GBA-Entscheid am 16.06.2016

  • Im Diabetes-Kids.de Forum haben einige gerade erste Erfahrungen mit Beantragung von CGM gemacht und scheinbar hat eine KK den GBA-Bescheid so ausgelegt, dass das Dexcom G5 nicht zu den zugelassenen rtCGMs gehört, da es Daten an Dritte weitergibt.


    http://www.diabetes-kids.de/of…-beantragung-76618/page-2
    Beitrag #102315


    Bei einer anderen KK hat der MDK scheinbar jeweils unterschiedlich entschieden.


    So einfach wird das wohl nicht werden, einen Dexcom zu bekommen. ;(

  • Also ich mußte ja ein Modell verordnen lassen. Hab ich also als neu auf dem Markt mal das G5 vom Diabetologen aufschreiben lassen. Der tat es ja auch.


    Wie ich schon schrub, liegt mir beim CGM nicht daran, möglichst viele Werte zu sammeln. Mein Hauptgrund ist einzig, rechtzeitig gewarnt zu werden, bevor ich bewußtlos werde. Das könnte sicher auch ein anderes Gerät.


    Die übrigen Eigenschaften des jeweiligen Teiles nehme ich dann so mit. Krieg vielleicht 'nen Porsche, damit ich vorn an der Straßenecke die Zeitung holen kann.


    Andererseits wollen die KK doch schlechte BZ-Verläufe, also Langzeitdaten, um damit eine Begründung für das CGM zu haben. CGM rein nur als Warnsignalgeber bei lebensbedrohlichen Situationen habe ich eigentlich noch nicht gelesen.


    [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/pardon.gif]

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Ich habe heute eine Mail von Medtronic erhalten.
    Interessant, dass Medtronic den Genehmigungsprozess für den Kunden übernehmen will.




    DIE KONTINUIERLICHE GLUKOSEMESSUNG WIRD KASSENLEISTUNG!
    Jetzt ist es offiziell, die kontinuierliche Glukosemessung (rtCGM) wird Kassenleistung! Für viele insulinpflichtige Menschen mit Diabetes die Chance zu einer besseren Stoffwechseleinstellung und mehr Freiheit!



    Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) fällt die kontinuierliche Glukosemessung (rtCGM) für eine Vielzahl von Patienten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Entscheidung des GBA bestätigt und diese ist nun seit dem 7. September 2016 rechtskräftig. Insulinpflichtige Menschen mit Diabetes haben somit grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Kosten für ein Real-Time CGM System (rtCGM) durch ihre Krankenkasse. Alle Medtronic CGM Produkte erfüllen die Voraussetzungen, die für die Erstattung festgelegt wurden.
    SO EINFACH GEHT'S
    Für die Prüfung einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind zunächst folgende Unterlagen erforderlich:
    Anwender: Diabetes-Tagebuch (Empfehlung: 3 Monate analog zur Pumpenbeantragung)
    Diabetologe:
    Gutachten:
    Angaben/ Indikationen sind nachvollziehbar dokumentiert und stimmen mit den Unterlagen (Diabetes-Tagebuch) überein
    Darlegung eines individuellen Therapiezieles durch Nutzung von rtCGM
    Rezept: Rezept für Medtronic CGM Produkte (Vorlagen finden Sie hier)
    Medtronic übernimmt gerne die Bearbeitung des Genehmigungsprozesses für Sie. Bitte schicken Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

    Medtronic GmbH
    Geschäftsbereich Diabetes
    Earl-Bakken-Platz 1
    40670 Meerbusch
    Telefon: 0800 6464633
    Fax: 0800 5293110


    Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
    Die kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die Anwendung der intensivierten Insulintherapie (ICT, FIT) oder Insulinpumpentherapie (CSII).
    Mehr Informationen finden Sie hier.


    Unsere Produkte erfüllen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Falls Sie einen Nachweis bzw. eine Kommunikation für Ihre Krankenkasse brauchen, können Sie hier ein entsprechendes Dokument herunterladen.
    SIE HABEN DIE WAHL
    MiniMed 640GrtCGM – zur Insulinpumpe
    MiniMed® 640G mit SmartGuard-Technologie
    Die MiniMed® 640G mit SmartGuard® -Technologie ist Insulinpumpe und CGM-Monitor in einem Gerät
    Aktuelle Glukosewerte (alle 5 Minuten), Trendanzeigen und individuelle Alarme warnen den Patienten vor Stoffwechselentgleisungen
    Weltweit erstes System mit klinisch nachgewiesener vorausschauender Hypoglykämievermeidung1
    Systemkomponenten:
    Enlite® Glukosesensor
    Transmitter: Guardian™2 Link
    Insulinpumpe: MiniMed® 640G
    Weitere Informationen finden Sie hier.


    MiniMed VEOMiniMed VEO mit Hypo-Abschaltung
    Die MiniMed® VEO™ mit Hypo-Abschaltung ist Insulinpumpe und CGM-Monitor in einem Gerät
    Aktuelle Glukosewerte (alle 5 Minuten), Trendanzeigen und individuelle Alarme warnen den Patienten vor Stoffwechselentgleisungen
    Verfügt in Kombination mit rtCGM über eine automatisch Abschaltung bei einem individuellen Grenzwert (Hypo-Abschaltung)
    Systemkomponenten:
    Enlite® Glukosesensor
    Transmitter: MiniLink REAL-Time
    Insulinpumpe: Minimed® VEO™
    Weitere Informationen finden Sie hier.


    MiniMed VEOEigenständiges rtCGM - zum Beispiel zur Pentherapie oder zu nicht CGM-fähigen Pumpen
    Der Guardian™ Connect ist ein eigenständiges CGM System zur Unterstützung der intensivierten Insulintherapie z.B. mit Pen
    Aktuelle Glukosewerte (alle 5 Minuten), Trendanzeigen und individuelle Alarme warnen den Patienten vor Stoffwechselentgleisungen
    Systemkomponenten:
    Enlite™ Glukosesensor
    Transmitter: Guardian™ Connect
    Guardian™ Connect App2
    Wir informieren Sie rechtzeitig über diesen Newsletter, sobald das Produkt verfügbar ist. Wenn Sie Freunde oder Bekannte haben, die noch nicht für den Newsletter angemeldet sind, können diese sich hier für den Newsletter anmelden.


    Weitere Informationen zu Guardian™ Connect finden Sie hier.


    Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per Internet oder unter unserer kostenfreien Servicerufnummer 0800-6464633 (montags bis freitags, 8.00-17.00 Uhr).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Medtronic Diabetes Team

  • Denke mal, dass Medtronic sich so mehr Kunden erhofft, denn wenn man diese Bürokratie umgehen kann sind da sicher ein paar Leute mehr die das versuchen wollen. Ob das was ändert für die Genehmigung ist die andere Sache. Aber grundsätzlich finde ich den Service gut :thumbsup:

  • Bei mir liefen alle bisherigen CGM Anträge der letzten Jahre über Medtronic, da die KK einen Kostenvoranschlag für das CGM benötigt und Medtronic dann auch immer ein paar Broschüren und Studienergebnisse beigefügt hat. War eben so, wie bei den Pumpenanträgen auch.
    Hat nur leider nie " geholfen", aber die Hoffnung ist jetzt wieder da. Schau'n mer mal. ;)
    Die Mail bekam ich heute früh auch.
    Interessant, dass sie ab Ende 2016 ein pumpenunabhängiges CGM anbieten werden. Sehr geschäftstüchtig.

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Ja helmama, das Guardian Connect ist es. Wurde in der Mail von Medtronic vorgestellt. Der Link aus dieser Mail funktioniert bei mir nicht, sonst hätte ich ihn hier eingestellt.


    LG Charlotta

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Es wurde mitgeteilt, dass die Einführung Ende 2016 geplant ist. Wenn du dich für den Newsletter anmeldest, informieren sie dich, wenn es verfügbar ist. Zum Preis stand da nichts.


    Hier mal der Link aus der Mail, vielleicht funktioniert er bei euch:https://www.medtronic-communit…ung-cgm/guardian-connect/

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Leider sind meine Unterlagen schon weg.


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    Kosten CGM:


    Ich denke ernsthaft, daß, wenn jeder insulinpflichtige Diabetiker ein CGM bekäme, sich die Kosten im Vergleich zu heute trotzdem im Rahmen halten würden.


    Es hat doch auch gewaltige Vorteile bis hin zu vielen vermiedenen Folgeerkrankungen. Das allein ist bereits ein gewaltiger Faktor!


    Der bürokratische Aufwand dürfte, wenn CGM erstmal als gängiges System eingeführt, niedriger als jetzt sein mit den vielen verschiedenen Sachen, die man heute zum BZ messen braucht.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Oh... Ich lese jetzt, dass es momentan nur mit iPhone oder iPad kompatibel ist.


    iPad habe ich, aber den schleppe ich nicht überall mit. Ich habe den Galaxy S5 von Samsung, Android-System

    - Cassiopeia -

  • Oh... Ich lese jetzt, dass es momentan nur mit iPhone oder iPad kompatibel ist.


    iPad habe ich, aber den schleppe ich nicht überall mit. Ich habe den Galaxy S5 von Samsung, Android-System


    Dexcom?


    Die haben ein Empfangsgerät.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Nachdem ich eine gewisse Wut habe, hier ein paar Punkte aus einem Telefongespräch mit einer Krankenkasse:
    - "Habe eine Frage zu dem rtCGMS-Urteil."... "Richtig, das FreeStyle Libre wird von manchen Kassen übernommen."... "Nein, von Ihnen [der Kasse] nicht."... "Ja, ist keine Kassenleistung, weiß ich."... "DARUM GEHT'S MIR AUCH GAR NICHT!"... Ich habe einige Zeit benötigt, um klarzumachen, dass es mir um das rtCGMS-Urteil geht und nicht um das Libre. Wurde dann zu einem Mitarbeiter weitergeleitet, der zumindest angeblich schon davon gehört hat.
    - Es hat (noch) keiner irgend eine Ahnung, was das Urteil bedeutet und was sich ändert. ("Ja, da hat sich gestern mal jemand zusammengesetzt und darüber gesprochen.")
    - Nachdem eh keiner Ahnung hat, wird verständlicherweise die gängige Handhabe aufrechterhalten: Der Arzt soll eine Verordnung ausstellen und diese wird dann an den MDK weitergeleitet. Was genau an Unterlagen benötigt wird, konnte mir natürlich nicht gesagt werden (vmtl weil das dann Sache des MDK und nicht der Kasse ist).


    Da ich der Kasse ja nichts Böses will, gehe ich davon aus, dass es bei anderen nicht großartig anders ist (= fast alle sind gleich). :ball