Originalton MDK:
Das FreeStyle Libre Messsystem ist lt. Internetinformation als permanentes Mess- und Speichersystem der Glukosewerte beschrieben. Es liegt also eine kontinuierliche Glukosemessung vor. Allerdings wird lt. Information des Herstellers eine zusätzliche Prüfung der Glukosewerte mittels eines Blutzuckermessgerätes bei sich schnelll ändernden Glukosewerten, ....
Auch die Firma, die das System vertreibt, weist in ihrer Internetinformation auf die Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen der Glukosewerte mittels eines BZ Messgerätes hin.
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Auch wird ein Vorteil der kontinuierlichen Glukosemessung nur in Kombination mit der Blutglukoseselbstmessung gesehen, sodass aud die BZselbstmessung nicht verzichtet werden kann. Die Firma selbst wirbt zwar damit, dass die Tage des routinehaften Zuckermessens mit Stechhilfen, Teststreifen und Schmerzen gezählt seien, weist jedoch in den kleingedruckten Fussnoten auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Prüfung der Glukosewerte .... hin, sodass die probagierten Vorteile Schmerzfreiheit, das Stechen mit der Lanzette entfalle, nicht zwanglos nachvollzogen werden können.
Zitat Ende.
Und welche Paragraphen haben die zu diesem leidlich sachlichen Beitrag angeführt? Ist übrigens die erste inhaltlich sachlich gehaltene Ablehnung, die bislang gepostet worden ist. Es sei denn die haben am Ende auf eine fehlende medizinische Indikation für CGMS oder NUB verwiesen (weil CGMS als Schlagwort genannt worden ist). Laut Hilfsmittelrichtlinie §6 Absatz 6 Satz 3 hast du MEHRKOSTEN selbst zu tragen. Schreib denen, dass du fast vollständig Ihrer Meinung bist, dass im Vergleich zu einem CGMS allerdings wichtige Merkmale wie "Alarme" fehlen und führe anhand historischer Daten auf wie viele Messungen du typisch gehabt hast. Dann ersuche die Kasse, dass du Kosten ab xyz Euronen im Quartal (Anzahl der Messungen mal Kosten/Streifen in der Familienpackung plus z.B. 10% Ausschuss und eine Lanzettenpauschale) natürlich bereit bist selbst zu tragen. Bei Hilfsmitteln gibt es einen zumutbaren Eigenanteil von 10€/Monat. Diese Eigenbeteiligung abgezogen sollte das effektiv +/- Null aufgehen. Wird die Kasse auch irgendwann merken und den Verwaltungs-Blödsinn einstellen.
Der Satz "sodass die probagierten Vorteile Schmerzfreiheit, das Stechen mit der Lanzette entfalle, nicht zwanglos nachvollzogen werden können" ist allerdings unfreiwillig witzig. Wer sticht sich denn wie oft in den Finger und weiss wie das nervt und dass man das nicht mal eben mit dreckigen Pfoten zwischen Tür und Angel machen kann. Auch 90% vermiedene Piekserei find ich immer noch ein stichhaltiges(!) Argument.
Ich überleg wirklich, ob ich bei der nächsten sachlich grob falschen Antwort noch mal nen sachlichen Brief schreibe oder die falsche Begründung im Raum stehen lasse und es bis zum SG treibe. Die Chance sachlich haltbarer zu argumentieren haben die in meinem Fall gleich zwei mal verspielt, eigentlich ist sowas ne nette Steilvorlage. Mal gucken was mein TK Sachbearbeiter als nächstes auskaspert.