Führerschein und DM1

  • Hallo,


    Zitat von Jan050986;252864

    Da kann ich Dich beruhigen. Es entzieht Dir keiner mal eben so den Führerschein.


    Na wenn ich lese das, wenn es zum Führerschein bekannt war, Diabetiker angeschrieben werden das sie ein Gutachten vorlegen MÜSSEN und ihnen ansonsten der Entzug der Fahrerlaubnis droht...
    Alleine das man genötigt wird sich zum Arzt zu begeben um ein Gutachten anfertigen zu lassen finde ich schon eine relative Frechheit. Zumindest in den Fällen wo vorab in Bezug auf Autofahren und DM noch nichts passiert ist.


    Grüße


    Schelm


  • Also ich sage das ganz deutlich. Ich hab meinen Diabetes bei der Anmeldung für den Führerschein angegeben und als Anlage gleich ein Gutachten von einem Facharzt beigelegt, ich hab nie wieder was zu dem Thema gehört. Ich hab jetzt seit weit über 5 Jahren den Führerschein und ich bin ganz ehrlich, wenn die Führerscheinstelle jetzt auf einmal meint, dass ich nun dauernd Gutachten einreichen müsste, würde ich das sofort gerichtlich klären lassen und ich denke dann sieht es schlecht aus.


    Gerade im Zuge der Vereinheitlichung mit dem Europarecht wird es immer fragwürdiger das so zu reglementieren.

  • Zitat von regline;252794

    KiM: Wohnen Deine hörbehinderten Freunde denn in unterschiedlichen Bundesländern? Sodass das vielleicht unterschiedlich gehandhabt wird, auch mit dem DM?


    Nicht unbedingt .... wir kamen zwar aus verschiedenen Bundesländern, aber da wir alle auf der gleichen Internatsschule (Oberstufe) in NRW waren, kam es so, daß einige von uns bei der gleichen Fahrschule gelandet sind. Von diesen waren 3 aus dem gleichen Bundesland wie ich - die mußten es angeben, ich hingegen nicht. Ich habe damals geglaubt, daß es auf den Sachbearbeiter ankommt.


    Ich gehöre übrigens zu den letzten, die noch die alte Regelung bis 7,5 t haben, aber bereits den neuen EU-Führerschein bekamen.

  • Also ich habe damals den Führerschein gemacht und keiner hat nach irgendeiner Krankheit gefragt, und auch wen gefragt wird ist man doch nicht verpflichtet dem Fahrlehrer die Wahrheit zu sagen, und außerdem gibt es in jeder größeren Stadt mindestens gefühlte 100 Fahrschulen:D da wird doch eine dann dabei sein die nicht fragt.
    Und angenommen man baut einen Unfall auf Grund des DM muß das erst mal nachgewiesen werden, Traubenzucker oder ähnliches wirkt doch schnell...:D


    Manchmal kommt man so besser durchs Leben....




    !! LIEBER STEHEND STERBEN ALS KNIEND LEBEN !!

  • Zitat von babba1978;252928

    Also ich habe damals den Führerschein gemacht und keiner hat nach irgendeiner Krankheit gefragt, und auch wen gefragt wird ist man doch nicht verpflichtet dem Fahrlehrer die Wahrheit zu sagen, und außerdem gibt es in jeder größeren Stadt mindestens gefühlte 100 Fahrschulen:D da wird doch eine dann dabei sein die nicht fragt.


    Naja, wenn die Frage gestellt werden darf, musst Du schon die Wahrheit sagen. Die Fahrschule fragt ja nicht für sich, sondern weil sie die Anträge der Führerscheinstelle ausfüllt. Und wenn die Frage von der Führerscheinstelle gefragt werden darf, muss man prinzipiell die Wahrheit sagen. Wenn sie aber nicht fragen darf, darf man auch lügen. Ein "sag ich nicht" würde ja nicht weiterhelfen. Ich würde denken, dass die Frage nicht gestellt werden darf, ist aber sehr umstritten.


    Zitat von babba1978;252928

    Und angenommen man baut einen Unfall auf Grund des DM muß das erst mal nachgewiesen werden, Traubenzucker oder ähnliches wirkt doch schnell...:D


    Manchmal kommt man so besser durchs Leben....


    Das sehe ich auch so, so lange man nicht selber so dämlich ist und das sagt dürfte nichts passieren. Kleiner Exkurs: Die Polizei hat nicht das Recht eine Aussage aus einem heraus zu quetschen, die dürfen zwar unter bestimmten Umständen nach den Personalien fragen, aber man ist nicht verpflichtet die für Aussagen zu besuchen oder mehr als die Personalien anzugeben. Man braucht sich also nicht zur Sache einzulassen. Also kann man bei einem Unfall auch stumpf sagen, ich sag nichts.


    Ein eventuell anwesender Notarzt ist auch gegenüber der Polizei an seine Verschwiegenheit gebunden, den kann man auch ruhig darauf hinweisen.


    Die Polizei darf auch nicht dann wild mit einem Messgerät herumtesten oder so, mal davon abgesehen, dass der Wert gerichtlich auch wohl nicht verwertbar wäre, weil Blutzuckermessgeräte viel zu ungenau sind. Die Polizei muss einen also erst mitnehmen auf die Dienststelle, dort auf einen Arzt warten und der muss Blut abnehmen und das dann ins Labor bringen. Bis dahin wirkt der Traubenzucker mindestens 3 Mal.


    Und wenn der Polizist vielleicht eine Insulinpumpe erkennt, sagt das nun wirklich gar nichts aus.

  • Zitat von Jan050986;252952

    Und wenn der Polizist vielleicht eine Insulinpumpe erkennt, sagt das nun wirklich gar nichts aus.


    Unabhängig vom Ausgang der Schuldverteilung bei einem Unfall kann die Führerscheinstelle aber immer eine MPU (berüchtigt als Idiotentest) veranlassen.


    Gruß
    Joa

  • Zitat

    Die Polizei hat nicht das Recht eine Aussage aus einem heraus zu quetschen, die dürfen zwar unter bestimmten Umständen nach den Personalien fragen, aber man ist nicht verpflichtet die für Aussagen zu besuchen oder mehr als die Personalien anzugeben. Man braucht sich also nicht zur Sache einzulassen. Also kann man bei einem Unfall auch stumpf sagen, ich sag nichts.



    Rrrichtig. Das sind die sog. "Pflichtangaben" die jeder machen muss. Alles andere sind "freiwillige Angaben", die ich im Falle eines VU's schön bleiben lassen würde. Sofort Verkehrsanwalt einschalten, der macht den Rest.

    Ich für meine Person hab den DM nie angegeben, ausser bei meinem US Führerschein. Die Amerikaner machen hier aber auch keinerlei Schwierigkeiten. Es gab ein Kästen mit "is your diabetes under control", da hab ich "yes" angekreuzt, und fertig. Den US Schein verlängere ich seit 1985 erfolgreich alle 4 Jahre ohne Probleme.

    Zitat

    Naja, wenn die Frage gestellt werden darf, musst Du schon die Wahrheit sagen. Die Fahrschule fragt ja nicht für sich, sondern weil sie die Anträge der Führerscheinstelle ausfüllt. Und wenn die Frage von der Führerscheinstelle gefragt werden darf, muss man prinzipiell die Wahrheit sagen



    In deutschen Formularen läuft das unter "körperliche und geistige Mängel", und da kreuze ich sowas aus Prinzip nicht an. Auch ein Grund mir keinen Schwerbeschädigten- oder Behindertenausweis zu holen, dann wird der DM nämlich "amtsbekannt" und er MUSS in jedem amtlichen Formular in dem danach gefragt wird (Führerschein, Bootsführerschein, Waffenschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte usw.) angegeben werden. Ansonsten ist diese Frage nicht Rechtens. :7no:

    Zitat

    Die Polizei muss einen also erst mitnehmen auf die Dienststelle, dort auf einen Arzt warten und der muss Blut abnehmen und das dann ins Labor bringen. Bis dahin wirkt der Traubenzucker mindestens 3 Mal.



    Eine BE (nicht Broteinheit, Blutentnahme) käme sowieso nur bei Alkohol- oder Drogendelikten in Frage (bzw. Fahren oder Unfall unter dem Einfluss der o.g.). Im Normalfall wird aber nur der Alkohol gemessen, evtl. ein Drogenscreening, aber den BZ wird sicher keiner Überprüfen, genausowenig wie LDL- oder HDL Cholsterin, den Gamma-GT und sonstige Blutwerte.

    Life's too short not to live it as a Texan...

  • Ach, SabineW, vielen Dank! Ich zitier mal den Anwalt:


    "Oftmals tritt die Frage auf, ob ein Diabetiker bei dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    seine Erkrankung angeben muß. Die Antragsformulare sind nicht bundeseinheitlich gestaltet.
    Zweifellos muß der Diabetiker die Erkrankung nicht von sich aus offenbaren, so daß bei Antragsformularen,
    in denen nach dem Gesundheitszustand nicht gefragt wird, keinerlei Angaben
    zum Diabetes gemacht werden müssen.
    Werden Angaben zum Gesundheitszustand erfragt, so gehen die Straßenverkehrsbehörden
    i.d.R. davon aus, daß der Antragsteller Angaben zum Diabetes machen muß, da bei einer
    unzutreffenden Verneinung des Diabetes die Fahrerlaubniserteilung gleichsam erschlichen
    wäre und die Fahrerlaubnis nach § 48 VwVfG würde zurückgenommen werden können
    . Aber ist diese Ansicht der Straßenverkehrsbehörden richtig?
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu beachten, daß der Antragsteller der Behörde
    mit dem Antrag nur seine Personendaten und die ausbildende Fahrschule mitteilen muß,
    § 21 Abs. 1 FeV, und ob er bereits eine Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Staat besitzt, § 21 Abs. 2 FeV. Vorzulegen sind eine Geburtsurkunde und ein Paßbild, § 21 Abs. 3 Nr. 1, 2
    FeV, sowie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse eine Bescheinigung über einen Erste-
    Hilfe-Kurs bzw. eine Erste-Hilfe-Ausbildung, § 21 Abs. 3 Nr. 5 FeV. Was desweiteren vorzulegen
    ist, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse. Bei Beantragung der Fahrerlaubnis
    der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder FzF hat der Antragsteller einen
    ärztlichen Nachweis über seiner gesundheitliche Eignung vorzulegen, §§ 21 Abs. 3 Nr. 4, 48
    Abs. 4 Nr. 3 FeV; bei den übrigen Fahrerlaubnisklassen genügt aber die Vorlage einer Bescheinigung über den Sehtest, § 21 Abs. 3 Nr. 3 FeV.
    Hieraus ist zu schließen, daß Bewerber für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T keine
    Angaben über ihren Gesundheitszustand machen müssen, wenn sie eine Fahrerlaubnis beantragen.
    Nur Bewerber für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E sind insoweit
    zu Angaben verpflichtet, dies aber auch nur mittelbar, da sie zur Vorlage eines ärztlichen
    Nachweises über ihre gesundheitliche Eignung verpflichtet sind, und sich die Angaben zum
    Gesundheitszustand aus diesem Nachweis ergeben.
    Wo der Bewerber Angaben zum Gesundheitszustand nicht machen muß, solche Angaben
    aber im Antragsformular erfragt werden, sind diese Angaben freiwillig. Der Bewerber kann
    diese Fragen ohne Rechtsnachteile unbeantwortet lassen. In diesem Falle ist auch nicht zu
    befürchten, daß die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis widerrufen könnte, da die
    Erteilung der Fahrerlaubnis in diesen Fällen nicht rechtswidrig war und ein Widerruf daher
    ausscheidet.
    (:6yes::6yes::6yes::cool::cool::cool:Yessssss.....wie Jan050986schon geschrieben hat! Danke Jan, das hast Du echt drauf, was machst Du denn beruflich?;))
    Werden solche Angaben freiwillig gemacht, so dürfen sie von der Straßenverkehrsbehörde
    bei der Entscheidung über die Erteilung einer Fahrerlaubnis berücksichtigt werden. Dies bedeutet,daß Bewerber um eine Krad- oder Pkw-Fahrerlaubnis zwar keine Angaben zu einer
    Diabetes-Erkrankung machen müssen, die Behörde aber gleichwohl gemachte Angaben
    verwerten darf und wird, wahrscheinlich zum Nachteil des Bewerbers. Diabeteskranken Bewerbern insbesondere für Krad- bzw. Pkw-Fahrerlaubnisse ist daher zu raten, die Diabetes-
    Erkrankung nicht im Antrag anzugeben sondern die diesbezügliche Frage offenzulassen.
    Na das nehmen wir dann doch gerne mal so hin! :D


    Habt alle lieben Dank für die hilfreichen Beiträge, nun such ich mir nur noch einen Verkehrsrechtsanwalt und dann kann ich mich, was das zumindest angeht, unbesorgt hinter's Steuer setzen :D.
    Merciiiiiiiiiiiiiiiiiii, Regina!

  • Hallo Regline ,
    SUPER - ich war vor 27 Jahren leider auch solch ein Depp und habe den Diabetes beim Fragebogen brav angegeben . Das hatte erst einmal zur Folge das mir der Führerschein nach der bestandenen Prüfung nicht ausgehändigt wurde . Ich musste den Lappen persönlich im Staßenverkehrsamt abholen und wurde dort darauf hingewiesen das ich
    1. Jedes Jahr ein ärztliches Gutachten vorbringen muß
    2. Ich dieses Gutachten jedes Mal selbst bezahlen muß
    Zum Glück hat meine Diabetesärztin über die finanztechnische Geschichte nur gelacht . Trotzdem mußte ich ca. 6 Jahre die Untersuchung über mich ergehen lassen . Zum Glück ist die Geschichte im Sande verlaufen als ich umgezogen bin !
    Grüsse
    Andreas

  • Hallo Andreas,


    wir sind halt in den 80ern und 90ern erstmal ohne Internet viel schlechter informiert und vernetzt gewesen und die ICT/Pumpentherapie hat uns ja auch erst vor relativ Kurzem zu mündigen Patienten gemacht...dass sich das bei Dir im Sande verlaufen hat ist ja wenigstens schön!:6yes:
    Es ist zwar gut, dass das anfechtbar ist, aber ehrlich gesagt finde ich es nicht richtig, dass diese Auflagen trotzdem noch erhoben werden.


    Beste Grüße
    Regina

  • Also erstmal THX @ all


    ich finde das ist der informativste Thread über Führerschein der hier je diskutiert wurde!


    Mike


    Zitat

    dann wird der DM nämlich "amtsbekannt" und er MUSS in jedem amtlichen Formular in dem danach gefragt wird (Führerschein, Bootsführerschein, Waffenschein, Jagdschein, Waffenbesitzkarte usw.) angegeben werden.

    Das stimmt für den Bootsführerschein so nicht ganz!
    Ich weiß du hast ihn auch gemacht, bei mir ist es aber noch ein wenig frischer und ich bin mir ziemlich sicher, dass da nicht direkt nach dem DM gefragt wird. Die Frage ist, ob man aus bestimmten Gründen nicht für den Bootsführerschein geeignet ist. Dann wird als Bsp,. ein "schlecht eingestellter DM" genannt. Mein Arzt hat angegeben: nein keine Gründe. Da der DM als "gut eingestellter" ja kein Grund ist und somit auch nicht erwähnt werden muss. :cool:

    Grüße Sebastian

  • Hallo Sebastian,


    ist das mit den Unterschieden beim Bootsführerschein vielleicht auch eine Ländersache? Ich habe irgendwie sogar den Eindruck gewonnen, dass das sogar von Dienststelle zu Dienststelle anders gehandhabt wird...
    Und in punkto konstruktiver Informationszusammentragung bin ich auch ganz begeistert!:)
    Viele Grüße
    Regina

  • Sebastian, ja ist ne Weile her, aber ich erinnere mich dunkel an die typsiche Fragestellung nach "körperlichen und geistigen Mängeln, wie z.B. Diabetes". Ich denk das Formular ist je nach Wasser- und Schifffahrtsdirektion unterschiedlich...

    Hab den SBF Binnen- und See gleich im Doppelpack gemacht. :6yes:

    Life's too short not to live it as a Texan...

  • Hallo,

    ich lese seit einiger Zeit hier im Forum mit und habe mich nun angemeldet, weil ich zu diesem Thema etwas beizutragen habe. Ich arbeite nämlich schon seit sehr vielen Jahren im Sekretariat und in der Anmeldung einer grossen Fahrschule.
    Der Antrag auf einen Führerschein enthält immer Gesundeitsfragen. Das ist bundesweit so und war auch schon immer so. Jeder kann in eine Fahrschule gehen und sich so einen Antrag ansehen. Es sind zwar nur sehr wenige Fragen, aber nach Diabetes wird explizit gefragt. Nun sind die Fahrlehrer oder Büroleute in der Fahrschule manchmal voreilig bzw. sie können sich im Traum nicht vorstellen, dass der junge, nette und aufmerksame Führerschein-Bewerber Diabetes haben könnte. Diabetes ist schließlich was für dicke alte Leute ;). Und schon ist auf der Anmeldung mal ein falsches Kreuzchen gemacht und der Bewerber setzt mal schnell die Unterschrift drauf ohne sich den Antrag wirklich durchzulesen. Die Anmeldung wird übrigens immer in der Fahrschule ausgefüllt und dem Bewerber zusammen mit der Anmeldung zum Unterricht, zu den Fahrstunden, ggf. zum Erste-Hilfe-Kurs, zu den Prüfungsanmeldungen und zum Sehtest zur Unterschrift vorgelegt. Mir ist es noch nie passiert, dass sich ein Bewerber das alles wirklich durchgelesen hat. Die jungen Leute klatschen auf jedes Formular ihre Unterschrift drauf und sind froh, wenn sie den Papierkram hinter sich haben. Meist sind sie dann eh geistig abgelenkt wegen 1. Fahrstunde, 1. Unterrichtsstunde und Vorfreude auf den Führerschein.
    Jeder, der meint, er wäre in der Fahrschule nie nach Diabetes gefragt worden, hat damit ziemlich sicher Recht. Aber: Er hat den Antrag mit einer falschen Aussage zu seiner Gesundheit selbst unterschrieben.
    In unserer Fahrschule wird der Bogen gewissenhaft im Beisein des Bewerbers ausgefüllt. Wir hatten schon viele Typ1-Diabetiker. Jeder hat den Diabetes angegeben. Meistens geht das ohne Rückfragen durch. Einige Male kam es vor, dass diese Bewerber ein zusätzliches ärztliches Attest abgeben mussten.
    Nun zur nachträglichen Meldung: Ich persönlich würde auch keine schlafenden Hunde wecken. Denn bei einer solch aussergewöhnlichen Nachmeldung kann man sehr leicht in die Mühlen der Behörden kommen.
    Aber wenn es doch mal zu einem schweren Unfall kommen sollte, bei dem vielleicht sogar der Diabetes im Spiel ist, dann kann es aufgrund der Falschangabe zu sehr grossen Problemen kommen, das sollte jedem bewusst sein. In schweren Fällen mit gesundheitlichen Wurzeln wird der Antrag nämlich angefordert.

    Zitat

    Also evtl. ist mein Rechtsverständnis ja auch total realitätsfern, aber mein Arzt wird vor Gericht nichts aussagen, sofern ich ihm nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbinde. Genauso bin ich nicht verpflichtet mich selbst belastende Angaben zu machen... also muss ich denen auch nicht sagen, dass ich zum Unfallzeitraum betrunken, übermüdet oder DM-Krank war. Finden sie es dennoch heruas, da sich mein Beifahrer bei der Polizei verplappert hat, dann kann ich bei der Frage wie lange haben sie DM, bestimmt auch meine Aussage verweigern?!



    Natürlich kannst Du verweigern, aber glaube bitte nicht, dass Du dann jemals Deinen Führerschein wieder bekommst.

  • Also erstmal herzlich willkommen, dreamymouse!


    Ich werde nach all den Erfahrungsberichten nicht mehr mit dem Gedanken spielen, mich nachträglich als Diabetikerin zu outen. Aber eins ist mir nach diversen Einträgen in diesem Thread doch auch klar geworden: WENN es mal zu einem schweren Unfall käme.....und ich wäre ohnmächtig, ob durch Hypo oder Verletzungen....dann wäre doch der Notarzt garantiert verpflichtet, das der Polizei zu Protokoll zu geben. Und selbst WENN er nicht verpflichtet wäre, könnte es durchaus trotzdem rauskommen. Wenn die Polizei im TV Stellungnahmen zu irgendwelchen Unfällen abgibt, wird ja auch die Diagnose des Notarztes mitgeteilt, z.B. "der Fahrer hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten". Dito bei Herzinfarkten o.ä.


    Das sind viele WENNs, aber durchaus vorstellbar, oder? Ich würde mir natürlich dann die wenigsten Sorgen um die falschen Angaben bei der Führerscheinstelle machen, das würde der Anwalt anscheinend ausräumen können. Die Mitschuld am Unfall würde aber mit oder ohne korrekter Meldung bei der FS-Stelle durch den DM erschwert.


    Dreamymouse, kennst Du denn da konkrete Fälle in punkto Lappen weg? Ich würde aus meinem laienhaften Verständnis ja denken, dass man dann vermutlich zu einer Ordnungsgeldstrafe wegen der Nichtmeldung verdonnert würde und zu jährlichen Attesten (was der Anwalt anfechten könnte).


    Ich bin gespannt auf Eure Einschätzungen!


    Viele Grüße
    Regina

  • P.S.:


    folgendes habe ich auf der von Krümel empfohlenen Seite http://www.diabetes-news.de/info/soziales6_2.htm gefunden:

    2. Meldung an die Führerscheinstelle


    Diabetes mellitus gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Eine Neuerkrankung muss nicht per se an die Verkehrsbehörde bzw. Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden.


    Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis müssen Fragen nach dem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Kommt es z.B. zu einem verschuldeten Unfall, kann eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen: Wird bei der Unfallaufnahme der Verdacht auf eine Unterzuckerung erweckt, wird dies durch die Polizei protokolliert und kann bei der Klärung der Schuldfrage eine Rolle spielen. Es ergeht eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, die eine ärztliche Begutachtung anordnen kann.


    3. Entzug der Fahrerlaubnis


    Zum Entzug der Fahrerlaubnis können krankheits- oder behandlungsbedingte Komplikationen führen, wie z.B.

    • Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen
    • Unterzucker-Wahrnehmungsstörung
    • labile Stoffwechsellage bei Neueinstellung oder Umstellungen
    • Glaukom, Retinopathie u.a. Augenkrankheiten


    Dieser Quelle zufolge kann der Lappen nur entzogen werden, wenn das ärztliche Gutachten einen der Punkte erfüllen würde.


    Tut mir leid, Krümel, ich hatte mir Deinen link geöffnet, habe aber vergessen, ihn mal anzuschauen:o.


    Viele Grüße
    Regina

  • Zitat von Joa;252953

    Unabhängig vom Ausgang der Schuldverteilung bei einem Unfall kann die Führerscheinstelle aber immer eine MPU (berüchtigt als Idiotentest) veranlassen.


    Gruß
    Joa


    Du hast dahingehend recht, dass die zivilrechtliche Schuld für die verwaltungsrechtliche Beurteilung nicht alleine ausschlaggebend ist.


    Falsch ist aber, dass die Führerscheinstelle nach Gutdünken handeln darf. Die Erteilung des Führerscheins ist ein Verwaltungsakt der ohne besonderes unbeschränkt gilt. D.h. um diese einzuschränken muss es erst einmal eine Rechtsgrundlage geben. Einfach so Just 4 Fun geht nicht!!! Außerdem muss staatliches handeln IMMER verhältnismäßig, geeignet und angemessen sein. Daran wird es meistens scheitern. Nur faktisch kann die Behörde immer eine MPU anordnen, wenn der Bürger sich nicht dagegen wehrt. Sonst geht das nicht!!!!!!!

  • Zitat von Jan050986;253540

    Falsch ist aber, dass die Führerscheinstelle nach Gutdünken handeln darf.


    Hab ich nicht gesagt. Es ging nicht um Gutdünken oder Willkür, sondern um den Fall, in dem die Führerscheinstelle begründete Zweifel an der Verkehrstauglichkeit des Führerscheininhabers aufzeigt, die sie zur Anordnung einer Überprüfung (MPU) veranlassen.


    Das ist das dann sowas wie "Gefahrenabwehr".

    Zitat

    Die Erteilung des Führerscheins ist ein Verwaltungsakt der ohne besonderes unbeschränkt gilt. D.h. um diese einzuschränken muss es erst einmal eine Rechtsgrundlage geben. Einfach so Just 4 Fun geht nicht!!!


    Ein Unfall ist nicht "just for Fun", da geht es auch um Menschenleben. Just seriously.


    Daher vermute ich mal, dass Deine Ansicht diesbezüglich einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielte. ;)


    Gruß
    Joa


  • Auch wenn man den Führerschein entziehen will und ein Unfall voraus ging muss es eine Rechtsgrundlage geben. Dann muss es Gründe geben und dann muss das staatliche Handeln auch immer noch verhältnismäßig, geeignet und erforderlich sein. Dann kannst Du klagen oder Widerspruch einlegen, ohne jetzt nach Sondervorschriften im StVG gesucht zu haben, generell hat beides aufschiebende Wirkung, sonst bleibt Dir noch der Antrag aus § 80 V VwGO um die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.