Zitat von Ina;400080
Wie stellen die Kranken Kassen sich das denn mit dem Autofahren vor?
Da gibt es eine Fachartikel aus dem
"Diabetolog 2009", Springer Medizin Verlag
"Juristische Bewertung
Wenn die Blutglukosewerte nicht immer stabil sind, dem Patienten also die Instabilität bekannt ist, muss er sich um die Teststreifen und SMBG bemühen, aber ebenso muss der Arzt das Autofahren ohne vorherige Blutglukosebestimmung verbieten. Die Kenntnis des Patienten genügt, um ihn zu verpflichten, Sicherungsmaßnahmen – Teststreifen – zu kaufen bzw. nicht Auto zu fahren. Aber auch der Arzt ist in diesem Fall wiederum zur Aufklärung des Patienten verpflichtet, um Schaden von ihm abzuwenden und Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen. Wenn der Patient keine Blutglukoseteststreifen kaufen kann oder will, ist die Konsequenz eindeutig: Der Patient darf nicht Autofahren und der Arzt muss alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um solche Fahrten zu verhindern."
SMBG = Selbstmessung der Blutglukose
Schön, oder? Jeder, der genug Teststreifen kriegt, sollte jeden Morgen eine Kerze für seine Doc anzünden.
Das ist kein Scherz.