Ich habe eine neue Info bezüglich der von den Krankenkassen geforderten Daten:
Rezept und ärztliche Bescheinigung.
Keine Blutzuckertagebücher, keine HbA1c-Werte
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Natürlich, der Antrag muss ja auch nicht zum MDK. Das rtCGMS ist im Hilfmittelverzeichnis gelistet und es gibt eine eindeutige Indikationsbeschreibung des GBA. Damit kann die Kasse das natürlich mit den o. g. Unterlagen genehmigen, ganz im Gegensatz zur Insulinpumpe für die es noch keine Nutzenbewertung durch das IQWiG gibt ist beim rtCGMS ein eindeutiger Nutzen für den Patienten nachgewiesen.
siehe hier: https://www.iqwig.de/download/…eal-Time-Messgeraeten.pdf