Keine kostenlosen Messgeräte!

  • https://www.apotheke-adhoc.de/…en-blutzuckermessgeraete/


    Messgeräte dürfen nicht (mehr) kostenlos abgegeben werden. Weder beim Arzt, Apotheke noch Händler. Die Kunden / Patienten würden sich bei der Wahl beeinflussen lassen.


    Also ich kann mich nicht entsinnen, dass ich mich für ein Gerät entschieden habe, weil es kostenlos war. Natürlich habe ich so (oder für 1 Euro) viele Geräte ausprobiert, aber meine Entscheidung davon nicht abhängig gemacht.


    Ganz schön weltfremd diese Richter.


    Jetzt also immer brav auf Rezept verordnen lassen ;)

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Find ich okay.
    Ich habe noch immer das Gerät, das mir seinerzeit der Doc weitergegeben hat. Obwohl ich weiß, dass es bessere und genauere Geräte gibt, die mit weniger Blut auskommen. Aber der Umstieg ist halt kompliziert, man braucht gleich irgendwelche Ersatzgeräte und der Doc ist da knauserig wenn das alte halt noch funktioniert.

  • Normalerweise sollte das "Umsonst" mit den BZ-Geräten schon länger nicht mehr mögöich sein. Seid mindestens 2 Jahren ist das gesetzlich so geregelt.

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Und wie soll das in Zukunft ablaufen wenn beim Arzt nach der Diagnose das BZ-messen gezeigt wird?
    (Mir wurde einfach ein Gerät in die Hand gedrückt.) Soll der Patient dann erstmal in den nächsten Diabetesladen/Apotheke latschen, sich ein Messgerät aussuchen und bevor er sich eins gekauft hat gehts nicht weiter mit der Schulung?
    Ich glaube zwar dass viele Patienten erstmal beeinflusst sind und beim geschenkten Gerät "hängen bleiben", aber durch die kostenlosen Geräte gab es eigentlich keine Barriere zu einem anderen Hersteller zu wechseln.

  • Ich durfte mir damals unter vielen Geräten eins aussuchen, das mir am besten gepasst hat. Dies hat mir eine lange Recherche und Aufwand erspart. Ich habe mich für das Gerät entschieden, bei dem ich grad mehrere Teststreifen in einer Trommel hatte, weil ich das mühsame Gefummel, das ich von den regelmässigen Tests im Krankenzimmer kannte, nicht selbst haben wollte. Das Accu-Chek Compact plus, wenn ich mich recht erinnere.


    Finde dieses Verbot drum eher weniger hilfreich im Alltag.

  • die Frage war mehr so in den Raum gerichtet, weil ich die Regelung realitätsfern finde.


    Aber so ist es eben.
    Wenn du noch von irgend jemanden ein BZ-Meßgerät so bekommen solltest hast du Glück gehabt aber wenn ein Mitbewerber das heraus bekommt macht er sich strafbar.
    Auch nur mal so allgemein gesprochen.
    Auch ich konnte damals aus dem Vollen schöpfen.

    Gruß Hans :hihi:


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  • Betrifft das auch die kostenlose Abgabe der Hersteller an die Endkunden?
    Der Artikel bezieht sich ja hauptsächlich auf das Anti -Korruptionsgesetz für Heilberufe... Das würde da ja keine Rolle spielen.

  • Im Prinzio dürfen das die Hersteller auch nicht aber wo kein Kläger da kein Richter.

    Gruß Hans :hihi:


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  • Im Prinzio dürfen das die Hersteller auch nicht


    Kannst du mir sagen, welcher Rechtsquelle ich das entnehmen kann?


    Neugierige Grüße vom Arbyter

    Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht!

  • Bei den Herstellern weiß ich es nicht genau, Sorry.

    Gruß Hans :hihi:


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  • Angekündigt ist das ja schon lange. Bei manchem Hersteller kann man aber an einem Test teilnehmen und muss dann einen Fragebogen ausfüllen und einschicken.
    Kostenlos geht teilweise also immer noch.

  • ....... komme auch gerade von der Diabetologin, wollte neuen Pen ....... hab jetzt ein Rezept bekommen :patsch:
    Gruß
    Udo

    Das hatte ich neulich auch. Interessantes Detail:
    solange ich noch privat versichert war, habe ich für Pens immer ein Rezept bekommen. Als gesetzlich Versicherte guckt der Doc immer erst in seinem Schrank nach, ob er noch einen passenden Pen da hat und es gibt nur dann ein Rezept, wenn er keinen hat.
    Ist das irgendein Robin-Hood-Komplex...? ^^



    Lg Hubi

    "Sing this corrosion to me!"

    (Stoßseufzer eines unbekannten Seglers)

  • Ich hatte vor Jahren mal ein Rezept für einen Pen. Der Apotheker meinte er darf das laut KK nicht einlösen. Die KK wollte mich selbst mit dem Pen beliefern. War mir ja eigentlich egal. Aber wenn die KK sooo gute Preise bekommt, bei dem Lieferant, warum beliefern sie uns denn nicht mit allem?

  • bei mir ist das ja noch nicht so lange her. ich hatte nicht wirklich Mitspracherecht. ich denke, da haben die Ärzte ihre Verträge....
    ich wollte mein Gerät, mir wurde das Contour aufgeschrieben, in meiner heimischen Apotheke einlösen und hätte den vollen Preis zahlen sollen. in der Praxis wurde mir aber extra gesagt, dass ich nicht mehr als die 5€ (oder so) zu zahlen hätte. meine Apotheke hat dann den Hersteller kontaktiert und ich kam an das Messgerät.
    soweit ich weiß, gab die Apotheke immer akkucheck aus.


    ich denke auch, die meisten bleiben bei ihrem ursprünglichen. aber welches Gerät würde man aussuchen, wenn man die Diagnose frisch bekommt?