Bewußtlosigkeit, Rettungswagen, Notaufnahme KH...

  • Ja, fein, dann bleibst Du ja auf alle Fälle schwerbehindert. (So doof das auch klingt... Ihr wisst, wie es gemeint ist)
    Die fehlenden Organ(teile) müssten sicher außerhalb der Krebsdiagnose berücksichtigt werden. Wie gesagt, der Mann mit dem Urostoma ist noch im Widerspruchsverfahren. Er war jedenfalls nicht der Meinung, dass fünf Jahre nach der OP nun wieder alles okay sein soll und die fehlende Harnblase als Organverlust nicht zählen soll. Mal abwarten, wie das ausgeht. Vorerst wurde der Ausweis um ein Jahr verlängert, weil das Amt so lange beraten und tagen will... ;)

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Ja, fein, dann bleibst Du ja auf alle Fälle schwerbehindert.


    Das ist doch ein teutsches Amt u. das irrt nicht! :rofl


    Die können mir ja nicht per amtlichem Bescheid erst eine unbefristete Schwerbehinderung bescheinigen u. die dann in irgendeiner Form wieder rückgängig machen.


    Geht mal gar nicht......... Du verstehst? :rofl

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Vielleicht bist Du mehrere Oktobers und hast jetzt mehrere Schwerbehinderungen? :rofl
    60 unbefristete, 100 befristete... und wenn sie lustig sind, spielen sie in fünf Jahren Schwebi-Bingo für Euch alle. :D

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Was würden wir nur ohne unseren Humor machen?


    Mir wird seit über 4 Jahren das aG verweigert (ich sitze seit 2013 im Rollstuhl). Mit der Begründung, ich hätte ja noch beide Beine! :laub 8o :rofl :foehn :nummer1:


    Manchmal frage ich mich echt, WER da sitzt.. Ich würde da sooooo gerne mal Mäuschen spielen und horchen, was abgeht! :geek:

  • Dann ist der Hirntod ein Mythos — beide Hälften sind schließlich noch vorhanden. Reicht sicher noch für den mittleren Dienst.....

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Zitat

    Nee jetzt, oder.......... ? [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/shok.gif]




    Da kann ich mir das mit CGM ja gleich abschminken. Egal, in einer
    knappen Stunde muß ich los zu meinem Termin in der Diabetologie u.
    ansprechen werde ich es beim Doc auf jeden Fall.

    Also wenn jemand von der KK als "berechtigt" angesehen werden sollte dann ja wohl Du. Wenn die das CGM nicht bewilligen, dann weiß ich nicht was man da sonst für einen Bedarf anmelden könnte (außer schwangeren T1 Frauen). Das klappt bestimmt, und wenn nicht zweifel ich doch sehr an der Beurteiligungsfähigkeit der Entscheider... :confused2

    -Please stand by-

  • Wie ich bereits schrub............


    Laut meinem Arzt interessiert die KK sowas nicht. Seine Erfahrung halt. Er hat etliche "schwere Fälle", mit denen er wg. CGM kämpft.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Niemand weiß eigentlich was die Voraussetzungen sind um ein CGM zu erhalten(nicht mal ein Arzt),
    oder sich die Frage zu stellen ob man
    einen Antrag stellt soll oder nicht.



    Ein Hypo mit Bewusstlosigkeit, denke ich mir ist für die KK
    kaum ein Kriterium für einen positiven Entscheid, da hätten 60% der Diabetiker
    ein CGM. Einen Versuch kann man natürlich starten aber die Erwartungshaltung
    sollte nicht zu hoch sein. Von mir aus sollte jeder der ein CGM tragen möchte
    auch eins bekommen …..der Alltag sieht aber leider anders aus!

  • Hab jetzt von einem Vertreter erfahren, dass es aktuell zwei Krankenkassen gibt, die CGM grundsätzlich und immer ablehnen ohne Aussicht auf Erfolg. Bei allen anderen Krankenkassen würde es bei entsprechender Indikation durchaus noch gehen. Leider konnte ich nicht erfahren, um welche Kassen es sich handelt.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Das klappt bestimmt, und wenn nicht zweifel ich doch sehr an der Beurteiligungsfähigkeit der Entscheider...


    Daran brauchst du nicht zu zweifeln, die machen es sich einfacher und behaupten einfach sie müssten nichts beurteilen und auch nichts entscheiden, weil das Urteil des Bundessozialgerichts ihnen ja verbietet, ein Urteil oder eine Entscheidung zu treffen.

  • 8o


    Meist frühmorgens denk' ich, ich sollte das lassen mit dem CGM (Beantragung). Verplemperte Zeit, wie es momentan aussieht.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Moin Oktober, versuche es wenigstens! Du erfüllst so ziemlich alle Kriterien, die eine Genehmigung für ein CGM erfüllen muss. Eine positive Einzelfall Entscheidung ist in deinem Fall nicht ausgeschlossen. Trete deinem Arzt auf die Füße, denn er muss den Antrag stellen und zwar ausführlich. Und egal was er sagt zu anderen Fällen, es ist nicht wichtig. Du bist wichtig! Du hast nichts zu verlieren. Also Popo hoch und viel Glück! ;-)

  • Auch wenn das hier wohl nicht gern gelesen wird, teile ich den Optimismus nicht, das Du alle Kriterien für die Bewilligung eines CGM erfüllst.


    Durch die Einstufung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung als Hilfsmittel im Rahmen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode im hier viel kritisierten Urteil des Bundessozialgerichts kommt es dafür nämlich nach § 2 Abs. 1a SGB V u. a. darauf an, dass der Versicherte an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung bzw. wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung leidet, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht. Das ist wirklich verdammt eng und lässt den Versicherungen kaum Spielraum - unabhängig davon, ob sie einen solchen dann überhaupt nutzen wollen würden.


    Aus meiner Sicht ist es da sinnvoller, die wohl noch im Juni anstehende Entscheidung des GBA abzuwarten, die voraussichtlich sehr viel weitere Voraussetzungen aufstellen wird, die in Deinem Falle dann ohne weiteres erfüllt sein dürften. Falls Du doch vorher schon Dein Glück versuchen möchtest, dann leg den Fokus aber klar auf die in § 2 Abs. 1a SGB V aufgeführten Kriterien; allgemeine Beeinträchtigungen, die nicht lebensbedrohlich oder vergleichbar sind, oder ein deutlich erhöhter Therapieaufwand spielen nämlich keine Rolle. Das solltest Du dann auch Deinem Arzt so vermitteln, damit er seinen Bericht entsprechend verfasst und nicht am Thema vorbeischreibt.


    Einstweilen jedenfalls: Gute Besserung!

  • Der Arzt steht nicht in der Form dahinter, daß er den Antrag stellt oder da für mich etwas Größeres schriftlich verfaßt. Wie ich schon schrieb, soll ich eine DinA 4 - Seite als Antrag für die KK an ihn schicken u. das wird er dann ggf. wohlwollend unterstützen (wenn ihm mein Geschreibsel zusagt).
    Mehr macht er nicht.
    Dann könnte man sich den Umweg über den Doc vielleicht auch ganz sparen , ging mir schon durch den Kopf. Oder ist das im Beantragungsverfahren Pflicht, daß der Arzt schriftlich seinen Sermon dazu gibt?
    Eventuell ist es tatsächlich besser, die allgemeine Entwicklung bzgl. CGM-Genehmigung noch eine Zeit abzuwarten.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Als besonders "lebensbedrohlich" könnte man anführen das Dir, anders als den meisten "normalen" insulinpflichtigen Diabetikern, auch das Glucagon zur Gegenregulation fehlt und das deshalb eine heftige Hypoglykämie bedeutend schwerer verlaufen könnte als bei anderen. Meiner Meinung nach ein stichhaltiges Argument das eine kontinuierliche Echtzeiüberwachung rechtfertigen würde. Schade das Dein Dia-Doc keine besondere Initiative zeigt und Dir nicht wirklich beim Antrag hilft ;(

    -Please stand by-

  • Er hat andere Patienten ohne BSD u. die bekommen es von ihrer KK auch nicht, sagt er.


    Ich habe Glück im Unglück gehabt, daß ich in einem Laden umgekippt bin u. nicht unten in der U-Bahn vor den einfahrenden Zug. So isses doch! Meine Ansicht.


    :pupillen:

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Öhm..... ich hatte diesen UZ bemerkt. Ohne Geräte. Nur hat mir im Gegensatz zu früher die Zeit nicht mehr zur Reaktion ausgereicht.

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  • Ja, aber manche bekommen es wenn der Antrag (mit tatkräftiger Unterstützung des Arztes) bei der KK genehmigt wird. Hört sich für mich an, als wollte er sich jeden Mehraufwand für Dich ersparen. Bist Du schon lange da? Besteht da irgend ein Vertrauensverhältnis? Sonst findest Du bestimmt auch eine bessere Praxis. Du wohnst schließlich nicht weitab von allem auf dem platten Land....
    Das scheint mir nicht die Unterstützung zu sein, die man sich als Betroffener erhofft... :confused2

    -Please stand by-