Hallo
mein Gerichtsverfahren scheint zu Ende zu gegen wegen des Libre.
Wurde nun vom SG angeschrieben ob ich mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden bin.( §124 Abs.2 SGG)
Die KK (Barmer) ist es.
Was meint Ihr dazu ?
Oder bringt mir eine mündliche Verhandlung mehr?
Gruß