Neues Implantierbares CGM von Roche/Senseonics

  • Ob es da jetzt irgendwelche bindenden Gesetze gibt, weiß ich nicht, aber bei Genehmigungsverfahren von Diabetes-"Zubehör" (v.a. Pumpen & CGMS natürlich) und/oder wenn es um "Gutachten über den betroffenen Diabetiker" geht, wird eben oft die "lückenlose Dokumentation des Therapieverlaufs" angefordert. Da muss der Patient dann etwas vorweisen können. Das können handgeschriebene Tabellen und selbstgemalte Diagramme oder hochwissenschaftliche selbstgeschriebene Auswertungsprogramme sein - es muss halt etwas vorzeigbar sein.
    Ich finde es (heutzutage) unerlässlich, dass BZ-Geräte, CGMS und Pumpen über den PC auslesbar sind und zur Datenanalyse genutzt werden können - ohne dass die Daten in alle Welt geschickt werden müssen.


    Diese Dokumentations"pflicht" ist das eine. Dass man vielleicht selber seine Daten analysieren und auf Basis der CGMS- / Pumpen- / sonstwas-Daten seine Therapie verbessern kann, ist das andere. Ich nutze mein Tagebuch durchaus, um Schlüsse für mein weiteres Vorgehen zu ziehen. Auch da brauche ich keinen Herstellerkonzern, der mitliest.


    Ich bin da voll bei Cindbar! Dass der Datenzugriff für die Konzerne nur auf das LESEN der Daten begrenzt ist, ist eine Frechheit. Zumindest ein csv-Export sollte ohne "Schnüffeln" ermöglicht werden.


    Der Vollständigkeit halber: Es gibt auch genügend Patienten, die ihre Therapie nicht dokumentieren, weil es ihnen einfach nichts bringt und weil sie (hoffentlich) nie in die Situation kommen, ihre Tagebücher vorzuzeigen. Denen kann die ganze Diskussion (zurecht) egal sein.

  • Ich bin da ja völlig bei euch, dass es den Hersteller eines Messgerätes einen Sch...dreck angeht, welche Werte das Gerät misst. Erst recht, wenn diese Werte über Seriennummern etc. mit der entsprechenden Person verknüpft werden (können).


    Mir ging es nur um das Datenschutzargument bei der Ablehnung von HP-UXs Krankenkasse. Wenn ich das Messgerät ohne die Plappermaul-Software sinnvoll betreiben kann, dann greift das Argument nicht. Dann ist es meine Entscheidung, ob ich diese Software einsetze und damit auch meine Daten dem Hersteller zur Verfügung stelle oder nicht. Dann muss ich mir überlegen, ob mir die Bequemlichkeit der Automatisierung lieber ist oder die Geheimhaltung meiner Daten. Darüber hat m. E. die Krankenkasse dann aber nicht mehr zu entscheiden.


    Nun weiß ich wieder etwas mehr als vorher. Dank an alle, die mich bei diesem Erkenntnisgewinn unterstützt haben.


    Liebe Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Abbots Libre sponsorn sie doch auch (bin auch bei der TK) und wenn man Abbots Software benutzt, sind doch auch alle Daten auf US-Servern .
    Bei Nutzung von LibreLink kann der Nutzer selbst die Daten nicht mal zur Auswertung runterladen.


    Das Argument ist nichtig, aber darum gehts wahrscheinlich nicht wirklich.


    LG,
    Martin

  • Abbots Libre sponsorn sie doch auch (bin auch bei der TK) und wenn man Abbots Software benutzt, sind doch auch alle Daten auf US-Servern .

    Das Libre ist aber auch kein CGM und die Kosten dafür werden nicht übernommen, weil sie es wegen der zitierten Verordnungs-Richtlinie müssten (sonst müsste das Libre ja von allen KK übernommen werden), sondern weil ... äh ... bei der TK so liebe Leute sind.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Scheinbar ist das erst mal eine Stand. Antwort der TK.
    Bei Eversense fragte man nach der Angabe das Datenschutzgründe der Ablehnungsgrund sei, direkt danach ob ich bei der TKK bin.
    Ich werde Wiederspruch einlegen.


    Mal sehen was draus wird, aber so einfach lass ich mich von der TKK nicht abspeisen

    Am Ende wird ALLES gut.
    Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende
    (Oscar Wilde)

  • Zumindest kann man daraus schließen, dass Roche Deutschland nicht sonderlich an der Entwicklung beteiligt war.
    Denn im Mutterland der Datenschutz-Paranoia hätte man sich da ja sicherlich vorher schon Gedanken drüber gemacht.

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  • Ich denke die TKK geht hier etwas blind und mit der Absicht zu verzögern ans Werk.
    Auf der Eversense Seite wird darauf eingegangen, dass die Datenschutz Bestimmungen eingehalten werden.


    Irgendwo im Web, hab ich auch mal eine entsprechende Erklärung von Sensonic gelesen, wo sich der Datenschutzbeauftragte
    mit einer Erklärung zum Datenschutz geäußert hat. Finde ich im Moment nicht mehr.


    Von daher bin ich auch erst mal ganz entspannt, was die Ablehnung der Kostenübernahme betrifft. :ball
    Ich denke hier wird entsprechendes Material von Roche / Eversense an die TKK geliefert werden.
    Sobald ich neues erfahre, halte ich euch gerne auf dem laufenden.


    Gruß
    Martin


    Edit möchte auch noch was sagen:



    Habe gerade zu dem Thema noch das hier
    https://www.eversense.de/downl…rsense_erstattbarkeit.pdf
    gefunden

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    Einmal editiert, zuletzt von HP-UX ()

  • Das Libre ist aber auch kein CGM und die Kosten dafür werden nicht übernommen, weil sie es wegen der zitierten Verordnungs-Richtlinie müssten (sonst müsste das Libre ja von allen KK übernommen werden), sondern weil ... äh ... bei der TK so liebe Leute sind.

    Das Libre ist das billigste System mit dem man halbwegs Zeitaufloesung in die Messung bekommen kann. Und es wird von allen groesseren KK uebernommen,
    <meine Vermutung>damit die Leute nicht nach den viel teureren echten CGM fragen </meine Vermutung>.


    Datenschutz kuemmert dabei Abbot keinen Deut und keine KK widerkaeut irgendeine Vorschrift oder Richtlinie, nach der der Datenschutz gewaehrleistet werden muesste.
    Aber die groesseren KK haben alle Rabattvertraege und geben ohne Diskussionen Jahresverordnungen raus, wenn Typ 1 Diab. eine Verordnung vom Facharzt vorzeigen kann.
    Mit dieser Info kann man in einem Widerspruch durchaus hausieren gehen um sinnfreie Begruendungen zu entkraeften.


    LG
    Martin

  • So, nun habe ich bereits telefonisch die Ablehnung zu meinem Widerspruch erhalten.


    Nun versucht die TKK sich auf den GBA Beschluss zum rtCGM zu beziehen und lehnt mit der Begründung ab, das der Sensor ja implantiert sei.
    Mein Versuch den Unterschied zwischen Sensor und Transmitter zu erklären war auch nicht erfolgreich.
    Ich habe der TKK dann noch den Beschluss zugesendet und gebeten mir die Passage zu nennen, nach der ein implantierter Sensor nicht bezuschusst werden kann.


    Mal sehen, ob es was nützt. Ich bin da skeptisch.


    Da ich mit dem Eversense CGM sehr zufrieden bin, und das System ohne Störungen zuverlässig funktioniert, bleibt mir nun nur noch der Gang vor das Sozialgericht oder ein Wechsel der KK.


    Sobald die Ablehnung schriftlich angekommen ist, werde ich entscheiden wie ich weiter vorgehe.
    Im Moment bin ich ziemlich gefrustet, da ich mit dem CGM erstmals wirklich anfange mein Monster zu verstehen.


    Hat von Euch schon jemand Erfahrungen mit dem Sozialgericht sammeln dürfen?



    Gruß
    Martin

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  • Da ich mit dem Eversense CGM sehr zufrieden bin, und das System ohne Störungen zuverlässig funktioniert, bleibt mir nun nur noch der Gang vor das Sozialgericht oder ein Wechsel der KK.


    Ich weiß zwar nicht woher du die Information hast, aber bei uns liegt da immer noch die Schlichtungsstelle zwischen Widerspruch und Gericht. In aller Regel lassen die sich schon überzeugen. Sprich doch mal mit dem Ombudsmann.


    Vors Sozialgericht musste ich deshalb noch nie aber vielleicht ist das in deinem Bundesland anders.


    https://www.patientenberatung.…eschwerdeweg-versicherter


    Viel Erfolg

  • Danke für die Information. Das wusste ich bisher nicht. Na, dann werde ich erst mal das Schreiben abwarten und weitersehen.
    Die Onlineberatung aus deinem Link, kann da vielleicht auch schon weitere Hilfen anbieten für den weiteren Weg.


    Erst mal vielen Dank für die Information

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  • So nach fast 3 Monaten zufriedener Anwendung, hat sich leider heute Morgen scheinbar der implantierte Sensor verabschiedet.


    Das System meldet Sensorfehler, und war nicht mehr zu einer Zusammenarbeit bereit.
    In den letzten Tagen hatte ich schon sehr starke Schwankungen in der Kurve.


    Leider passiert so was natürlich zum WE, wo weder Diabetologe noch Roche Service erreichbar ist.


    Mein Widerspruchsverfahren ist von der TKK abgelehnt worden und geht nun vor den Schlichtungsausschuss.
    Mal sehen, was dabei rauskommt.

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  • Eins ist sicher: Du wirst danach klagen können - wenn du willst.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • So nach fast 3 Monaten zufriedener Anwendung, hat sich leider heute Morgen scheinbar der implantierte Sensor verabschiedet.


    Wie lange sollte dein Sensor laut Hersteller laufen?


    Berichte weiter, wie bisher, ob der Sensor nun noch von Außen mit einem Werkstatt-Funkgerät zum Leben erweckt werden kann, oder ob du aufgeschnitten wirst, um den Sensor herauszuoperieren, oder ob du nun einfach einen neuen eingesetzt bekommst und der kaputte Sensor als Schrottgerät im Körper bleibt.

  • Das System klingt ja sehr interessant.
    Meine Frage wäre ,wie es mit den anfallenden Kosten aussieht.
    Ich finde dazu leider keine Infos.
    Danke

    Der Weg ist das Ziel

  • Die Sensorlaufzeit ist z.Zt. noch 90 Tage, mit dem XL System sollen dann 180 Tage möglich sein.


    Mein Plan war eigentlich mit einem Termin den alten Sensor entfernen, und den neuen XL einsetzen zu lassen.
    Das wird aber vermutlich durch die Probleme mit der TKK und durch den vorzeitigen Defekt des Sensors nicht klappen.
    Leider kann ich übers WE niemanden bei Roche und meinem DiaDoc erreichen. Daher werde ich erst am Montag Morgen erfahren wie es weiter geht.


    Auf jeden Fall möchte ich aber weiterhin das Eversense CGM System weiter nutzen. Daher werde ich notfalls alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die TKK zu einer Kostenübernahme zu bewegen. Alternativ, auch die Kasse zu wechseln.


    Gruß


    Martin

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  • Kassenwechsel nutzt nichts. Die Vorgaben was erstattet werden DARF stehen im Gesetz. Wie das zu lesen ist - das ist diskussionswürdig. IMHO ist auch dieses System technisch ein Hilfsmittel. Was bedeutet, du hast nach Paragraph 6(6) Satz 1 bis 3 der Hilfsmittelrichtlinie anspruch auf die Erstattung, die ein anerkannt-angemessenes Hilfsmittel (wie z.b. ein Libre) verursachen würde. Nicht mehr, nicht weniger. genau das würde ich beantragen. Eine vollständige Übernahme ist bei Mehrkosten unwahrscheinlich, es sei denn du hast Neuropathie in den Fingern (stechen problematisch) und gegen das Libre eine Allergie.


    5400 p.a. sind 450 im Monat, das ist teurer als das Libre und wahrscheinlich kaum billiger als ein "richtiges" CGM.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Das eversense ist ein "richtiges" CGM und erfüllt ALLE Bedingungen aus dem G-BA Beschluss.


    So What?

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