Hi zusammen,
ich messe öfters meinen Blutzucker wärhend der Fahrt mit dem Smartphone. Vor ein paar Monaten haben Gerichte öfters entschieden, dass "für eine Strafe ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein müsse" wie das Amstgericht Landstuhl entschied.
Ich habe deshalb eigentlich nie daran gedacht, dafür ein Bussgeld zu kassieren. Nun gibt es aber auch Gerichtsurteile, wo jemand alleine durch das Drücken des home Buttons um zu kontrollieren ob das Handy überhaupt an ist in zweiter Instanz zur Zahlung des Bußgeldes verdonnert wurde (OLG Hamm.
Hat von euch jemand diesbezüglich schon etwas Erfahrung oder kennt sich im Verkehrsrecht aus und könnte eine Empfehulg aussprechen bzw erläutern wie gut die Chancen stehen im Falle der Benutzung des Handys als medizinisches Gerät eine Außnahme Siutation darzustellen?
Danke euch.