Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Was durften die nicht, ich dachte das wäre eine Einzelfallentscheidung gewesen. Was war daran nicht erlaubt? Bitte um Aufklärung,


    Nach meinen Infos war die "Geldleistung" statt "Sachleistung" bei der TK nicht erlaubt, die gesetzliche KK muss 'zwingend' einen Vertrag mit einem Sachleistungsträger schließen und dann den Klienten mit den Hilfsmitteln versorgen. Allenfalls in einem Ausnahmefall darf (z.B. wegen Übergangsregelung bei Kassenwechsel oder so) 'mal auch eine Geldleistung erfolgen. Also ein reiner 'Formfehler' bei der TK, d.h. um "nicht erlaubt, weil Nutzen nicht nachgewiesen blabla", darum ging und geht es überhaupt nicht. ;)

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Zitat

    Servus Front2Back,


    kannst du kurz erklären, um was es da ging? Sprich was genau wurde gemacht, wie lief das Aushandeln ab und unter welchen Vorraussetzungen bekommt man die Sensoren erstattet? Quellen wären ggf. auch nicht schlecht.


    Viele Grüße
    grosb



    Juhser grosb,


    Es waren lediglich 2 Briefe geschrieben durch eine Maschine. Unterzeichnet wurden Sie von der Stammesgruppe der Weisskittel. Tauben zur Übertragung wurden nicht eingesetzt.


    Das eine Schreiben enthielt die Darstellung der Notwendigkeit und besserer Einstellung. Danach kam ein Schreiben der Kasse, dass ein sogenannter Dia-Doc mich geschult habe und dieses bestätige! Dies wurde natürlich prompt von dem Häuptling des Stammes erledigt und per Post, nicht per Ponyexpress, retuniert.


    Drauf folgte die Antwort, das die Kosten für 26 Sensoren übernommen werden würde tun gehabt und so


  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Jetzt versteh ich auch, was mit Front2Back GmbH gemeint ist und was man unter Übernahme durch die Barmer verstehen kann:
    - Du hast einen Einzelfallantrag gestellt.
    - Dir wurde er bewilligt.


    Deine fantasievollen Formulierungen hatten den Anschein, als gäbe es eine mysteriöse Freimaurer-Gruppierung, welche der Barmer den Kopf gewaschen hat und nun alle Versicherten 26 Sensoren für umme bekämen :P


    Viele Grüße
    grosb

    Using FSL

  • Hallöle zusammen,


    melde mich mal kurz hier zu Wort - habe die Ablehnung der Kostenübernahme von der KK erhalten und postwendend Widerspruch eingelegt :rofl


    Im Einzelnen:


    - KK: Heimat Krankenkasse (vormals BKK Dr. Oetker) ... nein, ich bin KEIN Bäcker <lach>


    - Ablehungsgründe: die üblichen Verdächtigen, also:
    + "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" => widerlegt
    + "Nicht im Hilfsmittelverzeichnis" => widerlegt bzw. Nichtnotwendigkeit aufgezeigt


    Mal sehen was passiert, zur Not auch gerne per Klage - vielen Dank auch an alle fleißigen Schreiber und
    Info-Zusammenträger hier im Forum !!!!!!!! <like> ;)


    Gruß, Don.P

  • Meine ersten erstatteten 8 Sensoren sind am Samstag eingegangen. Ab sofort läuft das voll automatisch. Was die BIG mit Abbott da vereinbart hat, gefällt mir mehr als gut.


    Nichts mit Vorkasse und selbst bestellen etc. Rechnung einreichen bla blupp... Es läuft einfach automatisch. Zuzahlung wird eingezogen und gut.


    TOLL! :thumbsup:

  • Leider kann ich die Aussage zur Audi BKK nicht bestätigen. Habe heute telefonisch wegen einem Wechsel nachgefragt. Hat gleich eine Liste vorgelesen,was man erfüllen muß. Und Teilnahme am DMS absolute Pflicht. Da ich hierfür für den Arztbesuch knappe 100 Kilometer fahren müsste, war für mich das Gespräch beendet. Mein Arzt ist nur für DMS Typ 2 zugelassenen. Wollte eigentlich zum 01.06.16 zur R+V BKK wechseln, telefonische Auskunft war für mich im Februar recht vielversprechend und die Anforderungen nachvollziehbar. Leider hat sich jetzt herausgestellt, dass ab 01.04.2016 diesen Jahres Neumitglieder vor einem Antrag mind. 6 Monate warten müssen.Und dann natürlich ohne Gewähr für eine Zusage....Falls jemand Erfahrung mit der R+V BKK oder der Schwenninger KK hat, biite kurz schreiben.

  • Und Teilnahme am DMS absolute Pflicht.


    Teilnahme am DMP ist Pflicht. Gut, das ist nicht wirklich eine große Hürde, wenn man einmal im Quartal zum Dia-Doc geht. Das ist aber etwas, das wirklich alle Kassen verlangen, sofern man mehr als Minimal-Versorgung haben möchte.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Teilnahme am DMP ist Pflicht. [...] Das ist aber etwas, das wirklich alle Kassen verlangen


    Moin Linus,
    ich glaube Farida findet nicht den Umstand schlimm, dass es Pflicht ist, sondern eher, dass sie 100km fahren muss :D


    farida
    Sei noch etwas geduldig. Je nachdem wie stark du den Thread hier verfolgst, wirst du gelesen haben, dass gerade flächendeckend an was gewerkelt wird von (ziemlich) allen Krankenkassen. Wenn das was gemacht wird, deine KK nicht macht, dann warte das GBA-Urteil ab. Das wird ja auch in den nächsten 8 Wochen erwartet. Sollte es Pro-FSL ausfallen, müssen ohnehin alle KK einlenken. (Im Zweifel auch ohne Auflagen.)


    Gruß
    grosb

    Using FSL

  • nicht den Umstand schlimm, dass es Pflicht ist, sondern eher, dass sie 100km fahren muss


    Gut, das ist aufwändig, und ehrlich gesagt: In DE schwer vorstellbar (dass es im 100km Umkreis keinen Diabetogen gibt, der DMP anbieten kann). Wie auch immer, der Kasse kann man es nicht vorwerfen, DMP ist wirklich kein großes Ding (wenn man denn eine intensivierte bzw. Pumpen-Therapie mit CGM/FGM etc.) machen will.


    P.S.: Auf die langsamen Mühlen der Verwaltung, bis die jetzt den GBA-GRundsatzbeschluss etc. pp implementiert haben, da hätte ich inzwischen keine Geduld mehr. :S

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Mir brennt es mittlerweile auch schon unter den Nägeln. Kann ja aber nur weitergeben, was mir zugetragen wurde :D Und da hieß es halt: GBA ist drauf und dran :)


    Werde wohl auch die Tage nochmals bei meinem Insider-Freund vorstellig, da ich wissen will, wie der Stand der Dinge ist. Hoffentlich ist alles bald geregelt und die Teile werden flächendeckend übernommen. Dann kommt vielleicht auch wieder Stabilität in den Mitgliedsbestand der jeweiligen Kassen. Aktuell wird ja kreuz und quer abgewandert (verständlicherweise).


    Werde selbstverständlich weiterhin meine Infos teilen :)

    Using FSL

  • Was nichts daran ändert, dass das Vorgehen eine Sauerei ist/war. Das Libre gibts seit Nov 2014. Das erste Quartal wollte die TK gar nichts zahlen, sehr abenteuerliche "Begründungen" warum das nicht gehen sollte. Ab Feb 2015 gings auf einmal bis zu einer recht willkürlich ermittelten Obergrenze, danach auf einmal wieder nicht mehr. Teststreifenverbrauch? Übersichtlich, etwa 1/2 Streifen am Tag gemittelt, also etwa 25 Euro im Quartal. Natürlich zahlt die Kasse die 25€ für Streifen und nicht die 3xx Euro für Sensoren. Und nun solls auf einmal doch gehen?


    Sorry, den verantwortlichen Bürokraten wünsche ich die Krätze und sehr kurze Arme an den Hals. Als Versicherter hat man leider keine echte Möglichkeit gegen den Kassenwahnsinn anzugehen. Sei es die Verzögerungstaktik bei CGM oder die Tresiba-Nummer bzw. die administrative Beobachtung, dass die ganzen Kurz- und Langzeit Analoginsuline angeblich keinen Mehrwert gegenüber Humaninsulin haben. Oder die Nummer mit den Teststreifen - angeblich nicht gedeckelt, aber viele Ärzte verschreiben aus Angst vor Regress nie mehr als 400 oder 600 Stück, weil das angeblich reichen soll. Was ein Schwachsinn wenn jemand z.B. beruflich stark körperlich arbeitet oder viel fährt.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Nachdem uns die TK das CGM nicht mehr verlängert hat und wir auf Libre umsteigen wollten, haben die es abgelehnt.
    Wir haben ein Widerspruch eingelegt, der auch schriftlich und telefonisch wg. Weiterleiten an MDK bestätigt wurde,seitdem (Ende Februar)nichts mehr gehört.
    Wie würdet ihr in unserer Situation vorgehen??

  • Nachdem uns die TK das CGM nicht mehr verlängert hat und wir auf Libre umsteigen wollten, haben die es abgelehnt.
    Wir haben ein Widerspruch eingelegt, der auch schriftlich und telefonisch wg. Weiterleiten an MDK bestätigt wurde,seitdem (Ende Februar)nichts mehr gehört.
    Wie würdet ihr in unserer Situation vorgehen??


    Hallo Elgrupo,


    ist die zuzahlungsfreie Nutzung des Libre schriftlich bestätigt oder nur der Eingang des Widerspruchs?
    Wenn die Nutzung des Libres bestätigt ist, würde ich bestellen und freundlich die Kosten an die TK weiterleiten :D
    Wenn der Widerspruch bestätigt ist, würde ich weiteren Druck machen. Am besten bei einem Vertreter vor Ort, dann hat man auch ein Gesicht und es kommt vielleicht mehr Leben in die Bude.


    TK Vertreter findet man über https://www.tk.de/tk/tk/tk-vor-ort/281812 (dort halt die Postleitzahl angeben)


    Viel Erfolg
    grosb

    Using FSL

  • ist die zuzahlungsfreie Nutzung des Libre schriftlich bestätigt oder nur der Eingang des Widerspruchs?

    nur der Eingang des Widerspruchs und die Weiterleituag an MDK wurde bestätigt.
    die Zuzahlungsfreie Nutzung des CGM wurde vor 1 Jahr bestätigt, nach 6 Monaten nicht mehr verlängert.

  • Nachdem uns die TK das CGM nicht mehr verlängert hat und wir auf Libre umsteigen wollten, haben die es abgelehnt. Wir haben ein Widerspruch eingelegt, der auch schriftlich und telefonisch wg. Weiterleiten an MDK bestätigt wurde,seitdem (Ende Februar)nichts mehr gehört.
    Wie würdet ihr in unserer Situation vorgehen??


    In der Theorie liefert die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO die Antwort. Die wäre derzeit allerdings meines Erachtens für euch unglücklich, denn wegen des hier viel kritisierten Urteils des Bundessozialgerichts, wonach die interstitielle Glukosemessung ein Hilfsmittel im Rahmen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist, darf die TK euch derzeit das FSL nicht erstatten (den äußerst engen Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 1a SGB V einmal außen vor) und euer Widerspruch wäre ebenso wie die Klage erfolglos. Zwar könnte die TK selbst durch eine Satzungsänderung eine Rechtsgrundlage für die Erstattung schaffen (auch wenn sie es aktuell wohl nicht vorhat, sondern die Entscheidung des GBA abwarten wird), bis dahin bleibt es aber bei obigem Befund. Daher solltet ihr aus meiner Sicht auf die Entscheidung des GBA warten und hoffen, dass sie eurem Widerspruch mit Wirkung ab der GBA-Entscheidung zum Erfolg verhilft bzw. ihr dann sogar wieder ein CGM erstattet bekommt.

  • Hallo liebe Diabetiker,


    Mein Name ist Frank und ich wohne in Luxemburg. Ich bin seit 8 Jahren Diabetiker und benutze den FreeStyle Libre. Wer es nicht kennt, kann ja mal einen Blick auf http://www.freestylelibre.de wagen.
    Ich weiss nicht wie die Situation in Deutschland ist, aber hier in Luxemburg wird der nicht rückerstattet, also man muss die vollen Kosten selbst übernehmen.
    Seit heute ist eine Petition öffentlich, bei der Leute unterschreiben können online, damit diese Rückerstattung erfolgt (in Luxemburg).
    Ihr würdet mir (und allen Diabetikern hier in Luxemburg) einen riesen Gefallen machen, wenn ihr diese Petition unterschreiben würdet.


    Ihr findet die Petition hier:
    http://chd.lu/wps/portal/publi…oPetitionSignature&id=675


    Nach Eingeben eurer Informationen, erhaltet ihr eine Email mit einem Bestätigungslinks, den ihr bestätigen MÜSST, sonst gilt die Unterschrift nicht.


    Vielen Dank im Vorraus und MfG,


    COLETTE Fränk

  • In der Theorie liefert die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO die Antwort. Die wäre derzeit allerdings meines Erachtens für euch unglücklich, denn wegen des hier viel kritisierten Urteils des Bundessozialgerichts, wonach die interstitielle Glukosemessung ein Hilfsmittel im Rahmen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist, darf die TK euch derzeit das FSL nicht erstatten


    IMHO unzulässige Argumentation. Denn die methodischen Neuheitskriterien des verhandelten CGM Systems sind beim Libre nicht gegeben. Die physikalische Messtechnik ist zwar die selbe, aber die ärztliche Methodik und therapeutischen Optionen/Konsequenzen eben nicht. Keine Alarme, keine Kopplung an eine Pumpe möglich um Hypos zu verhindern. Und im Gegensatz zu CGM keine von der herkömmlichen Methode stark nach oben abweichenden Kosten, die erst eine Kosten/Nutzenanalyse überstehen müssen bevor diese von der Kasse getragen werden.


    Auch wenn ich mich wiederhole: Es wurde über das "CGM" Therapiekonzept des behandelnden Arztes geurteilt ("ärztliche Methode") und u.a. angesichts der zugrundeliegenden Kosten eine "neue Methode" attestiert. Eben NICHT über eine physikalische Messmethode allgemein, die unabhängig von Kostenaspekten und sonstigen Kriterien ein generelles Methodenverbot darstellt.


    Jedenfalls ist das meine subjektive Lesart des Urteils. Nur zu, das Urteil bitte selbst lesen und versuchen dessen "roten Faden" zu verstehen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ihr würdet mir (und allen Diabetikern hier in Luxemburg) einen riesen Gefallen machen, wenn ihr diese Petition unterschreiben würdet.


    Stimmen aus dem Ausland zählen da tatsächlich?

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • In Sachen GBA und Entscheidung bzgl. der CGM-Bewertung scheint es Mitte Juni endliche eine Entscheidung zu geben - dies geht zumindest aus der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Plenums für den 16. Juni 2016 hervor. Quelle (ich hoffe man darf die hier angeben?)


    Ich hoffe die Damen und Herren sprechen sich FÜR CGMs im Allgemeinen aus, damit dann endlich auch die Argumente des Bundesversicherungsamtes vom Tisch sind, dass das Libre ja ein CGM wäre und die gesetzlichen Kassen es deshalb nicht erstatten dürfen.