Hypo-Notfall: Video Demo für Glukagon-Injektion durch Freunde & Kollegen

  • Liebe Alle, :help:


    ich suche ein verständliches Video auf DEUTSCH (englisch habe ich einige auf youtube gefunden), dass meinen Arbeitskollegen den Gebrauch der GlucaGen HypoKit Injektion erklärt.
    Hat jemand von Euch einen Link für mich?


    Danke im Voraus
    Karenin

  • Die Verabreichung eines Hypokits durch eine andere Person als den Diabetiker selbst erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung.

    Stolpern und Hinfallen ist keine Schande.
    Nicht wieder Aufstehen und Liegenbleiben schon.

  • Die Verabreichung eines Hypokits durch eine andere Person als den Diabetiker selbst erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung.


    Hallo MUC,


    Du sollst das Hypokits auch nicht jedermann in die Hand geben, sondern nur demjenigen, den Du vertraust!


    Ich habe am Anfang meiner Typ1-Karriere, dreimal ein Hypokit durch meinen Mann bekommen, sonst wäre ich schon 3 x tot, also ich wäre bei einer richtigen Hypo überhaupt nicht in der Lage gewesen, mir diese Spritze selber zu geben.......

    Den Sinn des Lebens zu suchen ist legitim, doch sollte man damit nicht zu viel Zeit verbrauchen,
    sonst zieht das Leben an einem vorbei :urlaub

  • Die Verabreichung eines Hypokits durch eine andere Person als den Diabetiker selbst erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung.

    Sie dürfte aber in allen praktisch relevanten Fällen durch eine (mindestens mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigt sein. Jede Blutentnahme beim Arzt erfüllt auch den Tatbestand einer Körperverletzung. Interessiert aber aus denselben Gründen auch keinen.

  • Es geht darum, ob man es darf. Nur ein Arzt darf es. Ein Rettungssanitäter darf nicht. Ob man es kann, das interessiert nicht. Die Blutabnahme beim Doc darf nur von Arzthelferinnen durchgeführt werden. Eine Krankenschwester darf z.B. keine Blutabnahme durchführen.
    Bei meiner Parterin habe ich und werde ich auch in Zukunft Hypo-kits verwenden. Bei mir fremden Personen werde ich als Ersthelfer meiner Pflicht nachkommen und einen Notruf absetzen.

    Stolpern und Hinfallen ist keine Schande.
    Nicht wieder Aufstehen und Liegenbleiben schon.

  • Das ist aber nicht unbedingt eine Frage der strafrechtlichen Erlaubnis. Grob kann man die strafrechtliche Antwort wie folgt umreißen: Der Unkundige darf nicht eine dem Berufenen zukommende Aufgabe übernehmen, von der er sich sagen muss, dass er ihr nicht gewachsen ist.
    Was das konkret heißt, ist natürlich Auslegungssache. Da bieten deine Leitlinien aus der medizinischen Praxis allenfalls einen Anhaltspunkt, um auf der sicheren Seite zu sein.


    Unabhängig davon gilt: Wenn es gutgeht (=Normalfall), sind alle zufrieden und keiner stellt rechtliche Fragen. :)

  • Das könnte man ja dann beliebig ausweiten...z.B. Herzstillstand, ein Defi hängt inzwischen in einigen U-Bahnstationen und/oder anderen öffentlichen Gebäuden und ja, man darf ihn benutzen. Oder Erste Hilfe durch Herzmassage, es könnten Rippen brechen etc.pp. und ja, Rippen dürfen brechen, denn im Vordergrund steht, ein Menschenleben evtl. zu retten. Wenn ich in die Situation kommen sollte einen Menschen retten zu können, ist es mir vollkommen egal, ob es rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Es ist meine Pflicht zu helfen, wenn es erforderlich ist und für ärztliche Hilfe kann es evtl. schon zu spät sein, weil diese auch erst !nach! Eintreffen der Sanis erscheinen. Woher habt ihr solche Infos? Und wie Bitte, soll ein Diabetiker der hilflos ist, sich seine Glucagondröhnung selbst verabreichen. Körperverletzung kontra unterlassene Hilfeleistung. Seid Ihr Juristen?

  • Trotz Sachkenntnis nicht zu helfen bloß aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen?
    Sorry, aber für mich geht das gar nicht.


    Als Sachkundiger muss man ja auch nicht gleich die Spritze auf Verdacht reinhauen. Die Zeit für eine kurze Messung ist mit Sicherheit drin und dann ist die Therapieentscheidung doch relativ eindeutig.


    Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Diabetiker mit einer schweren Hypo mir das übel nehmen würde. Und wenn er mich tatsächlich doch verklagen will, lass ich es drauf ankommen.


    Alles andere könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren...


  • Ich habe am Anfang meiner Typ1-Karriere, dreimal ein Hypokit durch meinen Mann bekommen, sonst wäre ich schon 3 x tot


    Quatsch, wegen einer Hypo stirbt man nicht. Höchstens wenn man sich bei einem Sturz verletzt, du ins Wasser fällst oder du mit dem Auto gegen einen Baum rast. Aber in diesen Fällen hilft dir die Spritze auch nicht.


    Mach den Leuten hier nicht solche Angst, die Leber fängt irgendwann alleine mit der Gegenregulation auch ohne Glukagon an; mit gehts halt schneller. Das ist kein TZ, was du dir da spritzt.

    2 Mal editiert, zuletzt von karlhof ()

  • Quatsch, wegen einer Hypo stirbt man nicht

    Ich möchte hier nicht erklären, warum ich das Hypokit 3x gebraucht habe, ich weiß nur, dass in den 80er Jahren, wo wir viel unterwegs waren, uns jeder bestätigt hat, dass es richtig war diese anzuwenden ...Heute mit den besseren Therapiemöglichkeiten bin ich auch der Meinung, dass man ein Hypokit nicht unbedingt mehr braucht.

    Den Sinn des Lebens zu suchen ist legitim, doch sollte man damit nicht zu viel Zeit verbrauchen,
    sonst zieht das Leben an einem vorbei :urlaub

    Einmal editiert, zuletzt von wgf ()

  • Das könnte man ja dann beliebig ausweiten...z.B. Herzstillstand, ein Defi hängt inzwischen in einigen U-Bahnstationen und/oder anderen öffentlichen Gebäuden und ja, man darf ihn benutzen. Oder Erste Hilfe durch Herzmassage, es könnten Rippen brechen etc.pp. und ja, Rippen dürfen brechen, denn im Vordergrund steht, ein Menschenleben evtl. zu retten. Wenn ich in die Situation kommen sollte einen Menschen retten zu können, ist es mir vollkommen egal, ob es rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Es ist meine Pflicht zu helfen, wenn es erforderlich ist und für ärztliche Hilfe kann es evtl. schon zu spät sein, weil diese auch erst !nach! Eintreffen der Sanis erscheinen. Woher habt ihr solche Infos? Und wie Bitte, soll ein Diabetiker der hilflos ist, sich seine Glucagondröhnung selbst verabreichen. Körperverletzung kontra unterlassene Hilfeleistung. Seid Ihr Juristen?

    Nein kein Jurist, aber selber im medizinischen Bereich tätig. Die Defi's in der U-Bahn sind mit ner Bedienungsanleitung für jedermann ausgestattet. Ich darf in ner Hypo Traubenzuckerplättchen in die Wangentasche legen oder Cola einflößen, aber ich darf kein Hypokit verabreichen. Selbst Cola verabreichen kann zu einer "Aspirationspneumonie" führen, heißt der Patient bekommt eine Lungenentzündung, weil er sich an der Cola verschluckt hat und diese dann in die Lunge gelangt ist. Und die gebrochenen Rippe bei einer Herz - Lungen - Wiederbelebung wird keiner strafrechtlich verfolgen, weil man K E I N E Medikamente verabreicht hat. Solche Richtlinien bekomme ich jedes Jahr in der Pflichtfortbildung "Cardiopulmonale Reanimation Bein Erwachsenen und Kindern". Und das wird jedesmal von der Rechtsabteilung der Klinik bestätigt. Das Hypokit zählt als Medikament und kein Ottonormalverbraucher kann die Wirkung eines Medikamentes kennen. Und wenn dervNotruf korrekt abgesetzt ist, kommt der Doch mit den Sani's zusammen an.

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Das Rettungspersonal darf auch nicht nach der Geldbörse suchen, um den Perso zu finden. Die Suche nach dem Perso ist alleinige Aufgabe der Polizei. Somit wird auch nicht nach einem Diabetikerausweis gesucht. Und der Sani legt nen Zugang, über den er nach ärztlicher(!!!!!) Anordnung Medis verabreicht. Im Krankenhaus ist selbst die tägliche Injektion der Thrombosespritze Körperverletzung. Aber dafür gibt der Patient mit seiner Unterschrift auf dem Aufnahmevertrag sein Einverständnis. Der Spielraum zwischen Anklage/ Urteil und Freiheit ist verdammt eng. Als Pflegefachkraft steh ich täglich mit einem Fuß im Knast

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  • yvonne, ich glaube nicht, dass ich im Knast lande, weil ich jemandem versuche zu helfen. Es ist keine OP am offenen Herzen. Ich empfinde es als Korinthenkackerei, dieses Thema bis auf's kleinste juristisch zu durchleuchten. Ich glaube auch nicht, dass die Frage dahingehend ausufern sollte. Das wäre evtl. ein Fall für ein neues oder bereits vorhandenes Themengebiet. Da ich juristisch im dunklen stehe, verlasse ich mich in entsprechenden Situationen instinktiv und funktioniere dem Anlass angemessen. Wie du reagierst, musst du selbst entscheiden.

  • Danke für Deine Erklärung, Yvonne, das war mir als Diabetiker nicht wirklich so bewusst, welche Konsequenzen so ein Hypokit verwenden hat. Trotzdem frage ich mich, warum wird das Hypokit dann so leichtfertig verschrieben, wenn a) ich mich als Diabetiker in einer schweren Hypo sowieso nicht selber spritzen kann und b) die vertraute Person dieses Handeln damit eigentlich nicht darf?
    Wozu brauche ich dann noch einen Diabetikerausweis, wenn keiner danach guckt? Bis die Polizei den findet, liege ich im Krankenhaus, da lass ich mir auf die Stirn tätowieren: "Ich bin Diabetiker", ist das dann besser? Ich habe trotzdem einen Dia-Ausweis dabei für den Fall der Fälle........
    Du schreibst aus Deiner Sicht, aber wenn weit und breit keiner zu Dir kommt, biste schon froh, wenn einer mal über seinen Schatten springt und Dir hilft................

    Den Sinn des Lebens zu suchen ist legitim, doch sollte man damit nicht zu viel Zeit verbrauchen,
    sonst zieht das Leben an einem vorbei :urlaub

  • Ob der hitzigen Diskussion mal die blöde Frage als Einwurf am Rande:


    Wer ist schon in die Situation gekommen, daß er von einem medizinischen
    Laien mit einem solchen "Notfallbesteck" gerettet werden mußte?


    Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß im Notfall eine solche Spritze
    sofort zur Hand ist? Denn die liegt, wie hier schon geschrieben wurde, ent-
    weder zuhause oder auf der Arbeit im Kühlschrank ...

  • Wenn das verboten ist, frage ich mich genau wie wgf, warum wird das Hypokit so schnell verschrieben? Brauchte es zwar noch nie und meins ist immer abgelaufen... :D Allerdings weiß ich, dass der Arzt dazu rät, eins im Kühlschrank parat zu haben, und dass er es sofort verschreibt.


    Wenn ich einen anderen Diabetiker in Not sehe und weiß, dass er in einer Hypo ist, dann würde ich ihm die Glukosespritze verabreichen. Weil ich würde es wahrscheinlich auch von jemandem wollen, wenn ich in derselben Situation wäre. Eine Hypo über längeren Zeitraum ist ja auch schädlich für Gehirn und Körper.

  • Wenn einer der vier Diabetiker, die ich kenne, vor mir zusammenklappt, würd ich wohl die Verwendung des Hypokits in Betracht ziehen, wenn
    - eins verfügbar wäre und gross "Hypokit" draufstehen würde, weil ich keine Ahnung habe, wie das ausschaut
    - der BZ am Zusammenklappen schuld wäre (würde also den BZ messen).


    Heisst, ich selber würds wohl nicht tun. Weil ich im Umgang damit keine Erfahrung hab. Rechtliche Bedenken hätt ich im Ernstfall nicht. Aber ich würde nur machen, was ich mir selber zutraue. Heisst, eine CPR würd ich machen, einen Defi würd ich anwenden (wobei man bei den Geräten nicht viel mehr machen muss als Pads aufkleben und den Einschaltknopf drücken), alles andere würde in einem Notruf und einer stabilen Seitenlage enden.

  • Wenn ich einen anderen Diabetiker in Not sehe und weiß, dass er in einer Hypo ist, dann würde ich ihm die Glukosespritze verabreichen.

    Glukosespritze? Du meinst Glukagonspritze, oder? Glukagon funktioniert nur, solange die Leber noch Reserven hat, die sie ausschütten kann. Ärzte verabreichen Glukoselösung, aber eher über einen Tropf.