Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Gleichzeitig ist hier häufig von mündlichen Äußerungen von TK-Mitarbeitern zu lesen, es gäbe Höchstzuschüsse von 840€/1140€ pro "Zeitjahr". Das widerspricht sich.

    Ich habe genau diese Aussage von der TK schriftlich. Und auch bei mir heißt es im Wortlaut "Kalenderjahr", später im text aber "Zusage gilt für 12 Monate, danach neu verschreiben/Antrag". Werde die am WE um eine Stellungnahme/Interpretationshilfe bitten und klar zu äußern, ob meine Ausgaben aus NOV/DEZ/JAN übernommen werden. Wenn nein dann wird es rappeln. Übrigens steht im Anschreiben der Kasse nichts von zusätzlichen Messstreifen, die ich erwarte um einen neuen Sensor auf Funktion zu überprüfen. 100 Stück im Quartal sollten allerdings locker reichen (nach meinen bisherigen Erfahrungen).


    Nach meinem Verständnis zieht die TK administrativ gerade die Karte §6 Hilfsmittelrichtlinie, die eine Erstattung eines teureren Hilfsmittels bis zur Höhe der üblichen Kosten erlaubt. Die Erstattung auf dieser Basis setzt zugleich voraus, dass es sich bei Änderung der Messtechnik eben NICHT um eine "NUB" handelt, deren "Hilfsmittel" generell nicht erstattungsfähig sind §6(11) Hilfsmittelrichtlinie. Hilfsmittel brauchen keine "Kassenzulassung" (der Hilfsmittelliste fehlt der Anspruch eine Positivliste zu sein), daher ist ein Stichtag irrelevant.


    Ich bin daher nach wie vor entspannt was die Sachlage angeht.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • So, hier mal eine positive Meldung, habe von der Techniker gerade eine Überweisung erhalten, es ist deutlich mehr als erwartet (und angekündigt, aber was versteht man schon von diesem ganzen Regelungs-Sprech!). Bin mal gespannt auf den Brief zur Aufschlüsselung/Erläuterung, wie es jetzt weiter geht.
    Erst einmal bin ich allerdings mehr als zufrieden! :D
    Vielleicht ein Hoffnungsschimmer für alle, die auf Erstattung hoffen!

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Erst einmal freue ich mich für alle, die ihre Sensoren bewilligt bekommen haben!


    Herzlichen Glückwunsch!


    Leider habe ich heute meine Ablehnung erhalten. Barmer GEK.


    LG Nani


    PS : Widerspruch ist natürlich klar!

  • PS : Widerspruch ist natürlich klar!


    Und am besten gleich Kündigung mit einreichen (mit Hinweis auf Techniker und DAK). Wenn die nicht doof sind, bewilligen sie dir den Libre, denn sonst verlieren sie unterm Strich Geld.
    Klingt hart, ist aber leider so.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Weiß nicht, bei mir freuen sie sich vielleicht auch noch, mit den vielen Erkrankungen...


    Vergiss das! Das ist das Erste, was du verlieren musst, irgendwie ein schlechtes Gewissen oder so ... die gesamte Solidargemeinschaft trägt die Kosten! Nicht die Kasse zahlt für etwas, sondern die Allgemeinheit, und das ist gut so. Die Kasse muss nur verwalten und wirtschaften! Und sie bekommen für alle Leistungen, die sie bringen, entsprechende Kompensationen, hier geht es nicht um die Verteilung von Geschenken!
    :nummer1:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Ich glaube, da fehlt eine Null.


    Ansonsten gebe ich dir voll und ganz Recht!

    Das weiß ich. Ich wollte nur auf den Preis für Datenschutz hinweisen. :)



    ch habe genau diese Aussage von der TK schriftlich. Und auch bei mir heißt es im Wortlaut "Kalenderjahr", später im text aber "Zusage gilt für 12 Monate, danach neu verschreiben/Antrag". Werde die am WE um eine Stellungnahme/Interpretationshilfe bitten und klar zu äußern, ob meine Ausgaben aus NOV/DEZ/JAN übernommen werden. Wenn nein dann wird es rappeln. Übrigens steht im Anschreiben der Kasse nichts von zusätzlichen Messstreifen, die ich erwarte um einen neuen Sensor auf Funktion zu überprüfen. 100 Stück im Quartal sollten allerdings locker reichen (nach meinen bisherigen Erfahrungen).

    Muß ich übersehen haben.
    100 pro Quartal gehen vielleicht noch im diabetischen Honeymoon. Ich rechne schon mit ca 700 Streifen p.a.


    Nach meinem Verständnis zieht die TK administrativ gerade die Karte §6 Hilfsmittelrichtlinie, die eine Erstattung eines teureren Hilfsmittels bis zur Höhe der üblichen Kosten erlaubt. Die Erstattung auf dieser Basis setzt zugleich voraus, dass es sich bei Änderung der Messtechnik eben NICHT um eine "NUB" handelt, deren "Hilfsmittel" generell nicht erstattungsfähig sind §6(11) Hilfsmittelrichtlinie. Hilfsmittel brauchen keine "Kassenzulassung" (der Hilfsmittelliste fehlt der Anspruch eine Positivliste zu sein), daher ist ein Stichtag irrelevant.

    Für eine "NUB" halte ich das Libre auch nicht. Es ist ein clever konzipiertes Zuckermeßgerät.



    Wieso widerspricht sich das? Die gehen davon aus, dass du trotz Libre auch noch konventionelle Messungen machen wirst. Wenn man die Kosten für die nach wie vor benötigten Teststreifen zu den bezuschussten 1140 € für die Sensoren hinzuzählt würde ich sagen, die KK zahlt mehr als vorher wenn du 8 Mal täglich gemessen hast. Also ich denke mit dieser Regelung kann man sich durchaus zufrieden geben.

    Konventionelle Messungen sind nach den bisherigen Erfahrungen mit 7 Sensoren so gut wie nicht mehr nötig. 2 beim Anlegen eines neuen Sensors alle 14 Tage; eine, manchmal 2 Messungen täglich bei besonderen Vorkommnissen. Mehr als gut 700 Streifen kommen da im Jahr nicht zusammen, bei 0,55 € Erstattung pro Stück gerade mal 385 €.
    Zusammen mit einer vollen Kostenübernahme der reinen Sensorkosten von 24 x 59,90 € = 1438 €, ergäben sich 1823 €.


    Die üblichen Kosten bei 8 Messungen täglich machen 1606 € aus. Diese Differenz als Eigenbeteiligung ist akzeptabel.



    Unter https://www.tk.de/tk/online-fi…mittelkonto-tk-via/109386
    kann man eine Liste der verschriebenen Medis und Streifen der letzten 2 Jahre beantragen. Sie wird schriftlich zugesandt.
    Interessanterweise werden dort Teststreifen der Gruppe A1 mit dem Apothekenpreis von 32,55 €/50 Stück gelistet.
    Warum wird dem Patienten nicht mitgeteilt, was tatsächlich für ihn ausgegeben wurde? Weiß das jemand?


    P.S. Ich habe keine Diabetes, deshalb das co im Nick.

  • Danke für den Link. Wieder wird von den Kassen die Totschlagargumentation "Neu, nicht in Behandlungsrichtlinen ...." bla gebracht. Hilfsmittel brauchen keine "Freigabe" der Kassen.


    Die Aussage "Unseres Wissens gibt es bisher keine veröffentlichten Studien, die wissenschaftlich nachweisen, dass mit der Gewebszuckermessung mittels FreeStyle Libre die gleiche Behandlungsqualität des insulinpflichtigen Diabetes mellitus erreicht wird, wie mit der üblichen Blutzuckermessung." ist ein Witz.


    Aus zwei Gründen:
    (a) Hilfsmittel benötigen keine Studie, sofern sich die Behandlung an sich nicht ändert. Bei ICT/Insulin ist das kaum anzunehmen.
    (b) Wie tausendmal zitiert ist die Hilfsmittelliste keine abschließende Positivliste. Etwas dort nicht aufgelistetes ist keine Pflichtleistung, kann aber trotzdem erstattungspflichtig sein. Zudem greift auch dann immer noch §6(6) Hilfsmittelrichtlinie, die dem Patienten ein Wahlrecht(!) beim Hilfsmittel einräumt.


    Und aus eigener Erfahrung: Die Qualität ist BESSER, da ich das zeitaufgelöste Verhalten meines Blutzuckerspiegels als Funktion der aufgenommen KHE und abgegebenen Insulinmenge sehe. Jede Mahlzeit mit einem PP Wert nach 1.5h zu vermessen wären statt 6-7 Messungen deren 10 am Tag. Beste Bürokratenmentalität. Vor allem, da der Gewebszucker mit dem Blutzucker erstaunlicherweise korreliert (vor allem in der Nähe von gut durchblutetem Muskelgewebe), was u.a. an der Diffusion liegen kann. Vielleicht kann jemand der Kasse die Fick'schen Gesetze erläutern, die wurden ja erst um 1855 formuliert und veröffentlicht.


    Problem der Gewebsmessung war bisher das Vergrützen der Sensoren durch Proteine, bei Wegwerf-Teststreifen ist das natürlich kein Thema. Die Messmethode selbst (Enyzamatische Glucooxidase / H2O2 Messung amperometrisch) ist nichts neues, das selbe Prinzip das Teststreifen auch anwenden. Nur komme ich eben nicht nur mit 7 Stützstellen der Blutzuckerkurve über den Tag und Nacht, sondern bis zu 96 Messpunkte (24h in 15 min Zeitslots). Und das Messen geschieht auch auf der Arbeit mal eben nebenbei und ist keine "ich muss mal eben weg" Nummer mit Händewaschen vorher.


    Schade dass man einem Bürokraten nicht mal für einen begrenzten Zeitraum die Krankheit an den Hals hängen kann, über die er normalerweise urteilt. Er würde seine Richtlinien sicherlich anders lesen statt alle möglichen Gründe zu suchen, warum etwas nicht möglich und keinesfalls nicht einmal anteilig erstattungsfähig ist. Die Regeln im SGB sind fair, aber deren Umsetzung durch die Kassenbürokratie ist eine Katastophe. So als ob sich ein Bürokratiemonster dadurch rechtfertigt, möglichst viel abzulehnen um die eigene Existenz zu begründen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    2 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Konventionelle Messungen sind nach den bisherigen Erfahrungen mit 7 Sensoren so gut wie nicht mehr nötig. 2 beim Anlegen eines neuen Sensors alle 14 Tage; eine, manchmal 2 Messungen täglich bei besonderen Vorkommnissen. Mehr als gut 700 Streifen kommen da im Jahr nicht zusammen, bei 0,55 € Erstattung pro Stück gerade mal 385 €.
    Zusammen mit einer vollen Kostenübernahme der reinen Sensorkosten von 24 x 59,90 € = 1438 €, ergäben sich 1823 €.


    Die üblichen Kosten bei 8 Messungen täglich machen 1606 € aus. Diese Differenz als Eigenbeteiligung ist akzeptabel.

    Korrekt. Leider sind die Sensoren oder der Träger nicht immer gleich gut gelaunt. Der Sensor Nummer 7 ist einen Tag vorzeitig abgeraucht (LO), Nummer 8 hatte ab dem Tag 12 einen Tiefflug ca 40 Punkte unter dem BZ Spiegel. Hab eben gewechselt, der letzte Messwert nach dem Aufstehen war 50 Punkte unter dem Blut, mit Bewegung waren es 35 Punkte. Auch hier haben sich ergänzende Messungen deutlich angeboten und die letzten beiden Nächte waren daher Dauer-"LO" Messungen. Trotzdem war das Ding eine Hilfe, da alleine der Trend wertvolle Informationen gibt und das Gerät binnen 24-48h wenig bis kaum driftet. Wer also den aktuellen Offset kennt und weiss, dass Ruhe/wenig Bewegung zu tieferen Anzeigen führt, der ist trotzdem informiert. Die 50-100/Quartal bezogen sich auf die zusätzlich sinnvollen Teststreifen, nicht die insgesamt nötigen. Hatte auch bereits Sensoren, bei denen tagelang kein Streifen angetastet wurde.


    Übrigens sehe ich die Sachlage genau wie du. Sensoren zu 100% übernehmen und die zusätzlichen Streifen sind Privatvergnügen. Sollte die Kasse die sinnvollen 1-2 Packungen für Streifen im Quartal zahlen, wäre das aktuelle Angebot auch akzeptabel. Bin auf deren Antwort gespannt.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Ja, in der Tat, danke!
    Und soeben habe ich auch das zugehörige Schreiben bekommen, und wenn ich das nicht total missverstehe, kann ich nur sagen: Danke TK! :D
    Ich werde vielleicht nächste Woche in einer ruhigen Minute noch einmal anrufen, um es endgültig zu klären.
    So wie es aber aussieht: 59,38 pro Sensor (oder 118,75 für das 2er-Pack), 53,91 für den Reader. Das ganze für zunächst 12 Monate, danach muss erneut Antrag gestellt werden (aber gerne doch!). Von Budgetierung oder dergleichen steht da nichts! Auch von dem Stichtag 9.2. ist nicht die Rede, denn die Erstattung wurde auch für die Zeit davor geleistet. Auch BZ-Streifen sind gar nicht erwähnt!
    Für mich besteht da jetzt kein weiterer Diskussionsbedarf, im Gegenteil, ich hoffe, alle anderen Kassen nehmen sich die TK als Vorbild!
    :thumbsup:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Bei der TK meinte die Person am Telefon, dass man sich vom Arzt, wenn dieser es für erforderlich hält, sich zusätzlich zum FreeStyle Libre (!) Teststreifen verschreiben lassen kann.

    Our knowledge has made us cynical.

    Our cleverness, hard and unkind.

    We think too much, and feel too little.

  • Leute Ihr seid super.
    Nirgendwo kriegt man derart schnell soviel Know How als hier.

    Easy come, easy go.

  • Die nette Dame der AOK hat heute bei mir angerufen und meinte mein Doc sollte die Notwendigkeit für ein Libre bestätigen. Danach wird die Angelegenheit geprüft. Da bin ich ja mal gespannt.... Morgen muss ich da sowieso hin und werde mich dann noch mal darüber mit ihr unterhalten :rolleyes:

    >auf Kohle geboren<


    Wenn jemand zu dir sagt "die Zeit heilt alle Wunden", hau ihm auf die Fresse und sag´: "Warte, gleich wird`s besser!"

  • Das ganze für zunächst 12 Monate, danach muss erneut Antrag gestellt werden


    ...heißt das im Klartext, dass das Rezept für das ganze Jahr gilt und ich regelmäßig die Rechnungen von Abbott einreichen darf, um eine Erstattung zu erhalten??
    cd63

    Grüße nest


  • ...heißt das im Klartext, dass das Rezept für das ganze Jahr gilt und ich regelmäßig die Rechnungen von Abbott einreichen darf, um eine Erstattung zu erhalten??
    cd63

    Das würde mich auch interessieren. Ich habe mir nämlich von meinem Doc erst mal nur ein Rezept über 3 Sensoren ausstellen lassen. Was genau muss nun zur TK geschickt werden? :S

  • So. Heute kam nach zwei Wochen endlich eine Antwort auf meine Anfrage zum Libre.


    "...danke für Ihre E- Mail. Zu Ihrer Frage zum Thema Freestyle Libre und Finanzierung durch die Krankenkassen, möchte ich Ihnen mitteilen, das dieses Gerät kein anerkanntes Hilfsmittel der Krankenkasse ist.


    Zur Information:


    Diese Methode zur Blutzuckermessung ist noch nicht lange auf dem deutschen Markt verfügbar und wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss aktuell nicht bewertet. Es liegen keine ausreichenden Studien zur Wirksamkeit vor.


    Mit dem System Freestyle Libre wird der Blutzucker nicht wie bisher aus dem Kapillarblut, sondern aus der Gewebeflüssigkeit gemessen. Hier können erhebliche Unterschiede in der Glukosekonzentration bestehen, da Anstiege im Gewebe erst verzögert ankommen. Durch die noch bestehende Unsicherheit in der Zuverlässigkeit der Testergebnisse kann dieses Gerät nicht ersetzend zu den Blutzuckerteststreifen eingesetzt werden. Alternative Methoden zur Kontrolle des Blutzuckes stehen zur Verfügung.



    Es besteht daher keine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme durch die AOK PLUS kann deshalb leider nicht erfolgen.



    Freundliche Grüße...


    Ich bin einigermaßen enttäuscht über eine solch langweilige Absage.