Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • torstenkarsten, da musst Du noch dazu sagen, dass Du Typ2 bist! (wenn ich mich richtig erinnere)


    Und soweit mir die Damen am Telefon Auskunft geben konnten, wird an den TS nichts kastriert oder gar gestrichen. Die, die man braucht, bekommt man auch (was bei mir ja GSD NICHT der Fall ist!)


    Ich habe lange recherchiert und vor allem darauf geachten, dass die Bewertungen nicht von Gesunden kamen, sondern von Chronikern oder Behinderten!


    Der Trend ist eindeutig (und oft bewerten nur die Unzufriedenen).


    Ein Diabetologe, der das nicht darf, hat mir die Kasse aufgrund der guten Übernahmesituation empfohlen.


    Und da es eine Direktkrankenkasse ist, ist a) 24 Stunden jemand erreichbar und sie stecken "unsere" Gelder nicht in irgendwelche Prunkbauten und sinnlose Dinge sondern dahin, wo es benötigt wird!


    Ich sehe dem ganzen positiv entgegen, ich habe auch schon wegen anderen Hilfsmitteln mit ihnen Kontakt aufnehmen müssen und das wurde total locker aufgenommen!


    Alleine schon die Telefonate sind überhaupt kein Vergleich mit der Barmer!!! Und DAS hat jetzt ja nichts mit meinem blöden Sachbearbeiter zu tun!ä


    Ich werde berichten - hoffentlich positiv! ;-) :laub


    Zu der Wechselfrage...


    Wenn das Libre das erste ist, was Dich an Deiner Kasse stört, dann musst Du das natürlich gut überdenken...


    Wenn es aber - wie bei mir - über 4 Jahre ständig irrsinnige Probleme gab, dann WILLST Du wechseln! Risiko ist natürlich, aber wenn Deine KK das innerhalb der Kündigungsfrist genehmigt, dann ist auch die neue Kasse dazu verpflichtet! Das wurde mir direkt erklärt!


    Schwierig könnten nur NEUversorgungen werden oder Zusatzversorgung - also wenn man einen Rolli hat und noch einen möchte, einfach als Zweitrolli!


    Aber alles, was genehmigt war, MUSS die neue Kasse auch übernehmen!


    Man ist dann 18 Monate an die neue Kasse gebunden und kann erst dann wieder kündigen!


    ;-)

  • Mit Kindern kann man auch besser in die Öffentlichkeit gehen... :whistling:
    Allerdings kann es dann wohl immer noch passieren, dass es für Kinder von den Kassen erstattet wird, für Erwachsene jedoch nicht, oder? ?( Bei den Analoginsulinen gab es vor den Rabattverträgen auch erst nur eine Kostenübernahme für unter 18-Jaehrige.

    Bei den Analog-Insulinen betraf es nur Typ 2-Diabetespatienten. Die Analoga mussten um erstattet zu werden, preisgleich wie Humaninsuline sein!

  • Die gab es auch für Erwachsene noch nie. Du bekommst so viele von der Krankenkasse bezahlt wie es nötig ist.

    Das stimmt so nicht, das ist abhängig von der Diabetestherapie!
    Ob nur orale, BOT, CT, SIT, ICT oder Pumpentherapie erforderlich ist...

  • Ich meine, zuerst gab es die Regelung, Analoga nur noch für bis 18-Jaehrige zu erstatten. Kann ich mich noch dran erinnern, weil mein Arzt mich mal mit den Worten empfing, ich wäre ein paar Jahre zu alt. ;)
    Es dauerte dann nur nicht lange, bis es für alle Diabetiker wieder "erlaubt" war. Muss so etwa 2007 gewesen sein.
    Aber gehört hier ja nicht her. Genug OT. :blush:

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Moin liebe Gemeinde,


    ich habe soeben mit dem Bundesverwaltungsamt, Fachbereich Beihilfe (Beamten-KV) gesprochen.
    Ergebnis: das Libre und die Sensoren werden nicht erstattet.
    Grund: ... ist kein BLUTzucker-Meßgerät, sondern ein Zuckermeßgerät. :wacko: ;( :cursing:


    In der Vergangenheit wurden einige Geräte bewilligt, somit auch die Sensoren, dieses wird jedoch wieder eingestellt.


    Die Länderbehilfestellen dürfen das unterschiedlich handeln. Nur bei bestimmten Härtefällen kann es sein, dass das Land bewilligt.


    Auf meinen Rezepten stand: Freestylelibre LESEG. bei Dia.mell Typ 1 und Freestyle Libre Sensor


    Jetzt denke ich: Wenn mein Dia.Doc jetzt das Rezept auf Zucker- und sogar Blutzuckermeßgerät ändert und bei den Sensoren "Zucker- bzw. Blutzuckertestsensoren" schreibt, wäre das die Hälfte der Miete.
    Abbott müsste dann anstatt "Starter Paket und Sensoren", "Zuckermeßgerät und Zuckertestsensoren" auf die Rechnung/Quittung schreiben, und es KÖNNTE gelingen. :D


    Oder? :confused2

    eala frya fresena

    Motorradfahren! Die schnellste Fortbewegungsart, ohne viel Körperarbeit.

  • Lass dir diese Ausführung schriftlich geben und versuche dann herauszufinden, wer für diese sehr seltsame Interpretation verantwortlich ist. Dir stehen als Beamter ganz andere Mittel zur Verfügung wie bei gesetzlich Versicherten. Das mildeste Mittel ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Formlos, fristlos und folgenlos.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Wenn wir im März kündigen, wäre ich doch erst zum 01. Juni in der neuen Krankenkasse. Vielleicht gibt es bis dahin schon eine Entscheidung? Oder meine Krankenkasse besinnt sich?


    Du kannst einfach kündigen.
    Wenn du bis zum 1. Juni bei der alten Versicherung keinen Versicherungsnachweis von irgendeiner neuen Krankenkasse einreichst, darf die alte Krankenkasse dich gar nicht gehen lassen und du bleibst automatisch bei deiner alten Versicherung. Es gibt da irgendwie eine Krankenversicherungspflicht.

  • Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und
    Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)



    [font='&quot']V. v.
    13.02.2009 BGBl. I S. 326 (Nr. 8);
    zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368


    Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
    [/font]
    [font='&quot']2.16 Blutzuckermessgerät[/font]

    eala frya fresena

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  • Du kannst einfach kündigen.
    Wenn du bis zum 1. Juni bei der alten Versicherung keinen Versicherungsnachweis von irgendeiner neuen Krankenkasse einreichst, darf die alte Krankenkasse dich gar nicht gehen lassen und du bleibst automatisch bei deiner alten Versicherung. Es gibt da irgendwie eine Krankenversicherungspflicht.


    Es gibt die Versicherungspflicht. Du hast vollkommen Recht.

    eala frya fresena

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  • Nein, das stimmt nicht. Du bist auch Versicherungspflichtig, wenn dein Verdienst über dieser Grenze liegt. Du darfst nicht einfach kündigen und danach unversichert sein.

  • Wie gut dass das Libre alles anzeigt, aber nicht den Blutzucker. Winzer könnten schließlich die Weingärung damit überwachen wenn diese Deutung zulässig wäre. Formaljuristische Interpretation....

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Habe gerade mit Abbott gesprochen.


    Hintergrund ist ja der, dass die Beihlife nicht erstatten will, weil kein BLUT-Zuckermeßgerät.


    Obwohl das libre beides kann, aber hauptsächlich Gewebeflüssigkeit gemessen wird (musste ich auch erstmal begreifen) und kein Blutzucker per Stich und Blut.


    Der Mitarbeiter will sich bei mir melden. Er klärt das, damit evtl. in Zukunkt dort nicht Starter-Paket sonder Zuckermeßgerät bzw. Blutzuckermeßgerät steht.
    Damit wären dann ja schon mal gewisse Irritation anders dargestellt.


    Nun bin ich ja, als Vermittler von sowohl Privaten- als auch (einigen) gestzliche Krankenversicherungen- Schnittstelle zwischen PKV / GKV und Kunden.
    Ich habe als erstes natürlich ein persönliches Interesse, das meine Sensoren erstattet werden, zugleich interessiert mich die Erstattung für Private als auch Gestzlich Versicherte.


    Mir fehlen die Erfahrungswerte, also beantworte ich keine persönlichen Fragen.


    Meine Allianz schrieb nun folgendes:


    Sehr geehrter Herr Schnick-Schnack :rolleyes: ,


    die eingerechte Rechnung haben wir geprüft.


    Bei dem FreeStyle Libre System handelt e sich um ein neuartiges Glukose-Messsystem, welches den Glukosegehalt in der Zeischenzellflüssigkeit misst.


    Gegenüber dem etablierten Blutzuckermessverfahren ist die Darstellung der Blutzuckerwerte in manchen Fällen zeitlich verzögert. Daher sind bei schnellen Veränderungen des Zuckerspiegels auch weiterhin Messungen in der herkömmlichen Form erforderlich.


    Dennoch möchten wir Ihnen gerne helfen und geben Ihnen folgende Zusage:


    Probeweise übernehmen wir die Kosten des FreeStyle Libre Messystems für die Dauer eines Jahres in tariflicher Höhe. Dies umfasst den Preis für das Lesegrät sowie die Kosten für 24 Sensoren.


    Sollten Sie das System auch über diesen Zeitraum hinaus wünschen, prüfen wir die Möglichkeit einer weiteren Erstattung.



    ...

    eala frya fresena

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  • Wenn das neue Messverfahren mit dem Sensor so unsicher ist, wie von den KK geschrieben, warum dürfen dann KINDER damit ausgestattet werden? Sind Kinder nicht besonders schützenswert? (mal provokativ gefragt)

  • Warum antwortet mir meine Krankenkasse (eine Sachbearbeiterin, die wohl mal wieder keine Ahnung hatte), dass sie das Libre nicht übernehmen können, weil es ja nicht ausreichend genügend getestet sei, es ja noch nicht genügend Erfahrung damit gibt, wenn es doch auch schon für KINDER zugelassen ist. Ok, ich habe auch für mein Kind nachgefragt. Mit dem Hinweis, dass es eine Zulassung für das Gerät gibt, konnte sie nichts anfangen.


    Aber immerhin keinen Bezug auf das Urteil aus dem letzten Juli. Aber egal, war nur telefonisch und hat nichts gebracht. ;(

  • Ehrlich gesagt, wäre ich nicht mal überzeugt, daß das am Telefon wirklich eine SB der Krankenkasse ist. Möglicherweise handelt es sich auch um angelerntes Call Center Personal, das einem die am PC vorgegebenen Antworten wiederkäut.


    [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/mocking.gif]

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Warum antwortet mir meine Krankenkasse (eine Sachbearbeiterin, die wohl mal wieder keine Ahnung hatte), dass sie das Libre nicht übernehmen können, weil es ja nicht ausreichend genügend getestet sei, es ja noch nicht genügend Erfahrung damit gibt, wenn es doch auch schon für KINDER zugelassen ist. Ok, ich habe auch für mein Kind nachgefragt. Mit dem Hinweis, dass es eine Zulassung für das Gerät gibt, konnte sie nichts anfangen.


    Aber immerhin keinen Bezug auf das Urteil aus dem letzten Juli. Aber egal, war nur telefonisch und hat nichts gebracht. ;(


    Eine Sachbearbeiterin ist nicht unbedingt dafür ausgebildet "Fachfragen" zu beantworten. Dafür gibt es Fachberater. Gut, die haben auch nicht unbedingt Ahnung. Gerade wenn es um "Neue" Produkte geht.
    Ich habe oft genug mit entsprechenden Sachbearbeitern zu tun. Es ist gut zu wissen, wen man fragen muß, wenn ans Eingemachte geht.
    Die Sachbearbeiter sollen auch nicht alles wissen. Könnte sein, dass sie Auskünfte mit gefährlichem Halbwissen weiter geben, was finanzieren Schaden anrichtet bzw. eine Versicherung dumm da stehen läßt.


    An die telefonsichen Fachberater kommt man i.d.R nur dann ran, wenn man das Telefonat verbal dort hin lenkt.

    eala frya fresena

    Motorradfahren! Die schnellste Fortbewegungsart, ohne viel Körperarbeit.

  • Hab gerade bei der Techniker Krankenkasse (0800/2858585) angerufen, wegen der Kostenübernahme des Libre.
    Dazu wurde klar gesagt, dass es keine Kostenübernahme seitens der TK gibt, auch nicht in Einzelfällen.
    Mir wurde letztes Jahr noch eine Kostenübernahme zugesagt. Diese gilt laut TK für keinen Patienten mehr.
    Es wird für keinen das Libre bezahlt, auch nicht zum Teil.


    Nun renne ich wieder zum Arzt, um mir anderes Rezept zu holen für Teststreifen.


    Und damit hat sich das Abenteuer Freestyle Libre von ABBOTT erledigt! :thumbdown:

  • Einfach die KK wechseln.
    Zu einer, die bezahlt.
    Gibt ja hier Erfahrungswerte.


    1.) Ich habe mir übrigens eine "ärztliche Bescheinigung" erstellen lassen.
    2.) einen Wiederspruch aufgesetzt
    3.) bin diese Woche beim Anwalt, um u.a. zu schauen, ob der unterstützen kann.


    Werde dann alles zusammen nutzen. Dann glaube ich, habe ich alles gemacht, um die Sensoren bezahlt zu bekommen.


    Aber gleich von vornherein beim kleinsten Widerstand klein bei zu geben, wäre nicht ICH.

    eala frya fresena

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