Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • "nur" steht da aber nicht.


    Doch ! Genau das steht da ...


    Absatz 1 sagt wer es bekommt und Absatz 2 regelt unter welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe.


    Sauber formuliert und unzweideutig.


    Und wozu führt das? Eltern mit DM1 Kindern wechseln aufgrund der Familienversicherung zur DAK.


    Und da die Eltern nicht zwingend auch chronisch krank sind ... na ? ziemlich clever ... mancher würde auch sagen Eigennutz ist die Hauptmotivation ..

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

    Einmal editiert, zuletzt von TuTNiX () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Nein.


    Absatz 1 sagt, wer es bekommt, aber nicht, wer es nicht bekommt.


    Absatz 2 hingegen sagt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, d.h. wer die nicht erfüllt, bekommt es nicht.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Wenn ich als jemand, der sich nicht um so ein Teil bemüht, die Statements der diversen Kassen lese, die sich scheinbar sogar selbst widersprechen in Bezug auf frühere Äußerungen.............. also dann fällt mir nur noch der alte Adenauer ein:


    "Was inetressiert mich mein Geschwätz von gestern."


    Verlassen kann man sich bei den KK auf gar nichts! Ernst nehmen ist auch schwer möglich. [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/sad.gif]

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Verlassen kann man sich bei den KK auf gar nichts!


    Das sehe ich nicht so. In diesem Thread gibt es einschlägige Beispiel von Kassen, die einem sehr wohl sagen, woran man ist.


    Man sollte doch die beiden sehr schlechten Beispiele TK (da war ich bis März selbst Mitglied) und DAK nicht pauschal auf alle anderen übertragen.


    Und mein Tipp gegen die ganze Aufregung hier wäre: Kasse kündigen, dauert drei Monate, bis man raus ist, ab dann kann man sich sein Kasse wählen! Dass man den einen oder anderen Kompromiss eingehen muss, versteht sich von selbst. Man sollte sich eben Prioritäten setzen und gut ist!

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Nein.


    Absatz 1 sagt, wer es bekommt, aber nicht, wer es nicht bekommt.


    Absatz 2 hingegen sagt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, d.h. wer die nicht erfüllt, bekommt es nicht.


    Ok ... nochmal zum mitdenken ...


    Die DAK definiert in ihrer Satzung eine Anspruchsgrundlage nach der sie verbindlich die Kosten für das FGM übernimmt.
    Erfüllt also jemand ALLE dort genannten Bedingungen so hat er Anspruch auf die Leistung ohne wenn und aber. Man könnte auch sagen eine Ermessensreduzierung für die Krankenkasse auf "0".


    Erfüllt jemand diese Bedigungen nicht so kann er auch keinen Anspruch aus diesem § gegen die Krankenkasse begründen bzw. durchsetzen.


    Ob jemand der diese Bedingungen nicht erfüllt dennoch auf Grund anderer Vorschriften einen Anspruch auf Erstattung hat ist ein völlig anderes Thema.


    In diesem Zusammenhang kann dieser § in der Satzung der DAK aber insofern helfen als das man die Frage stellen muss "Warum Kinder? und Erwachsene nicht? Gleichbehandlungsgrundsatz? Gibt es einen plausiblen rechtlich relevanten Grund für die Ungleichbehandlung? ect.".


    Im Übrigen muss eine Anspruchgrundlage nur festlegen wer etwas unter welchen Voraussetzungen bekommt und niemals wer es nicht bekommt. Das ergibt sich automatisch ... ansonsten wäre so ein § ziemlich lang.


    Im obigen Fall müsste man dann bei dem Kreis der Nichtberechtigten bei Mitgliedern anderer Krankenkassen anfangen und bis zu Bürgern anderer Staaten weitermachen. Und falls man jemand vergessen hat bekommt der das dann?


    Klar soweit?

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
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    2 Mal editiert, zuletzt von TuTNiX ()

  • Das ist im Übrigen auch eine guter Hinweis für Widerspruchsschreiber*innen. Meine KK hat behauptet, sie "dürfe nicht" - wenn aber die DAK es einfach macht und es - wenn auch für Kinder und Jugendliche - in die Satzung schreibt, dann ist das Argument dahin.

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Was Kassen alles nach dem "Wir bedauern, aber..." schreiben ist zu 90% Müll. Mein bisheriger "Spitzenreiter" sind die "ungeklärten Risiken". Bei einem Messgerät (Hilfsmittel), das ich selbst bereits einsetze und für "gut" befunden habe. Aus dem "CGM" Urteil wird jeder Bürokrat genau das lesen, was Ihm in den Kram passt und den Rest ignorieren. Bürokraten brauchen nur einen Grund, das wars. Wer nicht will findet immer Gründe.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Das bedeutet im Klartext, ungeklärte Risiken werden bei Kindern demnach in Kauf genommen! Das muss mir mal jemand erklären :pupillen: !! Das ist doch eigentlich ein Totschlag Argument gegen Ablehnende Kassen. So langsam verliere ich den Überblick.

  • Bin schon seit langem stille Mitleserin. Da auch ich bei der DAK versichert bin, hat mich der Beitrag von Meerbuscher von gestern abend aufhorchen lassen. Habe deshalb heute mit dem Hilfsmittel-Kompetenz-Zentrum der DAK telefoniert und ebenfalls die Auskunft bekommen, dass die DAK jetzt das Freestyle Libre auch für Erwachsene übernimmt. Man muss sich ein Quartalsrezept beim Arzt besorgen und dieses dann bei Abbot einreichen. Ich werde auch noch einmal mit der für mich zuständigen Geschäftsstelle sprechen, sobald ich das Rezept habe, um ganz sicher zu gehen. Vielleicht können auch noch ein paar andere von Euch, die bei der DAK sind, die Info gegenchecken.


    Werde weiter berichten.


    LG


    Heide

  • Ich habe mich bei meinem Gespräch mit DAK übrigens auf nachstehende Info zur Genehmigung des Libres für Kinder bezogen, die auf der DAK Webseite veröffentlicht ist.


    https://www.dak.de/dak/leistun…eStyle_Libre-1572494.html



    Darin befindet sich folgendes Absatz:



    Versorgung mit Glukose Messsystem als freiwillige Satzungsleistung


    Aus diesen Gründen hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, die Versorgung von Kindern ab vier Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahre mit dem Glukose-Messsystem in ihre Satzung aufzunehmen. Auch für Erwachsene ist eine entsprechende Satzungsänderung geplant. Bisher ist das neue Messsystem keine gesetzliche Leistung der Krankenkassen.




    Der Satz AUCH FÜR ERWACHSENE IST EINE ENTSPRECHENDE SATZUNGSÄNDERUNG GEPLANT war der Aufhänger für meine Nachfrage, ob diese Satzungsänderung inzwischen erfolgt sei, bzw. wann man damit rechnen könne, dass auch Erwachsene einbezogen würden. Daraufhin wurde mir von der Mitarbeiterin des Hilfsmittelzentrum wörtlich gesagt: "Ja, wir machen das jetzt so, auch für Erwachsene"


    In dem oben angegebenen Link bezüglich der Genehmigung für Kinder sind auch alle Voraussetzungen angegeben, unter denen man das Libre als Hilfsmittel beantragen kann (alle diese Punkte sind mit einem ODER verbunden, d.h. man muss nicht ALLE angegebenen Voraussetzungen erfüllen). Auch alle anderen wichtigen Infos zur Beantragung, Rezepteinreichung etc. sind aus dem o.a. link zu entnehmen. All das wurde mir am Telefon noch einmal zitiert.


    Ich persönlich habe meine Sensoren seit Oktober selbst finanziert und werde die gute Nachricht wahrscheinlich erst glauben, wenn ich den ersten Quartalsbedarf auf Kassenkosten geliefert bekommen habe - aber es scheint etwas voranzugehen!


    Heide

  • Hallo, habe heute zufällig auch bei meiner DAK-Geschäftsstelle nachgefragt und das untere Schreiben ausgehändigt gekommen.

    In dem oben angegebenen Link bezüglich der Genehmigung für Kinder sind auch alle Voraussetzungen angegeben, unter denen man das Libre als Hilfsmittel beantragen kann (alle diese Punkte sind mit einem ODER verbunden, d.h. man muss nicht ALLE angegebenen Voraussetzungen erfüllen). Auch alle anderen wichtigen Infos zur Beantragung, Rezepteinreichung etc. sind aus dem o.a. link zu entnehmen

    Wie Heide schon geschrieben hat plant die DAK eine Satzungsänderung die laut der mir getätigten Aussage ab 01.07.2016 in Kraft tritt, mit der dann jeder (auch über 18 Jahren) von der DAK das FreeStyle Libre übernommen bekommt. Ich habe mal OCR rüberlaufen lassen:


    Wer aufmerksam vergleicht stellt fest: die Vorraussetzungen und die Kostenübernahme sind leicht unterschiedlich formuliert.
    Über die Versandkosten die bei Abott anfallen ist beiderseits nichts geschrieben.
    Ich werde beim nächsten Arztbesuch im Juni meine Diabetologin mal drauf ansprechen.

  • Ich finde das jetzt mal richtig klasse, denke dass die anderen Kassen jetzt auch nachziehen, oder ?
    Eigentlich ist das was zum feiern.
    Wenn ich jetzt bei einer Kasse wäre die noch nicht zahlt, würde ich das Anschreiben der DAK denen vorlegen, um die oberflächlichen Ablehnungsargumente
    auszuschliessen.
    Schönes Wochenende.
    :thumbsup:

  • Ich finde das jetzt mal richtig klasse, denke dass die anderen Kassen jetzt auch nachziehen, oder ?


    Ich hoffe, das auch. Ich habe in unserem Antrag unter anderem direkt auf die anderen KK verwiesen, die es bereits übernehmen (insbesondere die DAK und andere BKKs) und auch darauf, dass unsere KK zum 01.01.2017 mit einer KK zusammen geht, die es (meistens wohl) übernimmt.
    Die Antwort war trotzdem eine Ablehnung. Sie sind jetzt noch nicht mit der anderen KK fusioniert. Und was die anderen KK machen, ist Ihnen egal.
    Sie übernehmen es nicht. Was ich privat mache, ist Ihnen egal (also ob ich es mir selbst finanziere).
    Dafür haben Sie jetzt meine Kündigung erhalten.

  • Du hast neben der Kündigung den Widerspruchsausschuss nebst folgender Klage vorm Sozialgericht vergessen. Die erste Instanz hat weder Anwaltspflicht noch nennenswerte Kosten. Eine Klage kannst du "mündlich, zur Niederschrift" beim Gericht einreichen. Was hast du zu verlieren?

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Kurze Frage:


    Die Barmer bezahlt bei mir einen Teil (63%) der Kosten.
    Geht das noch jemanden so?


    Finde das bisher voll in Ordnung, als Einzelfallentscheidung

  • Wieviele TS nutzt Du bisher und wieviele werden es in Zukunft sein?


    Die Barmer hat eine merkwürdige Art, die Kostenerstattung des Libre zu berechnen!

  • Du hast neben der Kündigung den Widerspruchsausschuss nebst folgender Klage vorm Sozialgericht vergessen. Die erste Instanz hat weder Anwaltspflicht noch nennenswerte Kosten. Eine Klage kannst du "mündlich, zur Niederschrift" beim Gericht einreichen. Was hast du zu verlieren?


    Kann ich denn kündigen und trotzdem in den Widerspruchsausschuss und in die Klage gehen, wenn ich dann zukünftig also gar nicht mehr bei dieser KK bin?
    Prinzipiell hast Du recht und ich weiß, dass es vielleicht anders richtiger wäre. Aber ich habe viele Nerven und Kraft zu verlieren, die ich mir für den Kampf an anderen Stellen wie z.B. u.a. Landkreis und wiederum KK aufbewahren muss.
    Der Diabetes erfordert viel Kraft und Aufwand. Irgendwo gehe ich vielleicht den Weg des geringsten Widerstands.
    Aber warum sollte ich nicht gleich wechseln, wenn ich sowieso unzufrieden mit der KK bin?

  • Aber ich habe viele Nerven und Kraft zu verlieren, die ich mir für den Kampf an anderen Stellen [...] aufbewahren muss.


    Das ist m.E. ein wichtiger Satz. Es gibt ganz pragmatische Methoden, den Libre finanziert zu bekommen (Stichwort: KK wechseln). Alles andere lohnt m.E. einfach den Nervenkrieg nicht. Der Rest (wenn alle zu Kassen gewechselt sind, die sich der Vernunft nicht verschließen), regelt sich von selbst.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Wieviele TS nutzt Du bisher und wieviele werden es in Zukunft sein?


    Die Barmer hat eine merkwürdige Art, die Kostenerstattung des Libre zu berechnen!

    Es wurden 7 oder 8 Teststreifen pro Tag angegeben vom Arzt, was gut hinkommt
    Aber zu Teststreifen steht nix im Schreiben drin?!?!