SBK und das Libre - Wollen die mir ein X für ein U vormachen?

  • Nachdem ich mich mit meinem Gratissensor immer mehr anfreunde :D hab ich heute mal in der Hilfsmittelabteilung der SBK angerufen.


    Ja, das Libre übernehme man. Aber es ist ja eine „neue, bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode“ und daher keine Kassenleistung.


    Äh, da hat wer sowohl das BSG-Urteil als auch den GBA-Entscheid mal wieder nicht verstanden. :patsch:


    Aber ok, weiter im Text: aber die SBK hat es als Satzungsleistung aufgenommen und zahle es damit freiwillig und (abseits der normalen Zuzahlung) vollständig(!) für 26 Sensoren im Jahr hm in der Satzung https://www.sbk.org/ueber-uns/verwaltungsrat/satzung/ und den Nachträgen https://www.sbk.org/ueber-uns/…ungsrat/bekanntmachungen/ konnte ich es nicht finden ?(:help:




    Es gebe nur ein paar Voraussetzungen:


    sie brauchen ein Kassenrezept ok
    ich muß insulinpflichtig sein yep, soll ja als Alternative für die Teststreifen sein und die bekommt (ob das nun sinnvoll ist oder nicht) ja nur wer mit Insulin
    ich muß ICT machen dito
    das Rezept muß von einem Diabetologen sein hm, Teststreifen darf man auch als Dia-Patient eines normalen Arztes bekommen .. das kenn ich doch woher?
    Der Arzt muß bestätigen, daß ich in die Nutzung eingewiesen bin hm, klingelingeling
    es muß auf dem Rezept stehen, daß die individuellen Ziele auf konventionellem Weg nicht erreichbar sind ... äh, DAS SIND EXAKT die Voraussetzungen eines rtCMGs!?



    es fehlt eigentlich nur die Voraussetzung der Umfassenden Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs und natürlich die realtime/Alarm-Eigenschaften, weil es ja kein rtCGM ist.



    Verlangt die SBK hier wirklich die persönlichen Voraussetzungen für das Vorliegen es eines rtCGMs? Wenn ich die alle hätte (bzw der Doc sie wirklich gewissenhaft und MDK-fest darlegen kann), dann würde ich doch kein für die SBK günstiges Libre anstreben sondern eine echtes rtCMG!? :whistling:


    Wie sind denn Eure Erfahrungen mit der SBK? Mußte da was speziell draufstehen auf dem Rezept? Bzw. als Schreiben dazu?

    Einmal editiert, zuletzt von Tarabas ()

  • Ja, das Libre übernehme man. Aber es ist ja eine „neue, bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode“ und daher keine Kassenleistung.

    Äh, da hat wer sowohl das BSG-Urteil als auch den GBA-Entscheid mal wieder nicht verstanden. :patsch:

    Du hast den Unterschied zwischen FGM und CGM verstanden?
    Vermutlich nicht wirklich.

  • Das Libre fällt nicht unter den GBA Entscheid, da die Alarmfunktionen nicht vorhanden sind!
    Anders sieht es bei einem CGM aus, welches Alarmfunktionen hat!

    Ich nehme etwas von Dir mit ....

    Ich lasse etwas von mir da....

    Ein bisschen später....

    Ein bisschen weiter....

    Vieleicht sehen wir uns wieder....

  • Aus Kassensicht wäre es nicht logisch, ähnliche Voraussetzungen wie bei rtCGM´s an das Libre zu stellen.


    Dann würde die Meißten sicher gleich ein richtiges CGM beantragen. Und für die Kasse ist das bekanntermaßen viel teurer.


    Trotzdem gehe ich davon aus, dass es auch bei der SBK leichter sein wird ein Libre zu bekommen, als ein CGM

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Du kannst bei ALLEN Krankenkassen das Libre beantragen. Ob sie es bezahlen, das ist ein anderer paar Stiefel. Der Antrag wird an die MdK zu Begutachtung weitergereicht und wenn die das für richtig halten, werden die Kosten von der KK übernommen. Das ist aber äußerst selten der Fall.

    - Cassiopeia -

  • Du kannst bei ALLEN Krankenkassen das Libre beantragen. Ob sie es bezahlen, das ist ein anderer paar Stiefel. Der Antrag wird an die MdK zu Begutachtung weitergereicht und wenn die das für richtig halten, werden die Kosten von der KK übernommen. Das ist aber äußerst selten der Fall.


    Wenn es Satzungsleistung einer Kasse ist, wird es eben nicht dem MDK vorgelegt. Sondern die eigenen Bedingungen als Grundlage genommen.

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Du hast den Unterschied zwischen FGM und CGM verstanden?
    Vermutlich nicht wirklich.


    Mit Sicherheit. Und genau deswegen weiß ich, daß das BSG-Urteil das Libre als FGM eigentlich nicht betroffen hat, dennoch viele KKs da auf einmal behaupteten, daß sei ja nach dem Urteil eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, deren Nutzen und Wirksamkeit erst einmal nachgewiesen werden müsse. Dabei hat sich das BSG auch auf ganz andere Aspekte eines rtCMGs bezogen. siehe http://www.diabetes-und-recht.…uch-auf-kostenuebernahme/


    Aber ob es nun so ist oder nicht, mit dem Entscheid des GBA ist (neben vielen anderen Sachen) klargestellt, daß eine kontinuierliche interstitielle Glukosemessung eine funktionierende Meßmethode ist.
    Das heißt, solange es keine höheren Kosten verursacht (oder man zuzahlt) ist es als Kassenleistung verschreibbar und erstattungsfähig. Und es ist keine NUB mehr.



    wenn die für die kostenübernahme des libre sehr ähnliche voraussetzungen stellen wollen wie für die eines CGM, dann können die das schon machen. warum auch nicht? muss nicht dafür sprechen, dass die irgendwas nicht verstanden haben...


    Es spricht ggf. dafür, daß sie sehr wohl verstanden haben und versuchen, denen den ein rtCMG jetzt zusteht, ein Libre anzudrehen. Es macht ansonsten schlicht keinen Sinn für ein kleines, nicht so leistungsstarkes System diesselben Indikationen zu nehmen, wie für ein teures, umfangreicheres.


    Aber eigentlich will ich hier keine Debatten dazu führen sondern würde mich freuen, wenn andere bei der SBK erzählen könnten, ob sie diese Vorausstzungen erfüllen mußten bzw. wie es be ihnen ablief.


    Toll wäre es auch, wenn wer die Stelle in der Satzung finden würde.

  • Wenn es Satzungsleistung einer Kasse ist, wird es eben nicht dem MDK vorgelegt. Sondern die eigenen Bedingungen als Grundlage genommen.


    Das ist absolut richtig.
    Das schließt aber meine Aussage nicht aus.

    - Cassiopeia -

  • Tja, der Sachbearbeter der Kasse hat den GBA-Entscheid sehr gut verstanden im Gegensatz zu dir. Du scheinst nicht einmal den Unterschied zwischen FGM und rtCGMS zunkennen.


    mein Tipp:
    Informiere dich besser, rede mit deinem Dia-Doc und beantrage ein CGMS.


    ich wünsche dir viel Glück dabei.

  • Zitat

    Tja, der Sachbearbeter der Kasse hat den GBA-Entscheid sehr gut verstanden im Gegensatz zu dir. Du scheinst nicht einmal den Unterschied zwischen FGM und rtCGMS zunkennen.


    Wenn Du meinst. :patsch: Vorschlag: Du hältst Dich einfach hier raus und ersparst Dir das Elend meiner Unwissenheit und ich hab meine Ruhe.


    Zitat


    mein Tipp:
    Informiere dich besser, rede mit deinem Dia-Doc und beantrage ein CGMS.


    Was ich natürlich nicht tun werde, denn die harten Indikationen für ein echtes CGM, also genauer ein rtCGM, denn andere CGMs sind nicht erstattungsfähig, erfülle ich gottseidank nicht.

  • Aber ok, weiter im Text: aber die SBK hat es als Satzungsleistung aufgenommen und zahle es damit freiwillig und (abseits der normalen Zuzahlung) vollständig(!) für 26 Sensoren im Jahr hm in der Satzung https://www.sbk.org/ueber-uns/verwaltungsrat/satzung/ und den Nachträgen https://www.sbk.org/ueber-uns/verwaltung…kanntmachungen/ konnte ich es nicht finden ?( :help:

    Wenn du das nicht findest und es enthalten sein, dann lass dir doch einfach die neuste Version der Satzung und des entsprechenden Beschlusses zuschicken.

  • Ich kann zwar nichts konkret zur Krankenkasse beitragen, aber bei uns in der Schweiz ist das Problem ähnlich gelagert. Das Libre gibts bei uns ja erst einige Monate offiziell zu kaufen, wenns von den Kassen bezahlt wird, dann ist das pure Kulanz. Das Gerät steht noch nicht auf der Liste der Hilfsmittel, die übernommen werden müssen. Die Revision dieser Liste ist erst im Sommer 17 oder Anfang 2018 durch, bis dahin läuft also gar nichts.


    Aus Interesse, was da politisch grad läuft, hab ich mich mal erkundigt. Und offenbar ists so, dass das Libre in dieselbe Kategorie geschoben werden soll wie CGM-Systeme. Hat mich irritiert. Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass Abbott selbst diese Kategorie beantragt hat beim Bundesamt. Für mich nicht nachvollziehbar, weil sie sich damit ja selbst vielen Kunden verschliessen würden, die die CGMS-Anforderungen nicht erfüllen und sich drum ein Libre anschaffen möchten. Abbott hat dies damit begründet, dass das CGMS eine bekannte Kategorie sei und man keine neue habe schaffen wollen. Die Kassen könnten dann selbst entscheiden, ob sie für die Kostengutsprache des Libre dieselben Anforderungen stellen wie beim CGMS oder einsehen, dass das Libre am Ende sogar günstiger wär als die Teststreifen, die bei uns anstandslos bezahlt werden.


    Dies nur als kurzer Exkurs ins Nachbarland.

  • Wenn Du meinst. :patsch: Vorschlag: Du hältst Dich einfach hier raus und ersparst Dir das Elend meiner Unwissenheit und ich hab meine Ruhe.



    Was ich natürlich nicht tun werde, denn die harten Indikationen für ein echtes CGM, also genauer ein rtCGM, denn andere CGMs sind nicht erstattungsfähig, erfülle ich gottseidank nicht.

    Hier mal der §2 des Bundesanzeigers vom 06. September 2016. Welche Indikationen du davon nicht erfüllst kann ich nicht erkennen.
    Übrigens kenne ich keine CGMS die nicht auch rt sind; du vielleicht?



    § 2 Indikation


    (1) Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten
    (rtCGM) darf zu Lasten der gesetz­lichen Krankenversicherung erbracht werden


    1.bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus,
    2. die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden,
    3. insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten

    individuellen ­Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen
    Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können

    4. und wenn die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.


    (2) Als intensiviert ist eine Insulintherapie anzusehen, bei der die Patientin oder der
    Patient entsprechend ihres oder seines Lebensstils den Zeitpunkt und die Zusammensetzung
    der Mahlzeit selbst frei festlegt und dementsprechend die Dosierung des Mahlzeiteninsulins
    anhand der Menge der aufzunehmenden Kohlenhydrate und der Höhe des präprandialen Blutzuckerspiegels
    steuert.


    § 3 Vorgaben zur Qualitätssicherung


    (1) Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung darf die KontinuierlicheinterstitielleGlukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) nur bei Erfüllung der in den folgendenAbsätzen aufgeführten Qualitätssicherungsvorgaben durchgeführt werden:


    (2) Zur Durchführung der Methode rtCGM im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind:
    1. Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder
    2.Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin

    jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft
    (DDG)“ bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder

    3. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie

    und -Diabetologie“.

    Einmal editiert, zuletzt von karlhof ()


  • 1 + 2 erfüllt hier wohl jeder. Punkt 3 in der strengen Auslegung, die der MDK vor und wohl auch nach dem GBA-Entscheid nutzt, eher weniger. Und ich sicher auch nicht. Für ein rtCMG wären das wohl u.a. und mit zwingender Notwendigkeit öfter (unbemerkte) Hypos, vor denen nur ein Alarm warnen kann, schlechter HbA1c etc.


    Und ist das nicht diesselbe Formulierung wie bei der Indikation für eine Pumpe? Und die bekommt man auch eher schwer.

  • Für die Pumpe gibt es bis jetzt aber auch keinen GBA-Entscheid; für das CGMS jedoch schon.
    Auch eine Methodenbewertung des IQWiG ist für die Pumpe nicht vorhanden. An diesen Dingen kommt auch ein MDK nicht so leicht daran vorbei.


    Der Zusatznutzen für die Pumpe ist bis heute noch nicht nachgewiesen und bestätigt, deshalb wird ja auch für die Einzelfallentscheidung der MDK befragt.


    Beim rtCGMS ist der Fall jedoch völlig anders gelagert.

  • Übrigens kenne ich keine CGMS die nicht auch rt sind; du vielleicht?


    Es gibt die CGM Geräte ohne Messwertanzeige. Die speichern ein paar Tage lang die kontinuierlichen Messwerte. Danach geht man zum "Gott im weissen Kittel", und der liest alle Werte aus. Nur er hat den Bildungs- und Erkenntnisstand, aus einer solchen Masse an Blutzuckerwerten etwas sinnvolles herauslesen zu können und sagt dir Ungebildetem dann: "Letzten Sonntag hätten sie zum Frühstück ruhig zwei Einheiten Insulin mehr Bolus geben können.


    Das sind die CGMs ohne "rt" (real time, Echtzeit).

  • Also ich bin ebenfalls bei der SBK, ich habe von meinem Diabetologen ein grünes Rezept mit der Aufschrift : "7x Freestyle Libre Sensoren, Quartalsbedarf, Dig: Diabetes Mellitus Typ 1" (Lesegerät hatte ich schon) bekommen, hab dann über die Webseite von Abbott 7 Sensoren bestellt und das Rezept dann eingeschickt. Mehr nicht. Nach 2 Tagen bekam ich von Abbott eine Mail das die Kosten übernommen werden und Tags darauf eine Bestätigung der SBK das die Sensoren für 1 Jahr genehmigt sind. Also Ohne Probleme bei mir. Die nächsten 7 Sensoren bekomme ich dann Anfang Februar, Abbott schickt nur für ein Quartal. Werden aber automatisch ohne mein Zutun Versand. Ich selbst habe allerdings eine Pumpe und bin im DMP eingeschrieben. Das Rezept ist bei mir ca 2 Monate her.

    Ich hab nichts gegen Zucker, nicht mal Insulin...

  • Ich bin selber auch bei der SBK versichert und bei mir sah es wie folgt aus:

    • Diabetologe stellte ein normales Kassenrezept (über das Starterkit) aus
    • hab es bei Abbot eingereicht > also Anmelden über die Seite, Erstattung beantragen und Rezept einschicken
    • SBK kontaktierte mich per Telefon dass ich ein Schreiben vom Diabetologen vorlegen muss in dem steht ( Libre notwendig zum erreichen der Therapieziele, Patient wird eingewiesen durch die Praxis)
    • Schreiben (kam mich 5€ beim Doc) ging direkt von der Praxis aus per Fax zur Kasse
    • keine 2 Wochen später hatte ich die Genehmigung für Starterkit und 26 Sensoren
    • keine Woche später war das Starterkit + Quartalsbedarf geliefert


    Alles in allem lief es rechtunkompliziert und die Dame von er Hilfsmittelabteilung der SBK war extrem nett und hilfsbereit.


    Und ja, der Freestyle ist schlussendlich eine freiwillige Leistung der Kasse, da gibt es nix zu diskutieren, ist eben kein rtCGM.
    Da aber einige andere große Kassen den offizielle übernehmen wird der druck auf die restlichen Kassen es auch zu tun, einfach vom Markt her, größer da man sonst mit entsprechenden Mitgliederschwund rechnen muss.
    Außerdem ist er nun mal deutlich billiger als ein rtCGM und wenn man somit, aus Sicht der Kassen, günstiger weg kommt, umso besser für die.

  • BTW, es ist noch keine Satzungsleistung der SBK, da wurde ich falsch informiert. Es soll erst in dem nächsten Satzungsnachtrag reingeschrieben werden.