GBA-Entscheid am 16.06.2016

  • Leila
    Ich hatte kurz nach dem Urteil bei der TK angerufen und eigentlich nur fragen wollen, wie es denn aussieht, was die alles für einen Antrag brauchen für ein CGM. Wurde total abgeblockt, man wisse das noch nicht. Auf meine rein theoretische Frage, was bei einer Schwangerschaft sei, bekam ich die Antwort, dass auch das Einzelfallentscheidungen seien, aber für eine Kostenübernahme nicht vorgesehen.

  • Scarlett:
    Aber mit dem aktuellen Gerichtsurteil sollten sie bei einem guten Gutachten deines Diabetologen keinerlei Handhabe mehr haben, das CGMS abzulehnen. In der Schwangerschaft schon gar nicht und ich könnte mir auch gut vorstellen, dass es sich bereits vorher zur BZ-Optimierung verschreiben lässt.
    (à la "das Therapieziel, perfekte BZ-Werte für eine geplante Schwangerschaft zu haben, kann mit den herkömmlichen Methoden nicht erreicht werden, daher jetzt CGMS erforderlich")


    Das letzte Jahr war glaube ich einfach das blödeste für eine Schwangerschaft (wegen Grundsatzurteil), vorher gab's ja kaum Probleme mit der Übernahme bei Schwangeren.
    Ich denke, da kannst du beruhigt sein, dass das jetzt schnell wieder klappen sollte.

  • Heute kam eine Mail von Medtronic, "Gute Nachrichten für alle insulinpflichtigen Diabetiker!" mit Bezugnahme auf die Entscheidung vom 16.06.


    Inhaltlich nichts Neues, was dem Insulinclub-Leser nicht schon bekannt wäre. Es geht um die zielgerichtete Werbung für CGM und die Unterstützung bei der Beantragung durch Medtronic. Die Firma steht also bereits in den Startlöchern.

  • Die Mail habe ich eben auch bekommen, es scheint als würden sie sich freuen ;-)


    Es ist sogar eine Erklärung verlinkt wie man einen Antrag stellt. Und der Unterschied zum FGM ist auch erklärt, sogar mit Bild vom Libre :-)



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  • Hat denn schon jemand versucht, Sensoren oder gar das Starterset über ein normales Rezept zu bekommen?


    Oder dürfen die Docs noch keine Rezepte insoweit ausstellen?

  • Hat denn schon jemand versucht, Sensoren oder gar das Starterset über ein normales Rezept zu bekommen?


    Oder dürfen die Docs noch keine Rezepte insoweit ausstellen?

    Laut einem Post im Thread von den Krankenkassen, hats hakaru von ihrem Arzt so gesagt bekommen:
    Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge


    Wobei das eigentlich nichts mit dem Entscheid an sich zu tun hat. Der Bescheid bezog sich ja auf die rtCGM.
    Für die Krankenkassen sind FGM immer noch mindestens "freiwillige Leistung" und maximal "Leistung bis zum gleichen Betrag wie Messsstreifen".


    Viele Grüße
    grosb


    EDIT: Wobei meiner Meinung nach viele KK nun einlenken und das FSL übernehmen. Auch im Hinblick auf die "Besser FGM als CGM"-Diskussion, die auftreten wird, falls der G-BA Entscheid vom Ministerium für Gesundheit anerkannt wird.

    Using FSL

  • Mal eine Frage an die Experten:


    Das Dexcom mit der Vibe lässt seine Daten nur über die Website auslesen (stand hier irgendwo). In dem GBA-Entscheid steht, dass die Daten keinen Dritten zugänglich sein dürfen.


    Also wird das Dexcom für die vibe nicht bezahlt?
    Verstehe ich das richtig?

  • Hat denn schon jemand versucht, Sensoren oder gar das Starterset über ein normales Rezept zu bekommen?


    Oder dürfen die Docs noch keine Rezepte insoweit ausstellen?

    Natürlich dürfen die Ärzte Rezepte darüber ausstellen; mein Arzt hat das von Anfang an gemacht.


    DIe Frage ist nur, ob Dir Abbott auf ein solches Rezept Sensoren oder Starterset liefert!
    Wenn sie nicht wissen, ob die KK das Rezept "einlöst", werden sie das kaum tun.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Das Dexcom mit der Vibe lässt seine Daten nur über die Website auslesen (stand hier irgendwo).


    Hi,


    von einer Pumpe habe ich noch nicht ausgelesen, aber die Dexcom Software wird normaler Weise einfach auf dem Computer installiert. Per Download oder mit DVD. Danach kann man ohne Internetverbindung den Empfänger auslesen. Nach meinem (alledings beschränkten) technischen Verständnis ist es für dritte unmöglich, auf einen PC zuzugreifen, der nicht mit dem Internet verbunden ist. Insofern ist der Datenschutz gewährt.
    Man muss den Empfänger auch nicht auslesen, um ein CGM zu benutzen, das ist ja nur für die Dokumentation.


    Grüße
    Ikebana

  • Hat denn schon jemand versucht, Sensoren oder gar das Starterset über ein normales Rezept zu bekommen?


    Oder dürfen die Docs noch keine Rezepte insoweit ausstellen?


    Ich habe gestern mit meinem DiaDoc telefoniert. Er wird mir jetzt ein Rezept ausstellen und das werde ich zur Tk schicken. Und das sollten möglichst viele tun ,denke ich , damit die sehen wie groß das Interesse ist und vielleicht einlenken. Man kann es ja vielleicht auf diese Weise mit einer "friedlichen Demo" :) versuchen.

    Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen.
    Kannst du es nicht lösen, mache auch kein Problem daraus!

  • Ikebana
    Bei Dexcom scheint es sicher zu sein, aber bei Medtronic ist der Datenschutz (noch) nicht gewährt. Noch immer drängt Medtronic die Kunden dazu die Daten per Carelink Personal auszulesen. Diese Anwendung ist webbasiert und die Daten werden cloudmäßig gespeichert...

  • So lange die Entscheidung nicht im Bundesanzeiger drin steht, muss es nicht genehmigt werden, demnach heißt es bei der TK so lange noch "Ablehnung". Wurde mir von denen schon telefonisch erläutert. Trotzdem viel Glück :)


    Heißt das nicht, dass man mit Medtronic ein Problem mit der Genehmigung bekommen könnte?

  • Ich fürchte genauso wird es sein mit Medtronic.


    Es besteht aber die Möglichkeit zu sagen dass man nur beim Diabetologen auslesen lässt, der ja die Version ohne Datenverlust benutzt.


    In wie weit man da argumentieren kann, und was anerkannt wird, muss man abwarten.


    Eine Lösung seitens Medtronic wird es nicht geben, vermute ich.



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  • Hallo,
    ich habe am 20. Juni einen erneuten Antrag auf Kostenübernahmen für die Enlite Sensoren gestellt. Am Dienstag kam die Antwort von der AOK mit der Bitte um Tagebücher, Diagnose, Therpierverlauf, Therapieziel... für den MDK und einem neuen Rezept.
    Das Ganze soll ich bis zum 7.7. bei denen vorlegen. Mal sehen, was diesmal draus wird...


    Mein letzten Antrag war Anfang 2016. Die Frist für die Klage ist am 20. Juni abgelaufen...

    Einmal editiert, zuletzt von heikeov ()

  • Heikeov, wenn du Pech hast, lauft damit dein gesamter Genehmigungsvorgang noch nach dem jetzt gültigen alten Verfahren ab, und wird demzufolge höchstwahrscheinlich abgelehnt. Wenn du Glück hast, wird dein Antrag nach dem Gültigwerden des GBA Beschlusses nach dem dann neuen Verfahren weitergeführt.


  • Medtronic schickt doch schon Werbe-E-Mails, die werden ein Interesse daran haben, jetzt ihre Sensoren zu verkaufen. Und dann werden sie abwägen müssen, ob die Daten ihnen wichtiger sind als der Umsatz.

  • Heikeov, wenn du Pech hast, lauft damit dein gesamter Genehmigungsvorgang noch nach dem jetzt gültigen alten Verfahren ab, und wird demzufolge höchstwahrscheinlich abgelehnt. Wenn du Glück hast, wird dein Antrag nach dem Gültigwerden des GBA Beschlusses nach dem dann neuen Verfahren weitergeführt.

    Ich habe ausdrücklich die Kostenübernahme NACH Inkrafttreten des GBA-Beschlusses beantragt :P


    "...bitte ich sie deshalb um eine Kostenübernahme für das CGM System nach Inkrafttreten des Beschlusses des G-BA vom 16.6.2016"

  • Zitat

    Medtronic schickt doch schon Werbe-E-Mails, die werden ein Interesse daran haben, jetzt ihre Sensoren zu verkaufen. Und dann werden sie abwägen müssen, ob die Daten ihnen wichtiger sind als der Umsatz.


    Die werden alles dransetzen beides zu kassieren ;-)


    Erst wenn sie sehen dass andere Hersteller die Kassen klingeln lassen und auf dem Vorbeimarsch sind, wird überlegt.


    Ist nur meine Vermutung. Werden sehen ;-)



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  • Das kann ich dir vielleicht demnächst schon sagen, ob die KK vor's Sozialgericht zieht oder nach dem G-BA-Beschluss jetzt einen Rückzieher macht, da mein Verfahren vor Gericht demnächst ansteht, aber meine Anwältin dem Gericht jetzt den Beschluss zukommen ließ. Jetzt bin ich gespannt, was das Gericht sagt und wie die KK reagiert.

    Wenn du ein Update hast, lass es uns wissen. In in einer ähnlichen Situation wie du und wüsste gern wie die TK drauf reagiert.


    LG