Krankenkassen, die das FreeStyle Libre (nicht) übernehmen & Argumentationshilfen für Anträge

  • Sehr schön hätte ich das mit der BIG mal vorher gewusst,
    dachte das ist ein Feuerzeug ?!


    ...das klingt wirklich vielversprechend.
    Da spreche ich ganz ehrlich der BIG meinen Dank aus, das muss man dann ja auch mal können auch wenn man da jetzt nicht dabei ist.


    Bin seit Februar zur SBK, gewechselt wegen dem Libre. Ja seit diesem Monat.
    DAS WAR EIN GROSSER FEHLER, versteht ihr?? :rofl
    Gruss an alle
    Peter

  • Aktuell läuft bei meiner Krankenkasse der Widerspruch zur Ablehnung des Libre. Parallel habe ich mir ein Infopaket bei der BIG angefordert. Bin mal gespannt...


  • Mein Eigenanteil für die erste Lieferung ist 53 Euro.


    Vor einem Jahr wollte die SBK das Libre noch nicht bezahlen.


    Dieser Eigentanteil ist die normale Zuzahlung? Sprich, soweit man die 1%-Grenze erreicht hat, fallen die weg oder nicht?

  • Ja, das ist die "normale" Zuzahlung von 10€ pro Monat für die erste Lieferung von Lesegerät plus acht Sensoren. Die Berechnung hat Abbott nicht weiter aufgeschlüsselt, eventuell ist auch Porto mit enthalten. Auf jeden Fall wird man bei der Bestellung mit Rezept dazu aufgefordert, eine Zuzahlungsbefreiung mit anzugeben, sofern man sie hat.


    Kurz gesagt wird das Libre zur Zeit bei der SBK wie jedes andere Hilfsmittel behandelt. Auch bei der Begründung der Notwendigkeit gibt es keine künstlichen nervigen Sondererschwernisse.

  • Für eine spätere Lieferung von 7 Sensoren pro Quartal zahlst Du 30 Euro (10 Euro pro Monat) dazu. Die werden immer vor dem Versand meiner Kreditkarte belastet.

    Fange nie an aufzuhören,

    Höre nie auf anzufangen!

  • Hallo Cindbar und euch Alle,


    nein ich hatte das nicht gelesen da ich das Forum hier erst kürzlich entdeckt habe, werde das aber nochmal verfolgen was Du geschrieben hast, vielen Dank.
    Mir wurde im November eine Übernahme der Kosten für das Libre in Aussicht gestellt. Aber nicht schriftlich !
    Darauf habe ich die Barmer gekündigt .
    Dann habe ich die SBK um eine schriftliche Erklärung gebeten. Kam aber nicht, da ich noch nicht Mitglied bei der SBK war und der Vorgang deshalb nicht geprüft werden kann.


    Das das bei euch so gut geklappt hat freut mich für euch, solche Sachen würde ich gerne öfters hören. :thumbsup:


    Gestern bin ich zur SBK wegen dem Libre, dort hiess es , sie müssen das noch prüfen, aber es werden nur 50% ab Februar 2016 und nur bis Oktober erstattet. Aber auch das ist nicht bestätigt.
    Das habe ich gestern so verstanden.
    Verstehen tu ich das immer weniger, als ob das so ein komplizierter Sachverhalt ist.



    Gruss Peter

  • Ich bin seit kurzem Anwender vom Libre und sehr zufrieden, obwohl der Sensor gleich defekt war. Das Datenmanagement mit dem Lesegerät funktioniert überwiegend gut, dadurch wird meine Diabetesbehandlung immer besser... :thumbsup:


    Was mich und viele Diabetologen ärgert ist die Tatsache, das Abbott genügend Zeit hatte (wegen Produktionsschwierigkeiten kamen nur wenige in den Genuss!) mit den meisten Krankenkassen Vereinbarungen zu treffen, damit die Typ 1-Diabetiker schneller zu einer Libre-Verordnung auf Kassenrezept kommen!


    PS Ich habe meiner Krankenkasse (Deutsche BKK) eine detailierte Kostenaufstellung Teststreifen/Sensormessung geschrieben und warte auf Antwort!

  • Was mich und viele Diabetologen ärgert ist die Tatsache, das Abbott genügend Zeit hatte (wegen Produktionsschwierigkeiten kamen nur wenige in den Genuss!) mit den meisten Krankenkassen Vereinbarungen zu treffen, damit die Typ 1-Diabetiker schneller zu einer Libre-Verordnung auf Kassenrezept kommen!


    Die Unsicherheit nervt wirklich. Seit Oktober 2014 ist das System in D auf dem Markt und seitdem heißt es eigentlich immer, Abbott ist mit den Kassen im Gespräch... ?(

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Hallo alle zusammen,


    seit 12 Jahren Typ 1 mit bereits mehreren Folgeerkrankungen. Habe Rezept Freestyle libre zu Abott geschickt. Kam nach 5 tagen zurück. Mit der TK gesprochen : Aussage Kosten werden nicht mehr übernommen. Urteil vom Juli 2015. Ich solle nochmal Juni/Juli nachfragen. Ich hatte mich bei Abott 09/2015 registriert und habe Anfang Jan. Mail v. Abott bekommen könnte Gerät jetzt bestellen und 2 Sensoren sind für mich reserviert. Mein Diabetologin will jetzt eine Vorlage entwerfen und noch ei Attest oben drauf. Habe die letzten 3 Monate sehr viele Hypos.


    Trage einen Omnipod Patch Pumpe. Am 2.3. habe ich Termin bei der Diabetologin. Vielleicht erfahre ich dann mehr wie man die TK überzeugen kann. Möchte ungern wechseln.


    Gruß Sabine

  • Als Gerücht hatte ich das schon gehört, aber eben habe ich es auf der Seite Diabetes-Kids.de gefunden und kopiert:


    Ablauf für neue FreeStyle Libre Kunden von Abbott Vertragskassen:
    Patienten der folgenden Krankenkassen bitte Verordnungen auf ein Kassenrezept für den Einsatz von FreeStyle Libre ausstellen, damit eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden kann. (Besonderheiten für die Erstversorgung bzgl. der Menge finden Sie in Klammern):
    - Audi BKK (1 Lesegerät und 2 Sensoren)
    - BIG direkt gesund (1 Lesegerät und 2 Sensoren)
    - DAK (1 Lesegerät und 2 Sensoren)
    - SBK-Siemens BKK (1 Lesegerät und Sensoren als 12-Monats-Bedarf)
    - Schwenninger Krankenkasse (1 Lesegerät und 2 Sensoren)
    Die DAK und Barmer sind zwar nicht in dieser Liste, handhaben die Verschreibung des Libre Systems für insulinpfichtige Typ 1 Diabetiker aber meist sehr großzügig. Auch bei anderen Krankenkassen kann man es immer versuchen.
    Als Entscheidungsgrundlage für die Krankenkasse sollte die Verordnung die Diagnose, Therapie und eine kurze Angabe zur medizinischen Notwendigkeit, die die Versorgung mit FreeStyle Libre begründet, enthalten.
    Patienten mit Kundenkonto im FreeStyle Libre Webshop sollen ihren Antrag auf Kostenübernahme über den FreeStyle Libre Webshop (www.FreeStyleLibre.de) stellen. Sie werden anschließend dazu aufgefordert die Verordnung an den FreeStyle Rezept-Service zu schicken:
    FreeStyle Rezept-Service
    Postfach 7162
    15871 Eisenhüttenstadt
    Hinweis: Bei manchen Patienten ist das persönliche Webshop-Konto noch nicht freigeschaltet. In diesen Fällen, können Patienten ohne freigeschaltetes Webshop-Konto ihre Verordnungen direkt an die oben genannte Adresse senden. Die Patienten werden daraufhin von Abbott angeschrieben und über den weiteren Ablauf informiert.
    Wichtig: Eine E-Mail Adresse wird benötigt, um den Antrag auf Kostenübernahme im Webshop zu vervollständigen.
    Eine Belieferung erfolgt in allen Fällen nur nach Prüfung und ausdrücklicher Genehmigung der Krankenkasse.
    Mehr Info sicher in Kürze auf http://www.freestylelibre.de/

  • Ich habe heute bei meiner Quartalsuntersuchung auch ein Rezept für den Libre bekommen. Ich soll den Kostenerstattungsantrag für eine Einzelfallentscheidung bei meiner Kassen - KKH - einreichen und nach der zu erwartenden Ablehnung fleissig Widerspruch einlegen, und zur Not auch klagen. Sie hat mir auch noch eine Aufstellung meiner Kosten für 2015 für Messstäbchen mitgegeben - das würde sich für die Kasse lässig rechnen (rund 1860 Euro für Sensoren gegen ungefähr 1600 für den Libre). Außerdem soll ich mich nicht auf die Argumentation einlassen, es gäbe etwas vergleichbares, das gäbe es nämlich nicht. Mit normalen BZ-Messgerät muss mensch mindestens 20 mal am Tag picken, um nur annähernd solche Aussagen zu bekommen.


    Was anderes sieht sie derzeit nicht. Ich werde mal einen Anfang machen und ggf. nach einem abgelehnten Widerspruch in eine andere KK wechseln. Noch will ich ihnen eine Chance geben.

    Wann eigentlich wurde aus Sex and Drugs and Rock and Roll


    Veganismus und Lactoseintoleranz und Helene Fischer???

  • @ Rotefile, hatte meiner BKK auch eine Chance gegeben und dann erst nach pauschaler Ablehnung gekündigt. Man muss ja fair bleiben :)


    Dann aber zur Techniker gewechselt, was sich jetzt als Fehler herauszustellen scheint, was die weitere Kostenübernahme angeht :cursing:


    Nani77, bei DAK und besonders der Barmer liest man doch hier immer, dass die ablehnen :!: :?:

    Mit den Ruhezeiten ist nicht zu spaßen, vor allem beim Hefeteig!

  • Danke für die Infos Nanni, habe den Ausgangspost nochmal grundlegend überarbeitet, jetzt können alle mitarbeiten :)

    Our knowledge has made us cynical.

    Our cleverness, hard and unkind.

    We think too much, and feel too little.

    Einmal editiert, zuletzt von Fjara ()

  • Ich habe das schon mal in einem anderen fred geschrieben. Als Beamter mit Beihilfeanspruch habe ich keine Probleme. Bei der Krankenkasse hatte ich wegen eines Hörgerätes nachgefragt und dabei auch das Libre erwähnt. Das gehöre zu den Hilfsmitteln und werde komplett übernommen. Den Antrag habe ich inzwischen eingereicht, Bescheid steht noch aus. Aber von der Beihilfe hatte ich nach noch nicht einmal einer Woche den Bescheid. Komplett übernommen, sogar das Porto!
    Ich hätte das auch gerne im 1. Post geschrieben, habe aber keine Ahnung, wie das mit dem Titanpad funktioniert.

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Ich habe das schon mal in einem anderen fred geschrieben. Als Beamter mit Beihilfeanspruch habe ich keine Probleme. Bei der Krankenkasse hatte ich wegen eines Hörgerätes nachgefragt und dabei auch das Libre erwähnt. Das gehöre zu den Hilfsmitteln und werde komplett übernommen. Den Antrag habe ich inzwischen eingereicht, Bescheid steht noch aus. Aber von der Beihilfe hatte ich nach noch nicht einmal einer Woche den Bescheid. Komplett übernommen, sogar das Porto!
    Ich hätte das auch gerne im 1. Post geschrieben, habe aber keine Ahnung, wie das mit dem Titanpad funktioniert.


    Moin.
    Ich bin der Jo. Werde mich wohl nochmal vorstellen müssen.


    Ich habe nicht alle posts bzw nicht den gesamten thread gelesen. :whistling:


    Aber jetzt erst einmal zum Thema.
    Als Beamtin-Gatte mit Typ 1 bin ich zu euch gestossen, weil ich mir das Libre gekauft habe.
    Nun ist die Zeit des 2. Sensors durch und ich habe ein Rezept vom Hausarzt für 6 weitere.


    Die Anfrage an Abbott ergab die entsprechende PZN: 10757282 für das Meßgerät und die PZN: 10757313 für den Sensor.


    Mit dieser Info habe ich gerade bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen LBV Aurich angerufen und gefragt, ob das Libre und der Sensor erstattungsfähig ist.


    Dort wurde mir alles abgelehnt. Es gäbe wohl auch gerichtliche Instanzen, die dieses bestätigen. Des Weiteren sagt Frau T., dass es derzeit bundesweit so wäre.


    Das Gespräch habe ich einvernehmlich aufgezeichnet.


    Wenn jetzt also doch die Beihilfe erstattet hat, und oft gibt es ja eine Erklärung auf der Folgeseite, so ist das doch:
    a.) sehr gut :D
    b.) kann ich das auch mal sehen?


    PN an dich.

    eala frya fresena

    Motorradfahren! Die schnellste Fortbewegungsart, ohne viel Körperarbeit.

  • Ich habe Dir eine kurze PN geschickt. Grundsätzlich ist aber zu unterscheiden zwischen dem Beihilfeanspruch des Beamten selbst und dem seines Ehegatten. Der Ehegatte erhält grundsätzlich nur dann Beihilfe, wenn er unter einem bestimmten Jahresverdienst liegt. Sind rund 17.000 Euro, wenn ich das richtig weiß. Wenn also die Ablehung aus diesem Grund erfolgt ist, wirst Du wenig Aussicht auf Erfolg haben. Wenn Du aber grundsätzlich beihilfeberechtigt bist, hast Du gute Karten. Beim Ehegatten zahlt die Beihilfe nämlich nur dann, wenn die gesetzliche KK nicht zahlt, z.B. Pille oder Zahnersatz. Wenn Du dann eine Ablehnung der KK hast, müsste die Beihilfe eigentlich zahlen

    Der Kapiervorgang wurde leider abgebrochen!

  • Ich habe Dir eine kurze PN geschickt. Grundsätzlich ist aber zu unterscheiden zwischen dem Beihilfeanspruch des Beamten selbst und dem seines Ehegatten. Der Ehegatte erhält grundsätzlich nur dann Beihilfe, wenn er unter einem bestimmten Jahresverdienst liegt. Sind rund 17.000 Euro, wenn ich das richtig weiß. Wenn also die Ablehung aus diesem Grund erfolgt ist, wirst Du wenig Aussicht auf Erfolg haben. Wenn Du aber grundsätzlich beihilfeberechtigt bist, hast Du gute Karten. Beim Ehegatten zahlt die Beihilfe nämlich nur dann, wenn die gesetzliche KK nicht zahlt, z.B. Pille oder Zahnersatz. Wenn Du dann eine Ablehnung der KK hast, müsste die Beihilfe eigentlich zahlen


    Die Einkommensgrenz ist hierbei vollkommen unwichtig. Die Beihilfe Berechtigung gilt für beide gleich. Unsere Tochter hat die 80/20 Regelung. Da wird aber auch gleich viel/wenig geleistet. Somit gibt es eine Ablehnung oder Zahlung, egal wer oder wie, hauptsache berechtigt. Es gibt ide unterschiedlichen Bundesländer. Die OFD in Hannover sagte dieses noch ausdrücklich hinzu. Auch die Beamten Besoldungen bei Landesbeamten sind in NRW oder NDS nicht gleich. Da gibts auch Unterschiede. Bundesbeamte bekommen wohl überall gleich. Nur so neben bei. Aber egal.


    ...müssste und ...eigentlich sind Weichmacher und nicht verlässlich. Leider.


    Übrigens hat meine private KV gerade mitgeteilt, dass meine Teststreifen, Stechhilfen und Nadeln nur aus kulanz seit 2004 erstattet wurden. Seit "Unisex" ist der Hilfsmittelkatalog offen.

    eala frya fresena

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