Die DAK hat so einen Bescheid vom BVA schon erhalten, weil sie zunächst einmal nur Kindern das FGM bezahlen wollte und das Bundesversicherungsamt mit dieser Unterscheidung nicht einverstanden war.
Daraufhin wurde zwar dennoch auch Erwachsenen das FGM bewilligt, aber noch ohne Satzungsänderung. Also auch noch auf eher wackligen Untergrund.