Pressemitteilung Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker

  • Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker


    Berlin, 16. Juni 2016 – Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetikerinnen und Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.


    „Mit Hilfe der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung kann die Blutzuckereinstellung bei Diabetikern, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, deutlich verbessert werden. Selbst häufige Blutglukoseselbstmessungen mittels Teststreifen reichen manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden. Eine gute individuelle Blutzuckereinstellung ist bei Diabetes aber immens wichtig, da nur so schwere Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden können“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.


    Bei der rtCGM wird mittels eines fadenförmigen Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes – beispielsweise am Bauch – gemessen und an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet. Auf dem Display des Empfangsgerätes kann die Diabetikerin oder der Diabetiker jederzeit den aktuellen Glukosewert sowie den diesbezüglichen Trend ablesen und entsprechend rechtzeitig durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe einer Stoffwechselentgleisung entgegensteuern.


    Die Anwendung der rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung hat der G-BA mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden. Festgelegt ist, welche Fachärzte zur Durchführung berechtigt sind, die Dokumentation des individuellen Therapieziels und des Behandlungsverlaufs sowie die Schulung der Patientinnen und Patienten. Festgelegt ist zudem, dass die einsetzbaren Messgeräte als rtCGM zugelassen sein müssen und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.


    Mit Schreiben vom 14. Juli 2011 hatte der GKV-Spitzenverband die Bewertung der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messegeräten beantragt. Der G-BA nahm den Antrag mit Beschluss vom 10. November 2011 an und leitete das Beratungsverfahren ein.


    Bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigte der G-BA die anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen ersten fachlichen Einschätzungen, den Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie die im gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren eingebrachten Argumente. Stellungnahmeberechtigt waren wissenschaftliche Fachgesellschaften, betroffene Medizinproduktehersteller und die Bundesärztekammer.


    Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.


    Hintergrund – Methodenbewertung


    Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, auf welche medizinischen oder medizinisch-technischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.

    Dateien

    Gruß euer Grisu


    Wir leben mit dem Diabetes und nicht für den Diabetes :nummer1:

  • Herzlichen Dank für die Info!!!


    Wenn ich es richtig gelesen habe, betrifft es aber nicht das Libre, wegen der fehlenden Warnfunktion???


    Oder seht Ihr das anders?

    Die kleinen Freuden wärmen das Herz.
    (aus Italien)

  • Die Anwendung der rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung hat der G-BA mit bestimmten qualitätssichernden Vorgaben verbunden. Festgelegt ist, welche Fachärzte zur Durchführung berechtigt sind, die Dokumentation des individuellen Therapieziels und des Behandlungsverlaufs sowie die Schulung der Patientinnen und Patienten. Festgelegt ist zudem, dass die einsetzbaren Messgeräte als rtCGM zugelassen sein müssen und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass hierauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.

    Dokumentation des Behandlungsverlaufs und Therapieziel sind ja kein Problem. Schulung? Ich weiß ja nicht was geschult werden soll, ich benutze mein Dexcom seit 9 Monaten ohne Probs und ohne Schulung.

    Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.

    Wie lange dauert das im Regelfall?


    Auf jeden Fall eine Top Entscheidung die schon lange überfällig war. Mit einem CGM ist der Diabetes wesentlich einfacher zu händeln und zu ertragen. Und ich weiß nach über 30 Jahren Diabetes, wovon ich spreche.

  • Was bedeutet das für das Libre? Wenn ein volles CGM nun von der Kasse bezahlt werden wird ist doch das Libre nicht mehr interessant, oder sehe ich das falsch? Wann ist damit zu rechnen, das die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt?

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • :nummer1: Endlich, Gott sei Dank..
    Vielen lieben Dank für die Info :D
    Nein, seh das auch so, dass das Libre da nicht drunter fällt.

  • Was bedeutet das für das Libre? Wenn ein volles CGM nun von der Kasse bezahlt werden wird ist doch das Libre nicht mehr interessant, oder sehe ich das falsch? Wann ist damit zu rechnen, das die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt?


    Nein, seh das auch so, dass das Libre da nicht drunter fällt.


    Parallele Diskussion: Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge


    Scheint wohl so zu sein, dass das Libre da nicht drunter fällt. Aber ich vermute ganz stark, (SEHR STARK), dass dir die Kasse freiwillig das Libre, unbegrenzt Messstreifen und unbegrenzt Ersatzsensoren zur Verfügung stellt. Wäre nämlich im Gesamtpaket immernoch deutlich billiger als dich mit einem CGM-System auszustatten :)


    Und dann merkt man, wie "ach so heftig" denen juristisch die Hände gebunden sind, wenn sie nur wollen ;) Auf einmal geht es dann nämlich sicher flächendeckend, das FSL zu übernehmen.


    Grüße
    grosb

    Using FSL

  • Das heißt ja jetzt keineswegs, dass jeder, der "Hier" schreit, ein CGM bekommt!
    Das muss schon einen Grund haben, bspw (oder v.a.) bei fehlender Hypo-Wahrnehmung und Gefährdung für Leib und Leben. ("Wer schon mind. zweimal mit Tatü-tataa eine Glukagon-Spritze gebracht bekam ...")

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Scheint wohl so zu sein, dass das Libre da nicht drunter fällt. Aber ich vermute ganz stark, (SEHR STARK), dass dir die Kasse freiwillig das Libre, unbegrenzt Messstreifen und unbegrenzt Ersatzsensoren zur Verfügung stellt. Wäre nämlich im Gesamtpaket immernoch deutlich billiger als dich mit einem CGM-System auszustatten

    Da bin ich gaaaaanz deiner Meinung.


    Die Kassen könnten ja zwischen CGM und FSL splitten und die Kriterien, wer welches Gerät wirklich benötigt in Fälle von "mit" und "ohne"
    Hypo-Wahrnehmungsstörung aufteilen.
    Somit könnten Sie die Kosten in einem eingedämmtem Rahmen halten.

    Grüße Maverick


    "Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen."
    (Winston Churchill)

  • Ja. OHNE Hypowahrnehmung kann ein CGM bekommen, "MIT" bekommt garnix.
    Das Libre bekommt keiner.
    Das lese ich aus dem gerade getroffenen Beschluss heraus. Ob für das Libre irgendwann noch ein anderer Beschluss gefasst wird (CGM ohne Alarmfunktion) steht in den Sternen.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Und weshalb hab ich dann ein Libre (ohne Selbstbehalt)..... auch schon vor dem GBA-Beschluss?

    Grüße Maverick


    "Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen."
    (Winston Churchill)

  • Das heißt ja jetzt keineswegs, dass jeder, der "Hier" schreit, ein CGM bekommt!
    Das muss schon einen Grund haben

    Alle Auflagen, die gestellt werden und nix mit wirtschaftlichen Aspekten zu tun haben, kommen vom Arzt. Der richtige Arzt unterschreibt alles, was dem Patienten hilft. Da bin ich mir fast sicher :)
    Wenn man Tagebücher oder ähnliches vorlegen muss, dann nimmt man sich 2-3 Nachmittage und 3 verschiedene Kullis Zeit, dann hat man auch die gewünschten Unterlagen.
    Wenn es um eine Schulung geht, kann man die absolvieren.


    An der Front sehe ich mich, auf kurz oder lang, immer als Gewinner. Rechtlich ist das was anderes. Da sehe ich (im Allgemeinen) immer die Großen am langen Hebel. Habe vermutlich zuviel Verschwörungstheorien verfolgt. Jedoch ist die rechtliche Kiste jetzt ja durch.


    Grüße
    grosb


    PS: Zur Hypowahrnehmungsstörung: Haben wir die nicht alle ;):whistling:

    Using FSL

  • So wie ich das sehe, haben CGMs jetzt eben den selben Status wie Insulin-Pumpen. Im Prinzip dürfen die Kassen das bezahlen, aber es ist (wie bei einer Pumpe) vom Einzel-Fall abhängig, ob es Sinn macht oder nicht. ;) Und es gibt jetzt eben nicht mehr irgendwelche Spezial-Anforderungen wie "es muss eine lebensbedrohliche Situation" vorliegen, es ist jetzt einfach ein 'normales: Therapie-Hilfsmittel.
    In jedem Fall eine sehr erfreuliche Entwicklung! :thumbsup:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • So wie ich das sehe, haben CGMs jetzt eben den selben Status wie Insulin-Pumpen. Im Prinzip dürfen die Kassen das bezahlen, aber es ist (wie bei einer Pumpe) im Einzel-Fall abhängig, ob es Sinn macht oder nicht. ;)

    War ihnen das vorher nicht möglich? Kenne mich mit CGM nicht sonderlich aus. Aber wenn es so war, hätte sich ja nichts geändert, oder?


    Gruß
    grosb

    Using FSL

  • War ihnen das vorher nicht möglich?


    Klar, da wird ja auch viel BS erzählt, letztlich hilft aber in solchen Fällen immer eine offiziell-juristische Stellungnahme. Der ganze Eiertanz war selbstverständlich aus rein sachlicher Sicht so überflüssig wie der sprichwörtliche Kr***

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • War ihnen das vorher nicht möglich? Kenne mich mit CGM nicht sonderlich aus. Aber wenn es so war, hätte sich ja nichts geändert, oder?

    Richtig!


    Nur durch dieses Gerichtsurteil Ende letzten Jahres durften sie erst mal gar nicht mehr bezahlt werden.


    Und jetzt sind wir wieder da, wo wir davor waren.
    Nur ist die da schon gängige Praxis jetzt offiziell.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Sehe ich auch so. Der ganze Hype um das Urteil ist nicht nachvollziehbar, ein CGM gibt es erst (so wie bei einer Pumpe), wenn nachgewiesen werden kann, dass medizinische Indikationen vorliegen...und selbst wenn diese vorliegen, muss es nicht genehmigt werden.


    Was das Libre betrifft muss sich auch hier nichts ändern, keine Alarme, kein CGM..fertig...und es muss auch keine KK geben, die sich darauf einlassen, da sie das Libre als kostengüstigere CGM-Variante sehen (wollen), um so um eine Genehmigung herumzukommen, da ein CGM nunmal nicht "einfach so" für alle da ist.


    Alles in allem ist das ganze Urteil ein schlechter Witz, die breite Masse geht (einmal mehr) leer aus...

  • Sehe ich teilweise anders. CGM für jeden Typ-1 wirds nicht geben, es braucht die "Indikation". Aber ich sehe es im Punkt FGM anders. Weil:


    (a) "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" gibts als Ausrede nichts zu erstatten künftig nicht mehr. Somit sind auch alle Hilfsmittel, die zu einer vorherigen NUB gehören spontan erst mal durchaus erstattungsfähig geworden.
    (b) Damit ist das Libre ein unstrittiges grundsätzlich erstattungsfähiges Hilfsmittel. Es mag kein verordnungsfähiges CGM sein (Thema Alarme), aber das ist egal. Somit gilt:
    (c) §6(6) Hilfsm-RL. Bis zur Höhe der Teststreifenkosten müssen damit Hilfsmittel bezuschusst werden.


    Zitat:

    Zitat

    Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.


    Wichtiger Teil unterstrichen. Damit ist das frühere TK Modell "Zuschuss" das Minimum, auf das jeder Versicherte künftig Anspruch hat. Wie mit bisherigen Einsprüchen umgegangen wird ist eine spannende Sache. Ich werde auf meine bisher vorgeschossenen 1000€ (knapp 1 Jahr Libre selbst bezahlt) nicht kampflos verzichten. Und jeder, der ein echtes CGM bisher selbst zahlt und es künftig mangels Indikation NICHT bekommen sollte, der kann sich diese Opportunitätskosten der Streifen erstatten lassen. Weil er etwas besseres wählt und die Mehrkosten / Folgekosten zu zahlen hat.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Oohh, schade liebe KK. Hab immer lieb nach dem Libre gefragt und ihr habt mich abblitzen lassen.


    Jetzt arbeite ich mit meiner Ärztin einen Plan für das Dexcom G5 aus :kiss:

  • Hallo Grounded,


    sorry, ich habe nicht alles bis ins Detail verfolgt. Woher jedoch liest du aus diesem Beschluss. dass das Libre ein unstrittig grundsätzlich erstattungsfähiges Hilfsmittel ist?


    Sehe ich teilweise anders. CGM für jeden Typ-1 wirds nicht geben, es braucht die "Indikation". Aber ich sehe es im Punkt FGM anders. Weil:

    (a) "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" gibts als Ausrede nichts zu erstatten künftig nicht mehr. Somit sind auch alle Hilfsmittel, die zu einer vorherigen NUB gehören spontan erst mal durchaus erstattungsfähig geworden.
    (b) Damit ist das Libre ein unstrittiges grundsätzlich erstattungsfähiges Hilfsmittel. Es mag kein verordnungsfähiges CGM sein (Thema Alarme), aber das ist egal. Somit gilt:
    (c) §6(6) Hilfsm-RL. Bis zur Höhe der Teststreifenkosten müssen damit Hilfsmittel bezuschusst werden.




    Ich lese das erstmal anders. CGM, das die genannten Kriterien erfüllt ist erstattungsfähig, der Rest ist nicht erwähnt. Ich würde mich ja freuen wenns so wäre, aber bevor ich an meine KK herantrete, damit ich auch meine Zuzahlung erstattet bekomme muss ich sicher sein.


    VG cheers

    Closed Loop Open Mind

  • die breite Masse geht (einmal mehr) leer aus...


    Die breite Masse braucht aber auch kein CGMS. Da ist immer noch der Unterscoed zwischen Brauchen und Haben wollen.
    Wer es braucht, sollte es bekommen. Wer es braucht, braucht auch meist nicht noch einen Papierkrieg.
    Wer es einfach nur haben will, Tja, ich hätte ich gerne einen Jaguar mit Sonderausstattung. Und wenn ich das Geld habe, kann ich mir auch Extras gönnen. Ansonsten ist die KK kein wünsch-Dir-Was.