Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute von der SBK die Bestätigung für die komplette Kostenübernahme für mein Freestyle Libre erhalten. Ich hab es seit 6 Monaten und habe bis jetzt alles selbst bezahlt. Ich konnte meine Hba1c Wert deutlich verbessern. Erst bekamm ich eine Ablehnung, als mein Diabetologe dann mit der Hilfsmittel Abteilung gesprochen hat kam jetzt doch die Bewilligung! :thumbsup:


    Ich habe heute ein schreiben meines Arztes bekommen das ich der Krankenkasse einreichen werde. Die Krankenkasse wollte mir von den 59,90€ 37,50€ Zuzahlen für 2 Wochen. Allerdings wären das für mich noch ca 580€ Eigenleistung im Jahr. Mein Kollege hatte das gleiche problem und als sein Arzt eine Bestätigung geschrieben hat, bekam er alles bezahlt...Nur bin ich noch nicht wirklich zufrieden mit den Abweichungen bei den Werten. Ich habe den Libre Sensor seit einer Woche in Gebrauch und hatte noch nie gleiche Werte bei der Libre und der Blutmessung mit meinem bisherigen Blutzuckermessgerät...

  • Hallo zusammen,


    weiß jemand von euch (ggf. aus eigener Erfahrung), wie die HUK PKV und die Beihilfe Bund auf die Libre-Sensoren zu sprechen sind?

  • Aus Deiner Frage schließe ich, dass Du Bundesbeamter bist. Ich bin Beamter bei einer Kommune in Rheinland-Pfalz. Zu der HUK kann ich Dir nichts sagen, aber ich denke, dass die privaten Kassen keine großen Unterschiede machen. Die bayerische BKK zahlt anstandslos, auch schon vor der Entscheidung im Juni. Die Beihilfe zahlt auch ohne irgendwelche Nachweise, allerdings erst, seit die Entscheidung raus ist. Das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz hat alle Beihilfestellen angewiesen, das Libre zu übernehmen, weil das Hilfsmittelverzeichnis im nächsten Jahr geändert wird und im Vorgriff schon jetzt so entschieden werde soll. Der Hintergedanke ist wahrscheinlich der, dass man lieber das "billige" Libre zahlt anstatt eines rtCGM, auf das man ja einen Anspruch hat.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Ja, die Schlussfolgerung ist richtig. Bei der HUK mache ich mir eigentlich auch die geringsten Sorgen, da geht i.d.R. alles durch, was auf einem Rezept steht und dort von der Apotheke taxiert wird (selbst Kleinkram, der normalerweise nicht übernommen wird (nicht verschreibungspflichtige Salben, Pflaster, ...)).


    Die Beihilfe macht mir da mehr Sorgen und bevor ich irgendwo nachfrage und dort ggf. schlafende Hunde wecke, wollte ich hier mal nachfragen. Von welcher "Entscheidung" sprichst du, vom SG Konstanz (S 8 KR 1870/15)?

  • Hallo,




    meine Krankenkasse will mir ein "Budget" für Libre Sensoren anhand der Anzahl der Messungen zur Verfügung stellen. Kennt sich jemand damit aus oder arbeitet ähnlich?


    Dazu sei gesagt, es liegt nur etwas schlechter als die Vorgehensweise bei der TK und Teststreifen und Libre Sensoren sind damit komplett abgedeckt. Die TK sieht das ja etwas humaner, indem man sich natürlich zur Kontrolle hin und wieder Teststreifen verschreiben lassen kann.




    Grüße

  • Von welcher "Entscheidung" sprichst du, vom SG Konstanz (S 8 KR 1870/15)?

    Nein, ich meine die GBA-Entscheidung vom Juni. Beantrage doch einfach die Beihilfe, mehr wie ablehnen können die nicht, wobei ich das nicht glaube.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • die AOK Plus Sachsen/Thüringen übernimmt nach einer Erweiterung der Satzung die Kosten für´s FL.


    Kostenübernahme:

    • einmalig Lesegerät
    • je Sensor alle 2 Wochen max. 59,90 €

    gesetzliche Zuzahlung: 10€ monatlich


    Quelle: Verwaltungsrat beschließt Beitragssatz

  • Jip! Ich hab es sogar schon schriftlich erhalten letzte Woche! Jetzt kann ich es bei meinen Diabetologen abgeben *freu*


    Gesendet von meinem SM-T230 mit Tapatalk

  • Finde das schon seltsam das die AOK nicht einheitlich agiert. Bin bei der AOK Baden-Württemberg versichert mein Diabetologe sagte mir mal das er von der AOK Bayern schon lange die rote Karte bekommen hätte weil er mir so viele Teststreifen verschreibt messe 10 mal am Tag.
    Das Freestyle bekomm ich nicht.
    Ab Februar sind wir bei der DAK dann gibts das Freestyle dort ist es in ganz Deutschland einheitlich.

  • Hallo,
    habe heute Post von der AOK bekommen. (Schneller als ich dachte - hatte vor einer Woche wie verlangt den Antrag auf Kostenübernahme plus Tagebuch der letzten 4 Wochen plus Stellungnahme der Diabetologin eingereicht.)
    Die AOK zahlt als freiwillige Leistung für teilweise eingesparte Teststreifen einen Zuschuß von € 150,- pro Quartal. Die Zusage gilt für ein halbes Jahr, weitere Kostenübernahme ist nur möglich
    Zitat "solange sich keine Verschlechterung Ihres Langzeitblutzuckerwertes ergibt und der Einsatz des Freestyle libre von Ihrem Diabetologen weiterhin befürwortet wird " Zitat Ende.


    Der Zuschuß wird mir direkt aufs Konto überwiesen, wenn ich die Freestyle -Rechnungen bei der AOK einreiche.


    Ich denke, das ist nicht viel, aber besser als nichts. Freestyle Libre möchte ich weiter benutzen, selbst wenn ich alles selbst zahlen müsste.


    VieleGrüße ausder Pfalz


    Thomas

  • Finde das schon seltsam das die AOK nicht einheitlich agiert. Bin bei der AOK Baden-Württemberg versichert mein Diabetologe sagte mir mal das er von der AOK Bayern schon lange die rote Karte bekommen hätte weil er mir so viele Teststreifen verschreibt messe 10 mal am Tag.
    Das Freestyle bekomm ich nicht.
    Ab Februar sind wir bei der DAK dann gibts das Freestyle dort ist es in ganz Deutschland einheitlich.


    Leider gibt es nicht "die AOK". Jede AOK ist eine völlig eigenständige gesetzliche Krankenkasse - und eben auch mit eigenen Entscheidungen. Genau so, wie z.B. jede Ersatzkasse (Barmer, DAK, TK etc.) IKK oder Betriebskrankenkasse.


  • Die AOK zahlt als freiwillige Leistung für teilweise eingesparte Teststreifen einen Zuschuß von € 150,- pro Quartal.
    [...]
    Ich denke, das ist nicht viel, aber besser als nichts. Freestyle Libre möchte ich weiter benutzen, selbst wenn ich alles selbst zahlen müsste.


    VieleGrüße ausder Pfalz

    Verglichen mit dem, was andere Kassen mittlerweile zahlen, ist das lächerlich!
    Wieso bleibst Du bei der AOK?
    Ich würde die anschreiben und fragen, ob damit zu rechnen ist, dass sie demnächst bis irgendwann Kosten in derselben Höhe übernehmen, wie es andere Krankenkassen mittlerweile machen.
    Ansonsten seist Du ja doof, die Kasse nicht zu wechseln.
    ("Einfach so" ohne Nachfragen wechseln würde ich auch nicht. Das haben ja manche bei der TK gemacht als die die Zahlung des Libre vorerst wieder eingestellt haben und dann dumm aus der Wäsche geschaut, als sie es dann doch wieder übernommen haben.)


    Grieß de Rhoi enuff in die alt Heimat
    Steffen

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Und noch sinniger: Antrag auf VOLLSTÄNDIGE Erstattung einreichen und einklagen statt nur stumpf die Kasse zu wechseln. https://rechtsfragenblog.de/fr…-krankenkasse-muss-zahlen


    Libre ist mangels CGM Merkmalen nie eine "Neue Untersuchungs- und Behandlungmethode" gewesen, somit ists ein Hilfsmittel. Und Hilfsmittel werden immer erstattet, gedeckelt auf die Kosten dessen, was die Kasse typisch laut Hilfsmittelkatalog hätte zahlen müssen. Verweis auf §6(6) Satz 1-3 Hilfsmittelrichtlinie. Natürlich kann eine Kasse behaupten, das nicht zahlen zu müssen - aber wenn man sich nicht wehrt kommt die damit eben (kostensenkend) durch.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Auch ich hab Neuigkeiten:



    :Bekanntmachung einer Vertragsabsicht nach § 127 Abs. 2 Satz 3 SGB V
    Die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
    beabsichtigen bundesweit regionale und überregionale Verträge nach § 127 Absatz 2 Satz 1
    SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit
    a) Hilfsmitteln zur Insulinpumpentherapie
    b) Hilfsmitteln zur kontinuierlichen Glucosemessung (u. a. CGM / FGM)
    der Produkgruppe 03 des Hilfsmittelverzeichnisses zu schließen.
    Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach § 127 Absatz 2 Satz
    3 SGB V öffentlich bekannt gemacht.


    Ich habe das libre genehmigt bekommen komplett.

    Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß,
    nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.

  • Danke!!
    Wo kann man das den Nachlesen?
    Ab wann beabsichtigt den die Knappschaft das???
    Ich hab nix gefunden.
    Ich hab am 01.12. einen Antrag auf CGM gestellt und noch nichts gehört, rechne deshalb auch mit einer Absage :thumbdown: !

    Pour en arriver la

  • Wo kann man das den Nachlesen?
    Ab wann beabsichtigt den die Knappschaft das???


    hier der Link:
    https://www.kbs.de/DE/02_knapp…_blob=publicationFile&v=1


    Die sind mit Abbot noch in Verhandlung ich mußte in Vorkasse treten

    Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß,
    nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.

  • Versorgungsvertrag heisst nicht, das die Versicherten (also wir) dann besser versorgt werden, oder problemlos eine Genehmigung für Insulinpumpe bzw CGM bekommen.


    Das bedeutet nur, dass man dann, wenn man von der Krankenkasse eine Zusage bekommt, nur noch unter den Lieferanten auswählen darf, die bei diesem Versorgungsvertrag mitmachen. Und das müssen nicht alle tun.

  • Zur Info, die HUK Coburg PKV hat ihren Anteil (50%) von 6 Sensoren kommentarlos übernommen, ohne vorherige Anträge o.ä.. Jetzt warte ich noch auf den Bescheid der Beihilfe Bund (die anderen 50%) - hier wird´s vermutlich nicht so einfach laufen.

  • Ich hab gerade einen richtigen Hals. :cursing:


    Die AOK Nordwest lässt nicht mit sich reden!!!


    Bin heut mal da rum um zu erfragen, was mit meinem, vom DiaDoc gestützten Kostenübernahme-Antrag wäre, die Antwort bekommen:


    "Nicht im Hilfsmittelkatalog -> Abgelehnt! ... schriftliche Ablehnung in ein paar Wochen. Punkt!"


    Auf den Hinweis - Einzelfallentscheidung, Lebens- und Gesundheitsumstände... , andere Kassen, Arztbericht / Empfehlung...


    Antwort:"Gibt es nicht, wir haben so viel zu tun, dass mein Anliegen gar nicht dem Ausschuss vorgelegt wird und direkt abgelehnt ist, da nicht im Hilfsmittelkatalog!"


    Rechtsmittelbelehrung vor Ort: "Sie können ja Widerspruch einlegen, wenn sie die Ablehnung in ein paar Wochen schriftlich vorliegen haben!"


    Weiteres der netten Dame, sie versteht sowieso nicht, warum zur Zeit alle Welt dieses "schlechteres" Gerät haben möchte... ein rtCGM ist ja schließlich nicht ohne Grund im Katalog. Das würde die AOK Nordwest ja bezahlen, wäre ja auch bezahlbar.


    Habe dann nur kopfschüttelnd erwähnt, dass es ja auch nur 10x mal so teuer pro Jahr wäre und sicher so nicht im Sinne aller Versicherten sei, ... sie dann gefragt, ob sie überhaupt wisse von was sie spreche... :cursing: :D ... zur Zeit nutze ich das Accu-Check Mobile und für die zur Zeit 10-15 Test´s am Tag zahle die AOK doch einiges mehr, als für Libre-Sensoren...


    Habe mir für nächste Woche einen Termin bei meinem DiaDoc gemacht um mal zu besprechen, wie wir weiter vorgehen können.


    Dieses strickte schwarz/weiß denken solcher Mitarbeiter ... leitet mich doch echt zum kotzen an. Sorry, für die Wortwahl.

    .
    Schöne Grüße
    mahell.


    "Die es gut meinen, das sind die Schlimmsten."
    Paracelsus, Theophrastus Bombast von Hohenheim.