Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Übrigens haben sie einfach aus dem Antrag auf Kostenübernahme für das Libre geschlossen, dass wir das Libre benutzen und wollten danach die Kostenübernahme von 2,52 Euro für die Blutzuckermessungen in der Schule einstellen. Wenn wir denn uns ein selbstfinanziertes Libre leisten, würde unser Kind ja keine BLUTzuckermessungen in der Schule mehr durchführen, sondern Gewebezuckermessungen und die müssten sie im Rahmen der Nr. 11 der häuslichen Krankenpflege-Richtlinie nicht übernehmen.


    :arghs:
    Das kann's doch nicht geben! Sind sie damit durchgekommen? Wirklich, das macht mich sprachlos. Klingt so, als sei der Fall interessant genug für die Presse?


    Alles Gute beim Wechsel und bessere Bedingungen, Karli.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Danke hakaru.
    Wir haben Widerspruch eingelegt, schriftlich natürlich (per Mail und Brief). Und danach nie wieder etwas gehört. Nur automatische E-Mail-Bestätigung, dass die E-Mail eingegangen ist. Kein persönliches Bestätigungsschreiben, nichts. Dass der Widerspruch angekommen ist, haben andere Sachbearbeiter schon bestätigt, doch äußern wollten sie sich dazu nicht. Und unsere Sachbearbeiterin hat sich nie wieder zurückgemeldet, obwohl ich schon 4x mal dort angerufen und nach ihr gefragt habe.
    Aber die will wohl nicht mehr, weil wir ja eh bald weg sind da.
    Kann nur noch besser werden woanders.

  • Das macht mich so wütend!!!


    Ich hoffe, Ihr habt die richtige KK gewählt, damit Ihr vor solch unfähigem Gesindel Eure Ruhe habt in Zukunft!!!


    Das ist WIRKLICH ein Fall für die Presse!!! :pflaster:

  • Weiß jemand wie es sich verhält wenn ich zu einer neuen KK wechseln möchte und bei meiner alten KK das Pumpentherapie Genehmigungsverfahren mühevoll durchgestanden habe, ob ich dann das ganze noch einmal anfragen muss bei der neuen KK?


    Ansonsten würde mich nichts von einem Wechsel abhalten. Ich habe wie gesagt nur Angst, dass ich dann das ganze Verfahren für meinen Omnipod neu aufrollen muss mit den handgeschrieben Tagebüchern und den Seiten langen Erklärungen von meinem Doc.

  • hey,


    hoffe bin hier richtig...
    gibts jemanden, der bei der DAK versucht hat die Kostenübernahme zu beantragen und mir sagen kann, wie das genau läuft?
    Hab ne Bescheinigung vom Arzt, nur wusste der leider nicht, was er aufs Rezept schreiben müsste.


    lg
    Regenbogen

  • Ich bin vor ein paar Tagen bei der DAK Geschäftsstelle Frankfurt gewesen und man hat mir ein Informationsblatt für die Versicherten und ein Informationsblatt für Ärzte (letzteres um es an den Arzt weiter zu leiten) mitgegeben.


    Ich zitiere hier aus den Informationen für Ärzte, das datiert ist vom April 2016:



    Zitatanfang
    Die DAK-Gesundheit übernimmt ab sofort die Kosten für die Versorgung mit dem neuen Glukosemesssystem FreeStyle Libre.............


    Vorraussetzung für die Kostenübernahme sind ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus und ein Kassenrezept über die Notwendigkeit eines Flash-Glukose-Messsystems.


    Die Notwendigkeit kann sich ergeben aus:
    ° einer intensivierten konventionellen Insulintherapie bzw. Insulinpumpentherapie mit der Erforderlichkeit von 4 oder mehr Blutzuckerteststreifen pro Tag oder
    ° einem mit konvertioneller Blutzuckermessung schwer einstellbaren Blutzuckerwert
    oder
    ° besonderen Begleiterkrankungen
    oder
    ° besonderen psychosozialen Situationen.


    Wenn Sie das FreeStyle Libre verordnen möchten, vermerken Sie bitte die Begründung auf Ihrer Verordnung - also zum Beispiel "intensivierte konventionelle Insulintherapie (ICT)".


    Wichtig für Sie:
    Da das Lesegerät und die Sensoren - anders als Blutzuckerteststreifen - für uns Hilfsmittel sind, wird es keine Probleme mit etwaigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen geben.


    Der Erstantrag und die Nachbestellungen für die Sensoren werden von den Versicherten selbst über den Webshop von Abbott abgewickelt (http://www.freestylelibre.de über die Funktion "Rezept einreichen"). Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der DAK-Gesundheit und dem Hersteller. Dazu benötigen wir eine Muster-16-Verordnung von Ihnen . Das Starterkit beinhaltet 1 Lesegerät und 2 Sensoren, die Menge je Nachbestellung ist begrenzt auf 7 Sensorten, also auf den Bedart für drei Monate.
    Zitatende


    Es folgen noch Hinweise auf Schulung, Weiterbildungsangebote für interessierte medizinische Fachkräfte durch den Hersteller Abbott, eine Hotlinenummer für Ärzte. Ein Hinweis darauf, wie die Daten in der Praxis abgerufen werden können etc.


    Ich habe noch erfahren, dass man, sobald man das Rezept hat, nicht mehr einen weiteren Umweg zur Genehmigung durch die DAK machen muss, sondern sich mit dem Rezept direkt an den Webshop von Abbott wendet. Dabei bekommt man in dem Bereich des Webshops für Bestellungen mit Rezept einen Code, den man auf dem Rezept vermerkt. Das Rezept sendet man dann an die angegebene Adresse in Eisenhüttenstadt. An Zuzahlungen fällt die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises an. Die Portokosten für den Quartalsbedarf von 7 Sensoren übernimmt der Versicherte. Die Portokosten und die Zuzahlung werden von Abbott berechnet und über die im Webshop angebotenen Möglichkeiten bezahlt.


    Die offizielle Entscheidung über die Satzungsänderung für diese freiwillige Leistung der DAK ist für den 1. Juli 2016 geplant.


    Das sind doch mal gute Nachrichten, finde ich!!

  • MarcoK, grundsätzlich würde ich das vorher bei der jeweiligen KK telefonisch abfragen, wie die das handhaben...


    Die Aussage, die ich bekommen habe beim Wechsel war, dass alles Hilfsmittel (auch Dauerverordnungen) beim Wechsel mit zur neuen KK gehen. In meinem Fall war es sogar so, dass ich einen neuen Rollstuhl bekommen habe von der BIG, weil ich angegeben habe, dass der alte eine schlechte Minderversorgung darstellt (wirklich so).


    Ansonsten hätten sie das Hilfsmittel Rollstuhl von der alten Kasse übernommen (wobei bei einem Rolli aufgrund der Kosten immer ein Folgeantrag gestellt werden muss, wenn ein neuer benötigt wird - was frühestens nach 5 Jahren der Fall ist).


    Aber ich würde trotzdem anrufen oder eine Email dort hinschicken! Ich weiß ja nicht, welche KK Du ausgewählt hast, bei der BIG bekommt man da sehr gut geholfen!

  • Ich würde auch mit der KK vorher abklären, ob es Probleme mit der bestehenden Pumpenversorgung geben könnte.


    Wir hatten zwei KK zur Auswahl und die Aussage bei beiden war, dass die bestehende Versorgung bleibt und wir keinen neuen Antrag stellen müssen. Das Jahresrezept, das wir für Medtronic-Zubehör (Reservoire und Katheter) haben, muss dann auf die neue KK umgeschrieben werden. Aber das ist kein Problem.


    Ansonsten würde ich auf keinen Fall zu einer KK wechseln, die da schon Probleme macht.

  • Die ganzen Leistungen werden eh unter den beiden KK ausgeglichen. Davon merken wir gar nichts. Ich hatte noch laufende KG Rezepte, Medikamentenrezepte, die sich mit dem Wechsel überschnitten - alles kein Ding ;-)

  • Ich bin hin und hergerissen :(


    Mir stehen zwei Optionen zu Verfügung.


    Option 1:
    Bei meiner aktuellen Kasse (TK) bleiben und gegen die vors Sozialgericht ziehen


    Option 2:
    Wechsel zur DAK mit vorherigen Abklärung zur Übernahme der Sensoren und Pumpe


    Der Verfechter des Rechts in mir sagt, dass ich gegen die TK in den Krieg ziehen muss und solange kämpfen soll bis ein Urteil gefällt wurde. Mein Verstand jedoch sagt mir, dass dies viele Stunden an Arbeit und Kosten bedeuten wird, wobei der Ausgang unklar sein wird.
    Mein Gefühl sagt mir, dass wir gegen die KK gewinnen können. RA Ebert hat es vorgemacht und es ist kein Ding der Unmöglichkeit.
    Kann mich einfach nicht entscheiden... die haben meinen Antrag abgelehnt und ich habe Widerspruch mit einem ausführlichen Schreiben meines Diabetologen vorgelegt. Sie haben jetzt 3 Monate Zeit im Ausschuss zu reagieren, aber während dieser Zeit werde ich wahrscheinlich die Sensoren erst einmal selber kaufen müssen und dann ist noch nicht einmal klar, dass ich eine Erstattung bekomme. Rückwirkend sind es ja bereits jetzt 2 unbezahlte Monate und ich müsste jetzt neue Sensoren bestellen.


    Einige andere hier sind ja in der gleichen Situation. Ich frage mich, ob die KK einen Rückzieher machen, wenn es vors Sozialgericht geht oder ob sie bis zum Ende durchziehen... Die Tante von der TK wusste nichts von dem Urteil des SG Konstanz und ihr verschlug es das Wort, weil sie es garnicht glauben konnte.

  • Die Tante von der TK wusste nichts von dem Urteil des SG Konstanz und ihr verschlug es das Wort, weil sie es garnicht glauben konnte.

    mittlerweile glaube ich, dass alle MA der TK Schauspielunterricht nehmen müssen, bevor sie Kundengespräche führen dürfen...


    Ich hab auch nen Widerspruch bei der TK laufen und freue mich aufs Sozialgericht... :D


    Langsam frage ich mich, ob nicht eine Sammelklage Sinn machen würde. Das wäre dann doppelte Freude und geteilter Nerv.
    Und die Kasse wechseln kann man später schließlich immer noch.

    Die kleinen Freuden wärmen das Herz.
    (aus Italien)

  • Habe gerade die Satzungsänderungen der DAK vom 1.7. 2016im Netz nachgeschlagen und folgendes gefunden und bin irgendwie vom Donner gerührt und völlig verwirrt.


    https://www.dak.de/dak/downloa…_1_7_2016_pdf-1821550.pdf


    bei letzterem Link Paragraph 19 c.


    und
    https://www.dak.de/dak/downloa…om_01_07_2016-1822690.pdf


    Heißt das, dass bei der DAK nun alles wieder über den Haufen geworfen wurde oder wird?? Und nun doch wieder irgendwelche Entscheidungen abgewartet werden müssen??


    Ich habe vor zwei Tagen meinen Quartalsbedarf von 7 Sensoren (so wie in meinem früheren Beitrag beschrieben) bestellt und warte darauf ob die Sensoren geschickt werden, sobald die Rezeptbestätigung durch ist (die Verzögerung ergibt sich daraus, dass das Rezept auf dem Postweg zu Abbott unterwegs ist). Die Genehmigung durch die Krankenkasse wird ja nach den Auskünften, die ich erhalten habe, direkt zwischen Abbott und der DAK verhandelt.
    Ich werde natürlich berichten, was geschieht - aber die im Netz gefunden Mitteilungen der DAK machen mich natürlich unsicher.


    Kann sich jemand von Euch einen Reim darauf machen?


    @ grosb
    Kannst Du über Deinen Kollegen von der Krankenkasse herausfinden, was das nun wieder zu bedeuten hat.


    Grüße


    Heide

  • Steht doch da, sie haben eine Einschränkung beschlossen, die sie nach §3 GG nicht hätten machen dürfen. Darum wurde 19c gestrichen.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Hallo Heide,


    danke für die interessanten Links zu den Satzungsänderungen. Ich verstehe das Schreiben vom Bundesversicherungsamt eher so, dass eben gerade die Beschränkung auf 4-17jaehrige nicht genehmigt werden konnte. Das BVA sieht keinen ausreichenden Grund, zwischen den Gruppen zu unterscheiden, zumal das IQWiG den Nutzen des FGMs (Edit und Korrektur: rTCGM wurde natürlich untersucht, noch nicht FGM) bei Erwachsenen sogar höher sieht als bei Kindern.


    Ich vermute auf die Schnelle, dass darin die Ursache der Erlaubnis bei Erwachsenen noch vor der Satzungsänderung liegt! Denn da die DAK allein mit den Kindern nicht durchgekommen ist, hat sie das Genehmigungsverfahren auf die Erwachsenen ausgedehnt. :confused2 Allerdings sollte dennoch am 1. Juli eine weitere Satzungsänderung kommen, darüber lese ich darin jetzt nichts.


    Mein Rezept über Sensoren hat seit dem 1.7. im Shop das "genehmigt" bekommen und ist unterwegs zu mir. Es wurde gut eine Woche bei Abbott bearbeitet, was bisher aber eigentlich immer in dem Zeitrahmen lag.


    Wenn ich sehr auf dem Holzweg bin, korrigiert mich bitte. Beim ersten Lesen wuerde ich das BVA so verstehen. Also für uns keine Verschlechterung.


    LG,


    hakaru

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

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  • MarcoK, von der TK zur DAK? Ich weiß nicht, ob man da nicht vom Regen in die Traufe kommt...


    Abgesehen davon, klagen kannste auch, obwohl Du gewechselt hast!!! ;-)

  • @ grosb
    Kannst Du über Deinen Kollegen von der Krankenkasse herausfinden, was das nun wieder zu bedeuten hat.

    Das was der DAK da passiert ist, ist die Scheiße, mit welcher sich die KK rumschlagen müssen. Mein Kumpel hat dazu schon Anfang des Jahres was gesagt:


    Es gibt KK, die wollen wirklich übernehmen und helfen. Machen irgendwelche Formfehler oder logische Fehler und werden dadurch hundert Schritte zurückgeworfen. Bis die Schritte durch den bürogratischen Mühlapparat neu zurückgelegt worden sind, vergehen wieder Tage/Wochen/Monate.



    Grundlegend ist die Übernahme für die DAK (nach meinem Verständnis) keine Satzungsleistung mehr. Ich würde es so interpretieren, dass jetzt auch Kinder wieder als Einzelfall bestätigt werden müssen. Jedoch nehme ich auch an, dass im nächsten Satzungsentwurf einfach allen Patienten das FSL erstattet wird. Die Begründung in deinem Link ist nämlich "alt". Die Prüfkommision legt Gründe vor, die nicht mehr relevant sind. Mittlerweile gibt es ja den GBA Entschluss und vielleicht (ich hab keinen Schimmer) auch die Studie der Universität.


    Des Weiteren will die DAK ja scheinbar die Kosten erstatten. Also mal den nächsten Satzungsentwurf abwarten und hoffen...


    Soviel von mir dazu,
    grosb

    Using FSL

  • Langsam frage ich mich, ob nicht eine Sammelklage Sinn machen würde.

    Würde Sinn machen, wenn wir in den USA wären.
    In Deutschland gibt es das nicht.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Möchte kurz berichten, dass ich am 1. Juli mein Rezept über 7 Sensoren bei Abbott eingereicht habe. Bin vorgegangen wie in meinem Beitrag 1649 beschrieben. Heute trafen die ersten von der DAK finanzierten 7 Sensoren bei mir ein. Abbott hat eine Zuzahlung von insgesamt 30 Euro für die 7 Sensoren berechnet. Portokosten wurden nicht bei mir abgebucht!


    Das heißt also, dass das Genehmigungsverfahren bei der DAK, im Moment jedenfalls, problemlos funktioniert. In die Genehmigung war ich selbst nicht verwickelt, die spielte sich zwischen Abbott und der DAK ab. Zeitraum zwischen Rezepteinreichung und Lieferung also genau eine Woche (auf dem Rezept stand nur Diabetes Typ 1 und ICT sowie Quartalsbedarf 7 Sensoren und die Kennzeichnungsnummer für Sensoren)!


    Ich bin total glücklich, dass das jetzt letztendlich so problemlos geklappt hat.


    Heide