Ich denke, dass die Euphorie, die durch den Beschluss des G-BA verursacht wurde/wird, bei vielen Patienten zu einem relativ bösen Erwachen führen wird. Die Erstattungspflicht durch die KK besteht nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Komfort und Lebensqualität zählen leider nicht dazu.
Vielmehr muss u.a. nachgewiesen werden können, dass eine Einstellung des Diabetes mit herkömmlichen Methoden nicht machbar ist und/oder dass Hypos nicht (mehr) wahrgenommen werden können. Ich denke, gerade diese beiden Punkte werden die Kassen auslutschen um das Gerät so lange wie möglich ablehnen zu können.
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Falsch. Lies dir doch bitte den GBA-Beschluss nochmals durch und schreib mal, wo die von dir genannten Indikationen stehen. Würde mich sehr interessieren aus welchen Formulierungen du dies herausliest.
Ich glaube du verwechselst das mit der Insulinpumpe; aber dazu gibt es keinen GBA-Entscheid.
edit:
Hier der Link, falls du noch nie in den Beschluss reingesehen hast wie ich vermute:
https://www.g-ba.de/downloads/…-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf
Noch was:
Falls du wie ich ich vermute ein Typ2 bist, dann halte dich doch bitte hier raus; rtCGMS und Typ2 vertragen sich nicht