Rechtliche Probleme

  • Er nun wieder.


    Die einzigen Fehlfunktionen die ich je im Leben mit Diabetes hatte (50 Jahre) waren immer von einer defekten Pumpe ausgegangen.

    Also ja solche technische Hilfsmittel können disfunktionen aufweisen.

    Allerdings ist der DIY Loop eher noch eine Sicherung dazu. Da wenn der Loop merkt es gibt zu viel oder zu wenig Insulin, gegensteuert.


    Übrigens die zweimal wo es Fehlfunktionen gab, war vor dem Loop. Nur mit Pumpe.

    Mein Loop hätte mich in dem Fall gewarnt.


    Die meisten Fehlfunktionen passieren durch Materialfehler wie Katheter abgeknickt, Pumpe defekt, Sensor nicht richtig kalibriert. Und eben durch den Menschen der sie nutzt.


    Das kann aber auch einem Pen Nutzer passieren.


    Also Ebert ist da wohl die falsche Anlaufstelle.


    Die Argumentation und die Berichte vom Loop sind da wohl eher ausschlaggebend.


    Und jeder der sich selber den Loop baut, weiß wie er damit umzugehen hat und was wichtig zu beachten ist.


    Ich habe noch nie so viel über meinen eigenen Diabetes gewusst wie mit diesem Loop. Das ist ein klarer Vorteil und meine Werte waren in den 45 Jahren davor nie so gut.


    "Wenn ich kann bin ich immer nett.

    Bin ich mal nicht nett, kann ich grad nicht." 8o


    DanaRS 08/19 - nightscout 10/19 - Dexcom G6 + AAPS + xdrip 11/19 - Closed Loop 02/20 - SonyXA2 /Sony10iii- SonySWR50



    Generation X / Generation Golf und Digital Immigrant

  • Naja, wenn man sich an die Vorgaben hält und VOR der Fahrt eine Messung bzw. Ablesung tätigt, dann wird das mit "grobem Vorsatz" IMHO _sehr_ schwer.


    Auch weil "sowas" jemandem passieren kann und statistisch wird, der kein DIY samt daraus abgeleitetem Profil hat. Man stelle sich vor, jemand mit Pumpe und 5-6 klassisch-blutigen Messungen am Tag setzt sich ans Steuer und hat einen Unfall. Das ist natürlich OK - weil eine der Lehrbuch Methoden zur Blutglucosemessung aus der 2018er S3-Leitlinie. Dass ein DIYer pauschal schlechter gestellt wird wäre ein Witz.


    Wesentlicher ist IMHO die Frage, ob ein individueller, insulinbedingter Ausfall beim Betroffenen "öfter" vorkommt. Wenn ja, dann ist man eh fahruntauglich und wird diese Feststellung auf dem Rechtsweg und "von Amts wegen" mitgeteilt bekommen. Egal ob man FGM / CGM bzw. Penner, Pumper oder gar Looper ist.


    Ist für mich ein Statement des Typs "Treffen sich zwei Anwälte und diskutieren Ihre drei Meinungen."

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • wenn ich mich betrunken ans Steuer setze und einen Unfall baue, bin ich je nach Alk-Gehalt "nicht zurechnungsfähig". Baue ich als Diabetiker einen Unfall bin ich scheinbar immer "Schuld" (überspitzt gesagt)

    Blutzucker ist die Autobahn, Gewebszucker ne Nebenstraße!

  • Da stimme ich dir zu Grounded .


    "Wenn ich kann bin ich immer nett.

    Bin ich mal nicht nett, kann ich grad nicht." 8o


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  • Es geht ja hier um die Haftung. Sicher, rein rechtlich mag es so sein. Aber wer würde im Falle eines Unfalls die Schuld auf sein Diabetes schieben oder vielleicht auch noch einen DIY Loop angeben, zumal, wenn er hundertprozentig sicher war, dass das System einwandfrei lief und der Diabetes nicht die Unfallursache war? Gilt nicht, dass man sich nicht selbst belasten muss oder habe ich eventuell zu viele amerikanische Krimis gesehen :/

    Dann ist ja der Loop auch nicht gleich zu erkennen. Man ist im Notfall Pumpenträger, wie so viele andere auch. Interessant ist dann der BZ. Und hängt der im Straßenverkehr im unteren Bereich zur Hypo Grenze, dann wirft es eventuell Fragen auf. Man erkennt den Loop doch eigentlich erst, wenn die Pumpe eingelesen wird und ich glaube, das ist im Normalfall nicht die Regel.


    Allerdings vertrete ich die Meinung, das grobe Fahrlässigkeit und verantwortungsloses Handeln auf jeden Fall hart bestraft werden sollten. Dazu gehören Alkohol, Drogen, Medikamente, unzureichend eingestellte Krankheiten und natürlich beim Diabetes speziell, bewusstes Fahren mit zu niedrigen Werten. Den Schaden haben dann meist die anderen.

  • Yep. Mit Kackwerten und einer daraus resultierenden BZ-Achterbahn, "alles fressen", nach Gefühl spritzen und sich am Steuer sitzend vom Ergebnis überraschen lassen ist unverantwortlich.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ihr redet ein wenig um die Aussage des Artikels drum herum.

    Es geht einfach nur darum, dass ein Loopsystem nicht zugelassen ist - genauso wie ein toller Auspuff viel leiser sein kann und beste Abgaswerte haben kann, aber wenn er nicht zugelassen ist, ist er nicht zugelassen und dann gibt es halt im Fall der Fälle Probleme und dessen sollte man sich einfach nur bewusst sein, wenn man es trotzdem macht und mehr sagt der Artikel eigentlich auch nicht aus.

  • Es geht einfach nur darum, dass ein Loopsystem nicht zugelassen ist - genauso wie ein toller Auspuff viel leiser sein kann und beste Abgaswerte haben kann, aber wenn er nicht zugelassen ist, ist er nicht zugelassen

    Der Vergleich mit dem Auspuff hinkt. Ich kann mit meinem PKW ohne jeden Auspuff und Kat fahren. Betriebserlaubnis erloschen, Punkte .... aber bei einem Unfall muss erst die Ursächlichkeit so einer Modifikation nachgewiesen werden. Dein Vollkaskoschutz ist ohne BE jedoch hinfällig.


    Zudem gehts um den pauschalen Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit". Ich hab die folgende Definition gefunden: "Es wird grob fahrlässig gehandelt, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden."


    Heisst: Du hast einen Sensor. Bekommst einen Tiefalarm rein und denkst dir "reicht doch bis nach Hause". Es reicht nicht. Das Ignorieren eines Low Alarms ist grob fahrässig, nicht wie dieser zu Stande gekommen ist.


    Würdest du Alarme bewusst unterdrücken weil der Loop bekanntlich alles kann - DAS wäre grob fahrlässig. Ein Programm oder eine Steuerung kann niemals(!) "grob fahrlässig" sein. Es ist im Sinne einer HAZOP durch den Fahrer jedoch grob fahrlässig, wenn es keinen "Plan B" bzw. keinen Safety gibt oder dieser (wie ein Alarmton) von dir bewusst unterdrückt bzw. abgeschaltet wird. Es nähert sich ein UZ. Ist das Möglich? Ja. Was kann passieren? "Nichts" bis "Massenkarambolage". Wie verhindere ich das Ereignis? "Mir doch egal, der Alarm nervt und stört nur die Musik" ... DAS ist grob fahrlässig. Sitzt du in der Oper und schaltest den Alarm tot - ärgerlich, aber es passiert quasi nichts.


    Bin kein Rechtsanwalt, aber auch Juristen haben eine innere Logik. Habe aber in meinem Berufsleben genug Sicherheitsgespräche (mit)gemacht. Du darfst definitiv Geräte nicht bestimmungsgemäß einsetzen, sofern es nicht zu einem "Single Source of Failure" wird. Weil wenn so eine Chemieanlage knallt, dann hast du neben den Versicherungen auch immer den Staatsanwalt. Und da sich nur Menschen und eben nicht Firmen "fahrlässig" verhalten können, wird dann geguckt was die Ursache war und ob das jemand hätte wissen / absehen können. Wie z.B. Schutzschaltungen überbrückt. Bekanntestes Beispiel: Tschernobyl.


    Sorry, aus meinen Erfahrungen ist diese These des Herrn Rechtsanwalts sowas von nicht haltbar.

    --
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    2 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Cimba


    Im Gegensatz zum Tuning eines schicken Autos mit einem vielleicht besseren, aber nicht zugelassenen Auspuff, ist ein Loop nicht explizit verboten.


    Meine Aussage oben war, dass der Loop erst einmal nachgewiesen werden muss, ehe er verantwortlich gemacht werden kann.


    98% der Looper, die sich wirklich die Mühe machen, sich mit allem auseinanderzusetzen, werden zu 95% eine bessere Einstellung vorweisen können, wie ein ICT-ler, denn es gibt keine großen Schwankungen. Das bedeutet also, mehr Sicherheit. Die restlichen 2%, die sich den Loop bauen lassen und sich nicht selbst in die Materie vertiefen, scheitern oftmals und geben letztendlich irgendwann auf.


    Sicher wird es ICT-ler geben, die eine hervorragende Einstellung haben und super damit zurechtkommen. Aber das sind eben auch die, die niemals auf die Idee kommen würden sich die Mühe zu machen, einen Loop zu bauen ...


    Nachtrag: Sorry ich habe geschrieben ICT-ler, ich meinte Pumpenträger ...

    Einmal editiert, zuletzt von alma ()

  • Würde den Rechtsanwalt gerne Fragen, wie es mit einem Loop über die Dana-Insulinpumpen aussieht, die ja bekanntlich eine Schnittstelle bieten und diese sogar bewerben.

    Da steckt auch viel Lobby für die eigene Berufsgruppe dahinter.