Um den anderen CGM Verfahren Thread nicht zu kapern, eröffne ich hier einen neuen und bitte euch um Mithilfe, falls ihr hilfreiche Infos zur Vorgehensweise habt.
Seit Januar 2017 sollen bei CGM Anträgen die Unterlagen wie BZ Tagebücher, ärztliches Gutachten...nicht mehr an die KK geschickt werden, sondern erst nach Aufforderung direkt an den MDK oder die Krankenkasse, Stichwort Umschlagsverfahren. ( Datenschutzgründe).
In meinem Fall wurde von meiner Praxis also nur das Rezept für das CGM an die Krankenkasse geschickt. Heute kam die Ablehnung, ohne überhaupt vorherige Unterlagen zur weiteren Begutachtung anzufordern. Gründe: Bewilligung nur in Einzelfällen, Gutachten nötig, Nachweis von Therapiezielen und warum sie trotz BZ Messungen nicht erreicht werden können fehlen. Tagebücher fehlen.
Ja wie denn nun? Es wurde nichts von allem angefordert, sondern per se abgelehnt.
Darf die Kasse das so überhaupt? Es ist nicht mein erster Antrag, allerdings der erste seit dem GBA Entscheid. Ich gehe davon aus, dass denen eh alle Gründe vorliegen, aber das ist ja mal egal.
Kann ich da mit einem Formfehler argumentieren? Ich bin also nun direkt im Widerspruchsverfahren und kann es nicht fassen, dass das ganze Theater schon wieder so losgeht.