Pressemitteilung Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten künftig GKV-Leistung für insulinpflichtige Diabetiker

  • Hallo Schlüti,
    finde die Frage nicht behämmert, sondern wichtig!
    Ich hab nämlich auch keine Ahnung und würde mich über Aufklärung -ohne Deckel auf Dach- sehr freuen. :)

    Die kleinen Freuden wärmen das Herz.
    (aus Italien)

  • Oh Traute, Du rettest meinen Tag! Ich hatte schon ernste Selbstzweifel und wunde Finger vom suchen ;) . Mochte gar nicht gucken, wie eine eventuelle Antwort lautet.
    Juristerei ist für meine grauen Zellen Schwerstarbeit. Ich dachte, ich habe etwas überlesen 8|

  • Ich sei, gewährt mir die Bitte, in Eurem Bunde die dritte. :blush: Der 30.06. ist mir zuletzt hier auch nicht als Termin begegnet.


    (Ah okay, ist vielleicht auch ein Missverständnis.)

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Dann bin ich Nummer 4.. :whistling: :blush: Steh auch irgendwie auf'm Schlauch..


    Karli
    Ich kann deine Bedenken sehr gut verstehen und dass die Kasse nicht interessieren wird, ob du jetzt nur 6x messen musst um deine Therapie im Griff zu halten oder 20x. Vielleicht deinen DiaDoc wegen seines Budgets und dann dich, weil du nicht genug Teststreifen verschrieben bekommst, aber die Kasse sicherlich nicht.. Und ich finde auch, dass Lebensqualität da für uns Patienten eine ziemlich große Rolle spielt und es verdammt ätzend ist, dass niemanden das interessiert. Auch wenn es 300% teurer ist. Wenn jemand es für eine gute Einstellung braucht sollte er/sie es doch bekommen oder?

  • Unsere Verbände und Patientenorganisationen sehen die Entscheidung sehr positiv. (Zu positiv vielleicht? Hm. ?( )


    Zitat

    Zufrieden mit dem Beschluss äußerten sich Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und der Deutsche Diabetiker Bund (DDB). „Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Therapie des Diabetes mellitus und ein Segen für die Patienten“, sagte Baptist Gallwitz, Präsident der DDG. „Die Entscheidung erleichtert insulinpflichtigen Patienten die Teilhabe an Bildung und Arbeit und bringt ihnen ein großes Stück Lebensqualität, was vor allem für betroffene Kinder erfreulich ist“, betonte Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE. Corinna Hahn, stellvertretende DDB-Bundesvorsitzende, sprach von einem „Meilenstein in der Versorgung von Diabetikern in Deutschland“.


    https://www.aerzteblatt.de/nac…ten-kuenftig-GKV-Leistung


    http://www.deutsche-diabetes-g…ntinuierlichen-gluko.html


    Wer das Therapieziel mit normaler Messung erreicht, braucht offenbar nicht anzufragen. :confused2
    Ich denke, CGM ist nicht für jeden Insulinpflichtigen unbedingt notwendig. Aber wenigstens FGM sollte man jedem Diabetiker mit Insulin erstatten!

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

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  • (Zu positiv vielleicht? Hm. ?(


    alle Euphorie beiseite - das ist ein sehr positives Signal, wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wie schon so oft, hätte ich noch mehr, als bisher, an der Kompetenz der Entscheider gezweifelt. Denke das CGM dürfte es seit ca. 2005 geben...........es hat vielen bisher sehr geholfen.............medizinisch gibt es keine Zweifel, lediglich an der Finanzierung, wie bei allen medizinischen Leistungen............aber Spätschäden rechnen sich auch nicht.............das sehe ich täglich in der Arbeit!
    Die KK lehnte das CGM überwiegend wegen der Urteile über Hilfsmittel oder nicht ab...mit dem freundlichen Text, dass sie sich an die Gesetzeslage halten müssen - hmm, das geht halt jetzt nimmer!
    cd63

    Grüße nest

  • Ich meinte das nur so, dass die Kassen vermutlich immer noch genügend Gründe und Auswege finden werden, um es auch weiterhin nicht bezahlen zu müssen und dass diese täglichen Kämpfe bei den Verbandsoberen nicht ankommen.

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Ich finde es sehr wichtig, dass jetzt endlich auch eine Zeitgemäße Technik anerkannt wird als das was es ist, eine Hilfe zu Verbesserung der Gesundheit. Was jetzt daraus wird, ob es sich vereinfacht, ein CGM zu bekommen wenn Indikationen vorliegen, das wird uns die Zukunft zeigen.


    Ich werde jedenfalls auch darum streiten, wenn es notwendig ist. Und auch die Krankenkasse wechseln wenn es nötig ist.


    Mein Ziel ist es, meinen BZ so optimal wie möglich zu managen, und das geht eben für viele nur mit einer wirklich guten Überwachung. So lange wie es diese Technik nun schon gibt, ist es eigentlich ein schlechter Witz dass es nicht bis jetzt kaum jemand als Kassenleistung bekommen konnte.


    Irgendwann muss man next Level akzeptieren.



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  • https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135.html


    Eigentlich gilt:

    Zitat

    Die Beschlussfassung über die Annahme eines Antrags nach Satz 1 muss spätestens drei Monate nach Antragseingang erfolgen. Das sich anschließende Methodenbewertungsverfahren ist in der Regel innerhalb von spätestens drei Jahren abzuschließen, es sei denn, dass auch bei Straffung des Verfahrens im Einzelfall eine längere Verfahrensdauer erforderlich ist. Hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einem Verfahren zur Bewertung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode nach Ablauf von sechs Monaten seit Vorliegen der für die Entscheidung erforderlichen Auswertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse noch keinen Beschluss gefasst, können die Antragsberechtigten nach Satz 1 sowie das Bundesministerium für Gesundheit vom Gemeinsamen Bundesausschuss die Beschlussfassung innerhalb eines Zeitraums von weiteren sechs Monaten verlangen. Kommt innerhalb dieser Frist kein Beschluss zustande, darf die Untersuchungs- und Behandlungsmethode in der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden.


    Irgendwie erklärt dieser Paragraph nicht wirklich, warum die ersten CGMs etwa ab 2001 aufgetaucht sind, der G-BA das IQWIG Ende 2012 beauftragt hat und nun zum beschlusszeitpunkt gerade mal 2016 ist.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Nachdem ich bei meiner Kasse angefragt hatte wegen CGM und eine ziemlich kurze und knappe Antwort bekommen habe, habe ich mich dran gesetzt und mir verschiedene Kassen rausgeschrieben, bei denen ich jetzt nach und nach anrufen und mich erkundigen werde. Ich glaube nämlich leider, dass meine Kasse auch nach dem Urteil nicht zahlen wird.. Tun sie zur Zeit nicht mal bei Schwangeren!!!! :arghs: :thumbdown: Und ich wage zu bezweifeln, dass die das Urteil abhalten wird, die werden ihre Wege zur Ablehnung finden :S

  • https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135.html


    Eigentlich gilt:


    Irgendwie erklärt dieser Paragraph nicht wirklich, warum die ersten CGMs etwa ab 2001 aufgetaucht sind, der G-BA das IQWIG Ende 2012 beauftragt hat und nun zum beschlusszeitpunkt gerade mal 2016 ist.


    Vorher wurde kein NUB-Antrag gestellt. Der Antrag wurde erst Ende 2011 gestellt, das Verfahren hat sich dann bis Juni 2016 hingezogen.


    Grundsätzlich ist zu beachten, das natürlich nicht jeder ein CGM bekommen wird, die Einschränkung, dass nur diejenigen mit schlechten HbA1c-Werten ein CGM bekommen oder viele schwere Hypos haben sehe ich jedoch nicht. Denn der Beschluss erkennt gerade an, dass das Erreichen der Therapie-Ziele eine Indikation für ein CGM sein kann. Klar muss aber auch sein, es kann jetzt nicht jeder sagen "mein Ziel ist der HbA1c von 4,0" und bekommt bis zum St. Nimmerleinstag ein CGM. Es müssen sinnvolle begründete Ziele sein und die Erreichung des Zieles darf nicht mit geringeren Mitteln (Wirtschaftlichkeitsgebot!!!) möglich sein, d. h. die Therapie mit ICT oder Pumpe muss ausgeschöpft sein. Dass die Therapie ausgeschöpft ist sowie die bisherige Therapie selber muss auch gut dokumentiert sein. Wie schwer es sein wird, wird die Praxis und die Auslegung der Gerichte zeigen. Allerdings müssen Krankenkassen nun inhaltlich und einzelfallbezogen entscheiden. Ich persönlich gehe davon aus, dass es ähnlich verlaufen wird, wie mit der Pumpe. In der Anfangszeit war es auch deutlich schwerer eine Pumpe zu bekommen, das hat sich nivelliert und es ist nun deutlich einfacher; wenn auch nicht völlig problemlos.


    Ich habe den Beschluss hier ausführlicher dargestellt: https://menschen-mit-diabetes.…16/cgm-beschluss-des-g-ba


  • die Erreichung des Zieles darf nicht mit geringeren Mitteln (Wirtschaftlichkeitsgebot!!!) möglich sein, d. h. die Therapie mit ICT oder Pumpe muss ausgeschöpft sein.

    Das ist ein interessanter Punkt: Was ist wirtschaftlicher?
    Ob es vielleicht künftig bei einem Pumpenantrag heißt: Schöpfen sie erst mal die Möglichkeiten eines CGM aus! ?

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Da Pumpe billiger als CGM wirds genau umgekehrt sein, Ohne Pumpe vermutlich kein CGM würde ich tippen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Vorher wurde kein NUB-Antrag gestellt. Der Antrag wurde erst Ende 2011 gestellt, das Verfahren hat sich dann bis Juni 2016 hingezogen.



    http://www.diabetes-technologi…bernahme-durch-die-kassen ... Urteil aus 2010. Hier ein 2005er Beitrag der Barmer: http://www.blutzucker-coach.com/CGMS_und_krankenkasse.html


    Die Kassen scheinen sich die Jahre zuvor mit "zahlen wir nicht, der Grund ist uns egal" gewehrt zu haben. Damals gabs nach deiner Info nicht mal einen Antrag auf eine NUB. So kann man einen Vorgang natürlich bestmöglich die die Länge ziehen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Habe mich heute früh mit meinem DiaDoc über den Beschluss unterhalten. Er hat per Mail die Info bekommen, dass das CGM Kassenleistung wird und von dazu berechtigten Ärzten verordnet werden kann (ab Geltung des Entscheids, also Verkündung usw. , nicht ab sofort). Seiner Ansicht nach geht das dann tatsächlich ohne ein Antragsverfahren, sondern einfach auf Rezept.


    Er versteht den Beschluss in seiner Gesamtheit allerdings nicht wirklich. Dass nicht zwischen Typ 1 und Typ 2 unterschieden wird, hält er für einen Fehler, da die Kassen nun offenbar teure CGMS bezahlen, wo es das FSL viel günstiger tun würde. Irgendwie unausgegoren und vielleicht ein Schnellschuss vom G-BA, weil man sich unter Druck wähnte, auch mal irgendwas Gutes für Diabetiker tun zu müssen. Schnellschuss kann man das nun zwar nicht mehr nennen nach der jahrelangen Verfahrenszeit, aber vielleicht überholt vom Fortschritt des FreeStyle Libre? Ihn ärgert, dass demnächst ein weiteres Antidiabetikum nicht mehr erstattet wird. (edit nach Google: G-BA gegen Bundesgesundheitsministerium, wow, wilde Zeiten... nach 5 Jahren fallen die Glinide jetzt tatsächlich raus :patsch: )


    Mir ist der Gedanke, dass dieses weitreichende Okay jetzt ein Ausgleich und eine Besänftigung für viele andere negative Entscheidungen des G-BA sein soll, neulich auch schon gekommen. Gab vielleicht doch einiges an Gegenwind, nachdem im Laufe der Zeit bereits etliche Medikamente gegen Diabetes vom Markt verschwunden sind. ?(


    Zu Repaglinid: http://www.apotheke-adhoc.de/n…sschluss-mit-verspaetung/

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von hakaru ()

  • Eine grundsätzliche Frage: Wer sind die berechtigten Ärzte?


    Laut meiner KK der behandelnde Diabetologe.
    Laut mir mindestens der behandelnde Diabtologe. Der weiß schließlich am besten Bescheid.


    Irgendwelche Kassen-Vertrags-Ärzte (falls es sowas überhaupt gibt) haben ja keine Ahnung vom teilweise jahrelangen Leidensweg der Patienten. Ein Urteil von so jemandem würde ich immer anzweifeln, wenns nicht in meinem Sinne ist :D


    Gruß
    grosb

    Using FSL

  • Die CGM Schulung ist ja auch noch damit verbunden. Deshalb vermute ich, dass die Arztpraxis diese Schulung erst mal anbieten muss, ehe der Diabetologe das CGM verschreiben darf.

  • http://www.aerztezeitung.de/me…jetzt-kassenleistung.html


    Zitat

    Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie oder Fachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft " oder mit vergleichbarer Qualifikation sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Anerkennung "Kinder- Endokrinologie und -Diabetologie". (cw)

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Hallo ihr >Lieben,
    hoffentlich haben sich folgende Infos nicht schon woander in diesem Threat versteckt...
    Ich habe gestern mal wieder mit den DM1-Center(oder so ähnlich) der TKK telefoniert.
    Der CGM-Beschluss ist noch nicht (!) rechtskräftig, weil das Ministerium die Möglichkeit der Einsprucherhebung 2 Monate nach Beschlussfassung hat.
    Es gälte zu warten, bis der Beschluss es in den Bundesanzeiger geschaft habe https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
    Jetzt gestellte Anträge würde noch einhellig abgelehnt werden.
    Mit der libre-hotline habe ich auch telefoniert, die angiebt, dass Ihr derzeit keine Informationen vorlägen...aber es könne wohl nicht mehr lange dauern....
    liebe Grüße an die geduldige Gemeinde
    Radioline