Auf was für einer Basis haben den die KK eine Ablehnung oder Bewilligung getroffen, auf die Begutachtung des Arztes des MDK !?
GBA-Entscheid am 16.06.2016
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Selbstverständlich hat die KK die Beurteilung des MDKs als Grund angeben, aber die Entscheidung trifft letztendlich der Kostenträger, also die KK.
Der MDK nennt das übrigens Beurteilung - als Gutachten würde der Blödsinn auch nicht durchgehen...
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aber die Entscheidung trifft letztendlich der Kostenträger, also die KK.
.KK Ablehnung ..Arzt des MDK nach Widerspruch Zustimmung.........CGMS erhalten !!!!!!!!!!
Aber vielleicht war es auch "GLÜCK" -
Der GBA Bescheid ist am 7.9. in Kraft getreten. Hat der MDK überhaupt noch was zu melden. Da steht relativ eindeutig dass es übernommen werden muss... !?
GBA Entscheid: https://www.g-ba.de/downloads/…-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf
Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/…6-16_MVV-RL_rtCGM_BMG.pdf
Sehe ich das falsch?
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Ja, ich denke, dass siehst Du falsch... da steht "darf". Und ich vermute, dass bedeutet dann das gleiche Theater, wie bei der Pumpenverordnung...
"...Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)
darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden..."
EDIT: Wobei, das "darf" ist ja aus der Sicht des Leistungserbringers... bin verwirrt... -
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Ja eben...
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Man könnte das Ganze wirklich so interpretieren, dass mein Diabetologe die Leistung erbringen darf, und die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss, wenn die Indikationen des Beschlusses vorliegen...
Da die Krankenkassen aber keine medizinischen Entscheidungen treffen können/dürfen, können sie immer noch im Zweifelsfall den MDK mit der Prüfung der Indikationen beauftragen...
Ich fürchte, wir werden die nicht los...
Wo sind hier eigentlich die Juristen, die Licht ins Dunkel bringen ?
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ch hab das Gefühl die Kassen wissen es selbst noch nicht so genau
um mir davon ein Bild zu machen, habe ich heute bei der KK angerufen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie das so schön gennant wird, wird das CGM übernommen. Nun darf ich eben erneut einen Antrag mit Gutachten und allen Unterlagen zusenden...Aber das ist mir die Sache wert!!
cd63 -
bin verwirrt...
Ich auch. Ist nicht böse gemeint, aber warum muß die Schrift noch verkleinert werden? -
Ja, ich denke, dass siehst Du falsch... da steht "darf". Und ich vermute, dass bedeutet dann das gleiche Theater, wie bei der Pumpenverordnung...
"...Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)
darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden..."EDIT: Wobei, das "darf" ist ja aus der Sicht des Leistungserbringers... bin verwirrt...
kann deine Zweifel gut verstehen, letztendlich wird es wieder ums Geld gehen...aber vielleicht wachen die Herrschaften der KK aus ihrem Tiefschlaf der Vergangenheit endlich auf und erkennen, dass Spätschäden recht teuer wind, Teststreifen auch, Freestyle Libre auch und Arbeitsausfälle erst recht! Aber ich glaube eher, dass die KK rein nach Vorgaben handeln.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf und habe nächste Woche mein Date in der DM-Praxis für das Management mit Gutschten etc!
cd63 -
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...aber vielleicht wachen die Herrschaften aus ihrem Tiefschlaf der Vergangenheit endlich auf und erkennen, das Spätschäden recht teuer wind
Ja, es ist unfaßbar, wie lange am falschen Ende gespart wird. -
Ja, es ist unfaßbar, wie lange am falschen Ende gespart wird.
Man kann sich, oder auch uns, zu Tode sparen! Im wahrsten Sinne des Wortes.
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[IRONIE]
Deinen implizierten Vorschlag, ein CGM folglich nur noch für Arbeitnehmer unter 60 zu bezahlen find ich gut ... Spätfolgen durch schlechte Werte entlasten dann die Sozialkassen.
[/IRONIE] -
Ich sage nur: Sozialverträgliches Frühableben!
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Zitat
"aber warum muß die Schrift noch verkleinert werden?"
Sorry, war keine Absicht... kam durch das GBA-Zitat...
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Ich habe gerade eben auch noch einmal mit einem Sachbearbeiter der TK gesprochen, die Unterlagen die von mir Vorliegen d.h. Verordnung einer Diabetologischen Schwerpunktpraxis, die Aussage das alle ICT Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das der Langzeitwert durch Hypo´s geschönt ist sind wohl ausreichend.
Folgende Punkte kann ich Zusammengefasst wiedergeben:
- Laut Sachbearbeiter MUSS es eine Praxis mit Schwerpunkt auf Diabetes sein, ein "einfacher" Internist reicht nicht aus!
- Der KK ist es bewusst das die Kosten übernommen werden müssen falls es triftige Gründe gibt.
- Die KK wird den MDK befragen ob bei mir die Indikation ausreichend ist um mir ein CGM zu genehmigen, auch nach einem kurzen Streitgespräch hat sich der Sachbearbeiter nicht von mir überzeugen lassen das der MDK, auch laut Gesetzestext, nicht dazu befragt werden muss. Der Sachbearbeiter war der Meinung das er als Laie nicht beurteilen kann ob mir diese Verordnung zusteht oder nicht.
- Jeden Montag ist der MDK bei der TK vor Ort.
Nachdem die netten Leute der KK aber die Anträge seit 2 1/2 Monaten (auch nach dem Beschluss) nicht mehr angefasst haben werden meine Daten dem MDK wohl den kommenden Montag nicht mehr vorgelegt werden können (bin ein wenig sauer deshalb) sondern erst wieder am Montag der darauf folgenden Woche.
Gruß
Claxton
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Ich habe zum 31.08.16 meine Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt und habe vor zur TK zu wechseln. Ich wollte nicht mal ein CGMS, sondern "nur" den Libre. Meine KK hat mich heute erneut angerufen und gefragt, warum ich nicht ein CGMS beantragen wollte, ob ich daurch Nachteile hätte.
DIE Kosten für den Libre übernehmen sie nicht, aber ich könnte ein CGMS bekommen. Versteht es jemand???
Ich solle ein Rezept von meinem Diabetologen holen und einreichen. Ich glaube, die wollen, dass ich die Kündigung zurücknehme und dann lehnen sie meinen Antrag ab.
Ich weiß gar nicht, was ich machen soll. Tagebücher führe iCh keine, weil mein Messgerät alles speichert. Une seit April habe durch meine Ernährungsumstellung ziemlich guten Werte.
Bin total ratlos... -
Der 31.08.2016 ist doch eh schon vorbei oder verstehe ich etwas nicht?
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Sorry, ich habe mich nicht ganz richtig ausgedrückt : ich habe AM 31. August ZUM 31. Oktober gekündigt
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