Ob es da jetzt irgendwelche bindenden Gesetze gibt, weiß ich nicht, aber bei Genehmigungsverfahren von Diabetes-"Zubehör" (v.a. Pumpen & CGMS natürlich) und/oder wenn es um "Gutachten über den betroffenen Diabetiker" geht, wird eben oft die "lückenlose Dokumentation des Therapieverlaufs" angefordert. Da muss der Patient dann etwas vorweisen können. Das können handgeschriebene Tabellen und selbstgemalte Diagramme oder hochwissenschaftliche selbstgeschriebene Auswertungsprogramme sein - es muss halt etwas vorzeigbar sein.
Ich finde es (heutzutage) unerlässlich, dass BZ-Geräte, CGMS und Pumpen über den PC auslesbar sind und zur Datenanalyse genutzt werden können - ohne dass die Daten in alle Welt geschickt werden müssen.
Diese Dokumentations"pflicht" ist das eine. Dass man vielleicht selber seine Daten analysieren und auf Basis der CGMS- / Pumpen- / sonstwas-Daten seine Therapie verbessern kann, ist das andere. Ich nutze mein Tagebuch durchaus, um Schlüsse für mein weiteres Vorgehen zu ziehen. Auch da brauche ich keinen Herstellerkonzern, der mitliest.
Ich bin da voll bei Cindbar! Dass der Datenzugriff für die Konzerne nur auf das LESEN der Daten begrenzt ist, ist eine Frechheit. Zumindest ein csv-Export sollte ohne "Schnüffeln" ermöglicht werden.
Der Vollständigkeit halber: Es gibt auch genügend Patienten, die ihre Therapie nicht dokumentieren, weil es ihnen einfach nichts bringt und weil sie (hoffentlich) nie in die Situation kommen, ihre Tagebücher vorzuzeigen. Denen kann die ganze Diskussion (zurecht) egal sein.