Welches rTCGMS vs Free Style?

  • Ich denke, dass die Euphorie, die durch den Beschluss des G-BA verursacht wurde/wird, bei vielen Patienten zu einem relativ bösen Erwachen führen wird. Die Erstattungspflicht durch die KK besteht nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Komfort und Lebensqualität zählen leider nicht dazu.
    Vielmehr muss u.a. nachgewiesen werden können, dass eine Einstellung des Diabetes mit herkömmlichen Methoden nicht machbar ist und/oder dass Hypos nicht (mehr) wahrgenommen werden können. Ich denke, gerade diese beiden Punkte werden die Kassen auslutschen um das Gerät so lange wie möglich ablehnen zu können.
    ]


    Falsch. Lies dir doch bitte den GBA-Beschluss nochmals durch und schreib mal, wo die von dir genannten Indikationen stehen. Würde mich sehr interessieren aus welchen Formulierungen du dies herausliest.


    Ich glaube du verwechselst das mit der Insulinpumpe; aber dazu gibt es keinen GBA-Entscheid.


    edit:
    Hier der Link, falls du noch nie in den Beschluss reingesehen hast wie ich vermute:
    https://www.g-ba.de/downloads/…-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf


    Noch was:
    Falls du wie ich ich vermute ein Typ2 bist, dann halte dich doch bitte hier raus; rtCGMS und Typ2 vertragen sich nicht :woot:

    3 Mal editiert, zuletzt von karlhof ()

  • Noch was:
    Falls du wie ich ich vermute ein Typ2 bist, dann halte dich doch bitte hier raus; rtCGMS und Typ2 vertragen sich nicht :woot:

    Jeder darf seine Meinung schreiben.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Naja, dass Krankenkasse immer noch CGM Anträge ablehnen, oder Tagebücher und persönliche Begründungen usw fordern scheint trotz dieses Beschlusses aber Realität zu sein. (Zumindest was ich bisher dazu gelesen habe, selbst einen Antrag gestellt habe ich nicht.)
    Wenn es so einfach wäre, hätte der CGM-Verfahren Thread nicht zehn Seiten..


    Man müsste also eher die Krankenkassen fragen wo sie diese Sachen herauslesen. Könnte mir vorstellen dass es auf dieser Formulierung beruht:

    Zitat

    insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können


    "festgelegte Therapieziele" ist dann zB hba1c < 6,5 oder sowas. Daraus erklärt sich dass man mit zu guten Werten kein CGM bekommt.


    "Beachtung der jeweiligen Lebenssituation" und intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden, : Daraus erklären sich die verlangten BZ-Tagebücher um ICT und "Beachtung der Situation" nachzuweisen.
    So richtig steht das alles nicht da drin, aber die Umsetzung scheint wohl so zu sein.


    Über rtCGMS und Typ 1/2 steht auch nichts im Beschluss, da steht nur: "Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus"

  • "Beachtung der Situation"

    Mal nebenher gefragt:


    ICT und Tagebuch.......... klar. Wie ist es bei Pumpenträgern? Reicht die Pumpe allein als Nachweis der Situation oder ist da ebenfalls ein Tagebuch erforderlich?
    Ich meine, im Prinzip zeigt doch das Tragen einer Pumpe bereits eine Situation an, die nicht gewöhnlich ist.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Ich glaube damit ist eher so etwas gemeint wie die Therapie angepasst wird bei "Sport", "Wochenende" oder "Krankheit" usw. Daraus leitet sich dann ja ab dass solche Sachen im Tagebuch notiert sein sollen, dürfte bei Pumpe/Pen/Spritze prinzipiell kein Unterscheid sein..

  • Zitat

    bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten...

    Also ich glaube nicht, daß damit vorrangig etwas wie Sport gemeint war. Der kann in der Lebenssituation vielleicht mit enthalten sein.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Falsch.


    Tatsächlich?


    Lies dir doch bitte den GBA-Beschluss nochmals durch und schreib mal, wo die von dir genannten Indikationen stehen. Würde mich sehr interessieren aus welchen Formulierungen du dies herausliest.


    GBA-Beschluß §2 Abs.3


    Desweiteren habe ich für mein Posting (von Meinung möchte ich hier nicht sprechen) die IMHO kompetente Beurteilung durch RA Oliver Evert herangezogen, die in dem Link meines Postings nachgelesen werden kann.


    Für dich zitiere ich aber gern auch einen Absatz daraus:

    Zitat

    Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden:

    • Intensivierte Insulintherapie (ICT,FIT) oder Insulinpumpentherapie (CSII)
    • die zwischen Arzt und Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung können auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation des Patienten nicht erreicht werden
    • Verordnung/Durchführung darf nur durch Fachärzte mit diabetologischer Qualifikation erfolgen (z.B. Facharzt für Innere Medizin, Diabetologen)
    • Umfassende Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs
    • Patient muss umfassend geschult sein, sowohl hinsichtlich der Insulintherapie als auch für das CGM
    • System muss als realtime-CGM zugelassen sein
    • Anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten muss das Gerät vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können.
    • Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass diese allein zum Zwecke der Behandlung der Patientin oder des Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist

    Im Ergebnis werden also nur solche Patienten ein rtCGM bekommen können, bei denen die Therapieziele nicht mit herkömmlichen Möglichkeiten erreicht werden können und/oder die Unterzuckerungen nicht (mehr) rechtzeitig wahrnehmen. Auch muss der Patient gut geschult sein und mit dem CGM sicher umgehen können. Der Komfortgewinn allein bzw. die Vermeidung des „Piksens“ reichen daher nicht aus, um die Notwendigkeit für ein CGM zu begründen. Nicht in Frage kommen wird ein CGM auch für Patienten, die kein Insulin spritzen


    Ich glaube du verwechselst das mit der Insulinpumpe; aber dazu gibt es keinen GBA-Entscheid.


    Ich glaube, du vermutest und glaubst eine ganze Menge...

    edit:
    Hier der Link, falls du noch nie in den Beschluss reingesehen hast wie ich vermute:
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-262…_rtCGM_BAnz.pdf


    Danke für den Link. Es tut mir leid, wenn ich jetzt deiner "Vermutung" widersprechen muss. Den Beschluß kannte ich schon und habe ihn, da er keine Bilder enthält, auch gelesen.

    Noch was:
    Falls du wie ich ich vermute ein Typ2 bist, dann halte dich doch bitte hier raus; rtCGMS und Typ2 vertragen sich nicht


    Darf ich untertänigst darum bitten, dass du mir dazu eine fachlich kompetente Aussage lieferst? Ansonsten sei bitte so nett und halte dich aus meinem Posting raus!

    LG, Angi :urlaub


    Läuft bei mir. Nicht rund. Und rückwärts. Und bergab. Aber läuft

  • Ansonsten sei bitte so nett und halte dich aus meinem Posting raus!


    Das ist ja wohl auch nicht der richtige Ton. Hier kann (leider) jeder schreiben, was er will. Mit Deiner Äußerung entspannst Du die Sache auch nicht gerade. Nimm ein paar LMAA-Pillen und versuche, Dir nicht genehme Kommentare zu ignorieren.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Hi,


    Noch was:
    Falls du wie ich ich vermute ein Typ2 bist, dann halte dich doch bitte hier raus; rtCGMS und Typ2 vertragen sich nicht


    verstehe ich nicht, bei mir in der Schulung saßen 3 Typ 2 die eine ITC machen, aber dass nur am Rande.


    Entspannt euch alle mal ein wenig, oder esst euch mal ein Snickers, Ihr werdet zur Diva, :rofl:rofl:rofl




    wenn ich mir dass so durchlese, treffen alle Punkte auf meine Situation zu.
    In einem anderen Thread (Wieviel % der Werte liegen im Zielbereich) sage ich, dass meine Werte relativ gut sind, was auch zutrifft. Allerdings kann das alleine kein Ausschlusskriterium sein. Das lässt schließlich keine Rückschlüsse auf meine Wahrnehmung von Hypos zu. Am Wochenende z.B. habe ich mal 52 überhaupt nicht gemerkt, und nur zufällig beim messen festgestellt. Dann fing die Luzie aber auch sofort das tanzen an. :D


    Außerdem ist so ein HBAC nach meinem Verständnis ein Durchschnittswert, und wenn ich jetzt über trieben gesehen 1,5 Monate einen BZ von 50 habe und 1,5 Monate einen BZ von 200 bleibt ein Schnitt von 125, was einen HBAC von 6, ? ergibt. Dann habe ich also einen super HBAC und trotzdem ein ernst zunehmendes Problem. Wenn man das ganz grobkörnig betrachtet, ist das doch so, oder nicht. Als Anfänger lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren.


    ...und jetzt ein Snickers


    so long


    Stick

  • Es geht nicht drum ob ein Typ2er mit ICT therapiert oder anders, sondern wohl generell darum dass karlhof keine Hinweise von Typ2er möchte, wenn ich das richtig verstehe. Ist bei Typ2 sehr unterschiedlich wie man therapiert, häufig - nicht immer!! - bekommen die Patienten durch eine Ernährungsumstellung und mehr Bewegung ihre Werte in den Griff. Das nur am Rande und bitte, das war in keinster Weise in irgendeine Richtung wertend gemeint!!


    Schau mal in den Thread "Widerspruch KK CGM Verfahren" oder so ähnlich ?( , da kannst du nachlesen, dass die Kassen nach wie vor Einzelfallentscheidungen bezüglich des CGM fällen werden und verschiedene Faktoren erfüllt werden müssen. Im Zweifel musst du es einfach probieren und abwarten was passiert.

  • dass Krankenkasse immer noch CGM Anträge ablehnen, oder Tagebücher und persönliche Begründungen usw fordern


    Ich bin mir nicht sicher, dass wirklich nur die Kassen das wollen, meistens ist es eher der MDK.
    Wenn der MDK etwas beim Arzt nachfordert, steht da oft explizit drin was die genau sehen wollen, nämlich ob Patient/in Nachts schwere Hypos hat, wie oft Hypos insbes. schwere Hypos auftreten, wurde fremde Hilfe benötigt usw.
    Es ist wahrscheinlich auch durchaus von Vorteil wenn man in seinem Tagebuch aufschreibt warum man denkt das man gerade da die Hypo oder Hyper hatte.

  • Bei mir hat die Kasse damals die Pumpe einfach abgelehnt, dann kam ein Brief in dem die noch mal einen Fragebogen reingelegt hatten, der vom Arzt ausgefüllt werden sollte. Einfach Zeitschinderei, waren genau die gleichen Fragen wie schon beim Erstantrag, aber es musste so sein, das wäre üblich. Denke mal, dass das bei den CGM Anträgen nicht groß anders sein wird.

  • Es ist wahrscheinlich auch durchaus von Vorteil wenn man in seinem Tagebuch aufschreibt warum man denkt das man gerade da die Hypo oder Hyper hatte.


    Das würde mich mal interessieren, ob das tatsächlich so ist. Denn wenn ich alle Hypos und Hypers begründen kann, dann kann ich daraus lernen und demnächst den "Fehler" nicht mehr machen oder vorbeugen etc. Es ist erklärlich und ob es dafür ein CGM gibt, weiß ich nicht.
    Gerade die unerklärlichen Werte machen ein CGM doch eher wahrscheinlicher, eben weil man es nicht erklären kann oder es nicht nachvollziehen kann.
    Deswegen ist es meines Erachtens womöglich von Nachteil, für die Hypos und Hypers jeweils eine Erklärung zu haben.

  • Deswegen ist es meines Erachtens womöglich von Nachteil, für die Hypos und Hypers jeweils eine Erklärung zu haben.


    Wenn du ja dann eine Erklärung hast ist das ja gut, und ja dann könntest du den Fehler nächstes mal vielleicht vermeiden.


    In den meisten Fällen gibt es aber keine Erklärung, aber dann kann man wenigstens schreiben das vorher alles korrekt war und es eben keine Erklärung gibt.
    Ich denke es geht einfach darum dass die nicht einfach einen Ausdruck bekommen wo nur Werte drin stehen und irgendwelche Insulinmengen. Selbst ein Diabetologe kann da in der Regel nichts damit anfangen wenn er nicht weißt das du z.B. vor der Hypo 3 Stunden Joggen warst

  • Hi,


    die Überzuckerungen kann ich zu 80 % erklären :D, wobei sich diese im "Rahmen" halten, ich komme selten über 190/200.
    Bei den Hypos sieht das schon anders aus. A. spüre ich die z.T. garnicht, b. fühlen sich Überzuckerungen z.T. genauso wie Hypos an,und bei 180 dann nochmal TZ einzufahren ist dann eher kontraproduktiv.
    Das ist sehr verwirrend und nervig, unter anderem auch für meine Umwelt, weil ich dann entweder zum Hulk oder zu Susi Sonnenschein mutiere. Beides wirkt bei einem fast 50 jährigen Stoffelkopp lächerlich bis beängstigend, wenn ich den Worten meiner Mitmenschen glauben darf.


    Vor allen Dingen sind die Hypos aber nicht logisch nachzuvollziehen. :cursing::cursing::cursing:


    so long


    Stick

  • Zitat

    fühlen sich Überzuckerungen z.T. genauso wie Hypos an

    Bei kurzzeitigen Werten von 190/200 nach den Mahlzeien (also keine ohne Keto) sollte man da glaube noch nichts fühlen. Auch wenn man jedes mal das totale Massensterben der restlichen Beta-zellen befürchtet
    Eventuell ist es nicht der hohe BZ den du fühlst, sondern das absinken nach den hohen Werten. Wenn der Wert schnell runtergeht fühlt sich das manchmal ähnlich flau an.


    Zu Hypos fällt mir noch das auf:

    Zitat

    Dokumentiere aber nur die 6 Messungen vor den Mahlzeiten.

    Bei 6 Mahlzeiten werden zwangsläufig einige zeitlich nahe beinander liegen. Da muss man aufpassen dass die Insulindosen sich nicht überlagern und in der Summe schneller wirken als die BE.