Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Hallo


    mein Gerichtsverfahren scheint zu Ende zu gegen wegen des Libre.
    Wurde nun vom SG angeschrieben ob ich mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden bin.( §124 Abs.2 SGG)
    Die KK (Barmer) ist es.
    Was meint Ihr dazu ?
    Oder bringt mir eine mündliche Verhandlung mehr?


    Gruß

  • Laut dem TKK Mann hat Abott die Unterlagen anscheinend nicht mal beim GBA eingereicht für die Prüfung.


    Da habe ich über eine andere Quelle gehört, dass Abott selbstverständlich alles beim GBA eingereicht habe.... Es lebe der Flurfunk!

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Ich würde auf einer mündlichen Verhandlung bestehen. Dann kannst du sicher sein, dass alles was du geschrieben hast auch inhaltlich beim Richter angekommen ist. Zudem wäre es sicher hilfreich ein Statement von Abbott zu bekommen, dass die Aufnahme des Libre in die Hilfsmittelliste(!) beantragt ist. Ein Hilfsmittel muss nicht gelistet sein um übernommen zu werden, aber es hilft wenn wenigstens der Antrag darauf gestellt ist.


    Und du kannst auf Behauptungen wie "unbekannte Risiken, wir schützen nur den Patienten" (klingt gut, aber ist eigentlich vollkommen irrelevant wenns bei dir funktioniert und nicht gerade ne Heilsteintherapie ist) wenigstens verbal bzw. mit Publikationen wie http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26171659 reagieren. Und die Unterschiede zwischen CGM und FGM erläutern, denn das letzte CGM Urteil des BSG wird ganz sicher bemüht werden.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ich verbinde die CGM-Messungen immer mit einer Insulinpumpentherapie!
    Während die Libre-Messung ein echter Ersatz für die punktuelle Fingerbeeren-Messung ist, die schmerzhaft, umständlich und teuer ist!


    Mit dem Libre kann ich während dem Sport, der Autofahrt, im Bett liegend scannen und bewerten-letztendlich überall!

  • Ich bin Beamten-Gatte. Somit erhalte ich 70% von der Beihilfe und 30% von der PKV.
    Seit 2003 bin ich in der PKV. Ich bin erst einmal mit dem Basis-Tarif eingestiegen. Seit 2004 1er.


    Meine PKV zahlt nach Aussage "kulanter Weise" Meßstreifen und Zubehör.
    Die Beihilfe lehnt ab. Im anderen Bundesland zahlt die Beihilfe jedoch.
    Nun möchte ich natürlich erreichen, dass die Beihilfe in Niedersachsen/Aurich auch bezahlt.
    Ich mache mir dauernd Gedanke, wie ich das erreichen kann.
    Kostenvergleich mit Unterstützung des Hausarztes/Diabetologen...


    Hab ihr einen Tipp bzw. hatten wir da bereits etwas, was ich überlesen habe? :huh:

    eala frya fresena

    Motorradfahren! Die schnellste Fortbewegungsart, ohne viel Körperarbeit.

  • Laut https://www.bva.bund.de/Shared…blob=publicationFile&v=12 sind Blut und Harnteststreifen beihilfefähig. Kann es sein, dass der Sachbearbeiter keinen Unterschied zwischen Typ-1 und Typ-2 (nicht insulinpflichtig) gemacht hat?


    Die Beamten sind eigentlich immer schnell mit der "Fürsorgepflicht des Staates" dabei. Teststreifen sind eine unbestreitbare Kassenleistung und diese soll in einem Bundesland nicht beihilfefähig sein? Kanns nicht ganz glauben.

    --
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  • Sorry. Mein fehler. Hab nicht geschrieben, dass es bei der Beihilfe um die Sensoren geht.
    Allianz Basis-Tarif zahlt evtl. bis zur Höhe der bisherigen Teststreifenkosten.
    Beihilfe Nidersachsen lehnt die Kostenübernahme für Sensoren ab.


    Ich suche etwas zum Thema Gleichstellung bzw. Kostenübernahme durch den Löwen-Anteil-Spender "Beihilfe".

    eala frya fresena

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  • Servus zusammen,


    Da das im ersten Post, meiner Meinung nach, nicht rüber kommt.
    Die Audi bkk zählt das libre.
    Ich habe ein jahresbedarf Sensoren für 120€. Rezeptgebür.
    Und Teststreifen und stechhilfen bekomme ich nicht mehr bezahlt.
    Aber die brauch ich auch nicht mehr...


    Gruß

    Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers.

  • Auch ich habe eine Ablehnung der TK für Freestyle Libre erhalten. :wacko: Wäre lieb wenn ihr mal darüber schaut, ob ich das so schreiben kann ?(
    Meine Frage kann ich den Widerspruch so schreiben:




    Sehr geehrte Damen und
    Herren,




    mit Ihrem Schreiben vom XXX.2016 Aktenzeichen: XXX haben Sie meinen
    Antrag auf Gewährung der Kosten auf ein Freestyle Libre abgelehnt.


    Gegen Ihren oben genannten Bescheid lege
    ich hiermit WIDERSPRUCH ein.


    Begründung:



    Ich bin Mutter, Berufstätig,
    sportlich sehr aktiv.



    Als Typ 1 Diabetiker
    ist es für mich sehr wichtig, den Blutzuckerspiegel und vor allem auch die Tendenz
    rechtzeitig zu erkennen

    um entsprechend handeln zu können.


    Ihr Ablehnungsbescheid steht mit der der Rechtslage nicht in Einklang. Denn
    gemäß
    Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 1. Dezember 2010 (SG Detmold
    v. 01.12.2010, S 5 KR 325/09)

    stufte das Gericht das CGM als Hilfsmittel eines 39-jährigen
    Typ-1-Diabetikers ein und verurteilte die Kasse zur Kostenübernahme.


    Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass das
    Freestyle Libre nicht das CGM wie in dem Gerichtsurteil als neue Behandlungsmethode gesehen werden
    soll.


    Sondern als Hilfsmittel für die weiterhin bestehende Behandlung des
    Insulinspritzens. Sie erläutern es liegt keine positive Bewertung des G-BA vor.


    JA, aber es liegt auch keine negative Beurteilung vor.


    Zur Vermeidung eines zeit- und kostenaufwändigen Klageverfahrens bitte ich Sie,
    das Widerspruchsverfahren ggf. ruhend zu stellen


    den Ablehnungsbescheid vom XXX.2016
    aufzuheben und mir das Freetyle Libre Blutzuckermesssystem zu gewähren.




    Mit freundlichen Grüßen

    Liebe Grüße GiZo

  • Meiner Krankenkasse habe ich gestern mitgeteilt, solange sie das Libre nicht erstatten, lasse ich mir die Teststreifen verordnen und mache mit denen was ich will


    Du weisst aber, dass das (a) genau so asozial ist wie das Verhalten der Kasse und (b) verboten? Die Streifen sind mit Sensoren nunmal nicht notwendig und somit darfst du diese dir nicht einfach verschreiben lassen um den Blutzucker deines Mettigels zu messen oder die biologische Abbaubarkeit des Plastikmülls im heimischen Komposthaufen zu untersuchen.


    Sorry für die deutlichen Worte, man muss sich nicht auf das Niveau der Kassen herabbegeben.


    GiZo "Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass das Freestyle Libre nicht das CGM wie in dem Gerichtsurteil als neue Behandlungsmethode gesehen werden soll. "


    "Soll" ist schlecht. Es ist es schlichtweg nicht, würde "darf" schreiben. Wesentliche CGM Merkmale, die im referenzierten Urteil die Neuheit der Methode begründet haben, sind bei FGM schlichtweg nicht erfüllt. Das hatte selbst die beklagte Kasse eingeräumt, siehe Urteilstext Absatz 9 als Rechtfertigung der Kasse, die damals FGM bezahlt/bezuschusst hat, aber nicht CGM. Selbst CGM ist laut Urteilstext wenig überraschend ein Hilfsmittel, was sich erst durch die Features nebst Kosten (Alarme...) in Summe als Hilfsmittel einer "Neuen Methode" qualifiziert hat. Bei FGM sind diese Neuheitspunkte nicht zutreffend, damit bleibts ein Hilfsmittel.


    Meine Kasse (TK) stellt sich übrigens tot. Sehr schön, vielleicht gibts nach Ablauf aller Fristen eine "Genehmigungsfiktion".

    --
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  • Am Freitag habe ich die Kündigung meiner Krankenkasse veranlasst, gerade kam der Anruf. Was sie denn machen müssten, damit ich die Kündigung zurückziehe.


    Meine Antwort: das Freestyle Libre anstelle von Teststreifen bezahlen.


    Kurze Diskussion.


    Dann die Antwort: wir prüfen nochmal und sagen bis Freitag Bescheid.


    Da bin ich mal gespannt, ob ich nächstes Wochenende den Aufnahmeantrag für die neue Kasse stellen muss oder nicht.


  • Wo bist Du? Da will ich auch hin :) SBK? Gerne auch per PN

  • Achtung: Hier mal ein kurzer Zwischenbericht von der BIG, mit der ich gerade in 'Verhandlung' bin (vor einem möglichen Wechsel da hin).


    Zunächst vorweg: Die Sachbearbeiter sind bisher alle total freundlich und hilfsbereit. Das ändert leider nichts an der grundsätzlichen schwierigen Situation.


    Es gibt jetzt einen Stolperstein: Sie brauchen unbedingt die Tagebücher, bevor ich den Libre im Einsatz hatte! Das ist jetzt fast schon zwei Jahre her, dass ich den Libre benutze. Das Problem ist nämlich, dass man nachweisen muss, dass man bereits VOR dem Libre ein Vieltester war und erhebliche Schwankungen hatte!


    ... nur mal als Hinweis für alle, die daran denken, zur BIG zu wechseln, das will man von euch (u.a.) haben. :P


    Wie gut, dass ich keinen Computercrash hatte die letzten zwei Jahre und die uralten Accu-Chek-Mobile Daten noch immer brav gespeichert sind. :ren

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Ich habe den Eindruck die Kassen wurden seit Beendigung des Lieferstopps vom Freestyle Libre durch die Firma Abbott von uns Typ 1-Diabetikern völlig überrannt und berufen sich auf den GBA-Beschluss CGM, der Äpfel mit Birnen vergleicht...


  • Es gibt jetzt einen Stolperstein: Sie brauchen unbedingt die Tagebücher, bevor ich den Libre im Einsatz hatte! Das ist jetzt fast schon zwei Jahre her, dass ich den Libre benutze. Das Problem ist nämlich, dass man nachweisen muss, dass man bereits VOR dem Libre ein Vieltester war und erhebliche Schwankungen hatte!


    ... nur mal als Hinweis für alle, die daran denken, zur BIG zu wechseln, das will man von euch (u.a.) haben. :P


    Wie gut, dass ich keinen Computercrash hatte die letzten zwei Jahre und die uralten Accu-Chek-Mobile Daten noch immer brav gespeichert sind. :ren


    Bei meiner Kasse hat auch ein Schreiben meines DiaDoc genügt in dem er mir bestätigt, dass ich mindestens 7-8 Messungen täglich brauche. Damit sollte es dann auch funktionieren, falls man mit der Beschaffung des Tagebuchs Probleme hat.

  • Es gibt jetzt einen Stolperstein: Sie brauchen unbedingt die Tagebücher, bevor ich den Libre im Einsatz hatte! Das ist jetzt fast schon zwei Jahre her, dass ich den Libre benutze. Das Problem ist nämlich, dass man nachweisen muss, dass man bereits VOR dem Libre ein Vieltester war und erhebliche Schwankungen hatte!


    Frag in Deiner Dia-Praxis nach. Meine konnte mir für das Jahr 2015 ausdrucken, wie viele Teststreifen ich verordnet bekommen habe. Das ist dann ja wohl Beweis genug.

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Frag in Deiner Dia-Praxis nach. Meine konnte mir für das Jahr 2015 ausdrucken, wie viele Teststreifen ich verordnet bekommen habe. Das ist dann ja wohl Beweis genug.


    Danke für den Hinweis, das wäre sicher eine Möglichkeit. Aber die BIG will die Tagebücher, um diese beim MDK einzureichen. Daher gibt es immer die Möglichkeit, dass der MDK ablehnt.


    Die Audi BKK geht anders ran, sie vertritt die Auffassung, dass das Libre ein BZ-Gerät ist wie jedes andere und der Patient die freie Wahl hat. Daher kriegt man dann auch keine konventionellen Teststreifen mehr (entweder oder). Finde ich die vernünftigere Lösung und man ist nicht der 'Willkür' des MDK ausgeliefert.


    Werde wohl zu Audi BKK gehen, ist wenigstens sicher (derzeit!), auch wenn man die 100-200 Tests pro Quartal zum 'Testen' des Libre dann aus der eigenen Tasche begleichen muss (und ich werde die Audi BKK keineswegs deswegen belatschern, sondern einfach gut sein lassen. ;) ).

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!