Nachdem ich mich mit meinem Gratissensor immer mehr anfreunde hab ich heute mal in der Hilfsmittelabteilung der SBK angerufen.
Ja, das Libre übernehme man. Aber es ist ja eine „neue, bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode“ und daher keine Kassenleistung.
Äh, da hat wer sowohl das BSG-Urteil als auch den GBA-Entscheid mal wieder nicht verstanden.
Aber ok, weiter im Text: aber die SBK hat es als Satzungsleistung aufgenommen und zahle es damit freiwillig und (abseits der normalen Zuzahlung) vollständig(!) für 26 Sensoren im Jahr hm in der Satzung https://www.sbk.org/ueber-uns/verwaltungsrat/satzung/ und den Nachträgen https://www.sbk.org/ueber-uns/…ungsrat/bekanntmachungen/ konnte ich es nicht finden
Es gebe nur ein paar Voraussetzungen:
sie brauchen ein Kassenrezept ok
ich muß insulinpflichtig sein yep, soll ja als Alternative für die Teststreifen sein und die bekommt (ob das nun sinnvoll ist oder nicht) ja nur wer mit Insulin
ich muß ICT machen dito
das Rezept muß von einem Diabetologen sein hm, Teststreifen darf man auch als Dia-Patient eines normalen Arztes bekommen .. das kenn ich doch woher?
Der Arzt muß bestätigen, daß ich in die Nutzung eingewiesen bin hm, klingelingeling
es muß auf dem Rezept stehen, daß die individuellen Ziele auf konventionellem Weg nicht erreichbar sind ... äh, DAS SIND EXAKT die Voraussetzungen eines rtCMGs!?
es fehlt eigentlich nur die Voraussetzung der Umfassenden Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs und natürlich die realtime/Alarm-Eigenschaften, weil es ja kein rtCGM ist.
Verlangt die SBK hier wirklich die persönlichen Voraussetzungen für das Vorliegen es eines rtCGMs? Wenn ich die alle hätte (bzw der Doc sie wirklich gewissenhaft und MDK-fest darlegen kann), dann würde ich doch kein für die SBK günstiges Libre anstreben sondern eine echtes rtCMG!?
Wie sind denn Eure Erfahrungen mit der SBK? Mußte da was speziell draufstehen auf dem Rezept? Bzw. als Schreiben dazu?