Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • karlhof
    noch eine letzte Frage: Du gehst dann also mit den Kosten in Vorleistung und gibst dann die Rechnungen bei der KK ab, die dann erstatten, richtig?

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • karlhof
    noch eine letzte Frage: Du gehst dann also mit den Kosten in Vorleistung und gibst dann die Rechnungen bei der KK ab, die dann erstatten, richtig?


    Die KK wollte nun erst mal einen Kostenvoranschlag von mir. Ich denke, dass das weitere Vorgehen so wie bei jedem Hilfsmittel sein wird. Wie der genaue Ablauf ist hab ich noch nicht erfragt. Hat ja auch noch Zeit.

  • Leider nützt einem das ganze Verfahren mit der Kasse nix, wenn Abbott nicht liefern kann!
    Ich habe seit zwei Monaten die Genehmigung, sogar vor Gericht erstritten und Abbott ist nicht einmal zu einer Info bereit, weiter es weiter geht.
    Musste Ende 2014 meine CGMs beenden, weil ich einem Wechsel auf das Libre zugestimmt habe und nun habe ich weder eine Versorgung, noch eine Perspektive.
    Abbott reagiert einfach auf keinen Anruf, kein Schreiben!
    Wahrscheinlich macht der Erfolg des Libre Systems so selbstherrlich, dass man sich nicht um Kunden kümmern muss.
    Spätestens, wenn andere Systeme kommen, wird es sich rächen!

  • Gestern hatte ich ein fast 1-stündiges Gespräch mit einem Technik-Berater bei Abbott, der hat geschworen, die allgemeine Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen für das Libre komme in den nächsten Monaten!!

    Wo muss ich denn anrufen, damit ich auch eine Stunde mit so einem Menschen reden kann? Die Aussage würde ich auch gerne hören :)

  • In dem Artikel geht es um Hilfsmittel und deren Verordnung und Verordnungsfähigkeit...


    und um CGMS und FGM...


    u.a. geht es um das Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dort sind derzeit weit über 20.000 Produkte gelistet, deren Kosten die Kk übernehmen.
    I.d.R. wird ein Hilfsmittel nur dann von der Kk übernommen, wenn es im Hilfsmittelkatalog gelistet ist. Ausnahmen sind allerdings möglich, denn das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht bindend, sondern hat lediglich eine Ordnungsfunktion...


    weiter geht es um den Ablauf einer Verordnung mit CGM oder FGM.


    Ich fand den Artikel interessant :-)

  • http://www.dak.de/dak/bundeswe…etes_Messung-1566504.html


    Das hört sich doch gut an! Ich bin nämlich bei der DAK! :thumbsup:


    Habe heute dort gleich mal angerufen, aber es ist wohl noch nichts bekannt, wie das Projekt laufen soll. Der zuständige Sachbearbeiter meinte, ich solle mich Ende Februar / Anfang März wieder melden, wenn die Voraussetzungen für die Erstattung hoffentlich feststeht. Abott hat wohl bereits letztes Jahr im Juli mit der DAK gesprochen und die sind sehr interessiert an dem Sensor. Der Herr am Telefon meinte auch gleich, wenn jemand 7 x am Tage messe, wären die Kosten ja gleich.

  • Krankenkassenwechsel geht schnell und einfach. http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/wechsel/wechsel.html
    Laufende Therapien, wie Pumpenbehandlung oder Kieferorthopäde werden von der neuen Krankenkasse einfach weitergeführt und bezahlt. Da ist kein neuer Antrag nötig. Man kann auch einfach jetzt schon kündigen und sich trotzdem noch bis zum Ende der zweimonatigen Kündigungsfrist entscheiden, ob man dann wirklich wechseln will. Vielleicht bietet die eigene KK bis dahin ein ähnliches Programm an?

  • Wow, das ist ja mal eine Meldung... :D


    Deshalb sprach der Technik-Kollege von Abbott, mit dem ich vorgestern telefoniert habe, auch davon, dass eine "große Ersatzkasse Deutschlands" von Anfang an mit im Boot war.


    Scheint sich doch alles langsam in die richtigen Bahnen zu bewegen, hoffen wirs, dass hier der berühmte Schein nicht trügt. ;(


    P.S.: Habe gerade festgestellt, dass ich etwa eine Viertelstunde Wegstrecke per Fahrrad zur Pressekonferenz habe. :D

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

    Einmal editiert, zuletzt von linus ()

  • Meine Kasse wirbt damit, die ohnehin herausragenden Mehrleistungen weiter auszubauen (und deshalb den Beitrag nicht zu senken :huh: )
    Bin mal gespannt...

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • habe eben mit Abbott telefoniert und versprochen nicht weiterzusagen, dass eine gewisse KK, die hier schon genannt wurde, demnächst bereit sein wird, die Kosten für das Libre zu übernehmen - es bewegt sich ín die richtige Richtung. Zudem konnte ich auch einige Verbesserungswünsche (Zustellung, Klebstoff, Allergie, Integration in Pumpe etc.) loswerden.
    cd63

    Grüße nest

  • Na, DIESE Pressemitteilung werde ich doch gleich mal meiner KK vor die Füße werfen.


    Äääh, freundlich zusenden.

  • ..vielleicht hat da tatsächlich mal einer bei der KK Nachgerechnet - wie es hier im Forum auch schon gemacht wurde - nur mit echten Zahlen für die Kosten , nicht mit den Mondpreisen aus dem Shop.


    Materialwert und Herstellungskosten in Serie dürften bei einem Sensor in der Kategorie kleiner 2€ pro Stück liegen, beim Auslesegerät kleiner 5€ .....


    Naja, will ich jetzt hier nicht vertiefen - die Entwicklung der News freut mich aber auf jeden Fall :thumbsup:

  • Nachdem sich meine private Krankenversicherung mehr als 4 Wochen lang gar nicht gerührt hat, nachdem ich die Übernahme beantragt und eine vergleichende Kostenaufstellung mit eingesendet habe, hat sie jetzt kommentarlos alle eingereichten Libre-Rechnungen erstattet :laub


    Hammer, ich flipp aus bei solchen tollen Nachrichten.

    Namen der Versicherung möchte ich nicht öffentlich posten. Falls es jemanden interessiert --> PN


    Verstehe ich nicht, warum man hier so ein Geheimnis daraus macht. Kann mir das einer erklären?
    Ist doch eine tolle Werbung für Kassen.

    Easy come, easy go.

  • Mein Antrag ist jetzt schon fast drei Monate her. Werte auf Forderung hin nachgereicht... bisher nix... keine Antwort. Telefonisch heißt es, es liege beim MDK. ?(

  • Hallo


    bei mir hat dies geholfen. Ging dann ganz schnell.


    Patientenrechtegesetz gültig seit Febr. 2013


    (3a) Kann eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes nach Satz 1, können Leistungsberechtigte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.


    Anmerkung


    Vereinfacht: Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen (14 Tage genügen)


    Gruß