Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Dann verstehe ich nicht, warum Du nur diese 60 oder wieviel? % erstattet bekommst!


    Oder brauchst Du noch so viele zusätzlich zum Libre?

  • Dann verstehe ich nicht, warum Du nur diese 60 oder wieviel? % erstattet bekommst!


    Oder brauchst Du noch so viele zusätzlich zum Libre?

    Klar, der erste Tag vom Sensor wird häufig nachgemessen und danach auch noch so alle 2-3 Tage mal zwischendurch

  • Genau wie bei mir - sind etwa 50 Streifen im Quartal, etwa 25€ Gegenwert. Gegenüber Sensoren für 400€ wenn ich 6.x Stück ansetze.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Also die TK weigert sich nun bei mir definitiv das im August, leider nur telefonisch damit ich im Oktober zur TK wechsle, gegebene Versprechen für 12-Monate die Libre Sensoren in einem "Pilotprojekt" zu übernehmen.... :thumbdown:
    Nun sitze ich leider auf Kosten von 350,--EURO und man sagt mir das ist halt so... Die dürfen es halt einfach nicht mehr... Ich will es einfach nicht glauben aber ich hab wohl keinerlei Chancen...
    Versprochen und gleich wieder gebrochen ist die Devise und ich hatte in den letzten 6-Monaten nur Ärger mit der TK..schade

  • leider nur telefonisch damit ich im Oktober zur TK wechsle, gegebene Versprechen für 12-Monate die Libre Sensoren


    Das ist fies. :cursing:


    Da kannst du nur appellieren, dass sie dich vielleicht vor Ablauf der 18 Monate wieder raus lassen. ;(

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Nun sitze ich leider auf Kosten von 350,--EURO und man sagt mir das ist halt so... Die dürfen es halt einfach nicht mehr... Ich will es einfach nicht glauben aber ich hab wohl keinerlei Chancen...


    Hast du IMHO.


    (1) Schriftlichen Ablehnungsbescheid anfordern, darin werden Gründe genannt.
    (2) Widersprechen mit der Bitte, diesen Fall dem Widerspruchsausschuss vorzulegen. Es hilft wenn du nachweislich so viel messen musst, dass das Libre wirtschaftlich ist
    (3) Sobald der Widerspruchsausschuss ablehnt am zuständigen Sozialgericht deines WOHN oder ARBEITSORTES (deine Wahl) binnen vier Wochen Klage einreichen. Klageeinreichung kann münblich zur Niederschrift erfolgen (Unterlagen mitbringen). Keine Anwaltspflicht, wenn kein Gutachter erforderlich ist gibts auch keine Gutachterkosten.


    Risiko für dich: Gering. Somit ist die Wahrscheinlichkeit eine Erstattung größer Null zu bekommen deutlich größer als Null. Streitpunkt wird sein, ob das Libre genau wie CGM eine neue Methode ist. Was es aus unterschiedlichen Gründen (IMHO) nicht ist, da wesentliche Aspekte Fehlen bzw. nicht gegeben sind.


    Stichworte: Automatische Messung nebst Alarmierung(!) existiert nicht, die Kosten sind bei Typ-1 völlig vergleichbar zu Blutteststreifen. Ein nachzuweisender Mehrnutzen, der die Mehrkosten eines CGMs rechtfertigt ist damit nach einem Verständnis mangels "Mehrkosten" nicht erforderlich. Dass das Ding etwas misst, was dem Blutzucker entspricht legt die Methode nahe, zudem ist es ein CE geprüftes Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes. Und keine "Blutzucker-Wünschelrute". Damit wäre es rechtlich ein Hilfsmittel und bei Hilfsmitteln hast du bei der Erstattung wenigstens Anspruch auf die Kosten, die bei den Blutteststreifen anfallen würden. So ganz schnell zusammengefasst. §6(6) Hilfsmittelrichtlinie. Die spuckt dir in der aktuellen Fassung Google aus.


    Was du machen musst: Widerspruch einlegen mit dem Antrag, die Kosten unbefristet zu übernehmen, du trittst wie bisher in Vorkasse. Gewinnst du übrigens oder gibts einen akzeptablen Kompromiss, dann bekommst du ab dem Antragsdatum deine Auslagen (anteilig) erstattet. Widersprichst du nicht, zahlst du ALLES bis zu einer "spontan geänderten Rechtslage" alleine und das ohne Aussicht auf nachträgliche Übernahme. AB 750€ Streitwert steht dir übrigens eine Berufungsinstanz zu wenn du verlieren solltest. Somit lohnt es sich vor gericht zu ziehen, denn würde das Libre in nem halben Jahr auf einmal ne Kassenleistung (rein hypothetisch), wird es einem Sozialgericht schwerfallen dir die Kostenerstattung zu verwehren. Weil gestern verboten und heute erlaubt trifft nur bei "neuen ärztlichen(!) Untersuchungs- und Behandlungsmetrhoden" auf. Was das Libre sehr sicher nicht ist.


    Ich wette, es rollt eine Klagewelle auf die TK zu. Ich persönlich stehe jedenfalls Gewehr bei Fuß und warte nur auf meinen schriftlichen Bescheid des Widerspruchsausschusses, um die Klage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass ne von wem auch immer verlorene erste Instanz sowieso zur Zweiten geht. Ab da werde ich mir auch einen Anwalt gönnen wenns bis dahin keine Rechtssicherheit z.B. durch andere Urteile gibt.

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  • Klar, der erste Tag vom Sensor wird häufig nachgemessen und danach auch noch so alle 2-3 Tage mal zwischendurch

    Passen die Werte bei Dir so schlecht? Oder warum misst Du noch "so viel" nebenher mit TS?


    Ist nicht böse gemeint, bin nur neugierig.


    Wenn ich z.B. den Sensor wechsle, dann weiß ich ja, wo die Trendlinie" geendet hat und nach 60 Minuten wieder beginnt. Wenn da kein merkwürdiger - unerklärlicher Auf- oder Abschwung ist, brauche ich das nicht per TS gegenmessen...


    Und wenn meine Werte ja passen, brauche ich auch zwischendurch nicht gegenmessen, habe ich ja unter nur TS auch nicht gemacht... Das meine ich...


    Trotz allem finde ich es unter aller Kanone, die TS zu begrenzen oder sogar zu streichen - wie manche Kassen das jetzt machen - das ist unter aller Sau!


    Gut, dass die BIG das nicht so macht... :laub

  • Bei mir laufen Sensoren mal "strich", mal etwas zu hoch und mal zu tief. Kann sich sogar während der Laufzeit eines Sensors schieben. Daher ists nicht blöd einen Vorrat von 100 Streifen einzuplanen und 50 für "den Fall der Fälle" wie "Sensor ab, Nachlieferung steckt auf dem Postweg" in Reserve zu haben.


    50 Streifen im Quartal ist ein find ich normaler Wert, halt statistisch alle 2-3 tage gegenmessen wenns gerade schön konstant ist ODER sich komisch anfühlt.


    Über 25€ Gegenwert der Streifen im Quartal streite ich mich sicherlich nicht. Bei den 380€ für Sensoren durchaus.

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  • Ich habe heute drei Mails von Abbott mit dem gleichen Inhalt erhalten. (Korrektur)
    Falls Ihr Rezept bis zum 29.03.2016 nicht bei uns eingehen sollte, müssen wir Ihre Bestellung leider stornieren.
    Abbott hat damals das Rezept bekommen und die Sensoren geliefert. Da ich noch selbstgekaufte Sensoren hatte und auch erst mal die Haut beobachten will, habe ich mir noch kein neues Rezept vom Arzt geholt. Es gab also noch kein Rezept für den Quartalsbedarf. Stört Abbott das jetzt?
    Werde wohl mal bei der Hotline nachfragen müssen. Ich will ja nicht riskieren, dass die Kostenzusage wieder verfällt, wenn ich nicht gleich weiter bestelle. Komisch finde ich es trotzdem. ?(

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:


  • Nein, i.d.R. (bei allen 3 Sensoren) laufen die ersten 24h "komisch". Danach sehr präzise.
    Und in den 24h messe ich halt öfter!

  • Sorry, falls ich es übersehen habe, aber hast du schon mal versucht, den Sensor 24 h vor der Aktivierung zu setzen?

  • Nach dem Wechsel zur Big direkt zum 1. Mai habe ich heute meine Unterlagen beim Dia-Doc abgegeben. Bis Montag will sie die Begründung schreiben und an die Big abschicken.


    Zwischenzeitlich hat mein Dia-Doc auch jede Menge Sensoren für Patienten zum Ausprobieren im Schrank. Sie hat mir dann heute auch einen kostenlos mitgegeben, zusammen mit einem Fragebogen und einem Gutschein für einmalige Erstattung der Versandkosten. Den Fragebogen soll ich dann zum neuen Termin ausgefüllt wieder mitbringen.


    Also, beim nächsten Termin einfach mal bei eurem Doc nachfragen...

  • Dann drücke ich Dir die Daumen, Ursula!!!


    Ich habe jetzt auch meinen so lange ersehnten Rollstuhl von der BIG genehmigt bekommen. OHNE Hickhack!


    Mit der Barmer habe ich 4 JAhre nur gestritten!!!!!! Ihr könnt Euch sicher nicht vorstellen, was mir die Tränen gelaufen sind!


    ...


    Zu den TS - alles klar, ich habe auch nicht gesagt, dass man keine TS mehr haben darf oder so!!! Im Gegenteil, ich finde ja eben die Begrenzungen oder dass man entweder oder entscheiden muss, ganz schlimm!!!


    Und wenn die Werte nicht passen, dann muss man gegenmessen, GANZ klar!!!


    Mich hat es nur interessiert - zumal diese komische Kostenzusage der Barmer mir echt gegen den Strich geht!!! :laub

  • Hallo zusammen,


    zur Kostenübernahme durch die DAK folgendes auf ihrer Website. Da bin ich nun gespannt wie's weitergeht.


    https://dak.de/dak/leistungen/…eStyle_Libre-1572494.html



    "Versorgung mit Glukose Messsystem als freiwillige Satzungsleistung
    Aus diesen Gründen hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, die Versorgung von Kindern ab vier Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahre mit dem Glukose-Messsystem in ihre Satzung aufzunehmen. Auch für Erwachsene ist eine entsprechende Satzungsänderung geplant. Bisher ist das neue Messsystem keine gesetzliche Leistung der Krankenkassen. "

  • Juhser!


    Habe den Thread nun nicht ganz gelesen, wollte aber mitteilen, dass die Front2Back GmbH und Konsorten eine Erstattung von 26 Sensoren bei der Barmer ausgehandelt hat.


    Glück auf Insassen!

  • Juhser!


    Habe den Thread nun nicht ganz gelesen, wollte aber mitteilen, dass die Front2Back GmbH und Konsorten eine Erstattung von 26 Sensoren bei der Barmer ausgehandelt hat.


    Glück auf Insassen!


    Servus Front2Back,


    kannst du kurz erklären, um was es da ging? Sprich was genau wurde gemacht, wie lief das Aushandeln ab und unter welchen Vorraussetzungen bekommt man die Sensoren erstattet? Quellen wären ggf. auch nicht schlecht.


    Viele Grüße
    grosb

    Using FSL

  • Hallo Zusammen,


    ich habe heute, da meine HEK keine Übernahme der Kosten macht bei folgenden Krankenkassen angerufen:
    Siemens BKK, Big Direct Gesund, BKK Mobil Öl. Alle haben mir gesagt, dass das Libre nicht übernommen wird. Bei der Siemens BKK angeblich seit letzter Woche nicht mehr.
    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder wollen die micht einfach nicht aufnehmen weil ich Diabetiker bin und sagen das jetzt halt so?

  • Hallo Leute,


    es gibt Insider-Neuigkeiten bezüglich der Übernahme:


    Übers lange Wochenende hatte ich ein kurzes Gespräch mit einem Freund über die allgemeine Kostenübernahme des FSL.
    Der besagte Freund ist ein hochrangiger Mitarbeiter bei einer mittelgroßen Krankenkasse. (Name der KK vorerst mal anonym.)


    Er meinte sinngemäß Folgendes:
    "Einige Krankenkassen haben schon Entwürfe vorgelegt, um das FSL zu übernehmen. Z.B. die DAK wollte es flächendeckend für alle Patienten. Durch Verstöße wurde es ihnen nur eingeschränkt bewilligt. Die DAK erstattet also für alle Kinder und muss die Erwachsenenerstattung über Einzelfallentscheidung laufen lassen."


    Durch die Fehler von diesen "Pionier"-KK lernen die anderen KK und können ihren Antrag eher so deichseln, dass sie die Übernahme genehmigt bekommen. (Vor welcher Instanz diese Anträge bestehen müssen, weiß ich leider nicht. Ich habe auch keine Ahnung, welchen Kriterien sie genügen müssen und was z.B. die DAK falsch gemacht hat.)


    "Unsere KK hat jetzt aus den Fehlern genügend gelernt und wird vorraussichtlich in 2-4 Wochen flächendeckend übernehmen können. Das sogar vorraussichtlich noch vor der Entscheidung des GBA, die vermutlich im Juni/Juli über die Bühne geht. Ich melde mich nochmal bei dir."


    Aus diesem Gespräch lassen sich 3 wesentliche Sachen ableiten:
    1. Die KKs achten untereinander sehr genau auf Aktivitäten. D.h. gibt es eine die übernimmt, dauert es nicht lange und es übernehmen (fast) alle.
    2. Die Übernahme ist vielleicht noch im Juni beschlossene Sache
    3. Der GBA entscheidet wohl tatsächlich in den nächsten zwei Monaten.


    Ich hoffe ich konnte euch damit den Start in die Woche versüßen. Über den weiteren Verlauf erstatte ich natürlich Bericht. Sobald die Kasse übernimmt, gebe ich auch den Namen bekannt. Aber es wird eh eine Art Dominoeffekt auftreten, sodass ein Wechsel nicht notwendig sein wird.


    Gruß
    grosb

    Using FSL

  • Vor welcher Instanz diese Anträge bestehen müssen, weiß ich leider nicht.


    Unter anderem vor dieser Instanz:


    http://www.bundesversicherungsamt.de/


    Die hatten nämlich der TK auf die Finger geklopft wegen der Methode der Erstattung, das dürfen gesetzliche Kassen nämlich nicht, wie das die TK gemacht hat. Was die TK nach außen vorgegeben hat, war nur eine Ausrede.


    Wie auch immer: Am Ende wird die Vernunft siegen (hoffe ich). :D

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Was durften die nicht, ich dachte das wäre eine Einzelfallentscheidung gewesen. Was war daran nicht erlaubt? Bitte um Aufklärung, da meine KK das auch momentan auf Grund einer Einzelfallentscheidung bezahlt und diese bereits Überlegungen angekündigt hat, das nicht mehr zahlen zu dürfen.