GBA-Entscheid am 16.06.2016

  • Zitat

    DIE Kosten für den Libre übernehmen sie nicht, aber ich könnte ein CGMS bekommen. Versteht es jemand???

    Vor einigen Monaten habe ich mal mit den Hintergedanken, die CGMS-Kosten bis zur Höhe der Libre-Kosten erstattet zu bekommen, nachgefragt, ob die AOK das Libre übernimmt. Damals hieß es: "zu unzuverlässig", "zu wenig erprobt", "Allergien" => also zu gefährlich.

    Zitat

    Tagebücher führe iCh keine, weil mein Messgerät alles speichert.

    Tagebücher hat die AOK von mir noch nie gesehen. Habe denen auch mal lang und breit erklärt, warum das für mich ganz und gar nicht in Frage kommt und wie einfach es doch ist, die Dinger frei zu erfinden - für wie blöd halten die uns eigentlich...


    Für meinen CGMS Antrag haben die 3 Monate CSV-Daten vom CGMS als PDF bekommen - ein bisschen kommentiert um Basalratenänderungen oder ungewöhnliche Werte zu erklären. Einen Monat habe ich sogar ganz brav ausgedruckt - 9er Schrift auf Recycling-Papier :D, den Rest gab`s auf CD. Wurde nicht bemängelt...

    Zitat

    Une seit April habe durch meine Ernährungsumstellung ziemlich guten Werte.

    Aber es gab doch bestimmt auch gelegentlich `nen Wert unter 40... und neue Hypokits brauchst Du auch gerade, weil die alten gebraucht wurden... :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von heikeov ()

  • Habe heute mit der Barmer telefoniert. Muss ein Tagebuch der letzten drei Monate einreichen, Begründung vom Doc, und dann kommt es zum MDK der entscheidet das dann. Tagebücher habe ich schon Jahre nicht mehr geführt. Hab nun die letzen 6 Wochen vom Libre aufgeschrieben. Jetzt muss ich noch die insulindosis etc dokumentieren. Soooo dramatisch sind die Werte auch nicht.jedoch ab und zu ne schöne Hypo mit Gegenregulation. Das aber auch nicht immer . Wir sind jedoch in der Babyplanung..ich glaube ich werde es nicht bekommen.

  • Tagebücher führe iCh keine, weil mein Messgerät alles speichert.
    Tagebücher hat die AOK von mir noch nie gesehen. Habe denen auch mal lang und breit erklärt, warum das für mich ganz und gar nicht in Frage kommt und wie einfach es doch ist, die Dinger frei zu erfinden - für wie blöd halten die uns eigentlich...


    Hab damals für meine Pumpe auch bei Excel automatisch drei Monate Blutzucker, Insulindosis und BE generieren lassen, ist wohl weder meinem Doc noch meiner Krankenversicherung aufgefallen :urlaub

  • Tagebücher habe ich schon Jahre nicht mehr geführt. Hab nun die letzen 6 Wochen vom Libre aufgeschrieben.


    Wenn den Vorgang der richtige Erbsenzähler in die Hände bekommt, ist es damit schon wieder erledigt, weil dem sechs Wochen nicht reichen.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Ich lege jeden Monat meine Daten als PDF/CSV ab. Wenn ein Verwaltungsfachidiot ein handgeschriebenes Logbuch sehen will, dann wänsche ich dem viel Spass. Eine rechtliche Grundlage für "eigenhändig/handschriftlich" gibts für die "Tagebuchführung" nämlich nicht.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Tja, nur weil es keine rechtliche Grundlage gibt, heißt das nicht, dass die nicht trotzdem darauf bestehen können.. Die sitzen leider am längeren Hebel.. :S

  • Wenn den Vorgang der richtige Erbsenzähler in die Hände bekommt, ist es damit schon wieder erledigt, weil dem sechs Wochen nicht reichen.


    Ja,die brauchen die letzten drei Monate. Somit ist die
    Hälfte schonmal geschafft. Aber ich habe eh nicht viel Hoffnung das, dass klappt .

  • Tja, nur weil es keine rechtliche Grundlage gibt, heißt das nicht, dass die nicht trotzdem darauf bestehen können.. Die sitzen leider am längeren Hebel.. :S


    Nein, das sicher nicht wenns hart auf hart kommt. Glücklicherweise ist in DE jeder Verwaltungsakt bezüglich der notwendigen Form geregelt um eben Willkür vorzubeugen.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • @ Grounded: Ich war ja ne Weile nicht on und bin zu faul alles nachzulesen: Hast du eigentlich derweil schon Ergebnisse zu einem Widerspruch - bzw. Sozialgericht?

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • Eine Frau, die ich behandelt habe, hat eine Reha beantragt (2 Jahre nach der letzten, also völlig legitim) und die wurde abgelehnt, nach etwa 7 Wochen Warten und Rumtelefonieren. Sie wollte Widerspruch einlegen, ihre Ärztin sagte ihr, sie solle 2 Wochen warten und noch einen Antrag stellen. Der würde mit größter Wahrscheinlichkeit von einem anderen Sachbearbeiter beurteilt und genehmigt, käme schon mal auf die Laune derjenigen an. Genau so, wie die Ärztin es vorhergesagt hat, ist es eingetreten. Knappe 2 Wochen nach dem zweiten Antrag kam die Genehmigung von einem anderen Sachbearbeiter. Und das soll keine Willkür sein? Ich würde echt gerne glauben, dass es so was hier nicht gibt, kann es aber nicht..

  • Es gibt ja kaum noch BZ-Meßgeräte welche die Werte nicht für mind. ein paar Wochen speichern können, deshalb Meßgerät auslesen in eine Excel packen und den KK vorlegen.


    Ich bin zwar auch kein Fan von Datenübermitlung an die KK, aber hier heiligt der Zweck die Mittel.


    Ich kann das mit den handschriftlichen Werten nachvollziehen, mir fehlt oft auch die Lust und die Zeit die Werte in ein BZ-Heft einzutragen, genau aus dem Grund nutze ich das Accu Check Aviva Connect und die mySugr App, klappt super und der Diabetologe ist (nach kurzer Einweisung :P ) auch zufrieden mit der Darstellung, und ganz ehrlich, was anderes bekommt mein Arzt einfach nicht d.h. die müssen damit leben!


    Alle Daten die ich meinem Diabetologen und jetzt der KK vorlege sind entweder digital oder ausgedruckte digital erhobene Daten aus der App.


    Und wenn wirklich gar keine Werte vorliegen, kann man natürlich auch den Weg gehen und Werte "aus dem Gedächtnis" :whistling: rekonstruieren.

  • Und wenn wirklich gar keine Werte vorliegen, kann man natürlich auch den Weg gehen und Werte "aus dem Gedächtnis" rekonstruieren.


    Du wirst doch wohl nicht ....


    Das erinnert mich an meine Nichte (oder auch früher ich). Die schreibt gerade für die Berufsschule ihr Berichtsheft für das letzte Jahr nach. Also ich kann mich nach Wochen noch an alle Werte erinnern und könnte das locker aufschreiben. Etwas literarische Freiheit darf natürlich auch dabei sein. Es ist doch wohl leichter, ein handschriftliches Tagebuch zu frisieren als ein elektronisches.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Du wirst doch wohl nicht ....


    Nein selbstverständlich würde ich nicht..... :huh:


    Ich habe nur auf die Möglichkeiten hingewiesen, ich werde mit Sicherheit niemanden dazu anstiften Werte zu manipulieren denn nur echte und wahrheitsgemäße Werte können zu einer erfolgreichen Behandlung durch den Diabetologen beitragen. (für die Beantragung eines CGMS bei der KK sieht das ein wenig anders aus, aber das nur nebenbei)


    Ich denke das es für 90% der U60 jährigen leichter ist ein elektronisches Tagebuch "zu ergänzen" als ein handschriftliches, aber das ist jetzt schon sehr Off-Topic.


    Also noch einmal, bitte fälscht nicht eure Tagebücher sondern nutzt die wirklichen Daten, ich kann nur aus Erfahrung sagen das ein gepflegtes Tagebuch, ob digital oder handschriftlich, der Therapie von hohen nutzen sein kann.


    Ich kann aber auch jeden Verstehen der nicht ständig Lust hat die Daten aufzuschreiben daher noch einmal der Hinweis auf die App mySugr, ich habe die exportieren Daten der App an die KK zur Beantragung des CGMS geschickt, und diese waren (zumindest bis zum letzten Telefonat) mit den Daten und der Art der Datenübermittlung einverstanden, meine Diabetologin kommt auch einwandfrei damit zurecht!

  • Hi,
    es geht ja darum zu beurteilen, ob jemand die ICT korrekt anwendet. Dazu nutzen die Messwerte alleine erst mal nichts, es müssen ja die Kohlehydratmengen und die Faktoren dabei sein, möglichst auch sportliche Betätigung etc. Nur so kann der MDK nachweisen, dass man die ICT nicht korrekt durchgeführt hat, demzufolge diese nicht ausgereizt ist und man deshalb kein CGM braucht, sondern eine Schulung genügt.


    Allerdings ist es wahr, dass sich die gestellten Anforderungen in einem manuell geführten Tagebuch besser "herausarbeiten" lassen. Für CGM Benutzer wie mich wird es aber kritisch, wie soll ich denn nachweisen, dass ich die Therapieziele nicht erfülle, da ich sie doch dank selbstbezahltem CGM ziemlich gut erfülle. Da bliebe eigentlich nur mehrere Monate darauf zu verzichten, das zu dokumentieren und dann erst wieder eines zu nutzen. darauf habe ich so gar keinen Bock...


    Grüße
    Ikebana

  • Da bliebe eigentlich nur mehrere Monate darauf zu verzichten, das zu dokumentieren und dann erst wieder eines zu nutzen. darauf habe ich so gar keinen Bock...

    Ich glaube, das würde ich dann auch mal legger bleiben lassen.


    Verlangen kann das eigentlich niemand.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Hallo zusammen,


    genau wie Ikebana geht es mir auch. Ich bin seit nun 45 Jahren Type 1 und finanziere seit ca. 2 Jahren das Dexcom zur meiner Animas Pumpe selber.


    Ich habe einen guten HbA1c von ca. 6,5%. Seit Jahren habe ich auch kein Tagebuch mehr. Basis / Bolus wird in der Pumpe gespeichert.
    Essen Kohlenhydrate versuche ich über die Eingabe in der Pumpe einzugeben. Sport oder ähnliches lassen sich aber leider nicht vernünftig archivieren.
    Der MDK könnte nun die Daten aus dem diasend Programm bekommen.


    Ich denke, dass die Krankenkassen nun durch den neuen Beschluss nur noch das CGM bezahlen dürfen. Das Libre wird wohl hinten runter fallen.


    Die Frage ist nur, wie bekommt man als Diabetiker mit Pumpe, selbst bezahlten Dexcom und guter Einstellung von der Krankenkasse eine Kostenübernahme.


    Habe bisher abgewartet wie sich die Gesetzeslage ändert. Werde demnächst einen Versuch bei der Techniker starten.


    Ich habe aber die Befürchtung, das die meisten Diabetologen noch keine passende Schulung anbieten können.


    Grüße Schröder :venti

  • Stimmt, rein nur die Messwerte reichen nicht aus und genau aus diesem Grund gibt es digitale Hilfsmittel wie z.B. Apps welche die Daten inkl. BE/KH-Zahl inkl. Schritten (Sportprotokollierung), Eingabemöglichkeit für Insulin und andere Medikamente, Bolusrechner etc. ich denke da kommt bei weitem kein Papiertagebuch mit!


    Falls es nicht möglich ist die Daten digital zu übermitteln kann man natürlich all diese Informationen auch ausdrucken und hat somit ein Tagebuch in Papierform und kann das, bei Bedarf, auch abheften.


    Aber jeder wie er möchte, ich bleibe bei meinem digitalen Tagebuch inkl. Bolusrechner und Schrittaufzeichnung.

  • Welche sind denn da empfehlenswert? Suche eine App fürs IPhone.


    Ich denke da hat jeder was anderes was ihm besser gefällt, ich fahre sehr gut mit dem mySugr (findest du im App-Store für IOS).


    Naja ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen, und für die KK waren die Daten die ich als Ausdruck übermittelt habe vollkommen ausreichend für die Beantragung des CGMS, die wollten also keine handschriftlichen Bücher mit Blutflecken etc. von mir.


    Auch meine Diabetologin ist zufrieden mit den Informationen.

  • Bundesministerium für GesundheitBekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) zur Therapiesteuerung bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus
    vom: 16.06.2016BAnz AT 06.09.2016 B3





    Bundesministerium für Gesundheit
    Bekanntmachung
    eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
    über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
    Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)
    zur Therapiesteuerung bei Patientinnen und Patienten
    mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus

    Vom 16. Juni 2016


    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen, Anlage I („Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“) der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Unter­suchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz S. 1523), zuletzt geändert am 27. November 2015 (BAnz AT 15.02.2016 B3), wie folgt zu ändern:

    I.


    In Anlage I (Methoden, die als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen) wird folgende Nummer angefügt:
    „20.
    Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) zur Therapiesteuerung bei ­Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus


    § 1 Beschreibung der Methode



    (1) Bei der Intervention der Kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird mittels eines Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes ­gemessen. Anschließend überträgt ein mit dem Sensor verbundener Transmitter die Messwerte automatisch an das Empfangsgerät. Es werden kontinuierlich Messwerte und der Trend zum Glukosegehalt ausgegeben. Anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten warnt das Gerät vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte.


    § 2 Indikation



    (1) Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf zu Lasten der gesetz­lichen Krankenversicherung erbracht werden
    1.
    bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus,2.
    die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden,3.
    insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen ­Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können4.
    und wenn die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.


    (2) Als intensiviert ist eine Insulintherapie anzusehen, bei der die Patientin oder der Patient entsprechend ihres oder seines Lebensstils den Zeitpunkt und die Zusammensetzung der Mahlzeit selbst frei festlegt und dementsprechend die Dosierung des Mahlzeiteninsulins anhand der Menge der aufzunehmenden Kohlenhydrate und der Höhe des präprandialen Blutzuckerspiegels steuert.


    § 3 Vorgaben zur Qualitätssicherung



    (1) Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung darf die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) nur bei Erfüllung der in den folgenden Absätzen aufgeführten Qualitätssicherungsvorgaben durchgeführt werden:


    (2) Zur Durchführung der Methode rtCGM im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind:
    1.
    Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder2.
    Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder3.
    Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“.
    Die in der Richtlinie verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.


    (3) Die Patientin oder der Patient muss zeitnah im Zuge der Verordnung und vor der ersten Anwendung des rtCGM über die Schulungsinhalte zur intensivierten Insulintherapie (ICT und gegebenenfalls zur Insulinpumpe) hinausgehend, hinsichtlich der sicheren Anwendung des Gerätes, insbesondere der Bedeutung der Blutglukose-Selbstmessung und der durch das Gerät zur Verfügung gestellten Trends unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und eventuell vorhandener Vorkenntnisse geschult werden.


    (4) Die Ärztin oder der Arzt und die Patientin oder der Patient legen gemeinsam ein individuelles Therapieziel unter Nutzung der rtCGM fest. Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert das Therapieziel und im Verlauf der weiteren Behandlung die Zielerreichung.


    (5) Das eingesetzte Gerät muss ein zugelassenes Medizinprodukt zur Kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messung (rtCGM) sein. Anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten muss das Gerät vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können. Das Empfangsgerät kann in eine Insulinpumpe integriert sein.


    (6) Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personen-beziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass diese allein zum Zwecke der Behandlung der Patientin oder des Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist.“


    II.


    Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


    Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter http://www.g-ba.de veröffentlicht.



    https://www.bundesanzeiger.de/…lle=BAnz_AT_06.09.2016_B3



    Berlin, den 16. Juni 2016
    Gemeinsamer Bundesausschuss
    gemäß § 91 SGB V
    Der Vorsitzende
    Prof. Hecken