GBA-Entscheid am 16.06.2016

  • Ein CGM System würde mir helfen ein selbstbestimmteres Leben zu leben und die Gefahren die durch UZ oder HZ bestehen zu reduzieren.


    Tut mir Leid das interessiert niemanden , von den KK und MDK .

  • Steffen
    Jaein! Das stimmt dort interessiert es niemanden, aber genau dafür gibt es die Verordnungen für chronisch Kranke bzw. Behinderte! Die KK muss es uns ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben zu führen...!


    Scarlett
    Ich freue mich für dich das es bei dir so einfach geklappt hat. Bei Schwangeren scheint es hier noch einmal eine ganz klare Unterscheidung zu geben hier werden schließlich zwei Leben "gefährdet"!


    Oktober
    Soweit ich weiß geht beides parallel, das empfangsgerät wird mitgeliefert weil dexcom nicht für die Funktion des Handys garantieren kann.

  • Wirst wenig Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Pumpe noch nicht versucht worden ist. Thema "Wirtschaftlichkeitsgebot" des SGB-V. Billige Lösungen zuerst und diese müssen ausgeschöpft sein. Es sei denn es gibt verdammt gute Gründe, wieso dir eine Pumpe schlicht nicht helfen kann.


    Libre VS Pumpe müsste kostentechnisch dich beisammen sein, womit du dich auf §6 Absatz 6 der Hilfsmittelrichtlinie beziehen könntest, die DIR die Wahl des geeigneten Hilfsmittels zubilligt wenn die Wirtschaftlichkeit die selbe sein sollte.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Es ist wirklich zum Haare raufen, dass das ganze immer noch so ein Gezerre ist, aber in Frischlings Fall müsste es doch schon allein daran scheitern, ob das individuelle Therapieziel nicht anders erreicht werden kann. Bei Diagnose im Juni 2016 kann man doch noch gar nichts darüber sagen, wie es zukünftig läuft.
    Ich gönne das CGM jedem, keine Frage. Aber der G-BA hat einige Punkte zur Voraussetzung gemacht.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Libre VS Pumpe müsste kostentechnisch dich beisammen sein, womit du dich auf §6 Absatz 6 der Hilfsmittelrichtlinie beziehen könntest, die DIR die Wahl des geeigneten Hilfsmittels zubilligt wenn die Wirtschaftlichkeit die selbe sein sollte.


    Hallo
    Also die KK mit Paragrafen zu attackieren den Mut( Wissen) hätte ich nicht !

  • Eine Pumpe anstatt ein CGM?


    Was soll dieser Unfug?


    Hier werden Äpfel mit Birnen vermischt und als Zitronensorbet verkauft.


    Klar "kann" eine Pumpe eine bessere Einstellung mit sich bringen, aber im Gutachten steht nichts davon das vorher eine Pumpe getestet werden muss sondern das man Patient ist der ICT nutzt (ob Pumpe oder Pen ist dabei egal).


    Und die KK oder der MDK kann und darf keine Therapieempfehlungen geben, das obliegt allein dem Facharzt.

  • So da bin ich mal wieder.... es gibt Neuigkeiten vom MDK.


    Ich habe, nachdem der Sachbearbeiter mir am Telefon erzählt hat das mein Antrag negativ ausgefallen ist, einen Brief von der Krankenkasse erhalten mit der Bitte weitere Unterlagen einzureichen welche dann direkt an den MDK gesandt werden ohne das diese von der Krankenkasse gesichtet werden.


    Folgende Informationen / Unterlagen werden vom MDK von mir benötigt (abgetippt aus dem Brief, ich habe keine Pumpe):


    - Konkrete Benennung ärztlicherseits des in Auge gefassten CGM-Systems


    - Präzisierte Angaben ärztlicherseits hinsichtlich der für den Einsatz des CGMS beanspruchten Indikation einschließlich der präzisen Darlegung der individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation


    - Präzise Angaben ärztlicherseits zu allen relevanten Begleit- bzw. Folgekrankheiten und Medikation


    - Präzise Angaben ärztlicherseits zu allen bereits veranlassten relevanten Maßnahmen inkl. deren Wirkung (u.a. Schulungsnachweise, ggf. nachvollziehbare Angaben zu Indikation bzw. Kontraindikation einer Insulinpumpentherapie)


    - Präzise Angaben zur Insulinpumpentherapie


    - Diabetes-Protokolle, mindestens der letzten drei Monate mit Angabe in chronologischer Folge des Blutzuckers und ggf. eindeutiger Kennzeichnung von Gewebezuckerwerten, der Broteinheiten und der Insulingaben sowie aller relevaten Ereignisse / "Tätigkeiten" (z.B. Beschwerden/ Symptome, körperliche Belastung, Schlaf, interkurrente Erkrankungen / Infekte)


    So jetzt habe ich meine Diabetes-Praxis kontaktiert, mit der Bitte diese Informationen für das "Gutachten" zusammenzutragen.


    Ich möchte euch daran teilhaben lassen damit eure Anträge gleich so vollständig wie möglich an die Krankenkasse bzw. den MDK gesendet werden können ohne den ewigen Briefwechsel.


    Gruß


    Claxton

  • Bin jetzt bei der DAK und da war es null Problem wegen der Schwangerschaft ohne MDK ein CGM für die Zeit zu bekommen.


    Bei der Barmer ebenso ;) Aber Schwangerschaft ist halt wirklich speziell...


    Keine Protokolle, kein großes Gutachten, nur die Verordnung mit KOmmentaren zu Status der Schwangerschaft und meinem SChulungsstand wurde eingereicht.

  • Danke Claxton!
    Auch an dich die Frage: Wie läuft denn so ein Antrag am Anfang grundsätzlich ab? Wie wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet? Hast du dich direkt an die Kasse gewendet? Wenn ja, mit welchen Schreiben? Oder genügt es anfangs, dass der Arzt einfach ein rtCGMS-Rezept ausstellt, das dann zur Prüfung bei der Kasse eingeht?
    Oder läuft das ganz anders?

  • Ich halte dir die Daumen, dass das damit klappt, Claxton. Haben die von deiner DiaPraxis was dazu gesagt? Weiß von meinem DiaDoc, dass er solche Gutachten nur selten machen kann, weil die von der KK nicht bezahlt werden, er also seine Freizeit dafür opfern muss.. :S


    Ja, Schwangerschaft ist speziell, klar, gibt aber nach wie vor Kassen die trotzdem das CGM verweigern.. :thumbdown:

  • Ich habe die TK mit allem Erdenklichen quasi "vollversorgt". Im Grunde sogar doppelt, nachdem man kurz vor Veröffentlichung der GBA-Entscheidung zunächst aus den allseits bekannten formalen Gründen ablehnte und ich dann nach erfolgtem Widerspruch wegen der in der Widerspruchsfrist erfolgten Veröffentlichung offensichtlich alles so lange liegen ließ, dass man weitere 3 Monate Tagebücher anforderte (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Da fühlt man sich mitunter schon herausgefordert. Naja, im Zweifel geht's dann halt noch vor's Sozialgericht. Dann aber richtig und mit Urteil. Damit zumindest andere Patienten in gewisser Weise davon profitieren (Auch wenn's natürlich eine individuelle Entscheidung sein wird, lässt sich die Kammer ja möglicherweise genauer zu definieren, wie die Krankenkassen mit den im GBA-Beschluss genannten Voraussetzungen in der Praxis umzugehen haben.)

    No pain remains - No feelings...

  • Ja ich versorge die TK gerade auch doppelt mit den Infos. Leider ist mein Diadoc gerade im Urlaub so dass sich das alles etwas verzögert aber sobald ich die Unterlagen erneut erstellt habe geht das Spiel eben weiter! Mal schauen wie schnell ich dann positiv oder negativ einen Bescheid erhalte.... es bleibt also spannend!

  • Ich habe eine neue Info bezüglich der von den Krankenkassen geforderten Daten:
    Rezept und ärztliche Bescheinigung.
    Keine Blutzuckertagebücher, keine HbA1c-Werte



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  • [quote]Ich habe eine neue Info bezüglich der von den Krankenkassen geforderten Daten:
    Rezept und ärztliche Bescheinigung.
    Keine Blutzuckertagebücher, keine HbA1c-Werte


    Da ich und meine Diabetesberaterin vor längere Zeit ein CGM Antrag bei der Krankenkassen einreichte wollte, und es bis jetzt noch nicht geschehen ist, rief ich heute da an. Das Gutachten war schon seit mehrere Wochen fertig, und ist mehrere Seiten lang. Jedenfalls sind wir davon ausgegangen das die üblichen Dokumentation wie HbAc, Blutuckertagebücher, Rezept und Gutachten dort eingereicht werden müsse, die dort dem MDK vorgelegt werden. Heute war der Medtronic Außendienst da und Berichte das nur eine kurze ärztliche Bescheinigung und die Rezepte nötig wären. Ich konnte es nicht glauben, telefonisch wurde es mir, auf mein Nachfragen, von Medtronic bestätigt. Die Krankenkassen haben gemerkt das sie so nicht weiterkommen.

  • Zitat

    [quote]Ich habe eine neue Info bezüglich der von den Krankenkassen geforderten Daten:
    Rezept und ärztliche Bescheinigung.
    Keine Blutzuckertagebücher, keine HbA1c-Werte


    Da ich und meine Diabetesberaterin vor längere Zeit ein CGM Antrag bei der Krankenkassen einreichte wollte, und es bis jetzt noch nicht geschehen ist, rief ich heute da an. Das Gutachten war schon seit mehrere Wochen fertig, und ist mehrere Seiten lang. Jedenfalls sind wir davon ausgegangen das die üblichen Dokumentation wie HbAc, Blutuckertagebücher, Rezept und Gutachten dort eingereicht werden müsse, die dort dem MDK vorgelegt werden. Heute war der Medtronic Außendienst da und Berichte das nur eine kurze ärztliche Bescheinigung und die Rezepte nötig wären. Ich konnte es nicht glauben, telefonisch wurde es mir, auf mein Nachfragen, von Medtronic bestätigt. Die Krankenkassen haben gemerkt das sie so nicht weiterkommen.






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  • Neue Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis für CGM-Systeme



    Guten Abend zusammen :) ,


    jetzt wo der G-BA Bescheid durch ist, weiß jemand ob es für CGM-Systeme schon eine eigene Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis (https://hilfsmittel.gkv-spitze…/hmvAnzeigen_input.action) gibt oder ob eine in Arbeit ist?


    Ich frage, weil ich entdeckt habe, dass die AOK Hessen "den Abschluss eines Vertrages nach § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit rtCGM-Geräten in den Produktgruppe 03 (sensorenunterstützte Pumpentherapie – SuP) sowie in der Produktgruppe 21 (Stand alone rtCGM-Geräte) beabsichtigt" (http://www.bv-aok.de/he/hilfsm…sverhandlungen/index.html) und im Hilfsmittelverzeichnis keine Untergruppe in der Produktgruppe 21 für CGM-Systeme finden konnte, lediglich für herkömmliche Blutzuckermessgeräte, die kapillar über die Fingerbeere messen (Produktart 21.34.02.1/2).


    Freue mich, falls jemand weiterhelfen kann!