Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Fjara: Die Kasse hat bei Kamikatze ein CGM abgelehnt (das nicht beantragt wurde) mit der Begründung, dass es keine Alarme auslöst sowie damit fehlender medizinischer Indikation. Bei mir erwarte ich einen ähnlichen inhaltlichen Murks, heute war noch nichts im Briefkasten.


    Kamikatze: Freut mich dass bei dir doch was konstruktives bei rauskommt. Mal sehen ob die nur nett sind und heiße Luft herauslassen oder es ein belastbares (schriftliches) Ergebnis mit einer Zusage gibt. Mein Telefonat (nette Stimme), hatte keinen Plan was so ein Glucose-Messsystem eigentlich ist. Sie hats nicht "im Katalog" finden können, das schien der Hauptgrund der Ablehnung zu sein.


    Werd bei meinem Widerspruch/Einspruch versuchen solche logischen Fehler aufzuzeigen und eine für beide Seiten tragbare (kooperative) Lösung zu finden. Stellen die sich stur -> einer Konfrontation gehe ich nicht aus dem Weg. Wenn eine andere Kasse das System übernimmt bzw. fair bezuschusst, dann bin ich bei meiner Kasse weg. Die TK veröffentlicht den Zusatzbeitrag für 2015 erst Mitte Dezember.

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  • Hast du eigentlich ein Problem? Ständig bist du "Anti" eingestellt statt die Chancen zu sehen. Dein Grinsesmiley hinter einem Freestyle Libre Ereignis der FDA ist vollkommen unangebracht, sowohl menschlich wie inhaltlich. Mir deucht, du gehörst zu den Leuten die Gründe suchen etwas nicht zu tun als Wege, wie etwas zu schaffen ist und sich daran ergötzen, wie kompliziert das alles ist. Und nur du allein überblickst die Komplexität. Hab seit Jahren in Foren niemanden auf "ignore" gesetzt, du hast es gerade geschafft. Gratulation.

    Ich habe konkret mehrere Probleme, also ja. Unter anderem diabetische und diabetologische. Die haben aber nichts dir, dem Forum, der Technik oder anderen Mitgliedern hier zu tun.


    Das Grinsesmiley steht hinter "Das Libre ist nicht für den Vertrieb / die Benutzung in den USA vorgesehen ;)" und ist vom Rest durch einen Absatz getrennt. Somit bezieht der Smiley auf die Aussage "Nicht in den USA vorgesehen. Oder - for simple minds - ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (im Heimatland des Herstellers) weder eingeführt noch für die Verwendung vorgesehen. Kennt man die FDA und die teils irsinnigen Schadensersatzklagen in den USA und bringt das mit dem kaufmännischen Prinzip in Verbindung (da wird ein Markt mit 200 Millionen Konsumenten nicht mit einem ziemlich cleveren Produkt bedient), komme zumindest ich auf dumme Gedanken. Kennt man die amerikanische Unternehmenskultur, lässt das ziemlich lautes Glockengeläut entstehen.


    Ich ergötze mich i. Ü. nicht daran, wie kompliziert etwas ist. Ich weiss, wie kompliziert das ist. Aber wie ich schon sagte (und da ist ein ganz klein wenig Schadenfreude tatsächlich dabei) finde ich es amüsant, wie du versuchst zu argumentieren. Wird deine Argumentation zerpflückt, drehst du alles um und versuchst es durch nicht existierende Hintertürchen.


    Weisst, ich habe lange mit solchen Anträgen, Strukturen und vor allem den rechtlichen Hintergründen zu tun gehabt - teils beruflich, teils aus eigenem Interesse und ja, ich überblicke solche Strukturen sehr schnell. Fanden Arbeitgeber und Dienstherren immer sehr erfrischend und produktiv.


    Knuffig wie du mich jetzt ignorierst. Man sagt ja, dass Ignoranz die stärkste Form der Aufmerksamkeit darstellt...


    Sollte es jemals soweit kommen, dass Abbott hingeht und es schafft, GBA und Spitzenverbände der Kostenträger zu überzeugen, das Gerät ins HMV zu übernehmen, werde ich die Übernahme tatsächlich beantragen. Ich find die Idee als Ergänzung zur Vollblutmessung sogar sehr gut. Aber das habe ich ungefähr ein halbes Dutzend Mal gesagt... :huh: ?( :pfeil:

  • Kann mir bitte jemand sagen welche KK sich hinter dem Kürzel BIG verbirgt?

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

  • Ich les immer wieder:

    Von anderen Kassen liest man ja bereits von Kostenbewilligungen, sei es AOK, Barmer etc. Alles im Rahmen von Einzefallentscheidungen. Bis auf die BIG, die ja eine generelle Übernahme für Vielmesser plant.

    Gibt es dafür Beispiele?
    Die Aussage meiner Krankenkasse (AOK) war: "Wenn wir als kleine Krankenkasse wie ... ein solches Gerät bewilligen, dann müssen Sie sich überlegen was das für einen Aufschrei nach sich zieht"


    Somit wären ja Verweise auf bewilligte Einzelfallentscheidungen sehr hilfreich.

  • In Facebook Gruppen liest man von Bewilligungen.
    Ich finde es aber schwierig, solche bei der eigenen KK hinzuziehen, schließlich sind es Einzelfallentscheidungen, zu denen man nicht den Hintergrund weiß.


    Ich habe der BIG geschrieben und bin darauf von ihnen kontaktiert worden. Auf diesem Weg hast du dann jemanden, der sich auskennt in Bezug auf Status der Genehmigungen des Libre. Weiß nicht, wie das wäre, wenn du einfach so bei der Hotline anrufst.


    Ich finde, es wäre eher eine Chance für die Kleinen, wenn sie es so machen würden, wie die BIG es zumindest angekündigt hat. Sie würden Kosten sparen und mehr Mitglieder werben. Die BIG ist auch keine große Kasse (glaub ich zumindest).

    Yes, we SCAN :nummer1:

  • Hier haben sich vor nicht allzu langer Zeit einige über die vielen libre-Beiträge und Themen beschwert...


    Habe ich nicht verstanden, ich beschwere mich ja auch nicht über die restlichen Themen in einem Forum, nur weil sie MICH nicht interessieren...


    Ich finde es vielmehr nervig ohne Ende, wenn STÄNDIG immer wieder der selbe Kram entgegengeworfen wird... ich glaube, pessimistisch ist hier ein passender Ausdruck...


    Du glaubst nicht dran? Dann ist doch gut! Dann geh doch und warte, ob oder ob nicht, aber nerv nicht alle mit herablassenden Texten, in denen nicht nur Grounded "angegangen" wird, sondern alle, die auf diesem Weg gerade dahinwandern...


    Wenn es tatsächlich Leute gibt, die die Weisheit so mit Löffeln gefressen haben, dann setzt diese doch ein und tut was, anstatt alles andere blödzureden...


    Sorry... bin echt genervt... und nur weil man selbst "kränker" ist als andere, sind Diabetiker nicht kerngesund!!!


    Ich selbst hab einiges in meinem "Rucksack", was ich mit mir rumschleppen muss... der Diabetes NERVT aber einfach 24/7...


    So... Luft gemacht...


    Back to topic:


    Hab noch keine weitere Antwort erhalten, außer, dass ich meine Werte der letzten 3 Monate einreichen musste... Musste das noch jemand oder habt Ihr das von vornherein mitgeschickt?

  • Ich habe sie noch nicht mitgeschickt, ich habe erst mal das Attest + Rezept eingeschickt.

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  • Ich kann jetzt nur vom CGM sprechen: Ihr wollt was von der KK bekommen... Okay... Aber nach meinen Info´s hat Abbott noch keinen Antrag auf Zulassung bei den KK gestellt und solange wird es eine Einzelfallentscheidung bleiben... Genau wie das CGM. Soweit ich informiert bin, wird Abbott wohl auch in absehbarer Zeit keinen Antrag dazu stellen. In den USA ist das Libre übrigens überhaupt nicht zugelassen. Natürlich könnt Ihr drauf hoffen es im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu bekommen, würde Euch aber empfehlen, allzu große Hoffnungen zu vermeiden...


    Ich bin kein Libre Gegner, aber für mich persönlich kommt das Libre nicht in Frage, weil die Alarmfunktion bei Hypo- und Hyperglykämie fehlt.

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Ich denke, die Alarmfunktion ist für den einen sehr sinnvoll, für den anderen nicht.


    Von der Kostenseite her, stellt sich für MICH nicht die Frage, ob FGM oder CGM. Allerdings, wenn die Kasse meine Einzelfallentscheidung ablehnt, werde ich ggf einen Antrag auf CGM endlich stellen, der schon seit mind. 1 Jahr "geplant" ist.


    Für mich stellt beides eine erhebliche Erleichterung dar. Da ich aber nicht "nur" Diabetes habe, ist das libre für meinen ganz individuellen Fall das beste, was es gibt. Eben weil nicht nur ich selbst den Scanner bedienen kann, sondern auch meine Familienangehörigen oder Freunde oder wer auch sonst immer...


    Für einen sonst normal Gesunden mag das alles wieder ganz anders aussehen. Auch kommt es auf die Jobsituation an (wenn man denn arbeiten geht / gehen kann).


    So long... :)

  • hmm... also kostentechnisch seh ich keinen Unterschied zwischen meinem Freestyle Insulinx und dem Libre.


    bei meiner Therapie (wenn man se richtig anwendet), also messen nach dem Aufstehen, Messen vor und nach jedem Essen und messen vorm Schlaf.


    Insulinx
    8 Messungen am Tag x 14 Tage = 112 Messungen = 3xPackungen a 50 Streifen = 81 Euro = aufs Jahr gerechnet 1576 Euro bei 8 Messungen an 365 Tagen


    bei erhöhten körperlichen Anstrengungen wie Sport dementsprechend mehr und kaum berechenbar wenn unregelmässig. Bei regelmässigen Sport sinds quasi noch 2 - 4 Messungen mehr am Tag (wie weiter oben schonmal beschrieben)
    Sind dann ca. 730 Messungen mehr im Jahr (15 Packungen) entspricht dann nochmal 405 Euro.


    Also je nachdem liegt der Preis hier zwischen 1576 Euro und 1981 Euro.


    Libre
    8 Messungen und mehr möglich am Tag ohne höhere Kosten (kein Testreifenverbrauch) = 60 Euro/14 Tage = 1620 Euro im Jahr.



    Mal ausgehend vom max. Betrag der Teststreifen 1981 Euro (ohne Lanzetten) und den vorraussichtlichen Kosten von 1620 Euro beim Libre ergibt sich ein Preisunterschied von 361 Euro (also quasi falls der Sensor früher abfällt noch 6 Sensoren auf Sicherheit). Mal abgesehen von der höheren Lebensqualität schont es auch noch meine Finger und bei Bedarf werden ja quasi automatisch Tagesprofile erstellt, welche mit den Teststreifen so nicht möglich sind und auch wiederrum mit höheren Kosten in Verbindung stehen. ;)


    Also kostentechnisch könnten sich die KKs da schwer rausreden. Kommt quasi nur auf die HMV an.


    Und den Hypoalarm hab ich jetzt auch nicht an nem normalen BZ Gerät. Vom Prinzip ändert sich an der Häufigkeit des Ablesens nichts. Ich muss 8x am Tag messen und ich muss 8x am Tag den Sensor ablesen um meinen Zuckerwert zu erhalten.

  • Hast du eine hundertfach verwendbare, nicht stumpf werdende Mehrfachnadel oder warum lässt du die für die Blutgewinnung zwangsläufig notwendigen, Einweg (!) Lanzetten weg?

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  • Hast du eine hundertfach verwendbare, nicht stumpf werdende Mehrfachnadel oder warum lässt du die für die Blutgewinnung zwangsläufig notwendigen, Einweg (!) Lanzetten weg?


    Meinst mich? Naja, mit Lanzetten sinds dann dementsprechend nochmal mehr Kosten. Ich wollt nur verdeutlichen, dass die Kosten bei den Teststreifen auch so schon höher sind ;)

  • Hast du eine hundertfach verwendbare, nicht stumpf werdende Mehrfachnadel oder warum lässt du die für die Blutgewinnung zwangsläufig notwendigen, Einweg (!) Lanzetten weg?


    Jetzt sei mal ehrlich. Wie oft hast du in diesem Jahr die Lanzette gewechselt? Ich kann das bei mir an einem Finger abzählen. ;)

  • Dann bin ich auch mal ehrlich. Ich wechsel für jede Messung die Lanzette... ich kann an einer Hand abzählen, wie oft ich es vergessen habe...

  • Wie oft wechselt Ihr eure Nadeln ?


    Wobei das nicht mehr 100% aktuell ist, mittlerweile wird die 6. Lanzette im Multiclix auch 2-3 mal benutzt. Lanzetten 1 bis 5 werden allerdings weiterhin nur 1x benutzt.


    Die Diskussion können wir aber gerne in https://insulinclub.de/index.php?page=Thread&threadID=21026 fortführen. :)

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  • Ich denke auch, das Libre wurde in erstler Linie als Produkt für Selbstzahler auf den Markt gebracht. Quasi CGM für Jedermann. Also bei mir hat die Taktik diesbezüglich jedenfalls funktioniert.


    Wer die GKV bemühen möchte, hat meiner Ansicht nach größere Chancen, direkt ein CGM zu beantragen. Vorausgesetzt die nötigen Voraussetzungen liegen vor.


    Ein Gerät ohne geeignete Zulassung von der GKV erstattet zu bekommen, dürfte wohl das schwierigere Unterfangen sein.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • So, meine Ablehnung der Sensoren durch die TK ist gekommen.


    Begründung: Das Ding ist nicht in der Arzneimittelrichtline(!) aufgeführt, daher wollen die angeblich nicht zahlen dürfen. Zum Argument dass es eine Ersparnis der Kasse gibt: "Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist die TK an die Vorschriften des Sozialrechts gebunden, die eine Leistungsmöglichkeit nicht an ersparte Aufwendungen knüpfen." Also bedauern die nicht zahlen zu dürfen. Schade aber auch. Es wird auf §2, §12, §13 verwiesen und besonders §31 SGB-V in Verbindung mit §27 der Arzneimittelrichtlinie bemüht. Wusste gar nicht, dass ich einen Sensor schlucken kann oder dieser vom Apotheker zubereitet wird.


    Zitat aus §27(8) Arzneimittelverordnung :

    Zitat

    Die nach dieser Richtlinie verordnungsfähigen Medizinprodukte sind abschließend in einer Übersicht als Anlage V dieser Richtlinie aufgeführt

    Nun müsste man noch berücksichtigen, dass die Arzneimittelrichtlinie wie der Name nahelegt Arzneimittel behandelt, Zubereitungen durch den Apotheker gelten als Sonderfall der Medizinprodukte auch als Arzneimittel. Bei einem "richtigen" Hilfsmittel ohne physiologische Wirkung ist die Arzneimittelrichtline (nach meinem Verständnis) also gar nicht anwendbar. Die Anlage V, auf die §27(8) Arzneimittelverordnung abzielt ist unter https://www.g-ba.de/downloads/…-11-20_iKt_2014-11-20.pdf abgelegt. Kein einziges Messgerät, geschweige denn BZ-Messgerät dabei. Wie auch. Die Arzneimittelrichtline ist eine Umsetzung des §31 SGB-V ("Medikamente"). Mit der Argumentation wäre nicht mal ein Blutzuckermessgerät verordnungsfähig, weil nicht im Anhang-V der Richtlinie aufgeführt. Kunststück, denn als Hilfsmittel (wo man Blutzuckermessgeräte üblicherweise findet) fällts unter §33(1) SGB-V, die Hilfsmittelliste der leistungspflichtigen(!) Hilfsmittel ist im §139 SGB-V eingeführt worden.


    Also: Die Antwort meiner Kasse war wie erwartet eine Ablehnung, die Ablehnung an sich ist inhaltlicher Blödsinn. Immerhin nicht ganz so dämlich wie die bisherigen Schreiben begründet. Etwas abzulehnen, was nicht beantragt wurde (CGM) haben die nicht gebracht. Mein Widerspruch wird am Wochenende in etwas weniger komprimierter Fassung nebst einer Widerlegung der Argumentation erfolgen. Mal gucken wieviel Sarkasmus ich dann zur Verfügung habe, werd versuchen mich zu beherrschen.


    Tommi: Das Libre hat eine CE Zulassung als Medizinprodukt. Damit hat es rechtlich gesehen auch im Sinne des §139 SGB-V (Aufnahme in die Hilfsmittelliste) die Funktionsfähigkeit bewiesen. Den Antrag kann Abbott stellen, muss es aber nicht. Es ist vollkommen legal das Gerät direkt nach der CE Zertifizierung auf den Markt zu bringen und dann mit den Kassen zu klären, ob diese vollständig übernommen werden. Was dauern kann, es muss schließlich geprüft werden.

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  • Bedenke nur, dass du mit Sarkasmus beim Gericht keine Punkte erzielen kannst. Auch nicht damit, dass die TK die falschen Paragrafen herangezogen hat. Die TK darf ja auch mal Fehler machen, kann sie dann aber im Widerspruchsverfahren und vor Gericht schadlos noch korrigieren.


    Das heißt, im Widerspruch und vor allem vor Gericht musst du alle Argumente und Paragrafen, die du verwenden willst, um die Kostenübernahme zu erstreiten, noch einmal genauestens und ausführlich nennen. Wenn du sicher gehen willst, suche dir, auch wenn es beim Sozialgericht nicht nötig ist, lieber doch einen Anwalt, der deine Argumente Gerichtsfest darlegen kann.

  • Ich lege erst mal Einspruch ein, das kann ich alleine. Ist die erste Runde, so lange die es mir so leicht machen (Beweis durch Behauptung) brauchts keinen Anwalt. Sicherlich ohne Sarkasmus, aber es juckt wirklich in den Fingern.


    Bei den bisherigen Ablehnungen und deren Begründung kannst du dich fragen, ob es geballte Blödheit ist oder ein systematischer, übers Knie gebrochener Grund für Ablehnungen gesucht wird. Bedenke, die machen das hauptberuflich. Sowas DARF nicht passieren. Aber Fehlklassierungen, um dann einen Grund für eine Ablehnung zu haben ist Tradition fürchte ich. Siehe die Einstufung eines simplen CGM als NUB nach §135 SGB-V durch den G-BA (http://www.diabetesde.org/pres…ie-g-ba-rechtsauffassung/) aus Mai 2012. Und hier das Urteil des SG Stuttgart: http://www.diabetes-und-recht.…krankenkasse-muss-zahlen/ bzw. im Volltext http://www.diabetes-und-recht.…3-11-2013-s-23-kr-696511/

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