Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Ich lege erst mal Einspruch ein, das kann ich alleine. Ist die erste Runde, so lange die es mir so leicht machen (Beweis durch Behauptung) brauchts keinen Anwalt. Sicherlich ohne Sarkasmus, aber es juckt wirklich in den Fingern.


    Bei den bisherigen Ablehnungen und deren Begründung kannst du dich fragen, ob es geballte Blödheit ist oder ein systematischer, übers Knie gebrochener Grund für Ablehnungen gesucht wird. Bedenke, die machen das hauptberuflich. Sowas DARF nicht passieren. Aber Fehlklassierungen, um dann einen Grund für eine Ablehnung zu haben ist Tradition fürchte ich. Siehe die Einstufung eines simplen CGM als NUB nach §135 SGB-V durch den G-BA (http://www.diabetesde.org/pres…ie-g-ba-rechtsauffassung/) aus Mai 2012. Und hier das Urteil des SG Stuttgart: http://www.diabetes-und-recht.…krankenkasse-muss-zahlen/ bzw. im Volltext http://www.diabetes-und-recht.…3-11-2013-s-23-kr-696511/


    Das Problem ist das es bisher keine Richtlinie/Anweisung bei den Kassen zum Thema Libre gibt. Also wird der anfragende Kassenpatient durch Zusammenschustern vorhandener Textbausteine mit §§ zugeschüttet.


    Irgendeiner wird schon passen und von 10 Kandidaten geben nach so einem Brief schon mal 8 auf.


    Mit viel Glück erwischt man auch mal einen Verantwortlichen der sich mit dem Thema auseinandersetzt aber die Chance ist relativ gering ... leider. Die Masse der Bearbeiter macht Dienst nach Vorschrift und schickt es bestenfalls noch zum Medizinischen Dienst wo dann im schlimmsten Fall ein erfahrener Frauenarzt( wahlweise auch Zahnarzt) sein Gutachten dazu schreibt :S


    Aber egal ... wer nicht wagt der nicht gewinnt und spätestens ein Gericht wird sich der Sache intensiver annehmen....


    PS: @ grounded Sarkasmus und persönliche Angriffe führen nicht zum Ziel ... in nüchterner präziser Sachlichkeit denen Ihre Irrwege aufzeigen macht viel mehr Spass 8)

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

    Einmal editiert, zuletzt von TuTNiX ()

  • Hi Grounded,


    na, da hast Du Dich ja mächtig hochgespult in siegessicherer Überzeug es der Kasse und den Juristen so richtig zeigen zu können. :D
    Allerdings solltest Du in so einer Auseinandersetzung zusehen, die nicht selbst der Lächerlichkeit preiszugeben. Dann nützt Dein ganzer Wellenschlag nämlich nicht, sondern die Gegenseite sieht sich erst recht bestärkt, ihre Position aufzumauern.


    Z.B. solltest Du vielleicht die Ablehnung des MDK (siehe bei Kamikatze) nochmal sinnerfassend lesen. Die haben nämlich keineswegs ein CGM abgelehnt sondern das FGM.


    ... die Ablehnung an sich ist inhaltlicher Blödsinn. Immerhin nicht ganz so dämlich wie die bisherigen Schreiben begründet. Etwas abzulehnen, was nicht beantragt wurde (CGM) haben die nicht gebracht.


    Die Begründung läuft darauf hinaus, das es sich beim FGM um eine abgespeckte Variante eines CGMS handelt (wie wir auch wissen) und dass der Variante FGM die Eigenschaften fehlen, die alleine dazu führen können, dass ein CGMS als Einzelfallentscheidung von der gKV übernommen werden kann.


    Allerdings sehe ich bezüglich der MDK-Argumentation hinischtlich des Sachverhaltes "Schwangerschaft" noch argumentative Luft für das FGM. Da hat auch das FGM natürlich auch einiges Potential zur Verbesserung der Stoffwechsellage, aber das gilt natürlich immer, wenn es sinnig angewendet wird.


    Vielleicht kannst Du Dich im "Hibbel-Thread" des Schwangerschaftsforums inspirieren lassen, wie Du zur Schwangerschaft kommst?


    Ansonsten ist die Paragraphen-Orgie vermutlich völlig witzlos. Wenn, dann wäre wohl die FGM-Frage grundsätzlicher zu entscheiden.
    Da solltest Du mit Deiner Kasse vielleicht auch im Widerspruchsverfahren inhaltlich argumentieren?


    Also was bringt Dir das FGM, welche Vorteile hat es gegenüber der kontinuierlichen BZM (Blutzuckermessung), warum sollte und kann die Kasse die Übernahme der Kosten als verhältnismäßig anerkennen?


    Gruß
    Joa

  • Siehe die Einstufung eines simplen CGM als NUB nach §135 SGB-V durch den G-BA

    Komisch, als ich es gewagt habe, darauf hinzuweisen, hab ich nen Shit-Storm entfacht, als ob ich an der Klagemauer ne halbe Sau geschlachtet hätte....


    CGMS, FGM sind nach Einstufung immer noch NUb - und damit reine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Beim CGMS findet gerade ein leises Umdenken statt, außerdem liegt (ich komm mir langsam wie ne tibetanische Gebetsmühle vor) eine Entscheidung zum BSG in Kassel vor ^^ Az siehe oben irgendwo. Und erst dann, wenn diese Entscheidung durch ist (im positiven Sinne) werden sich die Krankenkassen resp. der MDK nicht mehr vor Anträgen drücken können, die auch noch vielfach zu bewilligen sind... Und nicht nur für schwangere Teeniemütter...


    Sollte aber (was Justitia und andere römische Götter verhindern mögen) das BSG nein sagen, werden die Ablehnungen vermutlich direkt bei der Antragstellung als Serienbrief rausgehen.


    Also, abwarten, Tee trinken und der Genialität der Werbeagentur von Abbott und ihrer Guerillakrieger Tribut zollen.


    Kann jemand Grounded sagen, dass ich seinem Widerspruch ungefähr soviel Chancen einräume , wie einem Lottoschein? 1:140.000.000 :foehn :musicextreme:

  • @die 2 Herrschaften über mir


    völlig unangebrachte Schadenfreude :patsch:


    Ich lese hier schon ne Weile sehr interessiert mit ... Grounded mag einen etwas übertriebenen Optimismus verbreiten ... aber er tut wenigstens was und lässt alle an der Entwicklung teilhaben !


    Das ist allemal besser als das kontraproduktive Rumgegrummel ala "Wird doch sowieso nix" :thumbdown: und "Hab ich ja schon immer gesagt"

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

  • völlig unangebrachte Schadenfreude

    Weder ists Schadenfreude, noch unangebracht. Eher ein "Ich habs gesagt". Natürlich könnte man dem armen Kerlchen die Hand halten und auf die große böse übermächtige Krankenkasse mit den millionenteuren Rechtsanwälten schimpfen und wie blöd die doch sind....


    Das hat nichts mit übertriebenem Optimismus zu tun. Eher so wie der Sohn meines Kumpels, der zur Erheiterung der Kundschaft im real durch die schnelle Hand es nicht geschafft hat, sich auf den Fußboden zu werfen, sondern an Papas Hand zappelte. Auch wenns gemein war, sogar ich als der Onkel mußte schallend lachen... :rofl :rofl

  • Tja,


    solange es noch Diabetiker aller "Klassen" gibt denen vorgerechnet wird mit wieviel Teststreifen und Nadeln sie im Quartal auskommen müssen,


    man sich einen neuen Pen genehmigen lassen muß bei der KK,


    kleine Kinder noch mit CT und Einmalspritzen gequält werden statt mit einer Pumpe versorgt werden , desgleichen Teenies,


    alte Menschen mit "billigen" Methoden ihren DM "behandelt" bekommen....


    na solange ist es dann nur recht und billig auf die Erteilung eines FGM zu warten.


    Ist vielleicht krass meine Darstellung, aber so is Lebbe...


    Es gibt noch genug zu tun.


    Gruß Julmond

    Einmal editiert, zuletzt von Julmond ()

  • Die Begründung läuft darauf hinaus, das es sich beim FGM um eine abgespeckte Variante eines CGMS handelt (wie wir auch wissen) und dass der Variante FGM die Eigenschaften fehlen, die alleine dazu führen können, dass ein CGMS als Einzelfallentscheidung von der gKV übernommen werden kann.

    Sorry, das läuft aufs selbe hinaus. Das CGM ist nunmal teurer als die Teststreifen, somit ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot eine medizinische Indikation sowie ein Zusatznutzen zu den Teststreifen zwingend erforderlich. Der Alarm "fehlt" dem Libre, damit ist der Zusatznutzen weg und die Indikation / Funktionalität "CGM" fehlt somit auch. Also Ablehnung aus "medizinischen Gründen". Ohne Rücksicht darauf, dass es nicht teurer ist als die Katalogware der Teststreifen. Und durch die Nachtmessungen einen Zusatznutzen hat, den Teststreifen nicht bieten. Zudem muss der G-BA zustimmen und das kann bekanntlich dauern. Was bedeutet, bis dahin KEINE Erstattung, aber Einsparungen durch geringeren Teststreifenverbrauch. Also die haben Zeit, formal bist du ja ausreichend versorgt.


    Ich werde dranbleiben. Kampflos wird bestenfalls ein Brief aufgegeben, vor allem wenn Verwaltungsfuzzis lieber Gründe suchen als Wege (trotz Kostengleichheit).

    Zitat

    Vielleicht kannst Du Dich im "Hibbel-Thread" des Schwangerschaftsforums inspirieren lassen, wie Du zur Schwangerschaft kommst?

    Die Quizfrage vorher ist: Wie werde ich mein Y-Chromosom los. Hab nicht mal nen Bierbauch um als Scheinschwangerschaft durchzugehen.

    Zitat

    Ansonsten ist die Paragraphen-Orgie vermutlich völlig witzlos. Wenn, dann wäre wohl die FGM-Frage grundsätzlicher zu entscheiden

    In dem Punkt irrst du gewaltig. Egal was die Kasse zahlt oder zahlen wird, es gibt eine rechtliche Grundlage hierfür. Also ist die Frage, wie ein FGM Blutzuckermessgerät einzustufen ist. Beim teuren CGM war Anno 2012 die einzige Möglichkeit sowas aus formalen Gründen grundsätzlich abzulehnen, das System als NUB zu deklarieren und damit bedarf es als "neue Methode" (guck dir §31 SGB-V an) erst einer Genehmigung des G-BA. Wenns ein Hilfsmittel nach §33 ist/wäre, hat der G-BA nichts zu melden und dann ist ein Rezept vollkommen ausreichend.


    Diverse Sozialgerichte sehen es halt anders als die Kasse. Wesen der ICT ist nunmal, dass der Patient auf Basis der eigenen Datenlage an seiner Insulinierung bastelt. FGM ist halt ein halbes CGM zu den Kosten der Teststreifen, aber ohne Alarme. Und ich werde dafür kämpfen, dass dies als normales Blutzuckermessgerät einzustufen ist. Wenn die TK die Karte "ist §31, damit NUB, damit musst du warten/klagen" ziehen, dann werde ich entweder mit den Füßen abstimmen (Kasse wechseln, sofern die Neue das als Hilfsmittel nach §33 einstuft) oder eben den Rechtsweg bestreiten müssen.


    Ich reche aber fest damit, dass 10€ monatliche Eigenbeteiligung wie bei anderen Hilfsmitteln abgezogen werden, denn gesetzliche Ausnahmen von der Zuzahlung gibts nunmal nur für die Teststreifen und nicht für "irgendwas zur Blutzuckerkontrolle".

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Weder ists Schadenfreude, noch unangebracht. Eher ein "Ich habs gesagt". Natürlich könnte man dem armen Kerlchen die Hand halten und auf die große böse übermächtige Krankenkasse mit den millionenteuren Rechtsanwälten schimpfen und wie blöd die doch sind....


    Das hat nichts mit übertriebenem Optimismus zu tun. Eher so wie der Sohn meines Kumpels, der zur Erheiterung der Kundschaft im real durch die schnelle Hand es nicht geschafft hat, sich auf den Fußboden zu werfen, sondern an Papas Hand zappelte. Auch wenns gemein war, sogar ich als der Onkel mußte schallend lachen... :rofl :rofl



    Weisst Du ....


    Grundsätzlich ist es gut das nicht alle voller Zweckoptimismus durch die Welt rennen und sich den Tatsachen verschliessen ... das ist es gut das auch Leute gibt die hinter die Kulissen schauen und nicht alles glauben ...


    Bei Dir habe ich aber mittlerweile den Eindruck das Du Dich sehr wohlfühlst in der Rolle des Pessimisten und des Verkünders was alles nicht geht ...


    Ich hoffe für Dich das Du im täglichen Leben nicht auch in dieser "Schleife" gefangen bist ... ganz ehrlich


    Es gibt da auch noch einen schlauen Spruch der hier ganz gut passt:


    Wer nicht kämpft hat schon verloren !



    Gruß


    TuTNiX

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

  • Wie ich schon mal sagte (also eigentlich mehrfach. Tibetanische Gebetsmühle auf LSD):


    Ich weiß, was geht und was nicht geht. Gerade wenn es um Sozialversichungsfragen geht - SGB II, III, IV, V, IX,X, XII habe ich vieles selbst durch - und zwar auf beiden Seiten des Schreibtisches.


    Die Ablehnung, die Grounded erfahren hat, habe ich kommen sehen, nicht gerade mit genau der Begründung, aber doch ähnlich in der Wortwahl und den herangezogenen Paragraphen. Für mich heisst das, dass ich mich ziemlich genau informiere und dann einen Antrag stelle, der so wasserdicht ist, dass kein Sachbearbeiter den ohne juristische Prüfung ablehnt. Das ist schwer, das ist Arbeit und erfordert auch den einen oder andere Juristen im Hintergrund, der Ratschläge gibt.


    Eine einfache Aufrechnung im Sozialwesen ist nicht gegeben. Das hat sehr viel mit verwaltungsrechtlichen Fragen zu tun. Krankenkassen dürfen tatsächlich nur ohne großes Prüfungsverfahren Kosten übernehmen, wenn der Nutzen nachgewiesen wurde. Schwammige Formulierung wie so vieles im Verwaltungsrecht. CGMS und FGM gehören derzeit mangels Eintrag im Heilmittelverzeichnis (quasi die Bibel der GKV) einfach nicht dazu. Wenn die Kassen im Einzelfall die Kosten übernehmen, geht dem eine Prüfung voraus, inwiefern der Nutzen nicht auch durch günstigere, bereits übernahmefähige Verfahren zu ziehen ist. Bei Grounded (wie bei bisher allen anderen hier) sagen die Kassen: Der zu erwartende Nutzen rechtfertigt die Kosten nicht.


    Und jetzt zum dritten Mal: U. a. das Landessozialgericht Mainz hat in einem Verfahren an das Bundessozialgericht verwiesen (vermutlich in einer Revision). Das BSG wird nun eine Entscheidung treffen, ob und inwiefern CGMS ein Hilfsmittel ist oder eine Neuartige Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUb). Hilfsmittel sind generell Kassenleistungen (siehe Insulinpumpe) und wären grundsätzlich zu übernehmen, wenn die Prüfung einen Nutzen in der Maßnahme erkennt oder eine Therapie ohne dieses spezifische Hilfsmittel nicht durchführbar wäre. Überlege einfach mal, wie schwer es ist, eine im HMV geführte Insulinpumpe zu bekommen ;)


    Du musst nicht hoffen - ganz ehrlich. Ich weiss was ich kann, will, mir zusteht. Und ich bin in der Lage, mich auch gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern, Ärzten usw. durchzusetzen. Aber auch da weiss ich genau, bis wann es sich lohnt.


    Natürlich macht es Sinn zu kämpfen. Aber,


    der klügste Krieger ist der, der niemals kämpfen muß.
    Sunzi (um 500 v. Chr.), alternative Schreibweisen: Meister Sun, Sun Tzu, Sun Tse, Ssun-ds, chinesischer General und Militärstratege, »Die Kunst des Krieges«

  • Der alte Sunzi hat auch hier die richtigen Weisheiten parat :thumbsup:


    Die zehn Grundsätze:


    Stell dich dem Kampf!
    Führe andere in den Kampf!
    Handle umsichtig!
    Halte dich an die Tatsachen!
    Sei auf das Schlimmste vorbereitet!
    Handle rasch und unkompliziert!
    Brich die Brücken hinter dir ab!
    Sei innovativ!
    Sei kooperativ!
    Laß dir nicht in die Karten sehen!


    Sunzi


    (um 500 v. Chr.), alternative Schreibweisen: Meister Sun, Sun Tzu, Sun Tse, Ssun-ds, chinesischer General und Militärstratege, »Die Kunst des Krieges«



    Und der von Dir zitierte klügste Krieger der nicht kämpfen muss ist dann im speziellen Fall auf den Kampf der anderen angewiesen (sofern er irgendwann einmal vom Ergebnis profitieren will) ... dann sollte er sie zumindest nicht übermäßig demotivieren ;) sondern eher mit DAFÜR-Argumenten unterstützen


    Zum Thema:


    Meine Krankenkasse hat auf eine Anfrage bisher überhaupt nicht reagiert ... heisst wohl die haben noch keinen Plan wie sie damit umgehen ?(
    Eine Anfrage bei einer andern Krankenkasse hat ergeben, dass dort ein Vertrag mit Abbott abgeschlossen werden soll und das FGM unter (aus meiner Sicht nachvollziehbaren und vernünftigen Voraussetzungen) übernommen werden kann per Einzelfallentscheidung.


    Das Thema ist in Bewegung und ich bin guter Hoffnung das für viele hier eine Übernahme der Kosten drin sein wird ... die Kassen brauchen halt auch ihre Zeit ....


    Und noch eine klitzekleine Weisheit kann ich mir nicht verkneifen .... Steter Tropfen höhlt den Stein :rolleyes:

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

    2 Mal editiert, zuletzt von TuTNiX ()

  • Und der von Dir zitierte klügste Krieger der nicht kämpfen muss ist dann im speziellen Fall auf den Kampf der anderen angewiesen (sofern er irgendwann einmal vom Ergebnis profitieren will) ... dann sollte er sie zumindest nicht übermäßig demotivieren sondern eher mit DAFÜR-Argumenten unterstützen


    Bitte, keine Zitatenschlacht mit Suntzu (in welcher Schreibweise auch immer)
    Auch. Aber eher derjenige, der den gleichen Krieg nicht auch noch anfängt - oder speziell: Warum soll ich jetzt den Instanzenweg durchklagen, wenn die relevante Frage bereits höchstrichterlich behandelt wird? Von sinnvoller Verwendung der vorhandenen Ressourcen hast du noch nicht viel gehört?



    Zum Thema:


    Meine Krankenkasse hat auf eine Anfrage bisher überhaupt nicht reagiert ... heisst wohl die haben noch keinen Plan wie sie damit umgehen
    Eine Anfrage bei einer andern Krankenkasse hat ergeben, dass dort ein Vertrag mit Abbott abgeschlossen werden soll und das FGM unter (aus meiner Sicht nachvollziehbaren und vernünftigen Voraussetzungen) übernommen werden kann per Einzelfallentscheidung.

    Oder deine Krankenkasse sammelt. Oder du hast keinen Antrag gestellt, sondern eine Anfrage, die dann wiederum gesammelt und dann ausgewertet wird.


    "abgeschlossen werden soll" und "übernommen werden kann". Du hast mit deren Vertragsabteilung gesprochen? Oder nur mit einem Sachbearbeiter?


    Sowohl als Kaufmann als auch jemand aus der öffentlichen Verwaltung glaube ich tatsächlich nur an Schriftstücke, die von allen beteiligten Vertragspartnern rechtswirksam ausgefertigt wurden und keinem Hörensagen aus der Verwaltung.


    Außerdem ging es doch im Thema um die Frage, warum die Krankenkasse NEIN gesagt hat und nicht um Händchenhalten bei Grounded... Er hat ein witziges Elaborat verfasst, das vermutlich für Heiterkeit auf Sachbearbeiterebene gesorgt hat, erwartungsgemäß abgelehnt wurde und jetzt der hoffentlich besser und sachlich hilfreicher Weise verfassten Widerspruchsbegründung harrt.


    Sicher kann er danach klagen (und ja - das wird er...) und im schlimmsten Fall schon am nächsten SG scheitern mit der Begründung "wurde bereits grundsätzlich entschieden".


    Mal ehrlich - natürlich wünsche ich mir wie jeder die für seinen Diabetes bestmögliche Behandlung. Also Pumpe, CGMS, Personal Trainer, Ernährungsberater zu Hause und alle 2 Jahre ne Reha. Kann jeder haben - wenn er dafür zahlen will. Die Krankenkassen bezahlen das, was sie als notwendig erachten (bzw. was man ihnen als notwendig zu erachten aufgibt - siehe G-BA).


    Und wenn Abbott nicht nur auf die schnelle Mark aus wäre, hätte man sich im Vorfeld sicher mit den Spitzenverbänden einigen können.


    Und eine Frage noch: Warum wurde das Gerät in den USA nie auf den Markt gebracht? Warum hat die FDA dem Ding keine Zulassung erteilt?

  • Es ist nicht "irgendwas zur Blutzuckerkontrolle", denn es kontrolliert nicht den Blutzucker.

    Verständnisfrage: misst das Libre nicht doch den Blutzucker :confused2 nur eben nicht im Blut, sondern im Zellgewebswasser (oder wie das heißt)? Oder müsste man dann richtigerweise "Zellgewebswasserzucker" sagen, was ein seeeehr langes Wort wäre ;)

  • Oder müsste man dann richtigerweise "Zellgewebswasserzucker" sagen,

    Man sagt schon Blutzucker, aber aus der Gewebeflüssigkeit (Interzellularflüssigkeit). Aus der Konzentration ist ja durchaus ein Rückschluß auf die Blutglucosekonzentration möglich.

  • In aller Kürze ;)


    Nein keine Zitatenschlacht ... das bringt uns nämlich nicht weiter.


    Und ich habe nur freundlich unverbindlich angefragt bei der Krankenkasse ...


    Die Antwort habe ich per Mail erhalten ... die begründet keinen Rechtsanspruch oder sonstwas aber ist ne Aussage die ein Sachbearbeiter, Mailantwortschreiber oder Oberechtsgelehrter der Krankenkasse nicht in die Welt setzt ohne sich im Haus abzusichern ..


    Jedenfalls wäre das in der öffentlichen Verwaltung in der ich Verantwortung habe so ;)


    Mir persöhnlich ist es lieber das Abbott nicht gewartet hat bis sich sämtliche Verbände und wer sonst noch so mitzuquatschen hat bewegt haben ... ich kanns heute schon nutzen und für die Zukunft wird auch das mit der Kostenübernahme werden ... besser als das elitäre Hick Hack bei den CGM´s die preislich sowieso in einer anderen Liga spielen.


    Die USA und damit die FDA interessiert ich in diesem Zusammenhang nur am Rande hätten die ne Zulassung erteilt wäre es ein weiteres anzuführendes Argument dafür ... wenn nicht ist es halt so und bleibt unerwähnt..


    Im Übrigen sollten wir unser Zwiegespräch an dieser Stelle beenden ... Du magst Deine Position im Gesamtgefüge so und es sei Dir gegönnt ... können ja nicht alle meiner Meinung sein ...


    habe fertig :urlaub


    und jetzt zu auch wichtigen Dingen :baum:wstaun

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

    3 Mal editiert, zuletzt von TuTNiX ()

  • Und eine Frage noch: Warum wurde das Gerät in den USA nie auf den Markt gebracht? Warum hat die FDA dem Ding keine Zulassung erteilt?

    Hat das Libre die Zulassung nicht bekommen oder wurde sie noch nicht beantragt?


    Ganz ungewöhnlich ist das Fehlen selbst mMn erstmal nicht - ich meine zumindest, dass die letzte Medtronic-Pumpe mit threshold suspend auch erst später den FDA-Stempel bekommen hat.


    Nichtsdestotrotz würde ein FDA approval sicher auch in Europa ein gewisses Gewicht bzw einen Signalcharakter haben.

  • Sorry, das läuft aufs selbe hinaus. Das CGM ist nunmal teurer als die Teststreifen, somit ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot eine medizinische Indikation sowie ein Zusatznutzen zu den Teststreifen zwingend erforderlich. Der Alarm "fehlt" dem Libre, damit ist der Zusatznutzen weg und die Indikation / Funktionalität "CGM" fehlt somit auch.


    Na ja. Allerdings habe ich im Speicher, dass Abbott auch für das Libre System, wie für den Navigator in den Anleitungen schreibt, dass therapierelevante Entscheidungen durch eine echte BZ-Messung abzusichern sind? Was sagt Deine Gebrauchsanleitung dazu? Da muss die Kasse nur sowas vor Gericht zitieren, dann bleibt Dir nur noch die Argumentation, dass das FGM nicht mal eine CGMS-Indikation vorweisen kann. Da würdest Du wohl dastehen wie Don Quijote vor der Windmühle?


    Die Behauptung, das FGM sei kein CGM ist eher lächerlich. Zumal wenn das von kompetenten Fachleuten mit Bestimmtheit behauptet wird, jedoch das iPro-System von Medtronic im gleichen Atemzug als CGM bezeichnet wird.
    Das iPro CGMS ist ein verblindetes System, das seine gespeicherten Werte für bis zu 6 Tage (Enlite-Laufzeit) nur beim Auslesen in der Arztpraxis hergibt.


    Gruß
    Joa

  • Verständnisfrage: misst das Libre nicht doch den Blutzucker :confused2 nur eben nicht im Blut, sondern im Zellgewebswasser (oder wie das heißt)? Oder müsste man dann richtigerweise "Zellgewebswasserzucker" sagen, was ein seeeehr langes Wort wäre ;)

    Medizinisch gesprochen misst es den Glucosegehalt im Interstitium, bzw die interstitielle Glucose. Das Interstitium ist der Zellzwischenraum.

  • Gerade die Antwort der Barmer GEK bekommen.


    .....Ein Antrag zur Aufnahme in das
    Hilfsmittelverzeichnis wurde bisher nicht gestellt."


    "Laut Aussage des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung gibt
    es bisher keine verlässlichen Studien, die nachweisen, dass mit der
    Gewebezuckermessung mittels FreeStyle Libre die gleiche
    Behandlungsqualität des insulinpflichtigen Diabetes Mellitus erreicht
    wird, wie mit der üblichen Blutzuckerkontrolle."
    blablabla... es werden definitiv keine Kosten übernommen.
    Hatte hier nicht schom mal jemand von der Barmer eine Zusage????