Hat eure Krankenkasse eure alte Insulinpumpe zurückgefordert?

  • Meine vorletzte Pumpe hatte ich 8 Jahre in Betrieb und dann war sie erst Defekt. Habe sofort eine neue Pumpe verschrieben bekommen.

    Das hatte ich auch mal so verstanden; es gibt eigentlich nicht per se ein "Recht" auf eine neue Pumpe nach Ablauf der Garantiezeit, sondern nur, wenn sie danach kaputt geht oder es einen medizinischen Grund gibt, warum man irgendein anderes Modell braucht. Aber offenbar sind da ja manche Kassen deutlich kulanter unterwegs als andere.

    "Sing this corrosion to me!"

    (Stoßseufzer eines unbekannten Seglers)

  • Den Punkt sehe ich anders (bei allem anderen hast Du recht). Die Pumpe gehört zu keinem Zeitpunkt dir. Eigentümer ist und bleibt die KK

    Ja, natürlich ist die KK der Eigentümer. Aber die KK hat überhaupt kein Interesse daran, alten ausgedienten "Schrott" (selbst wenn er noch voll funktionsfähig ist) zu erhalten. Tatsächlich würde es mich wundern, wenn überhaupt irgendeine KK medizinische Geräte oder sonstige Utensilien erhalten wollen, die haben dafür nämlich überhaupt keine Verwaltungsstellen oder Lager. Unsere zumindest will von "überschüssigem" Kram nichts wissen. Wir haben nach dem Umstieg auf Libre 3 noch viele Libre 2 (in nun 5 Jahren Libre 1 und 2 durch vielfache Reklamationen, die dann natürlich zu einem "Zeitgewinn" in Bezug auf vorhandene Sensoren führen) übrig. Da will unsere KK gar nichts von wissen, die wollen überhaupt kein Material, egal ob original verpackte Katheter-10er-Packungen nach Pumpenwechsel oder originalverpackte Sensoren oder oder oder. Die machen die Rechnungsabwicklung. Anfassbares Material ist in deren Workflows nicht vorhanden!

    Es geht also sowieso NIE darum, der KK etwas zurückzugeben. Wenn, dann eben dem Hersteller, aber auch das eben nur unter der Voraussetzung, dass die KK mit ihm z.B. eine Preisminderung wegen zeitlich geringerer Nutzung vereinbart. Wenn der Hersteller den vollen Preis erhalten hat, hat er kein Recht mehr auf das Produkt.

    Das hatte ich auch mal so verstanden; es gibt eigentlich nicht per se ein "Recht" auf eine neue Pumpe nach Ablauf der Garantiezeit, sondern nur, wenn sie danach kaputt geht oder es einen medizinischen Grund gibt, warum man irgendein anderes Modell braucht. Aber offenbar sind da ja manche Kassen deutlich kulanter unterwegs als andere.

    Ja, da war unsere Kasse auch sehr locker. Wir haben die Dana RS knapp 5 Jahre gehabt und wollten halt gern auf die Ypsopump mit CamAPS FX umsteigen (was wir nun allerdings wieder rückabwickeln und zur Dana I zurückgehen). Da hat unsere KK-Sachbearbeiteren beim Blick in unsere Daten sofort gesagt, "Sie haben die Pumpen ja schon mehr als 4 Jahre, da können Sie sofort eine neue beantragen".

    Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass bei voller Funktionalität keine Notwendigkeit besteht, nach 4 Jahren einfach mal so das System zu wechseln. In unserem Fall ist das Display der einen Dana RS aber schon sehr abgedunkelt und kaum noch lesbar. Blind möchte ich die nicht bedienen, die ist also wahrscheinlich in wenigen Monaten eh nicht mehr benutzbar. Die andere hat einen kleinen Riss, der über kurz oder lang mal das Gehäuse auseinanderbrechen lässt. Da habe ich dann doch, selbst wenn die Pumpen NOCH funktionieren, schon mal lieber eine neue parat. Und wenn das nach Ende der Garantiezeit so leicht mit der KK geregelt werden kann, bin ich nicht böse darüber.

  • nein, dann wird eine neue Pumpe gezahlt!

    Wenn sich jeder ohne medizinischen Grund nach 2 Jahren eine neue Pumpe aussuchen würde.............ne, da würde ich als KK auch laut "halt" rufen! Manche bekommen gar keine Pumpe genehmigt, daran sollte man auch einmal denken! Man meint in Germany immer, dass alles möglich ist und auf der anderen Seite wird gejammert, wenn die KK-Mitgliedsbeiträge steigen und das liebe Insulin nicht lieferbar ist! Die ganze Fragestellung dieses Themas halte ich für völlig überzogen. Ich würde das als KK nicht zahlen - da gibt es Dinge die viel notwendiger sind!

    Du hast aber schon im Hinterkopf, dass die KK von July95 von sich aus eine neue Pumpe anbietet, weil eine neue Pumpe einschließlich kostenlosen CamAPS fx wohl günstiger ist als die monatlichen Zahlungen wg. CamAPS FX?

    LG
    Schaf

    Ypsopump mit CamAPS fx seit 08/2023 auf Motorola One Action

    iPhone 15 Pro Max für alles andere

  • Die Krankenkasse wollte bei mir noch nie eine Pumpe zurück. Bei meinem letzten Wechsel waren die 4 Jahre auch noch nicht ganz rum. Medtronic wollte die alten Pumpen immer haben, aber auch da kann man verhandeln...

  • Du hast aber schon im Hinterkopf, dass die KK von July95 von sich aus eine neue Pumpe anbietet, weil eine neue Pumpe einschließlich kostenlosen CamAPS fx wohl günstiger ist als die monatlichen Zahlungen wg. CamAPS FX?

    ne, wo steht denn das?

    Grüße nest

  • Medtronic wollte die alten Pumpen immer haben, aber auch da kann man verhandeln...

    Was muss man mit denen denn da verhandeln? Wenn die ihr Geld für ihr Produkt erhalten haben, warum sollte man ihnen das Produkt dann zurückgeben? Die haben doch einen Kaufpreis dafür bekommen, keine Leihgebühr. Wenn man, so wie wir, die Medtronic nach einem Jahr nicht mehr will (wir wollten sie vom ersten Moment an nicht, waren aber von der Bult leider zur Nutzung erstmal gezwungen worden), dann sehe ich ja ein, dass der Hersteller die Pumpe zurückhaben will. Allerdings natürlich auch nur dann, wenn er der Krankenkasse einen Teil des Kaufbetrags zurückerstattet, da ja die Nutzungszeit der Pumpe unter der Garantiezeit lag. Sollte die Krankenkasse trotz kürzerer Nutzungszeit gar kein Geld zurückerhalten, hat auch Medtronic überhaupt keinen Anspruch auf Rückerhalt der Pumpe.

  • Was muss man mit denen denn da verhandeln? Wenn die ihr Geld für ihr Produkt erhalten haben, warum sollte man ihnen das Produkt dann zurückgeben? Die haben doch einen Kaufpreis dafür bekommen, keine Leihgebühr. Wenn man, so wie wir, die Medtronic nach einem Jahr nicht mehr will (wir wollten sie vom ersten Moment an nicht, waren aber von der Bult leider zur Nutzung erstmal gezwungen worden), dann sehe ich ja ein, dass der Hersteller die Pumpe zurückhaben will. Allerdings natürlich auch nur dann, wenn er der Krankenkasse einen Teil des Kaufbetrags zurückerstattet, da ja die Nutzungszeit der Pumpe unter der Garantiezeit lag. Sollte die Krankenkasse trotz kürzerer Nutzungszeit gar kein Geld zurückerhalten, hat auch Medtronic überhaupt keinen Anspruch auf Rückerhalt der Pumpe.

    Bei mir stand auch in dem Schrieb von der Krankenkasse drin, dass ich die Pumpe nach Ende der Nutzung an den Hersteller zurückschicken muss. Die wollen an die Daten... Ich habe dann mit denen ausgemacht, dass ich die Pumpe als Ersatzpumpe behalte. Dafür habe ich dann bei Defekten an der neuen Pumpe auf die Expresslieferung verzichtet...

  • Bei mir stand auch in dem Schrieb von der Krankenkasse drin, dass ich die Pumpe nach Ende der Nutzung an den Hersteller zurückschicken muss.

    Jetzt, da du das schreibst, meine ich mich zu erinnern, dass wir für die Medtronic tatsächlich auch sowas von der KK erhalten hatten. Sicher bin ich aber nicht mehr, ist schon 6 Jahre her.

    Für die Dana und die Ypsopump gab es das aber bei uns nicht.

  • Wundert mich fast, dass eine KK überhaupt einem Wechsel zustimmt, wenn die vier Jahre Garantiezeit noch nicht abgelaufen sind. Ich trug meine 640 ziemlich genau fünf Jahre.

    Nur von ganz unten sieht Selbstbewusstsein wie Arroganz aus.

  • RE: Erfahrungen: YpsoPump

    wenn man das gleichzeitig mitlesen muss............ich bin kein Querleser! Aber Danke!

    Bitte nennt mir noch die KK - da sollte man evtl. hinwechseln!:nummer1: Dass eine KK das veranlasst, kann ich mir nimmermehr vorstellen, aber July95 machts möglich!

    Grüße nest

  • Jetzt, da du das schreibst, meine ich mich zu erinnern, dass wir für die Medtronic tatsächlich auch sowas von der KK erhalten hatten. Sicher bin ich aber nicht mehr, ist schon 6 Jahre her.

    Für die Dana und die Ypsopump gab es das aber bei uns nicht.

    Bei meiner Dana RS stand das auch dabei. Ich vermute, das kommt eher von der Krankenkasse; es war die TK.

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    (Stoßseufzer eines unbekannten Seglers)

  • Das ist von KK zu KK unterschiedlich. Natürlich wollen die KK den alten "Schrott" nicht wieder haben. Was sollten sie auch damit anfangen. Rein rechtlich ist es dennoch so, dass die KK Eigentümer bleibt und dem user quasi unbegrenzte Überlassung gewährt.


    Auch was die Handhabung nach den 4 Jahren betrifft kann jede KK das unterschiedlich festlegen. Es gibt kein Recht auf Austausch. Meine KK meinte nach 4 Jahren wäre es zu früh, ich solle doch 4,5 Jahre warten dann gäbe es kein Problem (wohl eine interne Regelung). Schlussendlich habe ich nach 5 Jahren eine neue Pumpe beantragt als Folgeverordnung und diese umgehend genehmigt bekommen. Begründung war Defekt der alten Pumpe was auch gestimmt hat. Dann ist ja auch der Hersteller aus der Garantie. der KK bliebe dann nur Genehmigung oder Ablehnung. Da könnten die KK dann auch wieder alles an Doku verlangen was bei einer Erstversorgung notwendig ist. Je nach Pumpenhersteller hat man dann halt eine Versorgungslücke bis die neue Pumpe da ist. die meisten Hersteller sind da aber kulant.

    Closed Loop Open Mind

  • War nicht der springende Punkt, dass die Nutzungsdauer der Pumpe von July < 2 Jahre war? Ich gehe davon aus, dass die internen Vorgaben bei der KK davon ausgehen, dass Pumpen, die in einem solch kurzen Zeitraum getauscht werden sollen, dass es sich um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall handelt. In diesem Fall würde sich die KK zwecks Tausch oder Kosten-Rückerstattung eben mit dem Pumpenhersteller auseinandersetzen.

    Der Sachbearbeiter bei der KK hat sich vermutlich nicht mit dem besonderen Sachverhalt bei July auseinandergesetzt und deswegen gemäß deren Vorschrift die Pumpe zurückverlangt. Fände ich zumindest nachvollziehbar.

  • War nicht der springende Punkt, dass die Nutzungsdauer der Pumpe von July < 2 Jahre war? Ich gehe davon aus, dass die internen Vorgaben bei der KK davon ausgehen, dass Pumpen, die in einem solch kurzen Zeitraum getauscht werden sollen, dass es sich um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall handelt. In diesem Fall würde sich die KK zwecks Tausch oder Kosten-Rückerstattung eben mit dem Pumpenhersteller auseinandersetzen.

    Der Sachbearbeiter bei der KK hat sich vermutlich nicht mit dem besonderen Sachverhalt bei July auseinandergesetzt und deswegen gemäß deren Vorschrift die Pumpe zurückverlangt. Fände ich zumindest nachvollziehbar.

    Das leuchtet mir auch ein. Vermutlich geht die dann wirklich zurück an den Hersteller und die KK kriegt irgendeine ausgefallene Restnutzung erstattet. Oder so ähnlich...

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  • S. Ilke und Hubi

    Nochmal der Hinweis:

    July95 soll vor Ablauf der Garantie eine neue Pumpe bekommen, wird ihr von der KK angeboten (da die Ypsopump mit CamAPS fx wohl günstiger ist als jahrelang monatliche Kosten nur für CamAPS fx).

    Also bitte nicht rumrätseln, warum diese Frage gestellt wurde!

    LG
    Schaf

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  • S. Ilke und Hubi

    Nochmal der Hinweis:

    July95 soll vor Ablauf der Garantie eine neue Pumpe bekommen, wird ihr von der KK angeboten (da die Ypsopump mit CamAPS fx wohl günstiger ist als jahrelang monatliche Kosten nur für CamAPS fx).

    Also bitte nicht rumrätseln, warum diese Frage gestellt wurde!

    Wir rätseln eher rum, in welchen Fällen eine KK die Pumpe zurückfordert und in welchen nicht. Das ist m.E. durchaus im Rahmen dieses Threads.

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  • Die Hersteller müssen die Pumpen immer dann zurückfordern, wenn ein Defekt vorliegt, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet die Pumpen zu prüfen.


    Wenn es sich um eine Folgeverordnung handelt, ohne dass die alte Pumpe einen Defekt hat, wird der Hersteller sie in der Regel auch nicht zurückfordern. Ich durfte meine 640G als Ersatz behalten.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • auch das scheint unterschiedlich zu sein.... ich durfte meine defekte Combo laut Roche "keinesfalls" weiter verwenden, sie aber behalten.... weder Hersteller noch KK wollte sie haben. Sie war aus der Garantie