Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Bleibt am Ball und lasst euch nicht mit so pauschalen Behauptungen eurer Kassen abspeisen.


    Gut gesprochen. *Alternativlose* Politik kennen wir ja zur Genüge. Und irgendwann sollte doch auch mal der gesunde Menschenverstand eine Chance bekommen. Nötigenfalls vor Gericht (soll schon vorgekommen sein). :rolleyes:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!


  • Sauber auf den Punkt gebracht :thumbsup::thumbsup:

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem.
    Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

  • karlhof


    Vor allem erhebt auch die Hilfsmittelrichtlinie der Kassen keinen Exclusivanspruch. Siehe §7 (3) Hilfsmittelrichtlinie. Demnach darf ein Arzt ein nicht in der Hilfsmittelrichtlinie gelistetes Hilfsmittel MIT BEGRÜNDUNG verordnen. Es braucht nur einen Grund. Und nun nochmal Paragraph 6(6) der Hilfsmittelrichtlinie lesen, nach denen es heißt:


    Zitat

    1
    Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl.
    2
    Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.
    3
    Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.

    Eindeutig, eigentlich. Sofern ein Blutzuckermessgerät und dessen Sensoren ein Hilfsmittel sind und unter die Richtlinie fallen. Auf den G-BA als gottgleiches Gremium zu verweisen ist auch nicht zwingend. Ich wundere mich woher du, wallerjung, diese tollen Weisheiten beziehst und dir anmaßt, alle anderen hier als Leute mit Viertelwissen zu bezeichnen und als Deppen abstempelst. Bist du Richter am BSG, Rechtsanwalt für Sozialstreitigkeiten oder hast du andere Qualifikationen die deine Aussagen rechtfertigen würden?
    Vor allem, was soll (wieder mal) ein Beitrag dieses Inhalts und in dieser Art? "Wehrt euch nicht, die Kasse wird schon recht haben" hilft nicht weiter. Der Ton "ich weiss alles besser, aber warum ihr genau falsch liegt sage ich euch nicht" ist ebenfalls weder hilfreich noch angebracht. Daher ignoriert.


    Es gibt schließlich Schiedsrichter und die erste Instanz kostet nicht mal was. Ganz im Gegensatz zu "dann zahle ich halt selbst und halte den Antrag nicht aufrecht", das kostet jeden Einzelnen 1400€ im Jahr und spart der Kasse Ausgaben in gleicher Höhe. Denn sich Teststreifen verordnen zu lassen und auf Ebay "als unbürokratische Kompensation" zu verticken ist Betrug.


    Apropos Betrug: Die regional unterschiedlichen pauschalen Erstattungen der Kassen für Teststreifen hat auch bereits jemand ausgenutzt:http://www.mainpost.de/regiona…Haftstrafe;art766,5342454 ... 11€ je Rezept mittlerer Erstattungsunterschied zwischen Bayern und Hessen, Gratulation den Teststreifen-Vertrieblern in Bayern.


    Meine Kasse wills offenbar auf einen Prozess ankommen lassen und wenn das so ist, dann gehts vors Sozialgericht. Auch der Gang durch die Instanzen (ich vermute, egal wie es ausgeht, das geht sowieso in die nächste Instanz) ist mir persönlich finanziell egal. Die Gebühren/Vorfinanzierung ist kein Problem.


    Übrigens sind fehlende Verträge von Abbott mit Kassen (Argument "fehlende Kassenzulassung") auch kein Thema. Siehe §127(3) SGB-V. Die Seite [url]http://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/infothek/finanzierung-privater-gebrauch/ fasst das auch gut zusammen. In der REGEL sind die Hilfsmittel des Hilfsmittelverzeichnisses zu verwenden. In Ausnahmen jedoch sind auch andere Hilfsmittel zulässig (s.o.), ggf. auftretende Mehrkosten hat der Patient alt zu tragen. Auch das deckt sich mit meinem Verständnis der Lage. Nebst diversen BSG Urteilen, siehe u.a. http://www.hilfsmittel-recht.d…chnis-keine-positivliste/ aus dem Jahr 2012 - die früheren aus 2006 waren bereits verlinkt, erfreulich, dass sich die Haltung des BSG nicht geändert hat.


    PS: Sorry, der Editor spinnt mal wieder mit zeilenumbrüchen bei Copy & Paste aus anderen Quellen. ich gebs auf das händisch zu korrigieren.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    4 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Grounded und waellerjung - ihr nervt beide. Muss das mal sagen. Wer sich gerne mit Gesetzestexten herumschlagen möchte kann das tun. Ich würde so was gruselig trockenes ja einem bezahlten Profi überlassen. Der kennt dann auch die Restzusammenhänge und reißt nicht irgendwas alleine aus einem Bücherstapel.


    Ich schau hier immer mal wieder rein um zu lesen ob jemand Erfolg hatte. Oder nicht. Diese bescheuerten persönlichen Angriffe in jedem dritten Post schlagen mir aufs Gemüt. Vorschläge zum weiteren Vorgehen kann ich gerade noch nachvollziehen - vor allem ohne Wertung. Alles was nach "klag doch selber und hier nimm dieses Link für deine Argumentation" klingt würde ich persönlich ebenso ablehnen wie den Hildegardschen Orgonakkumulator. [/size]


    Ist schon richtig, das einem Profi zu überlassen wenns drauf an kommt. Bei mir scheint schon das Urteil das Grounded gepostet hat einen gewissen Eindruck bei der KK hinterlassen zu haben. Für diese Hilfe bin ich Grounded erst mal sehr dankbar. Ich hatte nicht den Eindruck dass der Sachbearbeiter das Urteil kannte. Natürlich ist es dann bei einer Klage sicher für den Einzelnen von Vorteil, das Ganze einem Anwalt zu übergeben. Sollte meinem Widerspruch abgeholfen werden wäre das aber nicht zuletzt auch das Verdienst der geposteten Links auf entsprechende Grundsatzentscheidungen.


    Es mag für den einen oder anderen etwas trocken und nichtssagend rüberkommen, wenn hier Links zu Gesetzestexten und Urteilen gepostet werden. Aber unser Rechtssystem beruht halt einmal darauf und deshalb muss man auch mit solchen Argumenten arbeiten. Und aufgrund dieser Gesetze muss die Krankenkasse entscheiden. Ist leider so. Mir wäre es auch lieber wenn der gesunde Menschenverstand hier weiterhelfen würde; tut er aber nicht. Das einzige was zählt sind die bestehenden Rechtsnormen.


    Also ich kann nur sagen, mich hat dieser Thread schon ein gutes Stück weiter gebracht.


    VG und Vielen Dank nochmals an alle Schreiber.

  • Ich wundere mich woher du, wallerjung, diese tollen Weisheiten beziehst

    Eigene Erfahrung im jahrelangen Umgang mit Krankenkassen, Kostenträgern, Leistungserbringern beruflich wie privat

    dir anmaßt, alle anderen hier als Leute mit Viertelwissen zu bezeichnen und als Deppen abstempelst.

    Ich habe nicht einen als Deppen abgestempelt. Aber das mit dem Viertelwissen wird ständig bestätigt, wenn irgendwelche Urteile herangezogen werden und im Gegenzug Menschen deren Beruf der tägliche Umgang mit dieser Materie ist als dumm, faul, inkompetent usw. tituliert werden.

    Bist du Richter am BSG, Rechtsanwalt für Sozialstreitigkeiten oder hast du andere Qualifikationen die deine Aussagen rechtfertigen würden?

    nein, nein, ja. Mehrjährige Tätigkeit und Umgang mit den div. SGB (hab ich schon mal aufgezählt), ein halbes dutzend überbezahlter Juristen in Familie und Freundeskreis, außerdem kann ich lesen und verstehen ;)

    Was ist denn bitte die Hilfsmittelverordnung.

    Eine Hilfsmittelverordnung ist eine ärztliche Verordnung zur Versorgung mit einem Hilfsmittel / Heilmittel, gilt 28 Tage und kann bei jedem zugelassenen Leistungserbringer eingereicht werden.


    Du meinst vermutlich die Hilfsmittelrichtline. Diese Richtlinie ist im Sozialrecht verankert. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V gibt dieser Richtlinie durchaus Gesetzeskraft. Alle im HMV gelisteten Heil- und Hilfsmittel dürfen verordnet werden und müssen durch die GKV übernommen werden (die Insulinpumpe z. B.) Alle nicht im HMV gelisteten Artikel können übernommen werden, wenn nach Einzelfallprüfung eine Versorgung nur mit dieser Methode sichergestellt werden kann (CGMS z. B.). Grundsätzlich gilt im Sozialrecht das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wirtschaftlichkeit greift aber erst dann, wenn ein Hilfsmittel erstattungsfähig ist. Innerhalb dieses Bereichs muß und wird zuerst geprüft. Nur wenn es hier keine Möglichkeit gibt, darf die Krankenkasse nicht gelistete Heil- und Hilfsmittel im Einzelfall übernehmen.


    Wie aber schon so oft gesagt: Die Erstattungsfähigkeit des CGMS wird gerade geprüft. Mitte des Jahres wird es einen mündlichen Verhandlungstermin am BSG zu der Frage geben.


    Zum Thema Hilfsmittel zitiere ich einfach mal die KVS Sachsen: http://www.kvs-sachsen.de/mitg…verordnungen/hilfsmittel/

    Das BSG hat ja entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine abschließende Liste der Hilfmittel handelt, die übernommen werden dürfen.

    Ein Urteil des BSG ist sehr schön. Leider gilt erst einmal geschriebenes Recht. Und das BSG kann keine Gesetze oder Verordnungen für unwirksam erklären. Das Recht haben nur Parlamente und BVerfG. Das zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und kann somit nur auf den Einzelfall angewendet werden. Grundsatzentscheidungen außerhalb des Verfassungsrechts sind nur möglich, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt. Man müsste also jetzt noch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die HilfsM-RL angehen.

    Auf jeden Fall werden wir sehen, was aus den Widersprüchen werden wird. Ich wünsche jedenfalls im vergleich zu wallerjung allen viel Glück dabei, die es versuchen.

    Nichts, weil es ein anhängiges Verfahren gibt. Man wird abwarten, bis es ein Urteil gibt. Mir jetzt zu unterstellen, dass ich niemandem Glück wünsche, ist übrigens extrem unverschämt. Wie schon mal gesagt: Ich wünsche jedem die optimale Behandlung seiner Erkrankung(en) mit den Mitteln, die er benötigt und sich wünscht. Ich verfolge nur reichlich amüsiert die zum Teil abenteuerlichen Argumentationen und versuche, ein wenig die Illusionen zum Veräppeln der Krankenkassen zu nehmen und Werbemaßnahmen von Fi ähh Abbott zu erhellen ;)

  • Grounded und waellerjung - ihr nervt beide. Muss das mal sagen. Wer sich gerne mit Gesetzestexten herumschlagen möchte kann das tun. Ich würde so was gruselig trockenes ja einem bezahlten Profi überlassen. Der kennt dann auch die Restzusammenhänge und reißt nicht irgendwas alleine aus einem Bücherstapel.

    Ich für meinen Teil weiß das und bin eigentlich nur bezahlter Ghostwriter für zwei Volljuristen, die sich regelmässig weglachen, wenn sie die neuesten Kommentare hier lesen. :urlaub

  • Ich weiß nicht, ob es hier irgendjemandem hilft, wenn man seitenlange Gesetzestexte zitiert, Paragraphen zitiert usw. ....sich dabei auch noch hin und wieder im Ton vergreift....
    Ich finde es schon wichtig, sich gegenseitig über den Stand der Dinge zu informieren, schließlich sind wir doch alle daran interessiert, eine Kostenübernahme zu erreichen...
    Vielleicht wäre es doch aber möglich, dies in Kurzform zu tun....also kurz und knackig. Wer sich für die genaueren Details interessiert, könnte doch dann per PN um weitere Infos, Paragraphen und Gesetzestexte bitten....Wäre das vielleicht eine Kompromiss-Lösung?!


    Caro <>
    Solange Kakao an Bäumen wächst, ist Schokolade für mich Obst!!!


    Fange niemals an aufzuhören und höre niemals auf anzufangen!

  • Bekommst du dein CGMS oder Freestyle Libre denn nun schon von der Krankenkasse bezahlt, Wallerjung?

    CGMS. Allerdings hat sich in der schriftlichen Genehmigung eine Beschränkung auf sechs Wochen ergeben. Also als Einstellungs- und Testphase. Sollte sich die allerdings als erfolgreich erweisen, hat die Barmer von sich aus angeboten, bei der Antragstellung einer anderen Pumpe (Medtronic eben) behilflich zu sein - alleine aus Kostengründen (die viel bemühte Wirtschaftlichkeit eben.)


    Allerdings verschiebt sich das alles um ein paar Wochen :( Medizinische Gründe würden die Einstellungsphase verfälschen...

  • Ich weiß nicht, ob es hier irgendjemandem hilft, wenn man seitenlange Gesetzestexte zitiert, Paragraphen zitiert usw. ....sich dabei auch noch hin und wieder im Ton vergreift....
    Ich finde es schon wichtig, sich gegenseitig über den Stand der Dinge zu informieren, schließlich sind wir doch alle daran interessiert, eine Kostenübernahme zu erreichen...
    Vielleicht wäre es doch aber möglich, dies in Kurzform zu tun....also kurz und knackig. Wer sich für die genaueren Details interessiert, könnte doch dann per PN um weitere Infos, Paragraphen und Gesetzestexte bitten....Wäre das vielleicht eine Kompromiss-Lösung?!

    Auch wenn das manche mir gerne unterstellen - ich bin mit niemandem im Streit. Problem bei der Sache ist einfach, dass ich für meinen Teil ausgebildet wurde, vollständig und umfassend auf eine Fragestellung zu antworten. D. h. auch, dass ich in der Lage bin (meistens zumindest), ein Problem von allen Seiten zu betrachten.


    Ich kann jeden verstehen, der vom Libre begeistert ist. Ich halte es ja selbst für ne gute Idee. Nur eben dieses Guerillamarketing hier im Forum finde ich etwas daneben.


    Die Juristen, mit denen ich Kontakt habe, kommen meist aus dem Sozialrecht, manche machen auch noch Staatsrecht und einer promoviert gerade über Verfassungsrecht. Und keiner der Jungs und Mädels gibt hier auch nur den Hauch einer Chance, eben weil es a) ein laufendes Verfahren gibt, b) nicht im HMV gelistet wurde, c) es ausreichende alternative Therapiemethoden gibt, d) die Versorgung mit Testgeräten nicht gewährleistet ist.


    So sehr ich das tatsächlich jedem wünsche: wir hier werden keine Kostenübernahme erreichen. Ganz einfach, weil die aktuell rechtlich ausgeschlossen ist. Es mag Einzelentscheidungen geben, aber keine Krankenkasse wird so dämlich sein und gegen die Vorgaben aus dem GB-A zu entscheiden, insb. weil die Spitzenverbände der Krankenkassen im GB-A sitzen. Und der Satz "Dann wechsel ich eben die Krankenkasse" ist bei ein paar Dutzend Forenmitgliedern so, als ob Rainer Calmund 10 Kilo verliert - interessant, aber irrelevant.


    Wenn jemand Fragen an mich richten möchte (und auf die Androhung körperlicher Gewalt verzichten kann), wird er Antworten bekommen. Ernsthaft und ehrlich. Aber auf Unterstellungen und / oder Drohungen reagiere ich auch verschnupft.


  • Ich finde es schon wichtig, sich gegenseitig über den Stand der Dinge zu informieren, schließlich sind wir doch alle daran interessiert, eine Kostenübernahme zu erreichen...!


    Richtig, das ist das Einzige, was relevant ist. Wir sind alles Experten, was den Typ1-DM betrifft, wir wissen, was sinnvoll ist (vor allem individuell jeweils) und was nicht, offenbar ist niemand Jurist(in) bzw. hat sich nicht als solche(r) geoutet. Und selbst wenn: Juristen können sich irren. Irgendwelche polemischen und gehässigen Einlassungen sind nicht zielführend, harte Fakten sind interessant, Meinungen eher sekundär.


    Und Herumsitzen und Daumen drehen ist sicher auch keine Option, sondern ich beispielsweise werde (und viele haben das hier ja auch angekündigt) ganz normal den Gang durch die Institution gehen. "Du hast keine Chance!" ist für mich kein ausreichender Grund das nicht zu tun. :D

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Ich für meinen Teil weiß das und bin eigentlich nur bezahlter Ghostwriter für zwei Volljuristen, die sich regelmässig weglachen, wenn sie die neuesten Kommentare hier lesen. :urlaub


    Anmaßend, gehässig, nicht zielführend. Keine 'relevanten' Fakten. Sorry.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Ich möchte auch mal Danke sagen an alle die sich die Mühe machdn hier regelmäßig zu posten und den nervigen Weg durch die Instanzen gehen.
    Ihr bringt uns die Kostenübernahme vom Libre mit jedem Antrag oder Widerruf einen schritt weiter.


    Ich hätte nicht die Nerven dazu.


  • Ihr bringt uns die Kostenübernahme vom Libre mit jedem Antrag oder Widerruf einen schritt weiter.


    Ob das wirklich so ist, kann man natürlich nicht wissen, aber man muss es zumindest versuchen und hoffen! :)

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Anmaßend, gehässig, nicht zielführend. Keine 'relevanten' Fakten. Sorry.

    Fakten lese ich hier bei dir auch nicht wirklich, aber wenns nach mir geht, mußt du dich nicht entschuldigen... Ich seh das sportlich

  • Man muss sich hier nicht gegenseitig die Kompetenz absprechen, irgendwann muss mal schluss sein damit. Es reicht wenn hier jeder seine Erfahrungen mit seinem Eigenen Krieg mit der Krankenkasse postet, alles andere macht nur üble Stimmung und ist auch offtopic. Man hat keine Lust mehr hier reinzuschauen wenn man nur Rechthaberei und liest und Gründe warum der eine oder andere das falsch macht.



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  • Danke, Sheldor!


    Caro <>
    Solange Kakao an Bäumen wächst, ist Schokolade für mich Obst!!!


    Fange niemals an aufzuhören und höre niemals auf anzufangen!

  • Habe gestern ein zusätzliches, unaufgefordertes Schreiben meines 'Kundenberaters' bekommen, wo er Zitat: "als Ergänzung" auf einige Punkte meines Schreibens (was den Widerspruch zur Ablehnung enthielt) einging. Interessanter Punkt: Libre kann nicht verordnet werden, weil man ohnehin weiter den Blutzzucker messen müsse. Wenn der BZ schnell steigt oder fällt, müsse der BZ konventionell gemessen werden. Daher sei der Einsatz des Libre unwirtschaftlich. Also gewissermaßen 'doppelte' Kosten.


    Hm, kapiere ich hier logisch was nicht? Wie weiß ich denn mit der konventionellen Messung überhaupt, dass der BZ schnell steigt oder fällt? Beispielsweise, indem ich pro Stunde wenigstens viermal messe, oder lieber alle zehn Minuten! ;) Wie soll das mit der üblichen Rationierung von ca. 600 Tests pro Quartal möglich sein? :whistling:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!