CGM Verfahren

  • Bei sehr nachgefragten Handy's ist früher schon mal 'ne ganze Palette z.B. am Flughafen "verschwunden". :whistling:


    Ich hatte damals das nagelneue Motorola Razr geordert u. es kam nach ewiger Warterei eine leere Schachtel! Anschließend mußte ich mich mit dem Ermittlungsdienst unterhalten.


    :rolleyes:

    Wäre ja auch noch schöner, ist ja kein Smartphone.
    Ich sehe andere User schön Campen von Nitamend oder Medtronic, wie bei den Apples Stores und deren Verkaufsstartes mit den iPhones. :D

  • Eben vorhin habe ich mein erstes Empfangsteil vom G5 zur Post gebracht.


    Eine Schlange quer durch den Schalterraum u. auch noch im Vorraum bis zur Türe. :(

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Jetzt habe ich da auch mal die eine oder andere Frage. :)


    Ich habe Ende Oktober einen Antrag auf rtCGMS bei meiner Kasse eingereicht, der dort am 26.10. eingegangen ist. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Antrag an den MDK weitergeleitet wurde. Folglich hat die Kasse ja eine fünfwöchige Frist, um den Antrag abzulehnen (§13(3a) SGB). Nachdem ein konkretes Eingangsdatum vorliegt, endete die Frist je nach Zählweise spätestens am 1.12. Am 25.11. wurde mir mitgeteilt, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Ohne weitere Begründung. Kann die Kasse natürlich so machen. Nur widerspricht das m.M.n. dem §13(3a) S5, wo ja steht, dass der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt gilt, wenn kein hinreichender Grund für eine Fristverlängerung genannt wird.
    Heute habe ich dann ein weiteres Schreiben erhalten, in dem auf Empfehlung des MDK der Antrag abgelehnt wurde.


    Die MDK-Stellungnahme liegt mir vor. Dort wird v.a. argumentiert, dass viele Daten fehlen und somit keine positive Beurteilung erfolgen kann. Hier stelle ich mir schon die Frage, warum der MDK diese Daten nicht von mir angefordert hat. Aber gut, eine Ablehnung geht schneller, vor allem, wenn eh schon Zeitmangel herrscht.
    Ich bin der Ansicht, dass ich durchaus begründen und mit Daten belegen kann, dass ich ein CGMS absolut benötige. Ich bin daher geneigt, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
    Wie gesagt, die vom MDK bemängelte fehlende Dokumentation kann ich zumindest insofern beseitigen, als dass ich relevante Daten habe (Tagebücher in allen Formen & Farben). Die "angeprangerten" Lücken kann ich stopfen, so dass der MDK die Sache neu beurteilen soll. Man muss dann eben sehen, ob dabei eine positive Beurteilung rauskommt.


    Anders verhält es sich aber m.M.n. mit der Nichteinhaltung der Frist. Aus meiner Sicht ist die Sache damit schon zu meinen Gunsten gelaufen :D . Die Frage, die ich habe: Wie mache ich diesen "Anspruch" geltend? Soll ich das in meinem Widerspruch einfach mit anführen und somit zwei Schienen fahren (medizinische Gründe und rechtl. Anspruch)?
    Wie sieht das Forum diesen Fall?

  • auf jeden Fall Widerspruch einlegen!!


    Yes, werde ich ja auch. :)
    Die Frage ist eben nur "wie", also ob ich meine rechtlichen Zweifel und die Argumentation gegen die MDK-Gründe zusammenlege. Ich bin mir nicht sicher, ob Ersteres ein normaler Widerspruchsgrund ist, oder ob es da etwas gesondertes bedarf.

  • Ja. Nee. Also anders. :)
    Stimmt, man legt (irgendwie juristisch/rechtlich) Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Dieser geht logischerweise gegen die Kasse. Diese kann aber im Rahmen der erneuten Prüfung wieder den MDK einschalten (was sie vmtl auch tun wird; ist ja auch okay).
    Die Kasse folgt der Empfehlung des MDK, der ein paar medizinische Gründe anführt. Dem MDK fehlten Daten die es braucht, damit die Empfehlung positiv werden könnte. Diese Daten sind dann ausschließlich an den MDK gerichtet und ich kann sie im Widerspruch mitschicken.
    Jetzt habe ich aber in der ganzen Prozedur einen Rechtsverstoß der Kasse ausgemacht: eine unbegründete Nichteinhaltung der Frist. Ich habe also rechtliche Zweifel die ich mit rechtlichen Zweifeln und medizinischen Zweifeln begründe ;)


    Ist es jetzt sinnvoll, den Widerspruch so zu gestalten, dass ich sage: "Ihr (Kasse) habt eure Fristen nicht eingehalten, deswegen ist der Antrag positiv zu bewerten. Weil das aus dem §13 so eindeutig vorgeht. Ihr seid doof." :) Dann wird die Kasse sagen: "Nö, wir haben korrekt gehandelt. Klagen Sie halt."
    Oder soll ich sagen: "Ihr (MDK) habt keine positive Empfehlung abgeben. Ich schicke euch (MDK) aber jetzt neue Daten und ich bin überzeugt, dass die Empfehlung jetzt anders ausfällt. Prüft das nochmal:" Ob es dann positiv bewertet wird, steht natürlich in den Sternen.
    Oder kann ich das irgendwie kombinieren? "Erstens kennt ihr die rechtlichen Vorschriften nicht. Zweitens möchte ich den MDK nochmal drüberlesen lassen. Sucht euch was aus, warum ich das Ding haben darf." Klingt ja auch etwas komisch, oder? :)

  • Ich würde gleichzeitig beantragen, den MDK im Widerspruchsverfahren vor dem Sozialgericht (SG) nicht mehr einzuschalten. Wenn das der zuständige Richter nicht von sich aus bereits ablehnt.
    Stattdessen sollte ein unabhängiger, vom SG beauftragter Gutachter sich der Angelegenheit widmen.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Ich hatte mich kürzlich von einer Fachanwältin wegen einer ähnlichen Geschichte beraten lassen und sie sagte mir, dass man einen Widerspruch durchaus parallel zur Ausübung der sogenannten fiktiven Genehmigungsoption einlegen kann. Um die fiktive Genehmigungsoption auszuüben sollte man sich aber entweder intensiv mit dem notwendigen Prozedere befassen oder sich optimalerweise von einem Fachanwalt vertreten lassen.


    Meiner Meinung nach hat deine KK hier ganz klar die Frist versäumt bzw. keine ausreichende Begründung für die Fristverlängerung gehabt.


    Die Anwältin sagte aber auch, dass die eine oder andere KK so eine fiktive Genehmigungsoption ganz gerne auf die lange Bank schiebt und es u.U. recht lange dauern kann, bis man da tatsächlich eine Leistung erhält. Da kann ein Widerspruch eventuell schneller sein.


    Bei mir war es so, dass ich Daten nachgeliefert hatte, die meiner Meinung nach eine ausreichende Indikation dokumentierten. Gleichzeitig habe ich die Kasse auf ihre Fristversäumnis hingewiesen, dabei aber betont, dass ich mit den zusätzlichen Daten einen Konsens anstrebe, vor einer juristischen Auseinandersetzung aber nicht zurückschrecken würde.


    Das Ergebnis war, dass der MDK den Antrag positiv bewertet hat und die Kasse nun die Kosten für ein CGMS übernimmt.

    VG :sekt:
    Stefan

    2 Mal editiert, zuletzt von Runner ()

  • ...optimalerweise von einem Fachanwalt vertreten lassen.

    Naja, ich sage mal, daß sich eine Fachanwältin so äußert, wundert mich eigentlich wenig. Vor dem SG u. in erster Instanz erwartet keiner eine anwaltliche Vertretung. Die Richter dort sind es gewohnt, sich mit juristischen Laien "herumzuplagen".
    In gewissen Dingen kann der zuständige Rechtspfleger helfen. Bis hin zu Formulierungsfragen. Nur echten juristischen Beistand bietet der nicht.


    Selbst habe ich (mit anfangs schlotternden Knieen) mein Rentenverfahren erfolgreich u. allein vor dem SG durchgezogen.
    Mehrfach war ich an einem Punkt, wo ich dachte, jetzt schmeiße ich den ganzen Kram hin. Mit sowas rechnen DRV, KK u. andere Organisationen bestimmt!
    (Okay, daß dann noch eine schwerwiegende Krankheit dazu kam, hat das Ganze für mich gewissermaßen erleichtert.)

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Naja, dass eine Anwältin eine juristische Vertretung empfiehlt halte ich jetzt nicht für verwerflich. Sie hatte ja auch die andere Möglichkeit angesprochen. So gesehen war die Beratung aus meiner Sicht schon sehr gut, vor allem war sie für mich kostenfrei.
    Letztlich war ich aber froh, dass sich die Angelegenheit ohne Rechtsstreit geklärt hat und sachliche Argumente zu der von mir angestrebten Lösung geführt haben.

    VG :sekt:
    Stefan

  • Ich habe derzeit auch Gebrauch von der Genehmigungsfiktion gemacht - die Kassen bestreiten aber gern, dass das geht da man vorgeworfen bekommt abseits der Hilfsmittelverordnung selbst gehandelt zu haben. Erst eine Vorstandsbeschwerde hat dort geholfen. Am besten ist es meiner Erfahrung nacht, Rezepte per Einschreiben zum Zulieferer zu versenden und die Übermittlungsbelege des Zulieferers einzufordern. Damit weiß man wann die Verordnung wo gelandet ist und hat alle Daten nachweislich.
    Legt man die dann vor, geht es meist sehr schnell mit der Erstattung sofern man bei Beanstandung der KK mit rechtlichen Schritten droht und Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einlegen möchte.

  • - Krankenkasse: Bahn BKK




    - Bundesland: NDS




    - Mit oder ohne MDK: ohne




    - Schwanger: Natürlich nicht




    - Welche Unterlagen wurden benötigt: Gutachten + Bestätigung einer Schulung




    - Dauer von Antrag bis Genehmigung: Insgesamt ca. 1 Monat, der aber vollständig von meinem Diabetologen benötigt wurde. Nach Einreichung aller Unterlagen bei der Kasse hat es exakt einen einzigen Tag bis zur Genehmigung gedauert. Und der ist der Post zuzuschreiben, weil die noch nicht an dem Tag zustellt, an dem Briefe abgeschickt werden ;)




    - Welches CGM wurde beantragt und bewilligt: Medtronic 640G mit Enlite

  • Geschafft! Die Patienten-Schulungen für die CGM-Systeme von Dexcom und Medtronic stehen online zum Download bereit - natürlich kostenlos und als PowerPoint animiert und individuell erweiterbar. Den Link gibt es auf http://www.praxis-eberth.de ➡️Für Ärzte ➡️Programme. Den ganzen Ordner runterladen und los geht's.
    Ein gesundes und glückliches 2017

  • Geschafft! Die Patienten-Schulungen für die CGM-Systeme von Dexcom und Medtronic stehen online zum Download bereit - natürlich kostenlos und als PowerPoint animiert und individuell erweiterbar. Den Link gibt es auf http://www.praxis-eberth.de ➡️Für Ärzte ➡️Programme. Den ganzen Ordner runterladen und los geht's.
    Ein gesundes und glückliches 2017


    Hm, die Seite wirkt auf mich nicht wirklich seriös.


    Sie gibt Ernährumgsempfehlungen für Diabetiker, bei denen zu Fructose geraten wird und von fettarmem Fisch abgeraten wird. (Willkommen in den 1980ern)
    (http://www.praxis-eberth.de/Do…n%C3%A4hrung-Diabetes.pdf)


    Die Pumpenübersicht weist auch Fehler auf. Z.B. bekommt die einzige Pumpe, die vollumfänglich fernsteuerbar ist (DANA Diabecare R) Punktabzug genau deswegen.
    Dass es auch die einzige Pumpe ist, die vollständige CGM-Integration hat, kann man dem Autor natürlich nicht negativ anrechnen, da dies nicht offiziell vom Hersteller aus erfolgt.

    Einmal editiert, zuletzt von Adrian ()


  • In der Tat. Von 'Diät' würde man heute sowieso nicht mehr sprechen (wie in dem Flyer) sondern allenfalls von kontrollierter Ernährung. Wozu bräuchten wir die ganze Technologie, wenn wir uns an eine strikte 'Diät' halten würden? Fortschritt? Askese? Vorwärts zurück zur CT! :patsch:


    Nicht, dass ich falsch verstanden werde, wenn jemand für sich low-carb oder Ähnliches als Weg frei gewählt hat (oder tendenziell anwendet, weil er damit bessere Erfolge erzielt), dann kann er/sie das freilich so machen, als generelle Therapie-Methode wäre das aber m.E. zu einseitig.


    Woody Allen: "I recently read in a magazine that you can extend life for several years if you avoid all pleasurable things." :D:D

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Hallo Zusammen,


    so lief es bei mir ab.


    Krankenkasse: IKK Classic



    Bundesland: NDS



    Mit oder ohne MDK: ohne




    Schwanger: nein




    Welche Unterlagen wurden benötigt: Antrag,Gutachten,Rezept, Bestätigung einer Schulung, keine Blutzuckerwerte!




    Dauer von Antrag bis Genehmigung: Vom Diabetologen am 02.12.2016 versendet und am 24.12.2016 genehmigt




    Welches CGM wurde beantragt und bewilligt Dexcom G5


    Bekomme es erst im Januar, angeblich meldet sich eine Mitarbeiterin um mich zu schulen.
    Richtige Schulung gibs beim Diabetologen.


    Liebe Grüße
    Petra

  • Blechmann


    ich habe da gerät noch nicht, bekomme es erst anfang Januar wenn ein Außendienstmitarbeiter sich bei mir meldet, so wurde mir es am Telefon gesagt.
    Der Mitarbeiter soll mich wohl kurz schulen aber ich geh eh zu meinem Diabetologen zur Schulung, bin gespannt was das wird.
    Lieben Gruß