GBA-Entscheid am 16.06.2016

  • Sollte die Zustimmung durch das Ministerium für Gesundheit nicht innerhalb von 2 Monaten erfolgen?



    Dann müsste doch innerhalb der nächsten 2 Tage was passieren, oder?

  • eigentlich ja,
    aber ob die 8 Wochen bindend sind... keine Ahnung.
    Ich lese schon tägl. den Bundesanzeiger :)
    Gruss
    Michael

  • Andere G-BA Beschlüsse vom 16.06. sind im Bundesanzeiger schon durch das Gesundheitsministerium veröffentlicht worden.


    Gehe auf https://www.bundesanzeiger.de/, Erweiterte Suchfunktion. Suchbegriff "Diabetes", einschränken auf die amtlichen Veröffentlichungen und Datum ab 16.06.2016.


    Edit: Wenn man als Suchbegriff "Glukosemessung" verwendet, hat man ein noch besseres Ergebnis. Der Begriff kommt auch im G-BA Papier vor. Dann kann man sogar die Zeiteingrenzung weglassen und bekommt die ganze Geschichte des Vorgangs angezeigt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Cindbar () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler Suchbriff

  • Noooch sind die zwei Monate ja auch nicht rum.


    Sollte die Zustimmung durch das Ministerium für Gesundheit nicht innerhalb von 2 Monaten erfolgen? (...)


    Genau genommen ist's nämlich andersherum: Das Ministerium hat zwei Monate Zeit sein Veto einzulegen. Und ja, diese zwei Monate laufen in ganz kurzer Kürze ab. :)

    No pain remains - No feelings...

  • @Blue
    Ich kann deine Frage nicht fachlich beantworten. Auch ich sehe in den Kriterien zur erfolgreichen Übernahme einige "weiche" Punkte, die dann für den Patienten negativ ausgelegt werden können (Grob: "Wenn der Patient das CGMS auch wirklich braucht, dann ist es zu genehmigen." - das könnte zu Diskussionen führen.) Dennoch ist der jetzige Stand, nachdem das Urteil "safe" ist: Der Arzt stellt ein Rezept fürs CGMS aus und die Kasse hat die Kosten dafür zu übernehmen. Punkt.


    Sprich: Theoretisch braucht die Kasse jetzt gute Gründe, um so etwas abzulehnen. Davor war es anders herum. Der Patient brauchte gute Gründe, um eine Kostenerstattung zu bekommen. Mal sehen wie es dann in der Praxis sein wird.

  • Ich weiß, alles rein spekulativ...aber mal angenommen ich würde keine dieser Bedingungen erfüllen, oder nur eine davon...ich kann mir vorstellen, dass dann eventuell erst ein Hypowahrnehmungstraining oder ähnliches verordnet wird, bevor die Kassen ein CGM genehmigen?


    Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Krankenkassen es jetzt, trotz vorliegender Indikationen, wie bisher nicht mehr per se ablehnen können. Der Standardspruch lautete ja bisher immer, dass das CGM nicht im Hilfsmittelkatalog gelistet ist. Punkt- Ende der Diskussion. Das zählt natürlich jetzt nicht mehr. Trotz allem, werden bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen. Es wird wahrscheinlich wie beim Pumpenantrag ablaufen, rein spekulativ von mir gedacht.
    Hier mal auf die schnelle ein Link, indem die aktuellen Voraussetzungen aufgeführt sind:
    [url='http://www.diabetes-und-recht.de/kontinuierliche-glukosemessung-wird-kassenleistung/']

    Leben heißt nicht, zu warten dass der Sturm vorüberzieht. Man kann lernen, im Regen zu tanzen.

  • Ist CGMS jetzt eigentlich als Hilfsmittel anerkannt oder als neue Untersuchungsmethode, oder spielt das keine Rolle mehr? ?(


    Ich hab mir auch die "tragenden Gründe" durchgelesen. Abbott hat sich mächtig ins Zeug gelegt, um Vorrausetzungen zu schaffen, damit auch Freestyle Libre eingeschlossen ist, ist aber weitesgehend abgeschmettert worden. ;)


    Nicht verstanden hab ich, ob Medtronic mit seinem USA-Server die Datenschutzbestimmungen einhält oder nicht. Kann mir da jemand von euch vielleicht was erklären? ?(

    Das ist mein erster Garten, ich übe noch.🐞🌼

  • Nicht verstanden hab ich, ob Medtronic mit seinem USA-Server die Datenschutzbestimmungen einhält oder nicht. Kann mir da jemand von euch vielleicht was erklären?


    Medtronic/Minimed hat die Diabetes-Daten-Sammel-Server schon vor ein bis zwei Jahren von USA auf Europa umgestellt. https://carelink.minimed.eu/. Sofern du deinen Wohnort ausserhalb der USA angegeben hast, werden deine Daten in Holland gespeichert. Die Medtronic Datenschutzbestimmungen sehen vor, dass Medtronic deine persönlichen Daten nicht in die USA überträgt, wenn du dem nicht ausdrücklich zugestimmt hast.


    Aber der Beschluss lautet: "(6) Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass diese allein zum Zwecke der Behandlung der Patientin oder des Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist.". Das betrifft nicht die Tatsache ob die persönlichen Daten in EU oder USA gespeichert werden, sondern dass man das CGM benutzen kann, ohne dass der Hersteller auf die Daten zugreifen kann.


    Da bin ich echt gespannt, wie die CGM-Firmen- und Krankenkassen-Juristen diesen Absatz wohl auslegen werden.

  • Ich habe gestern mal bei meiner KK angerufen, da ich wegen Schwangerschaft und Berufstätigkeit gern ein CGM hätte... die meinten, dass die CGMSe ja voraussichtlich ab Oktober/November im Hilfsmittelkatalog seien und ich einfach schonmal ein Rezept einreichen soll, damit man prüfen kann, ob ich vorab schon eines bekommen kann... :rolleyes:

  • Zumindest so lange warten, bis das Ministerium für Gesundheit den Bescheid vom GBA abgenickt hat. Irgendwo hab ich da was von einer Standardzeit von etwa 2 Monaten gelesen. D.h. ab Ende August sollte das durch sein. Dann müsste man ab anfang September schon "problemlos" an ein CGM rankommen.

    Die Dame von Nintamed hat mir heute gesagt, dass auch noch der Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis fehlt, dieser aber Bereits beantragt ist. Die Wartezeit könnte sich also noch geringfügig verlängern.

  • Ich habe gestern mal bei meiner KK angerufen, da ich wegen Schwangerschaft und Berufstätigkeit gern ein CGM hätte... die meinten, dass die CGMSe ja voraussichtlich ab Oktober/November im Hilfsmittelkatalog seien und ich einfach schonmal ein Rezept einreichen soll, damit man prüfen kann, ob ich vorab schon eines bekommen kann... :rolleyes:


    Ich habe heute die Bewilligung der nächsten Sensoren bekommen.


    beim letzten Mal schrieben sie noch "werden wir ihnen nicht mehr bezahlen", da ich aber Schwanger bin, habe ich sie einfach wieder beantragt und diesmal kam ein Begleitbogen mit "Hilfsmittel" . Ist es evtl tatsächlich schon durch bei der TK?????


    kann mir jemand das beantworten???

  • Hallo zusammen,


    da ich jetzt seit einiger Zeit mitlese wollte ich hier auch mal meine Informationen zum Thema CGM und Bewilligung einbringen.


    Ich habe letzter Woche dem Bundesministerium für Gesundheit geschrieben und darum gebeten mir zu erklären wie das Verfahren, angefangen von der Beauftragung IQWIP bis hin zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger, verläuft.


    Ich habe gestern einen Brief vom Ministerium erhalten indem zwar nicht das gesamte Verfahren beschrieben wurde mir aber erklärt wurde weshalb es jetzt noch nicht Veröffentlicht ist bzw. wo das Verfahren derzeit hängt.


    Das BMG hat den Antrag des G-BA vollumfänglich bestätigt und das abschließende Urteil am 22.08.2016 (wie viele von euch schon aus dem Fax wissen) an den G-BA gemeldet, nun obliegt es dem G-BA die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu schalten und das BMG ist nicht mehr im Verfahren eingebunden.


    Die Methodenbewertung gemäß §137c SGB V wurde am 16.06.2016 abgeschlossen der Beschluss der Richtlinie und somit das Inkrafttreten steht aber leider noch aus da nach §94 SGB V "Wirksamwerden der Richtlinien" https://dejure.org/gesetze/SGB_V/94.html erst nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Beschluss Rechtskräftig ist.


    Leider steht unter diesem Paragraphen zwar das es veröffentlicht werden muss, aber nicht nach welcher Frist, d.h. der G-BA kann sich mit der Veröffentlichung noch Zeit lassen.


    Zumindest gibt es einen kleinen Lichtblick, und zwar wird diese Richtlinie 1 Tag nach der Veröffentlichung bindend sein.


    Ich habe dem G-BA mittlerweile ebenfalls eine Anfrage geschickt mit der Bitte mir einen verbindlichen Veröffentlichungstermin der Richtlinie zu nennen, bin mal gespannt wie schnell sie antworten. :P


    Bis dahin, Abwarten und Tee trinken.


    Schönen Gruß


    Claxton