße! :thumbsup:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!