DAK lehnt FreestyleLibre Sensor und Co ab.

  • Ich habe gute Lust mir nach wie vor 500 Teststreifen/Quartal verschreiben zu lassen und werfe sie dann
    in den Mülleimer oder ich verschenke sie einem Typ 2-Diabetespatienten, der keine verordnet bekommt!


    Hab ich schon immer so gemacht, aber mit 800 pro Quartal. Da hat meine KK ein Einsehen gehabt und mir das Libre bezahlt.

  • Wir sollten uns mit unserem Thema "Keine Erstattung vom Libre durch die Krankenkassen"
    an Verbrauchersendungen im Fernsehen und Radio wenden!

    Ich glaube nicht, dass da großes Interesse an der Sache besteht.
    Es gibt sooo viele Dinge, die die KK schlecht oder gar nicht bezahlen, da gibt es anderes, was bei Otto Normalzuschauer mehr Eindruck macht.
    Z.B. kam gestern eine Sendung über Inkontinenzwindeln, für die die KK ständig neue Verträge mit anderen Herstellern abschließen, bis sie dann endlich die billigsten und qualitativ schlechtesten an der Angel haben. Ein Schelm, wer vermutet, das geschehe in der Absicht, der Patient sei irgendwann so genervt von dem dauernden Hin und Her und immer wieder neue Genehmigung Einholen, dass er sich (wenn er es denn kann) gute selbst kauft.
    Oder Gehhilfen: Bilder von Patienten, die mit dem, was die KK zahlen, rumhumpeln und anderen, die mit denen, deren Kosten nicht übernommen werden, gut laufen können, machen mehr Eindruck als perforierte Finger.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Wobei Gehhilfen eindeutig Hilfsmittel sind (zudem stehen die im Leistungskatalog) und bei denen kann man sich per Zuzahlung definitiv ein "Upgrade" gönnen. Mit den Libre-Sensoren wird aber genau dieser Weg nicht mal mehr gegangen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Zuckerlöffel hat geschrieben:


    Ich habe gute Lust mir nach wie vor 500 Teststreifen/Quartal verschreiben zu lassen und werfe sie dann


    in den Mülleimer oder ich verschenke sie einem Typ 2-Diabetespatienten, der keine verordnet bekommt!


    -------------


    Das müsste man mal der KK so sagen. Natürlich nur telefonisch, so dass sie einen nicht belangen könnten :cursing:

  • Nutzt genau wem? Dem Sachbearbeiter ist es im Zweifel vollkommen egal, schlimmstenfalls rechnen die aus, dass die Zahl der durchschnittlich benötigten Teststreifen gesunken ist und folglich noch weniger erstattet werden müsste. Wenn die Streifen jedoch "in der Bucht" auftauchen machst du dich eindeutig mit Betrug strafbar.


    Wenn einer Zeit hat: Beschwerden aufgeben. Mündlich vor Ort zur Niederschrift. Epische breite, langsam nachdenken und sich viel Zeit nehmen um an den Formulierungen zu arbeiten. Eine Rechtschreibung unklar? Mitgebrachten Duden herausholen. Beschwerden auch gerne über den Chef des Sachbearbeuters, der die Vorgaben macht. Ist der nicht zuständig? Die nächste. Natürlich gegen alles Widerspruch einlegen, zur Not auch den Verein vorm Sozialgericht verklagen. Alles machen, was "die" Helden der Administration und Vorgänge ihre wertvolle Zeit kostet. Gefällt dir der Ton in einem Brief nicht oder ist die Ablehnung besonders dumm? Noch eine schriftliche Beschwerde. Wenns nur dazu führt, dass die Briefe "bessere" Ausreden brauchen, auch das schafft "Arbeit" und kostet somit Zeit.


    "Denial of Service" Attacke eben.


    Wenn sowas auch nur 20% der Betroffenen machen, dann schafft das den Leuten viel Mühe. Und diese "Mühe" nebst dazugehörigem Aufwand sehen die am Monatsende im SAP Auszug, weil die sich auf einmal "nur noch" mit den Beschwerden befassen. Das muss denen zeitlich so weh tun, dass die Truppe dir 95€ bar in die Hand drückt damit du denen nicht noch mehr Zeit stiehlst.


    Der Bürokrat mit Ambitionen lebt davon, dass er seine Existenz rechtfertigt. Zum Beispiel durch gesunkene Ausgaben für Irgendwas. Gestiegene Zahl von Bearbeitungsvorgängen je Mitarbeiter. Widerstand können die nicht gebrauchen. Bei nur 20.000 Typ-1 mit Libre und sagen wir sehr großzügig gerechnet 30€ monatliche "Mehrkosten" reden wir über 7.2 Millionen Euro wenns die Kasse zahlt. Wenn die Kasse auch keine 90€ Teststreifen mit dem Argument "dürfen wir nicht erstatten" spart, so sind das "Einsparungen" von 90€ mal 12 Monate mal 20.000 und damit 22 Millionen Minderausgaben bei Hilfsmitteln. Da bekommt der Kassenbürokrat ne feuchte Hose und träumt von einem größeren Büro bzw. Dienstwagen angesichts seiner hohen Produktivität. Ja, das ist Sarkasmus. Aber so denken zu viele Kompetenzattrappen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    4 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Wir müssen da dran bleiben, denn hier wird die Allgemeinheit ausgenutzt aus unerklärlichen Gründen!


    Wieviele Typ 1 Diabetiker sind wir in Deutschland?


    Wenn nur die Hälfte durch das Libre weniger oder keine TS mehr benötigt und damit günstiger fährt, wäre das eine ABARTIGE Ersparnis für die Kassen! Ich will das gar nicht wirklich ausrechnen bis ins Detail!


    Das geht dann ALLE an, denn wir ALLE zahlen ja auch ein!


    Mich persönlich kotzt es an, dass man um alles kämpfen muss... und manche Dinge benötigt man einfach zum Überleben! Es ist ja nicht so, dass man einen Porsche beantragt, um schneller beim nächsten Supermarkt zu sein, wenn man unterzuckert!!! :laub

  • Grounded....Natürlich würde ich das nicht machen! Dazu bin ich zu sehr "Schisser". Abgesehen davon, dass es wirklich strafbar wäre.


    Ich hab auch schon überlegt, die DAK anzuschreiben und wegen (Teil-)Bezahlung des Libre nachzufragen. Dann käme garantiert eine Ablehnung. Okay. Ich würde dann Widerspruch einlegen. Der würde wieder abgelehnt werden. Und dann?? Ich halte mich nicht für so eloquent und wissend, um dann dagegen anzugehen.

  • Ich habe einen neuen Anlauf unternommen und diesmal um eine schriftliche Antwort gebeten. Inhalt meiner Nachricht: Dauer der Studie, Begleitung der Teilnehmer (Fragebögen?) und Versorgung der Testkandidaten nach Projektende - drei kurze Fragen untergliedert in 1), 2) und 3).
    Im Postfach lag vorhin schon eine Antwort. Das Standardschreiben, warum die DAK zurzeit das Libre nicht uebernimmt und uebernehmen darf.


    Ich hatte keine Kostenübernahme beantragt, weder in diesem Schreiben noch in dem davor. Mich interessiert momentan, was aus dem Pilotprojekt geworden ist und wieso die DAK, wenn es vom Gesetzgeber ihren eigenen Worten nach nicht erlaubt ist, 7000 Versicherten das Libre finanziert.
    Kein einziges Wort dazu.


    Das heißt, meine nächste Anfrage geht an andere Adressen. Und sei es nur zum Zwecke der Beschäftigung der Leute, so wie Grounded es empfiehlt. :)


    Zitat

    Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass auf Grund der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben eine Kostenübernahme nicht möglich ist.


    (Zitat aus der Antwort)

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Nach der "zweiten" Ablehnung (lass dir alles schriftlich geben!) widersprichst du der Darstellung der kasse und beantragst den Fall vor den Widerspruchsausschuss zu bringen. Dieser erst kann dir bei Ablehnung einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" zukommen lassen. Gegen diesen Bescheid musst du vorm zuständigen Sozialgericht (Arbeitsort ODER Wohnort, deine Wahl) klagen. Klagst du nicht, dann wars das mit Kostenübernahme.


    Die Klage muss zudem binnen 4 Wochen nach Zugang des Bescheids eingereicht werden. Anwaltspflicht gibts in der ersten Instanz nicht. Die Klage selbst kann ein Rechtshelfer am Gericht aufnehmen (formal gesehen "mündlich zur Niederschrift"), somit sind Formfehler deinerseits ausgeschlossen.


    Argumentation wird nach meinem Kenntnisstand sinnvollerweise sein:
    (a) Beim Zuzahlungmodell der TK sind Mehrkosten der Kasse ausgeschlossen, somit ist wie Wirtschaftlichkeit kein Hindernis: Lege dar, wie viele Streifen du normalerweise brauchst und beantrage, dass die Kosten mindestens bis zu dieser Höhe übernommen werden.


    (b) Das "CGM Urteil" des Bundessozialgerichts ist nach meinem Kenntnisstand nicht zwingend ein Hindernis. FGM ist nicht CGM, da wichtige Merkmale der "Neuheit" von CGM als Untersuchungs- und Behandlungsmethode fehlen. Wie Alarmierung zum Beispiel. Zudem sind die Kosten mit der "normalen" BZ Messung vergleichbar und obendrein wie bei (a) erwähnt sowieso gedeckelt. Eine Neuheit durch stark geänderte Kosten der Therapie bei (angeblich) nicht belegtem Zusatznutzen ist somit auch nicht begründbar. Somit fallen wesentlich Merkmale der "Neuen Untersuchungs- und Behandlungmethode" weg. Erfreulicherweise hat übrigens das Bundessozialgericht auch festgestellt, dass es sich bei "CGM" eindeutig um ein Hilfsmittel handelt. Somit ist die Hilfsmittelrichtlinie zu befolgen, die dem Patienten(!) ein Wahlrecht bei der Auswahl des Hilfsmittels einräumt, sofern es wirtschaftlich ist. Was (siehe a) beim Zuzahlungsmodell immer der Fall sein muss.


    (c) Lege hilfsweise dar, wieso ein Libre ein Behinderunsgausgleich sein kann, dieses hilft ggf. die Folgen deiner Krankheit mindert (niedrige bzw. sinkende HbA1c Werte zum Beispiel) und es ggf. auch im Job praktisch ist. Du freust dich sicherlich, wenn du auf Dauer "fit" und unbeeinträchtigt bleibst, somit dein Job "sicher" ist. Grundlage dieser Argumentation ist SGB-IX Paragraph 4 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/4.html)


    (d) Fairnessgedanke: Kann es fair sein dass die Kasse 500 Streifen im Quartal spart, aber dir zu den Sensoren genau Null zuzahlen will? Wohl kaum. Keine Ahnung welcher Paragraph das ist.


    Jedenfalls ist das meine Argumentation, die ich im Bedarfsfall vor "mein" Sozialgericht bringe. Ich warte auf die Bearbeitung samt Ausstellung eines "rechtsmittelfähigen Bescheides". Bisher hat sich die Kasse vor allem durch Verzögerungstaktik hervorgetan. Mir egal, hab sowohl Zeit als auch alle Anträge fristgerecht gestellt. Bekommst du übrigens recht ODER das Libre würde sogar in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen, hättest du Anspruch auf Übernahme ALLER Rechnungen seit Antragstellung. Wer sich mit "wir zahlen nicht" abspeisen lässt, der kann nur eine neue, aber keine rückwirkende Übernahme erreichen.


    So billig ists ja nicht um auf über 1000€ p.a. mal eben verzichten zu können. Und der Kasse Ausgaben für Streifen in eben dieser Höhe zu ersparen. Daher immer Rechnungen einreichen, ablehnen lassen und Widerspruch einlegen... Was du nicht beantragst zu übernehmen darf auch nicht rückwirkend bezahlt werden.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ich habe einen neuen Anlauf unternommen und diesmal um eine schriftliche Antwort gebeten. Inhalt meiner Nachricht: Dauer der Studie, Begleitung der Teilnehmer (Fragebögen?) und Versorgung der Testkandidaten nach Projektende - drei kurze Fragen untergliedert in 1), 2) und 3).
    Im Postfach lag vorhin schon eine Antwort. Das Standardschreiben, warum die DAK zurzeit das Libre nicht uebernimmt und uebernehmen darf.


    Guck doch mal, ob da nicht was über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes oder des passenden Bundeslandes was zu machen ist. Sind ja schließlich öffentlich-rechtlich die Kassen.


    Ein erster Anlaufpunkt: https://fragdenstaat.de/suche/?q=krankenkasse

  • Danke Tarabas! :)


    Ich hatte so unklare Vorstellungen, dass da was mit Daten etc. zu machen sein könnte, wäre jetzt aber nie auf das Informationsfreiheitsgesetz gekommen. Werde mich mal schlau machen.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Das Problem liegt angeblich bei Abbott. Abbott aber mit Hochdruck daran das umzusetzen. Hab mit denen gestern telefoniert. In 3 Monaten kann das schon ganz anders aussehen.

  • Dazu war in meiner regionalen Zeitung heute auch ein Artikel - leider nicht als Link gefunden. Dort wurde beschrieben, dass der Libre im Kinderkrankenhaus getestet wurde und für gut befunden. Es geht voran!

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Ja vielleicht legen sich ja langsam die Wogen und die Kassen merken den Sinn hinter dem ganzen.
    Mittlerweile hab ich auch schon an meinem Verstand gezweifelt.
    Unsinnige Entscheidungen als Urteil, darauf Entscheidungen der Kassen, die diametral in verschiedene Richtungen gehen.
    Hoffen wir das beste und dann wünsche ich mir auch noch eine Zusage der Kostenübernahme an Patienten, die nicht so viel Geld den Kassen bringen, trotz ähnlicher Vorraussetzungen...

  • Wirklich toll, was die DAK alles tun will und mit welchen Werbetexten sie nun wieder vorneweg geht... :rolleyes:


    Zitat

    Bereits im vergangenen Jahr hat die DAK-Gesundheit für dieses innovative Messsystem ein Versorgungsprojekt für erwachsene Patienten aufgelegt. Die bereits eingeschriebenen Patienten sollen auch weiterhin mit FreeStyle Libre versorgt werden.


    Erstens hatte kein Versicherter eine Chance, sich in das Projekt einzuschreiben. Das war Losglück. Und zweitens erklärt die DAK in ihren Ablehnungen, dass sie das FreeStyle Libre gar nicht bezahlen darf laut Urteil sowieso - und verstoesst bei den 7000 Versicherten gegen geltendes Recht? Ah ja? Komische Sache. :arghs:

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Mein Arzt erzählte mir gestern, dass in seiner Praxis niemand für das Pilotprojekt ausgesucht wurde. Er hat aber einem Typ 1er ein Rezept für Sensoren ausgestellt. Als ich nach der Kasse fragte, die die Kosten uebernommen hat, schaute er im PC nach: Es war die DAK. :confused2?(?(
    Mir hat er auch ohne groß zu überlegen ein rotes Rezept gegeben. Ich denk aber nicht, dass es funktioniert. Muss mich erst mal nach dem Prozedere erkundigen.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Wie teuer ist denn eine Klage vor dem Sozialgericht in erster Instanz?


    0,00€, auch keine Pflicht, einen Anwalt zu benutzen. Die Krankenkasse ihrerseits beschäftigt aber professionelle Juristen, die sie gegen deine Klage verteidigen.

  • Ja das mit dem roten Rezept ist so eine Sache,
    meine Ärztin hat mir das glaube ich verbockt, da sie mir kein Kassenrezept ausschreiben wollte wegen Angst vor Regress.
    Dabei hat meine Kasse mit Abbott einen Vertrag, wenn die ein Jahresrezept bekommen und die Kasse das genehmigt, wäre alles ok.
    Jetzt wollte keiner den Anfang machen, die Kasse wollte eine Kostenübernahme nicht schriftlich geben ohne eine Beurteilung des Arztes und ein Rezept.
    Die Ärztin wollte das Rezept nicht ohne schriftliche Bestätigung der Kasse ausschreiben.


    Also da kann ich nur den 'Buchbinder Wanninger' von Karl Valentin empfehlen. :rofl