Was durften die nicht, ich dachte das wäre eine Einzelfallentscheidung gewesen. Was war daran nicht erlaubt? Bitte um Aufklärung,
Nach meinen Infos war die "Geldleistung" statt "Sachleistung" bei der TK nicht erlaubt, die gesetzliche KK muss 'zwingend' einen Vertrag mit einem Sachleistungsträger schließen und dann den Klienten mit den Hilfsmitteln versorgen. Allenfalls in einem Ausnahmefall darf (z.B. wegen Übergangsregelung bei Kassenwechsel oder so) 'mal auch eine Geldleistung erfolgen. Also ein reiner 'Formfehler' bei der TK, d.h. um "nicht erlaubt, weil Nutzen nicht nachgewiesen blabla", darum ging und geht es überhaupt nicht.