Tipt (SEG 3 ) ein, Soziale Stellungsnahme --- Seite 3 Absatz 2-3 ,das nur der Diabetologe entscheiden kann und darf wer die Pumpe bekommt.
Pekinese
Und der der's bezahlt, darf nicht mitentscheiden, dass glaubst du doch selber nicht!
Ich frag mich gerade, ob du im Privaten auch so mit dem Kopf durch die Wand gehst.
Es gibt Kontraindikationen, die eine Pumpentherapie nicht sinnvoll erscheinen lassen. Ich stimm dir zu, dass ein Orthopäde, der für den MdK entscheidet, sich sicher nicht mit den Feinheiten einer Insulinpumpenbehandlung auskennt, aber wenn jemand einen HbA1c Wert von 10 hat, nur aus dem Messgerät ausgelesene Blutzuckerwerte vorliegen, weil der jenige keine Diabetestagebücher führt, dann kann auch ein Orthopäde beurteilen, ob der jenige sich kümmert, oder ob nicht.
ich hab hier schon häufiger von Pumpenträgern gelesen, die keinerlei Aufzeichungen führen, wenn der Arzt, dann gutmütig ist und trotzdem eine Pumpe verordnet, wieso soll die Krankenkasse dann nicht Einspruch erheben. Die müssen es schließlich bezahlen.
Egal, was und wie ihr eure Tagebücher dem MDK übergebt, sie haben immer freche haltlose Begründungen um die Pumpe abzulehnen, und freuen sich Gewalt über euch auszuüben und sich unersetzbar zu machen,
Ich geb zu, dass manchmal vom MdK nur Argumente an den Haaren herbeigezogen werden, aber dass da jemand sitzt, der sich freut mir eins reinzuwürgen, glaube ich nicht. Ich erfülle zum Beispiel eine Kontraindikation, trotzdem hat bisher 16 Jahre lang die Krankenkasse nicht nach Aktenlage entschieden, sondern mir die Pumpe genehmigt. Da sitzen immer noch Menschen.
Nur um es deutlich zu sagen, jemand der sich kümmert und Indikationen für eine Pumpentherapie erfüllt, soll eine bekommen, nicht, das das jetzt jemand in den falschen Hals bekommt, aber diese überzogene Darstellung von Pekinese konnt ich jetzt nicht so stehen lassen.