Neues Smartphone wegen medizinischer Nutzung von Steuer absetzen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe den G6 ohne Receiver. Nun brauche ich ein neues "offiziell unterstütztes" Handy weil es fürs alte keine Updates mehr gibt.

    Meint ihr, man könnte das steuerlich irgendwie bei den "außergewöhnlichen Belastungen" absetzen?


    Grüße

  • Eher nicht, da dass Handy ja auch für andere Zwecke genutzt werden kann.

    Wenn man Knäckebrot isst, hört man nicht was die anderen Menschen um einen herum sagen. Ich esse jetzt sehr oft Knäckebrot! Knäckebrot ist super! :S

  • kann ich mir nicht vorstellen, weil es ja eben einen Receiver "für umme" dazu gäbe

    Das Argument zählt nicht. Man kann ja auch Fahrtkosten zur Arbeit absetzen, obwohl man theoretisch zu Fuß laufen könnte.

    Meint ihr, man könnte das steuerlich irgendwie bei den "außergewöhnlichen Belastungen" absetzen?

    Ich würde es versuchen, gute Idee. Aber eventuell nur anteilig, weil auch anderweitige Nutzung des Handys. Ich setze z.B. seit Jahren den Beitrag einer privaten Unfallversicherung zu 50% als Werbungskosten ab, weil sie auch beruflich bedingte Unfälle abdeckt. War ein WISO Tipp und gab noch nie Probleme.


    Allerdings gibt es bei außergewöhnlichen Belastungen bzw Krankheitskosten einen zumutbaren Eigenanteil in Abhängigkeit vom Einkommen. Der muss erstmal überschritten werden, damit es sich steuermindernd auswirkt.

  • Das Argument zählt nicht. Man kann ja auch Fahrtkosten zur Arbeit absetzen, obwohl man theoretisch zu Fuß laufen könnte.


    und wenn du zu Fuß läufst, kannst sie trotzdem absetzen, bin nicht sicher, was du mir damit sagen willst :*


    Ich hab aber grad ne Idee :D ich nutze mein Handy sowohl beruflich, als auch privat, vielleicht kann ich das so anteilig absetzen :D

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • grad mal gegoogelt:


    ein Handy ist absetzbar, wenn es auch beruflich genutzt wird und diese berufliche Nutzung dem Finanzamt nachgewiesen werden kann (daran würde es bei mir scheitern)


    oder als "Hilfsmittel im weiteren Sinne", was es aber nicht ist, es sei denn, es wurde vor der Anschaffung verordnet


    https://www.vlh.de/krankheit-v…-der-steuer-absetzen.html


    zumindest verstehe ich das so

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • und wenn du zu Fuß läufst, kannst sie trotzdem absetzen, bin nicht sicher, was du mir damit sagen willst :*

    Eben, das meine ich doch. Die Möglichkeit, es anders bzw. preiswerter zu machen, ist irrelevant.

    ein Handy ist absetzbar, wenn es auch beruflich genutzt wird und diese berufliche Nutzung dem Finanzamt nachgewiesen werden kann (daran würde es bei mir scheitern)

    Wenn du eine zweite berufliche SIM-Karte hast, müsste es möglich sein. Aber das sind halt Erbsenzähler, die wollen häufig eine klare Trennung zwischen beruflich/privat. Manchmal muss man aber auch nur mit der Begründung etwas kreativ sein. So kann man auch plausible Kosten für Nutzung der Waschmaschine oder sogar private Klamotten absetzen, wenn es plausibel ist, dass man sich die bei der Arbeit versaut oder Säurelöcher entstehen.

  • Versuchen kann man es immer und da momentan erstmal keine Belege eingereicht werden müssen, einfach die Aufstellung unendlich aufblähen. Fahrtkosten etc gehen ja auch. Ich würde ggf nicht gerade das teuerste Iphone oder Samsung nehmen. Das wird sicherlich sofort gestrichen.

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  • So kann man auch plausible Kosten für Nutzung der Waschmaschine oder sogar private Klamotten absetzen, wenn es plausibel ist, dass man sich die bei der Arbeit versaut oder Säurelöcher entstehen.


    das ist leicht :D mein Labormantel wird alle 2 Wochen für je 5 Euro gewaschen ;) mit Säurelöchern kann ich allerdings seit der Ausbildung nur noch wenig dienen :rofl


    ich fürchte halt, wenn ich unter "außergewöhnlichen Belastungen" ein Handy eintrage, dann wird nachgefragt und dann gucken sie genauer hin

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • ich fürchte halt, wenn ich unter "außergewöhnlichen Belastungen" ein Handy eintrage, dann wird nachgefragt und dann gucken sie genauer hin

    Na und, lass sie doch fragen. Du bist chronisch krank, sogar schwerbehindert und mit Loop ein halber Cyborg - da findest du schon eine plausible Begründung. Wenn man alleine lebt, kann man auch mit dem Notfall Schutz argumentieren. Vielleicht könntest du als Cyborg sogar die Reisekosten zum Trekki-Treffen absetzen. :rofl


    Mehr als streichen können sie nicht. Probieren geht über Studieren.

  • Nein, höchstwahrscheinlich nicht.


    Das würde maximal gehen, wenn es die einzige Möglichkeit wäre, es also kein Lesegerät oder ähnliches gäbe und wenn das Smartphone ausschließlich dafür genutzt werden würde.


    Dann dürfte da aber auch nichts anderes drauf sein. Und das geht schon nicht, weil die meisten Phones eigene Apps mitliefern.


    Aber wie schon gesagt, probieren geht über studieren, mehr als streichen können sie es nicht.

  • Na und, lass sie doch fragen. Du bist chronisch krank, sogar schwerbehindert und mit Loop ein halber Cyborg - da findest du schon eine plausible Begründung. Wenn man alleine lebt, kann man auch mit dem Notfall Schutz argumentieren. Vielleicht könntest du als Cyborg sogar die Reisekosten zum Trekki-Treffen absetzen. :rofl


    na nicht wegen des Diabetes genauer gucken, sondern wegen dem Rest :D :D

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  • So kann man auch plausible Kosten für Nutzung der Waschmaschine oder sogar private Klamotten absetzen, wenn es plausibel ist, dass man sich die bei der Arbeit versaut oder Säurelöcher entstehen.

    „Reinigung Kleidung“ unter Werbungskosten setze ich immer ab. Einen pauschalen Betrag ohne Einzelauflistung.

    ich fürchte halt, wenn ich unter "außergewöhnlichen Belastungen" ein Handy eintrage, dann wird nachgefragt und dann gucken sie genauer hin

    Wenn man das unter „außergewöhnliche Belastung“ absetzt, muss man ja nicht Handy schreiben. Ich schreibe nur „Krankheitskosten“ und die Summe hin. Ich hab noch nie eine Einzelaufstellung gemacht und es wurde auch nie eine eingefordert.


    Aber wie Kappa schon schreibt:

    Allerdings gibt es bei außergewöhnlichen Belastungen bzw Krankheitskosten einen zumutbaren Eigenanteil in Abhängigkeit vom Einkommen. Der muss erstmal überschritten werden, damit es sich steuermindernd auswirkt.

    Über den zumutbaren Eigenanteil muss man erst einmal kommen.


    Handy würde ich darum eher über Arbeitsmittel absetzen, vorausgesetzt der AG stellt kein Diensthandy.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • na wenn es aber wegen "medizinier Notwendigkeit" abgesetzt werden soll, dann gehört es doch unter außergewöhnliche Belastungen, oder nicht?


    Wattwurm also du nimmst z. B. den Betrag von der Apotheke, von einer neuen Brille, von z. B. Osteopathie und dem Handy und summierst das einfach auf? Und das geht durch?

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • na wenn es aber wegen "medizinier Notwendigkeit" abgesetzt werden soll, dann gehört es doch unter außergewöhnliche Belastungen, oder nicht?


    Wattwurm also du nimmst z. B. den Betrag von der Apotheke, von einer neuen Brille, von z. B. Osteopathie und dem Handy und summierst das einfach auf? Und das geht durch?

    In der Regel fordern die Finanzämter bei ESt selten Belege an. Also ne Aufstellung für dich machen und den Betrag eintragen. Falls doch ne Aufforderung für Belege kommt können die ja immer noch streichen. Von daher mein Hinweis nicht unbedingt das neueste und teuerste IPhone zu nehmen.

    Wenn man Knäckebrot isst, hört man nicht was die anderen Menschen um einen herum sagen. Ich esse jetzt sehr oft Knäckebrot! Knäckebrot ist super! :S

  • Es gibt eine Formel, mit der Du die zumutbare Eigenbelastung ausrechnen kannst. Ich habe die Grenze noch nie erreicht, auch nicht bei neuem Hörgerät und sonstigen Sachen.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Wattwurm also du nimmst z. B. den Betrag von der Apotheke, von einer neuen Brille, von z. B. Osteopathie und dem Handy und summierst das einfach auf? Und das geht durch?

    Ja, ich sammel alle Quittungen/Rechnungen über das Jahr, addiere dann alles und gebe es als einen Betrag an. Ist bisher immer durchgegangen.


    Seit letztem Jahr erreiche ich allerdings die Grenze nicht mehr, dann spare ich mir die Angabe natürlich.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Also eigentlich sind agB nur Aufwendungen, die verordnet wurden, die aber nicht oder nicht komplett von der KK übernommen wurden.

    Selbst gekaufte Arzneimittel aus der Apotheke oder auch das selbst gekaufte Handy gehören nicht dazu.

    LG
    Schaf

    Ypsopump mit CamAPS fx seit 08/2023 auf Motorola One Action

    iPhone 15 Pro Max für alles andere

  • Also eigentlich sind agB nur Aufwendungen, die verordnet wurden, die aber nicht oder nicht komplett von der KK übernommen wurden.

    Selbst gekaufte Arzneimittel aus der Apotheke oder auch das selbst gekaufte Handy gehören nicht dazu.

    Nein du kannst alles absetzen. Auch selbstzahlende Leistungen wie Chiropraktiker. Des Weiteren alle Fahrtkosten zu sämtlichen Ärzten. Am meisten lohnt sich der Aufwand wenn größere Sachen an den Zähnen etc anstehen. In dem Jahr sollte man soviel wie möglich generieren (u.a. neue Brille etc.) Natürlich nur wenn man die finanziellen Mittel dazu hat

    Wenn man Knäckebrot isst, hört man nicht was die anderen Menschen um einen herum sagen. Ich esse jetzt sehr oft Knäckebrot! Knäckebrot ist super! :S

  • Nein du kannst alles absetzen. Auch selbstzahlende Leistungen wie Chiropraktiker. Des Weiteren alle Fahrtkosten zu sämtlichen Ärzten. Am meisten lohnt sich der Aufwand wenn größere Sachen an den Zähnen etc anstehen. In dem Jahr sollte man soviel wie möglich generieren (u.a. neue Brille etc.) Natürlich nur wenn man die finanziellen Mittel dazu hat

    Nachdem ich ab 2022 meine kleine Solaranlage nicht mehr abschreiben kann (und die Photovoltaik ja auch nicht mehr zu den Einnahmen zählt) werde ich jetzt mal alle Gesundheitskosten samt Versicherungsbeiträgen, Zuzahlungen, Fahrtkosten zu den entfernten Praxen usw. zusammenzählen. Da werde ich wohl locker über den Freibetrag kommen.

    Aber da hat mein Programm für die Einkommenmsteuererklärung bisher wohl große Lücken gehabt - bei denen beschwere ich mich auch gleich.