wanie, Karlhof
Nochmal, darum geht es nicht. Es sind getrennte "Aktionen":
- Der eigenmächtige Kauf des Libre. Das ist eine schöne Leistung, zeigt von toller Eigeninitiative. Die Krankenkasse (oder sonstwen) interessiert das aber nicht.
- Das Verschreiben lassen von Teststreifen und der Weiterverkauf. Ich gehe schwer davon aus, dass Rezepte insofern zweckgebunden sind, als dass die Teststreifen nicht weiterverkauft werden dürfen. Hier wird das System hintergangen und ich vermute stark, dass das ein Straftatbestand ist oder zumindest stark in diese Richtung geht.
Auch wenn ich kein Jurist bin, bin ich mir sicher, dass diese beiden Handlungen nicht gegeneinander aufgerechnet werden können.
edit: Frau Holle war schneller