Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Eine sehr gute Freundin ist bei der DAK und fragt regelmäßig nach, ob es was neues gibt.


    A weiß nicht was B macht... das ist bei der DAK genauso wie bei der Barmer, der TK oder sonstwo!


    Mit dem Unterschied, dass die TK sich etliche neue Kunden sichert, und das, obwohl sie immer noch draufzahlen!!!


    Ganz ehrlich, ich finde das frech!!! Sparen und dabei noch gewinnen und wer ist - wie immer - der Verlierer???


    Rischtisch... :ugly:

  • Bin neu hier und Vater eines 13jährigen Typ1 Teenagers. Habe Im Januar das Libre bestellt, letzte Woche erhalten und gemeinsam mit unserer Diabetologin appliziert. Den Bericht über unsere Begeisterung erspare ich Euch.
    Ein erstes Telefonat mit der Krankenkasse ergab, ich solle einen formlosen Antrag schreiben.
    Meine Hauptargumentation war: "Da meine Tochter mit 12 JAhren in der Pubertät ist fahren ihre Werte häufig Achterbahn. Leider müssen wir -meine Frau und ich- das kompensieren indem wir häufiger nachts messen. Das ist in unserem Alter (50 und 47) eine große Belastung. Insofern würde das System 3 Menschen, helfen gesünder zu leben."
    Diese Mail ging am 17.6.2015 raus.
    Am 23.6. bekam ich die Antwort in der uns sowohl das Starter Kit als auch die Kosten für die 14tägigen Sensoren übernommen werden.
    Ich kann's immer noch nicht fassen.


    Edison

  • Das ist toll! Und seht Ihr? Von wegen Zulassung, fehlenden Studien und so weiter...


    Ein Kind bekommt es. Hier existieren wirklich keine Daten des Herstellers!!!


    Bitte, welche KK ist das?


    Alles Gute für Euch und die Maus!!! :thumbsup:


  • Hallo,
    das freut mich sehr für Euch. Bei welcher Krankenkasse, bitte?


    Ich habe gerade eine Absage der BKK Euregio erhalten, der MDK (MDK Nordrhein) Bericht besagt, dass die Medizinischen Voraussetzungen für Leistungsgewährung nicht erfüllt sind.
    Besagter Verein hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, "Abbott" richtig zu schreiben und nennt die Firma im gesamten Dokument "Firma Ebbert".


    Die Begründungen besagen (Kurzfassung):
    - keine Zertifizierung durch die FDA (interessiert mich als Deutscher auch so sehr)
    - keine Notfallsituation im vorliegenden Einzelfall
    - nicht alle Möglichkeiten der ICT mit Mehrfachspritzenregime nachvollziehbar restlos ausgeschöpft (bitte was?)
    - keine validen Studien zum Gerät/keine publizierte medizinwissenschaftliche Validitätsbelege für eine ausreichende Messgenauigkeit und klinische Wertigkeiten


    Die BKK Euregio hält sich jetzt natürlich an das Gutachten vom MDK Nordrhein. Mal gucken, was meine Ärztin dazu sagt und wie wir jetzt weiter vorgehen.

  • Zitat

    - keine validen Studien zum Gerät/keine publizierte medizinwissenschaftliche Validitätsbelege für eine ausreichende Messgenauigkeit und klinische Wertigkeiten


    Brauchts auch nicht. Da das Gerät ein CE Kennzeichen trägt, muss es die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen. Damit gilt der Funktionsnachweis als erbracht. Siehe analog §139 (5) SGB-V.


    Zum Thema

    Zitat

    nicht alle Möglichkeiten der ICT mit Mehrfachspritzenregime nachvollziehbar restlos ausgeschöpft (bitte was?)

    verweise darauf, dass dieses Ding kein Insulin abgibt und sich an der Therapie somit nichts ändert. Gemäß §6(6) Hilfsmittelrichtlinie wechselst DU dein Messgerät.


    Zitat aus der Hilfsmittelrichtlinie:

    Zitat

    Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Hmm, ist jetzt die Frage, ob ich das gegenüber der KK argumentieren, oder das MDK Gutachten in Frage stellen muss.

  • Du hast weder ein CGM noch eine Insulinpumpe beantragt. Die können auch die Putzfrau fragen, aber der medizinische Dienst ist bei Hilfsmitteln(!) wie Messgeräten eigentlich nicht zuständig. Du musst theoretisch "nur" damit rechnen, dass über deinen Teststreifenverbrauch hinausgehende Kosten ggf. nicht übernommen werden. Praktisch ists Glückssache, an welchen Sachbearbeiter du kommst.


    Du ahnst, dass sich meine Kasse ziemlich dumm stellt. Den Scheiß hab ich mir nicht aus Langeweile angelesen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Das heißt, ich sollte der KK überhaupt erstmal darlegen, dass der MDK dafür gar nicht zuständig ist? Oder wäre ein Wechsel sinnvoller?

  • Firma Ebbert ist aber genial... :rofl:rofl Hat da einer nach Diktat geschrieben? :)


    Die Begründungen sind natürlich ziemlicher Unsinn. Schade, panni, dass Du Dich auf weitere Gefechte einstellen musst.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Du solltest Widerspruch einlegen und die Kasse anhand der Hilfsmittelrichtlinie bitten dir die Paragraphen zu nennen, auf deren Grundlage Sie eine Erstattung ablehnen. So lange man Blutzuckermessgeräte in der Hilfsmittelliste findet, ist das Libre ein Hilfsmittel.


    Meine Kasse hat am Telefon immer wieder eine "fehlende Kassenzulassung" angeführt. Sowas gibts nicht. Es gibt eine Hilfsmittellliste, aber diese ist nicht exclusiv. Behauptet übrigens sogar die Hilfsmittelrichtlinie, §4(1) Satz 2.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ich bin in dert TK. Diese bezuschussen das Libre mit ca. 50€ und übernehmen einen kleinen Teil der Sensoren.

  • Ich glaube aber der Haken ist, dass das Libre ja keinen Blutzucker misst, sondern den Zucker im Gewebe. Und an der Stelle scheint es wohl keine Nachweise zu geben, dass es eine Blutzuckermessung sicher ersetzen kann.



    Insofern glaube ich nicht, dass die Argumentation "Anstelle von BZ-Messstreifen" funktioniert. Da müssen meiner Ansicht nach andere Argumente her, warum dass Libre erforderlich ist, um eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Seid mir nicht böse aber ich möchte die KK nicht nennen um nicht Gefahr zu laufen, daß die Ihre Meinung ändern. Denn wir scheinen wirklich die Einzigen zu sein, denen das gelungen ist. Möglicherweise bauen die anderen KKs dann Druck auf meine KK auf damit die das wieder einstellen.



    Allerdings ist es eine kleine, gesetzliche BKK aus der Provinz. Die haben Überschüsse und da die die Beiträge nicht senken können initiieren die verschiedene Programme (Krebsvorsorge, Zahnprophylaxe etc.) wo man bis zu € 240,- im Jahr erstattet bekommen kann.
    Man hat in unserem Fall eine "Einzelfallentscheidung" getroffen. Auch unsere Diabetologin (Chefärztin einer großen Klinik) war überrascht.



    Und natürlich ist das Gerät zunächst eine Ergänzung zu den nach-wie-vor erforderlichen BZ-Messungen. Die haben sich allerdings von 7 - 10 auf 1 - 3 reduziert. Jede BZ-Messung kostet die KK auch ca. 1,- Euro. Sind 5 Euro Ersparnis am Tag und 150 Euro im Monat. Die Sensoren kosten 120 Euro im Monat.


    Meine Empfehlung ist: Druck aufbauen!
    Mit dem Wechsel der KK drohen in dem man fragt, wie das mit dem KK-Wechsel geht und ggf. der Hinweis, das die ersten KK's mit dem System schon Geld sparen (weil es Lanzetten etc. spart und durch neue Erkenntnisse einen optimaleren Insulin-Konsum ermöglicht).
    Und wenn die mit dem MD kommen darauf hinweisen, daß jede KK einen Spielraum besitzt um dem gesunden Menschenverstand gerecht zu werden. Wie gesagt: sucht Euch eine kleine KK die nicht direkt mit 10.000 "Nachahmern" rechnen muß.


    Interessant bei uns ist, daß das System für Kinder eigentlich noch garnicht zur Diskussion steht und wir es aber für unsere (körperlich schon fast ausgewachsene) Tochter bezahlt bekommen.


    Wir werden jetzt versuchen, auch die BZ-Sensoren für das Libre zu bekommen, damit wir nicht 2 Geräte mitschleppen müssen.



    Ich werde morgen den Sachbearbeiter meiner KK anrufen, ob die Interesse an weiteren Mitgliedern haben und mir Bestandschutz zusichern. Dann könnte ich Euch die KK nennen ...

    Einmal editiert, zuletzt von Edison () aus folgendem Grund: sachlicher Fehler

  • Floh


    … passt aber zu Dir und zu mir. Jahrzehntelanges messen Taube Fingerspitzen. Interessant finde ich, dass Typ 2 nicht ausgenommen sind - finde Ich ich auch gut so.


    Gruß thomas

    Abbott hat das ursprünglich vor allem für Typ2 entwickelt, weil die schwerer zu therapieren sind.

    Interessant finde ich, dass Typ 2 nicht ausgenommen sind - finde Ich ich auch gut so.


  • Ich werde morgen den Sachbearbeiter meiner KK anrufen, ob die Interesse an weiteren Mitgliedern haben und mir Bestandschutz zusichern. Dann könnte ich Euch die KK nennen ...

    Bestandschutz? Wie meinst Du das denn?
    Eine GKV kann dich weder rausschmeißen (mir ist auch nicht ganz klar, wieso sie das sollten?)
    Noch wird sie eine bereits getroffene Einzelfallentscheidung zurücknehmen.
    Wie der Name schon sagt, hat das eh keine allgemeine Gültigkeit.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Am 23.6. bekam ich die Antwort in der uns sowohl das Starter Kit als auch die Kosten für die 14tägigen Sensoren übernommen werden.
    Ich kann's immer noch nicht fassen.


    Bekommst du auch die Versandkosten erstatten und musst du Zuzahlung leisten?

  • Die übernehmen auch die Versandkosten. Wie gesagt: die KK händelt das völlig unkompliziert. Unser Kinderarzt schreibt eine Verordnung nach unseren Wünschen (hab mal eine Quartalsmenge vorgegeben) und die KK hat mir freigestellt, ob wir die Abbott-Rechnungen häppchenweise oder én Block einreichen. Die zahlen die eingehenden Rechnungen kurzfristig.
    Möglicherweise spielt die hohe BZ-Messfrequenz (7 - 10 mal pro Tag) und die Belastung der Eltern (also von uns) auch eine Rolle. Unsere Tochter ist in der Pubertät und die Werte sind teilweise unerklärlich.