Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Das werde ich mit meinen diabetologen am Dienstag besprechen.
    Nutze das jetzt ein Quartal und suche in der Zeit eine Kasse, die es mehr oder komplett übernimmt.
    Will mich nur vorher informieren wie das mit der Pumpe läuft bei Wechsel.



    Dass das gefährlich ist und sie das nur machen weil ich so "gut" argumentiert habe.

  • Hallo
    - Im Dezember 2014 bei der KK beantragt
    - im Februar 2015 in Widerspruchsausschuss
    - im Mai 2015 Klage vorm Sozialgericht
    - im August 2016 Übernahme aller Kosten für FreeStyle libre durch die Krankenkasse
    Zusage durch die Krankenkasse vor Urteilsverkündung
    Übernahme meiner Kosten (Rechtsanwalt)


    Gruß

  • Kannst du bitte die Krankenkasse nennen und das Aktenzeichen des Urteils - ggf. auch gern per PN an mich, wenn du das hier nicht möchtest.

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  • Es gibt mal wieder ein Update.
    TK hat angerufen und eine Erstattung von 70Euro/Monat angeboten. Lesegerät voll. Im Gegenzug muss ich dann den Einspruch fallen lassen.


    Sie meinte es hätte damals zwei Programme gegeben, wo eine Gruppe wohl mehr Zuzahlung zu leisten hatte als die andere.
    Stimmt das? Ich meine ich hätte mal was von rund 10% Zuzahlung gelesen die man selber tragen musste.

  • Sie meinte es hätte damals zwei Programme gegeben, wo eine Gruppe wohl mehr Zuzahlung zu leisten hatte als die andere.
    Stimmt das?

    Ja. Das war abhändig davon, ob man am DMP teilnimmt/-nahm oder nicht.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Kannst du bitte die Krankenkasse nennen und das Aktenzeichen des Urteils - ggf. auch gern per PN an mich, wenn du das hier nicht möchtest.


    Hallo
    es gibt kein Urteil
    wie schon geschrieben die KK-Zusage kam vor Urteilsverkündung
    BARMER/GEK



    Gruß

  • Übernimmt die Barmer nun alle Kosten. ? Musste bis jetzt einiges zuzahlen da sie nur Anteilig bei mir übernommen hat.

    Also wenn Sie wirklich so verfährt wie ich oben (derzeit noch Deutsche BKK, Fusion am 1.1) erläutert habe, dann nicht.

  • Hallo :)


    Ich bin so entäuscht. :|
    Ich bin bei der Knappschaft, und habe mir das Libre am 16.08.16 geordert. Die Ärztliche Verordnung (roter Schein )habe ich nach Abbott geschickt, eine Begründung vom Arzt ,und einen Persönlichen Brief von mir zur KK . Vor einer Woche habe ich gesehen das Abbott meine Bestellung rausgenommen hat, ich dort angerufen und man sagte mir das abgelehnt wurde. Bis heute habe ich gewartet jeden Morgen zum Briefkasten gerannt und auf die Ablehnung von der KK gewartet, heute morgen habe ich angerufen und man sagte mir das der Brief schon am 31.08. rausgegangen wäre, ich bekomme jetzt eine Kopie so kann ich wenigstens in Wiederspruch gehen. denn nun habe ich weniger wie 14 tg Zeit den Einspruch einzureichen.


    Gruß Gitti

    Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß,
    nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.

  • Ja hab ich auch deswegen bin ich so grrrrr :|

    Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß,
    nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.

  • Nein, gar nicht. Viele KK beziehen sich darauf, dass das Libre keine Alarmfunktion hat. Im Beschluss steht ausdrücklich, dass die KK die Kostenn für Systeme mit dieser Funktion übernehmen können.

    - Cassiopeia -

  • Ich warte auf den Postboten na was der denkt 8 | seid 14 tagen stehe ich jeden tag draußen und warte auf den Brief der nicht kommt :P

    Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß,
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  • Nein, gar nicht. Viele KK beziehen sich darauf, dass das Libre keine Alarmfunktion hat. Im Beschluss steht ausdrücklich, dass die KK die Kostenn für Systeme mit dieser Funktion übernehmen können.



    Als CGM sicher nicht verschreibungsfähig (mangels Alarm), aber es ist ganz sicher keine "neue Methode" mehr. Somit müssen die Kosten erstattet werden, die die bisherige Lösung verursacht hat. Hilfsmittelrichtlinie Paragraph 6 Absatz 6 Satz 1-3. DU hast übrigens das Wahlrecht des geeigneten Hilfsmittels. Nicht die Kasse. Und dein Arzt hält das offenbar für sinnvoll (Rezept).

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Das Freestyle libre ist kein anerkanntes Hilfsmittel. Somit muss es auch keine Krankenkasse übernehmen.

    Manche rennen eine Meile, ich penne eine Weile!:D

  • Brauchts nicht. Guck dir bitte die Definition "Hilfsmittel" an, siehe §33 (1) SGB-V.


    "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind."


    Ausgeschlossen ist das nicht, es ist auch kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand. Somit ist es ein Hilfsmittel. Genau übrigens wie CGM, das hat nicht mal damals das BSG abgestritten. Und nun lies bitte in dem Kontext nochmal §6(6) der Hilfsmittelrichtlinie. Das Hilfsmittelverzeichnis ("anerkanntes Hilfsmittel" oder "Kassenzulassung") ist KEINE Positivliste. Siehe http://www.hilfsmittel-recht.d…chnis-keine-positivliste/ und das dort verlinkte Urteil des BSG.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Freestyle libre nicht gelistet = krankenkasse muss nicht zahlen


    Quelle GKV Spitzenverband



    Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht bindend im rechtlichen Sinne, allerdings entfaltet es eine Markt steuernde Wirkung, was von den obersten Gerichten in ständiger Rechtsprechung festgestellt worden ist. Es liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte.
    Das Hilfsmittelverzeichnis wird unter Berücksichtigung der relevanten gesetzlichen Vorschriften vom GKV-Spitzenverband erstellt und fortlaufend aktualisiert. Die am Markt erhältlichen Produkte werden entsprechend ihrer Einsatzgebiete verschiedenen Produktgruppen zugeordnet. Produkte werden auf Antrag der Hersteller (oder von ihnen bevollmächtigten Dritten) in das Hilfsmittelverzeichnis eingestellt, wenn sie bestimmte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen.

    Manche rennen eine Meile, ich penne eine Weile!:D