Gleichzeitig ist hier häufig von mündlichen Äußerungen von TK-Mitarbeitern zu lesen, es gäbe Höchstzuschüsse von 840€/1140€ pro "Zeitjahr". Das widerspricht sich.
Ich habe genau diese Aussage von der TK schriftlich. Und auch bei mir heißt es im Wortlaut "Kalenderjahr", später im text aber "Zusage gilt für 12 Monate, danach neu verschreiben/Antrag". Werde die am WE um eine Stellungnahme/Interpretationshilfe bitten und klar zu äußern, ob meine Ausgaben aus NOV/DEZ/JAN übernommen werden. Wenn nein dann wird es rappeln. Übrigens steht im Anschreiben der Kasse nichts von zusätzlichen Messstreifen, die ich erwarte um einen neuen Sensor auf Funktion zu überprüfen. 100 Stück im Quartal sollten allerdings locker reichen (nach meinen bisherigen Erfahrungen).
Nach meinem Verständnis zieht die TK administrativ gerade die Karte §6 Hilfsmittelrichtlinie, die eine Erstattung eines teureren Hilfsmittels bis zur Höhe der üblichen Kosten erlaubt. Die Erstattung auf dieser Basis setzt zugleich voraus, dass es sich bei Änderung der Messtechnik eben NICHT um eine "NUB" handelt, deren "Hilfsmittel" generell nicht erstattungsfähig sind §6(11) Hilfsmittelrichtlinie. Hilfsmittel brauchen keine "Kassenzulassung" (der Hilfsmittelliste fehlt der Anspruch eine Positivliste zu sein), daher ist ein Stichtag irrelevant.
Ich bin daher nach wie vor entspannt was die Sachlage angeht.