Ich lege erst mal Einspruch ein, das kann ich alleine. Ist die erste Runde, so lange die es mir so leicht machen (Beweis durch Behauptung) brauchts keinen Anwalt. Sicherlich ohne Sarkasmus, aber es juckt wirklich in den Fingern.
Bei den bisherigen Ablehnungen und deren Begründung kannst du dich fragen, ob es geballte Blödheit ist oder ein systematischer, übers Knie gebrochener Grund für Ablehnungen gesucht wird. Bedenke, die machen das hauptberuflich. Sowas DARF nicht passieren. Aber Fehlklassierungen, um dann einen Grund für eine Ablehnung zu haben ist Tradition fürchte ich. Siehe die Einstufung eines simplen CGM als NUB nach §135 SGB-V durch den G-BA (http://www.diabetesde.org/pres…ie-g-ba-rechtsauffassung/) aus Mai 2012. Und hier das Urteil des SG Stuttgart: http://www.diabetes-und-recht.…krankenkasse-muss-zahlen/ bzw. im Volltext http://www.diabetes-und-recht.…3-11-2013-s-23-kr-696511/
Das Problem ist das es bisher keine Richtlinie/Anweisung bei den Kassen zum Thema Libre gibt. Also wird der anfragende Kassenpatient durch Zusammenschustern vorhandener Textbausteine mit §§ zugeschüttet.
Irgendeiner wird schon passen und von 10 Kandidaten geben nach so einem Brief schon mal 8 auf.
Mit viel Glück erwischt man auch mal einen Verantwortlichen der sich mit dem Thema auseinandersetzt aber die Chance ist relativ gering ... leider. Die Masse der Bearbeiter macht Dienst nach Vorschrift und schickt es bestenfalls noch zum Medizinischen Dienst wo dann im schlimmsten Fall ein erfahrener Frauenarzt( wahlweise auch Zahnarzt) sein Gutachten dazu schreibt
Aber egal ... wer nicht wagt der nicht gewinnt und spätestens ein Gericht wird sich der Sache intensiver annehmen....
PS: @ grounded Sarkasmus und persönliche Angriffe führen nicht zum Ziel ... in nüchterner präziser Sachlichkeit denen Ihre Irrwege aufzeigen macht viel mehr Spass